Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für das Eissportzentrum in Pfaffenhofen an der Ilm nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1). Die Stadt Pfaffenhofen plant die Sanierung der Eissporthalle sowie den Abriss und die Neuerstellung eines Funktionsgebäudes für die Eissporthalle. Nach den derzeitigen Überlegungen sollen die Eisfläche und das Traggerüst der Eishalle erhalten bleiben. Die Außenhülle ist zu sanieren. Das bestehende Mehrzweckgebäude soll abgerissen und als Funktionsgebäude (Umkleiden, Gaststätte, etc.) neu erstellt werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die technische Gebäudeausrüstung sowie die Anlagentechnik der Eisfläche optimiert werden kann. Derzeit wird im Rahmen eines städtebaulichen Entwurfes die optimale Situierung des Funktionsgebäudes in Verbindung mit den umliegenden Nutzungen (Freibad, Kletterhalle) untersucht. Unter Umständen ist hier eine Mehrfachnutzung denkbar. Der städtebauliche Entwurf wird bis zum Ende dieses Verhandlungsverfahrens abgeschlossen sein. Diese Festlegungen müssen von der Objektplanung übernommen werden. Die Eisfläche inklusive Tribüne und Überdachung sowie ein erdgeschossiges Umkleidegebäude wurden im Jahr 1978 in Betrieb genommen. Das Umkleidegebäude wurde 1995 zu einem zweigeschossigen Mehrzweckgebäude erweitert und umgebaut. Bei der geplanten Sanierung sind bei den Architektenleistungen u. a. folgende Kriterien zu beachten: — Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz, — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit, — Kosten für Bauunterhalt, — Brandschutz, — Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien, — Barrierefreiheit, — Berücksichtigung der Sichtbeziehungen zur Eisfläche. Der Umbau muss im laufenden Betrieb in zwei Bauabschnitten erfolgen. 1. BA: Dach 2. BA: Funktionstrakt Mit der Sanierung der Eissporthalle soll im Frühjahr 2013 begonnen und zum 15.8.2014 abgeschlossen werden. Der BRI beträgt ca. 9 300 m³. Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 300 + 400 DIN 276) der ca. 5 900 000 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-05-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pfaffenhofen an der Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 18
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-pfaffenhofen.de🌏
E-Mail: guenter.prokisch@stadt-pfaffenhofen.de📧
Telefon: +49 844178-194📞
Fax: +49 844178-2194 📠
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
g) Die unter III.2.3.) aufgeführte Darstellung der Referenzen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der Büroorganisation darf die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen nicht übersteigen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen der Büroorganisation je Mitglied der Bewerbergemeinschaft darzustellen.
Das weitere Vorgehen ist aus dem Teilnahmeantrag ersichtlich.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
g) Die unter III.2.3.) aufgeführte Darstellung der Referenzen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der Büroorganisation darf die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen nicht übersteigen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen der Büroorganisation je Mitglied der Bewerbergemeinschaft darzustellen.
Das weitere Vorgehen ist aus dem Teilnahmeantrag ersichtlich.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für das Eissportzentrum in Pfaffenhofen an der Ilm nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für das Eissportzentrum in Pfaffenhofen an der Ilm nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Die Stadt Pfaffenhofen plant die Sanierung der Eissporthalle sowie den Abriss und die Neuerstellung eines Funktionsgebäudes für die Eissporthalle. Nach den derzeitigen Überlegungen sollen die Eisfläche und das Traggerüst der Eishalle erhalten bleiben. Die Außenhülle ist zu sanieren. Das bestehende Mehrzweckgebäude soll abgerissen und als Funktionsgebäude (Umkleiden, Gaststätte, etc.) neu erstellt werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die technische Gebäudeausrüstung sowie die Anlagentechnik der Eisfläche optimiert werden kann. Derzeit wird im Rahmen eines städtebaulichen Entwurfes die optimale Situierung des Funktionsgebäudes in Verbindung mit den umliegenden Nutzungen (Freibad, Kletterhalle) untersucht. Unter Umständen ist hier eine Mehrfachnutzung denkbar. Der städtebauliche Entwurf wird bis zum Ende dieses Verhandlungsverfahrens abgeschlossen sein. Diese Festlegungen müssen von der Objektplanung übernommen werden.
Die Stadt Pfaffenhofen plant die Sanierung der Eissporthalle sowie den Abriss und die Neuerstellung eines Funktionsgebäudes für die Eissporthalle. Nach den derzeitigen Überlegungen sollen die Eisfläche und das Traggerüst der Eishalle erhalten bleiben. Die Außenhülle ist zu sanieren. Das bestehende Mehrzweckgebäude soll abgerissen und als Funktionsgebäude (Umkleiden, Gaststätte, etc.) neu erstellt werden. Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung ist zu untersuchen, ob und in welchem Umfang die technische Gebäudeausrüstung sowie die Anlagentechnik der Eisfläche optimiert werden kann. Derzeit wird im Rahmen eines städtebaulichen Entwurfes die optimale Situierung des Funktionsgebäudes in Verbindung mit den umliegenden Nutzungen (Freibad, Kletterhalle) untersucht. Unter Umständen ist hier eine Mehrfachnutzung denkbar. Der städtebauliche Entwurf wird bis zum Ende dieses Verhandlungsverfahrens abgeschlossen sein. Diese Festlegungen müssen von der Objektplanung übernommen werden.
Die Eisfläche inklusive Tribüne und Überdachung sowie ein erdgeschossiges Umkleidegebäude wurden im Jahr 1978 in Betrieb genommen. Das Umkleidegebäude wurde 1995 zu einem zweigeschossigen Mehrzweckgebäude erweitert und umgebaut.
Bei der geplanten Sanierung sind bei den Architektenleistungen u. a. folgende Kriterien zu beachten:
— Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien,
— Barrierefreiheit,
— Berücksichtigung der Sichtbeziehungen zur Eisfläche.
Der Umbau muss im laufenden Betrieb in zwei Bauabschnitten erfolgen.
1. BA: Dach
2. BA: Funktionstrakt
Mit der Sanierung der Eissporthalle soll im Frühjahr 2013 begonnen und zum 15.8.2014 abgeschlossen werden.
Der BRI beträgt ca. 9 300 m³.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 300 + 400 DIN 276) der ca. 5 900 000 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Ja.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 1-4 lt. HOAI § 33.
Stufe 2: Leistungsphase 5-9 lt. HOAI § 33.
Ein Rechtsanspruch auf die Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Dauer: 24 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Pfaffenhofen an der Ilm.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a – d VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Zwei Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung).
a) Zwei Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung).
Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist.
b) 2 Referenzen des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
b) 2 Referenzen des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten.
c) 2 Referenzen der Büroorganisation (bzw. je zwei im Falle von Bewerbergemeinschaften) der in den Jahren 2007- 2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung) mit Nennung folgender Angaben:
c) 2 Referenzen der Büroorganisation (bzw. je zwei im Falle von Bewerbergemeinschaften) der in den Jahren 2007- 2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen / öffentlicher Auftraggeber / Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5 dieser Veröffentlichung) mit Nennung folgender Angaben:
Auftraggeber.
Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers.
Bauzeit.
Beauftragte Leistungsphasen mit Ausführungszeitraum.
Angabe von BGF / BRI.
Angabe der Kosten KG 300 und KG 400.
Erläuterung zum Projekt.
d) Erläuterung der projektspezifischen Aufbauorganisation (max. 1 Seite DIN A4) sowie Erläuterung der zur Qualitäts-sicherung und zur Einhaltung der wesentlichen Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten) vorgesehenen Methodik (max. 1 Seite DIN A4).
d) Erläuterung der projektspezifischen Aufbauorganisation (max. 1 Seite DIN A4) sowie Erläuterung der zur Qualitäts-sicherung und zur Einhaltung der wesentlichen Projektziele (Kosten, Termine, Qualitäten und Quantitäten) vorgesehenen Methodik (max. 1 Seite DIN A4).
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a bis c) gemachten Angaben nicht korrekt sind oder die keine Referenzen im eigentlichen Sinne vorgelegt haben, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Unter Referenzen sind Belege dafür zu verstehen, dass ein Bieter dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen schon erfolgreich erbracht hat und damit die Gewähr dafür bietet, auch den zu vergebenden Auftrag zufriedenstellend zu erledigen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a bis c) gemachten Angaben nicht korrekt sind oder die keine Referenzen im eigentlichen Sinne vorgelegt haben, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Unter Referenzen sind Belege dafür zu verstehen, dass ein Bieter dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbare Leistungen schon erfolgreich erbracht hat und damit die Gewähr dafür bietet, auch den zu vergebenden Auftrag zufriedenstellend zu erledigen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,- EUR für Personenschäden und über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Berufshaftpflichtversicherung über 2 000 000,- EUR für Personenschäden und über 1 000 000,- EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja, es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1.d) bwz. Pkt. III.2.1.c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3 (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herr Prokisch
Internetadresse: www.stadt-pfaffenhofen.de🌏
Name: Meixner + Partner GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Platz 8
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Kontaktperson: Frau Edrissi
Telefon: +49 821501050📞
E-Mail: paf@meixner-partner.de📧
Fax: +49 5010510 📠
URL für weitere Informationen: www.meixner-partner.de🌏
Fax: +49 8215010510 📠
URL der Dokumente: www.meixner-partner.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der „Teilnahmeantrag“ ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1 angefordert werden.
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung.
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
g) Die unter III.2.3.) aufgeführte Darstellung der Referenzen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der Büroorganisation darf die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen nicht übersteigen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen der Büroorganisation je Mitglied der Bewerbergemeinschaft darzustellen.
g) Die unter III.2.3.) aufgeführte Darstellung der Referenzen des Projektleiters, des stellvertretenden Projektleiters und der Büroorganisation darf die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen nicht übersteigen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist die im Teilnahmeantrag genannte Anzahl von Referenzen der Büroorganisation je Mitglied der Bewerbergemeinschaft darzustellen.
Das weitere Vorgehen ist aus dem Teilnahmeantrag ersichtlich.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 892176847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Pfaffenhofen an der Ilm
Quelle: OJS 2012/S 095-157506 (2012-05-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projekteinschätzung (25)
2. Erwartete fachliche Leistung hinsichtlich Projekterfolg und Qualität der Leistung durch Präsentation einer vergleichbaren Aufgabenstellung (25)
3. Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnene Eindrücke hinsichtlich der Projektleitung (25)
4. Honorarermittlung im Rahmen der HOAI (15)
5. Gesamteindruck der Präsentation (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-26 📅
Name: Eichenseher Ingenieure
Postanschrift: Raiffeisenstrasse 19
Postort: Pfaffenhofen
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@eichenseher.net📧 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8