Elektronikversicherung [LDL025] [LDL025]

Stadt Frankfurt am Main

Elektronikversicherung für die Stadt Frankfurt am Main und der stadtnahen Unternehmen an denen die Gemeinde eine Beteiligung hält bzw. Einrichtungen, die kommunale Aufgaben erfüllen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Menge oder Umfang:
Elektronikversicherung für die Stadt Frankfurt am Main und der stadtnahen Unternehmen an denen die Gemeinde eine Beteiligung hält bzw. Einrichtungen, die kommunale Aufgaben erfüllen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main
Postanschrift: Paulsplatz 9
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏
E-Mail: annemarie.bacia@stadt-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 6921235888 📞
Fax: +49 6921237898 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 160-267369
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Die Versendung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 17.9.2012 - 12:00 Uhr bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebene Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber. Der Versicherungsvertrag wird eine Verlängerungsklausel im Sinne von § 11 VVG enthalten. Der Vertrag verlängert sich demnach um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende der Vertragsdauer gekündigt wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Elektronikversicherung für die Stadt Frankfurt am Main und der stadtnahen Unternehmen an denen die Gemeinde eine Beteiligung hält bzw. Einrichtungen, die kommunale Aufgaben erfüllen.
Referenznummer: 20-2012-00165
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nach lll.2.1)-lll.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter zu erbringen, die bei der in Ziffer 1.1) genannten Kontaktstelle abgefordert werden können. Bitte geben Sie eine E-Mail-Adresse an, an welche die Unterlagen versandt werden können. Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/Mittel von Dritten zu verweisen, so muss er mit dem Teilnahmeantrag deren Eignung anhand der geforderten Erklärungen/Nachweise nachweisen. Der Bewerber hat vor Zuschlagserteilung die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf diese Dritte nachzuweisen. Die Bewerbungen sind nur mit diesem Teilnahmeantrag möglich. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Das Bewerbungsformular ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben einzureichen. Folgende Erklärungen sind einzureichen:
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1) Nachweis der Erlaubnis des Geschäftsbetriebs für die ausgeschriebene Versicherungssparte gem. § 5 Abs. 1 VAG bzw. vergleichbarer Nachweis gemäß den Vorschriften des Herkunftlandes;
2) Erklärung des Bewerbers, dass Ausschlussgründe nach § 6 Abs.4 VOL/A-EG und nach § 6 Abs. 6 VOL/A -EG nicht vorliegen. Assekuradeure und sonstige Dritte, die in Vertretung von zugelassenen Versicherungsunternehmen tätig werden, müssen einen Nachweis ihrer Alleinvertretung vorlegen. Pauschale Bevollmächtigungen sind hierzu nicht ausreichend.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Angaben des jährlichen Gesamtumsatzes (netto) des Bewerbers sowie des Umsatzes für den Bereich Elektronikversicherung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2009-2011)
2) Nachweis eines Ratings des Bewerbers von mindestens A- (Standard & Poor's) oder ein entsprechendes Rating bei Moody's oder Fitch.
Mindeststandards:
Um eine ausreichende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu belegen, muss durch Eigenerklärung die Einhaltung eines der folgenden Ratingwerte (oder besseres Rating) nachgewiesen werde:
— S&P: A -,
— Moody's: A 3,
— Fitch: A -.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darlegung zur Fachkompetenz der für die Schadenbearbeitung vorgesehenen Personen,
— Nachweis von Referenzen des Unternehmens oder der projektverantwortlichen Mitarbeiter über gleichartige / gleichwertige Elektronikversicherungen in den letzten drei Jahren mit Angabe von Leistungsumfang und Ansprechpartner beim Auftraggeber nebst Telefonnummer,
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— im Fall einer Bewerbergemeinschaft: Angaben über die geplante Aufgabenverteilung zwischen den Unternehmen und Benennung eines alleinigen Ansprechpartners,
— Nennung eines deutschsprachigen Projektverantwortlichen mit Telefon- und Faxnummer sowie E-Mail-Adresse,
— Es werden nur Unternehmen zugelassen, die Verträge ohne Nachschussverpflichtung anbieten können.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: § 5 VAG bzw. §§ 105, 110 a VAG,

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien: Es werden alle geeigneten Bewerber aufgefordert.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-10-30 📅
Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Annemarie Bacia
Internetadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20-2012-00165
Zusätzliche Informationen
Die Versendung der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb erfolgt ausschließlich per E-Mail an die vom Interessenten in der Anforderung zu benennende E-Mail-Adresse. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 17.9.2012 - 12:00 Uhr bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail beantwortet. Sie sind zu richten an die in Ziffer I.1) angegebene Stelle. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber.
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Der Versicherungsvertrag wird eine Verlängerungsklausel im Sinne von § 11 VVG enthalten. Der Vertrag verlängert sich demnach um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ende der Vertragsdauer gekündigt wird.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat III 31.4
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Bewerbungsfrist (Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge) erhoben werden, § 107 Abs.3 Nr. 2 und 3 GWB.
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Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsantrags ist unzulässig, wenn seit dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs.3 Nr.4 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 160-267369 (2012-08-17)