Einsammlung und Transport verschiedener Abfallfraktionen sowie Vertrieb von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO im Saale-Orla-Kreis
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abholung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2011 zuletzt auf 10 581 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2011 auf 5.510. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2008 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2011 3.430 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2008 entnehmen.
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2011 zuletzt auf 10 581 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2011 auf 5.510. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2008 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2011 3.430 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2008 entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abholung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postleitzahl: 07381
Postort: Pößneck
Kontakt
Internetadresse: http://www.zaso-online.de🌏
E-Mail: zaso.graessner@t-online.de📧
Telefon: +49 3647-441724/3647-441715📞
Fax: +49 3647-441744 📠
Bei der Wertung der Angebote sollen entsprechend den näheren Festlegungen der Vergabeunterlagen neben dem Wertungspreis auch Aspekte der Qualität und der Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bewertet werden. Zu diesen Kriterien werden in den Vergabeunterlagen genauere Ausführungen gemacht. Der Bieter kann in seinem Angebot eine besondere Qualität und Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bieten und hat dazu nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ausführliche Angaben zu machen. Darauf sei bereits an dieser Stelle hingewiesen.
Bei der Wertung der Angebote sollen entsprechend den näheren Festlegungen der Vergabeunterlagen neben dem Wertungspreis auch Aspekte der Qualität und der Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bewertet werden. Zu diesen Kriterien werden in den Vergabeunterlagen genauere Ausführungen gemacht. Der Bieter kann in seinem Angebot eine besondere Qualität und Umweltfreundlichkeit der Leistungserbringung bieten und hat dazu nach Maßgabe der Vergabeunterlagen ausführliche Angaben zu machen. Darauf sei bereits an dieser Stelle hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Leistungsgegenstand ist die Einsammlung und der Transport verschiedener Abfallfraktionen (bei Los 1: Hausmüll und hausmüllähnlicher Gewerbeabfall, bei Los 2: Sperrmüll einschließlich Altfenster und -türen, Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott), sofern die Abfälle der in der Abfallwirtschaftssatzung des ZASO geregelten Anschluss- und Benutzungspflicht unterliegen, sowie die Errichtung und der Betrieb eines Vertriebsnetzes und der Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken des ZASO (bei Los 1). Die Leistung ist dabei in die aufgeführten Fachlose aufgeteilt. Jedes Los erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Die Leistungen der Einsammlung und des Transports von Abfällen schließen deren Anlieferung an die vom ZASO benannten Beseitigungs- und Verwertungsanlagen ein.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall sowie Einrichtung und Betrieb eines Vertriebsnetzes von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken
Kurze Beschreibung:
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von.— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Hausmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können, (im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als „Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall“ bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von.— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Hausmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können, (im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als „Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall“ bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Los 1 umfasst Einsammlung und Transport von.
— in privaten Haushaltungen anfallenden Abfällen (Hausmüll), die zum Einfüllen in die zugelassenen Abfallgefäße geeignet sind, und keiner gesonderten Entsorgung bedürfen,
— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können, (im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als „Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall“ bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.
— in anderen Herkunftsbereichen als Haushaltungen anfallenden Abfällen (hausmüllähnlicher Gewerbeabfall), die nach Art und Menge gemeinsam mit oder wie Hausmüll entsorgt werden können, (im Folgenden werden diese Fraktionen insgesamt als „Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfall“ bezeichnet), jeweils aus dem Gebiet des Saale-Orla-Kreises. Vom Los 1 umfasst sind Einsammlung und Transport einschließlich der Anlieferung des Abfalls am Abfallbehandlungszentrum Wiewärthe in Pößneck.
Die Leistung bei Los 1 umfasst zudem die Einrichtung und den Betrieb eines Vertriebsnetzes für den Verkauf von Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcken im Auftrag und im Namen des ZASO.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Einsammlung und Transport von Sperrmüll, Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Restschrott
Kurze Beschreibung:
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von.— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von.— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Los 2 umfasst Einsammlung und Transport von.
— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,
— Sperrmüll (Siedlungsabfall, der aufgrund seiner Sperrigkeit oder seines Gewichtes nicht über die für Siedlungsabfall zugelassenen Behälter entsorgt werden kann und nicht zu Wertstoffen, Elektroaltgeräten, Bauabfällen, Grünabfällen oder gefährlichen Abfällen zählt). Unter dem Begriff des Sperrmülls werden auch Altfenster und -türen bestehend aus Fensterflügeln und Rahmen sowie Türblatt und Zarge verstanden, soweit hierfür nicht besondere Ausführungen gemacht werden,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,
— Elektro- und Elektronikaltgeräte (Elektroklein- und Elektrogroßgeräte mit Möglichkeit zum Stromanschluss, wie Haushaltsgroßgeräte, Haushaltskleingeräte, Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik, Geräte der Unterhaltungselektronik) gemäß ElektroG,
— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).
— Restschrott (getrennt erfasste metallische Abfälle aus Haushaltungen, die durch Metallaufbereitung verwertet werden können – wie Fahrräder, Öfen, Metalleinsätze aus Kachelöfen, Metallbadewannen, Metallfässer (ohne Inhalt), Antennenteile, Eimer, Töpfe, Rohre und Regenrinnen aus Metall bis 2,50 m, Kabel, Buntmetalle ....).
Satzungsgemäß werden die vorgenannten Abfallfraktionen auf Abruf der Abfallerzeuger erfasst. Das Leistungsspektrum bei Los 2 beinhaltet ferner die Anlieferung der erfassten Abfallfraktionen an den vom Zweckverband benannten Anlieferstellen.
Menge oder Umfang:
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2011 zuletzt auf 10 581 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.
Der von Los 1 umfasste Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfall belief sich in 2011 zuletzt auf 10 581 t. Angaben zu den Leerungszahlen, bezogen auf die jeweiligen Behältergrößen, lassen sich der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnehmen. Die dort angegebenen Leerungszahlen entsprechen der Anzahl der verkauften Banderolen und Aufklebemarken sowie amtlichen Abfallsäcke, deren Vertrieb ebenfalls vom Leistungsspektrum des Loses 1 erfasst ist.
Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2011 auf 5.510. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2008 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2011 3.430 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2008 entnehmen.
Der Umfang der Leistungserbringung bei Los 2 richtet sich nach der durch Abrufkarten der Bürger bestimmten Abholung von Sperrmüll sowie Elektro- und Elektronikaltgeräten und Restschrott. Die Abrufe von Sperrmüll einschließlich Altfenstern und -türen beliefen sich zuletzt in 2011 auf 5.510. Eine Entwicklung seit dem Jahr 2008 lässt sich der Leistungsbeschreibung entnehmen. Für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Restschrott insgesamt waren zuletzt in 2011 3.430 Abrufe zu verzeichnen. Auch für diese Abfallfraktion lässt sich der Leistungsbeschreibung eine Entwicklung der Abrufe und Mengen seit 2008 entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Bei jedem Los verlängert sich der Vertrag um ein Jahr bis zum 31.12.2018, wenn er nicht jeweils bis zum 31.5.2017 vom ZASO gekündigt wird. Dem ZASO steht eine weitere Verlängerungsmöglichkeit um ein zusätzliches Jahr bis zum 31.12.2019 zu, von der er bis zum 31.5.2018 Gebrauch machen kann.
Bei jedem Los verlängert sich der Vertrag um ein Jahr bis zum 31.12.2018, wenn er nicht jeweils bis zum 31.5.2017 vom ZASO gekündigt wird. Dem ZASO steht eine weitere Verlängerungsmöglichkeit um ein zusätzliches Jahr bis zum 31.12.2019 zu, von der er bis zum 31.5.2018 Gebrauch machen kann.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saale-Orla-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
—— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
—— er sich nicht in Liquidation befindet,
—— er nicht eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
—— der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
—— der Bieter im Verfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— Die Vertreter des Bieters sollen ferner Erklärungen darüber vorlegen, dass sie nicht wegen der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG aufgeführten Straftaten bzw. entsprechender Straftaten rechtskräftig in einem anderen Staat verurteilt worden sind.
Erst auf audrückliche Aufforderung des Auftraggebers sind Fremdnachweise zu den Erklärungen vorzulegen (z. B. Bundeszentralregisterauszug, Bestätigung der Sozialversicherungsträger).
— Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister, bei Bietern aus nicht deutschsprachigen EU-Ländern mit amtlich anerkannter Übersetzung,
— Ergänzend werden vom Bieter sowie von seinen Unterauftragnehmern Erklärungen zur Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (vgl. Ziff. III.3.1.4 oben) gemäß ThürVgG abgefragt,
— Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
— Wird das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben: Erklärung der Mitglieder der Bietergemeinschaft zur Bestimmung des geschäftsführenden Mitglieds, zur Bevollmächtigung des geschäftsführenden Mitgliedes und zu dessen Ermächtigung für die Entgegennahme von Zahlungen für die Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie die Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung für den Fall der Zuschlagserteilung.
Allgemeine Hinweise:
— Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. [Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen.] Die aufgeführten Nachweise werden auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso eine Verpflichtungserklärung. Besonderheiten gelten nach den Bewerbungsbedingungen für die als Unterauftragnehmer eingesetzten Vertriebsstellen zum Verkauf der Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcke. Bietergemeinschaften haben Unterlagen grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Dies gilt für die unter dieser Ziff. III.2.1 aufgeführten Erklärungen und Nachweise. Die unter Ziff. III.2.2 und III.2.3 abgefragten Angaben sind jeweils für das Unternehmen vorzulegen, welches tatsächlich im Rahmen der Leistungserbringung operative Beiträge erbringen soll und somit zur Leistungserbringung tätig wird. Der ZASO behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gem. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen gelten auch für die nachfolgenden Angaben unter III.2.2 und III.2.3.
— Bieter und Bietergemeinschaften aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Beizubringende Nachweise/Bescheinigungen dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Eigenerklärungen des Bieters müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. [Dem Bieter steht es frei, sich im Rahmen des § 7 Abs. 9 VOL/A-EG auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen.] Die aufgeführten Nachweise werden auch für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bereits feststehenden Unterauftragnehmer erbeten, ebenso eine Verpflichtungserklärung. Besonderheiten gelten nach den Bewerbungsbedingungen für die als Unterauftragnehmer eingesetzten Vertriebsstellen zum Verkauf der Banderolen, Aufklebemarken und amtlichen Abfallsäcke. Bietergemeinschaften haben Unterlagen grundsätzlich für alle Mitglieder vorzulegen. Dies gilt für die unter dieser Ziff. III.2.1 aufgeführten Erklärungen und Nachweise. Die unter Ziff. III.2.2 und III.2.3 abgefragten Angaben sind jeweils für das Unternehmen vorzulegen, welches tatsächlich im Rahmen der Leistungserbringung operative Beiträge erbringen soll und somit zur Leistungserbringung tätig wird. Der ZASO behält sich die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gem. § 19 Abs. 2 VOL/A-EG vor. Die vorgenannten allgemeinen Bestimmungen gelten auch für die nachfolgenden Angaben unter III.2.2 und III.2.3.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 Euro für Personen-und Sachschäden sowie 500 000,00 Euro für Vermögensschäden bzw. Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, diese in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, reicht es zum Nachweis des angemessenen Schutzes für jedes Los aus, wenn die genannte Deckungshöhe bei einer zweifachen Maximierung pro Jahr besteht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer angemessenen Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 2 000 000 Euro für Personen-und Sachschäden sowie 500 000,00 Euro für Vermögensschäden bzw. Bereitschaftserklärung eines Versicherungsunternehmens, diese in geforderter Höhe im Auftragsfall abzuschließen. Gibt der Bieter ein Angebot für beide Lose ab, reicht es zum Nachweis des angemessenen Schutzes für jedes Los aus, wenn die genannte Deckungshöhe bei einer zweifachen Maximierung pro Jahr besteht.
Nur auf Aufforderung der Vergabestelle einzureichen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Mitglieder der Bietergemeinschaft und den Umsatz bezüglich der auf dem Gebiet der Abfallentsorgung erbrachten Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) durch Vorlage der Fotokopie des aktuellen noch gültigen Zertifikates,
— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrW-/AbfG i.V.m. Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung für die ausgeschriebene Leistung (oder gleichwertige Nachweise des jeweiligen Landes) durch Vorlage der Fotokopie des aktuellen noch gültigen Zertifikates,
— Auflistung und Beschreibung der einzusetzenden Fahrzeuge sowie ggf. Angaben zur Beschreibung der Leistungserbringung ohne Einsatz des nach der Leistungsbeschreibung geforderten Kleinfahrzeuges mit einer Breite von max. 1,70 m und weniger als 3 t zulässigen Gesamtgewichts, unter Angabe der vorgesehenen Fahrzeugtypen einschließlich Angaben zu der Breite der Fahrzeuge, des zulässigen Gesamtgewichts und der Hersteller, der voraussichtlichen Anzahl an eingesetzten Fahrzeugen je Fahrzeugtyp, jeweils pro Los.
— Auflistung und Beschreibung der einzusetzenden Fahrzeuge sowie ggf. Angaben zur Beschreibung der Leistungserbringung ohne Einsatz des nach der Leistungsbeschreibung geforderten Kleinfahrzeuges mit einer Breite von max. 1,70 m und weniger als 3 t zulässigen Gesamtgewichts, unter Angabe der vorgesehenen Fahrzeugtypen einschließlich Angaben zu der Breite der Fahrzeuge, des zulässigen Gesamtgewichts und der Hersteller, der voraussichtlichen Anzahl an eingesetzten Fahrzeugen je Fahrzeugtyp, jeweils pro Los.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme für die Grundlaufzeit des Vertrages vom 1.1.2013 bis 31.12.2017, zur Berechnung der Bruttoauftragssumme vgl. die dafür geltenden Bestimmungen im Entwurf des Entsorgungsvertrags für das jeweilige Los).
Der Auftragnehmer hat nach Zuschlagserteilung eine Vertragserfüllungsbürgschaft nach Maßgabe der Besonderen Vertragsbedingungen und § 18 VOL/B zu stellen (Höhe: 5 % der Bruttoauftragssumme für die Grundlaufzeit des Vertrages vom 1.1.2013 bis 31.12.2017, zur Berechnung der Bruttoauftragssumme vgl. die dafür geltenden Bestimmungen im Entwurf des Entsorgungsvertrags für das jeweilige Los).
Es ist eine den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit entsprechende Anzahl an Bürgschaftserklärungen (also 5 insgesamt), jeweils über einen entsprechenden Teilbetrag von 1/5 der insgesamt abgesicherten Summe vorzulegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen, insbesondere im Entsorgungsvertrag, aufgeführt. Vom Bieter wird die Vorlage einer Urkalkulation verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zu zahlen. Maßgeblich für die Mindestregelungen des AEntG sind jeweils die geltenden Bestimmungen der entsprechenden Tarifverträge in Verbindung mit den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Zudem wird in Übereinstimmung mit § 11 ThürVgG verlangt, dass bei der Durchführung der Leistung keine Waren eingesetzt werden, die unter Mißachtung der in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Die Bieter müssen sich schriftlich verpflichten, ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei den Ausführungen der Leistungen im Auftragsfalle nicht unter den Mindestregelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) zu entlohnen sowie gleiches Entgelt für gleiche Arbeit zu zahlen. Maßgeblich für die Mindestregelungen des AEntG sind jeweils die geltenden Bestimmungen der entsprechenden Tarifverträge in Verbindung mit den Allgemeinverbindlichkeitserklärungen. Zudem wird in Übereinstimmung mit § 11 ThürVgG verlangt, dass bei der Durchführung der Leistung keine Waren eingesetzt werden, die unter Mißachtung der in den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt worden sind.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Beifügung eines Verrechnungsschecks mit schriftlicher Abforderung der Unterlagen beim ZASO. Der Verrechnungsscheck soll auf den Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO) ausgestellt sein.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Gräßner/Herrn Fulde
Internetadresse: www.zaso-online.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt
Postanschrift: Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages vor der Vergabekammer die Voraussetzungen insbesondere des § 107 GWB. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als sieben Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Zweckverband Abfallwirtschaft Saale-Orla (ZASO)
Postanschrift: Wohlfarthstraße 7
Postort: Pößneck
Postleitzahl: 07381
Telefon: +49 3647-441724/3647-441715📞
Internetadresse: www.zaso-online.de🌏
Fax: +49 3647-441744 📠
Quelle: OJS 2012/S 066-108149 (2012-03-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Gesamtwert des Auftrags: 3 505 059,25 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Kontakt
E-Mail: zaso.fulde@t-online.de📧
Telefon: +49 3647441756📞
Fax: +49 3647441744 📠
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-02 📅
Name: Becker Umweltdienste GmbH
Postanschrift: Sandstraße 116
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Fulde
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 066-108149
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle geht jedenfalls bei Rügen, die später als 7 Tage nach Kenntnis des vermeintlichen Vergaberechtsverstoßes erhoben werden, davon aus, dass diese nicht mehr unverzüglich erfolgt sind im Sinne von § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.