Emissionsmessungen, Kalibriermessungen und Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte

AVG Köln mbH

Emissionsmessungen, Kalibriermessungen und Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte in der Müllverbrennungsanlage.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-07 Auftragsbekanntmachung
2012-11-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überwachung oder Messung von Luftverschmutzung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AVG Köln mbH
Postanschrift: Geestemünder Str. 23
Postleitzahl: 50735
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.avgkoeln.de 🌏
E-Mail: sczech@avgkoeln.de 📧
Fax: +49 2217170199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-07 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 153-255907
ABl. S-Ausgabe: 153
Zusätzliche Informationen
& 107 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Emissionsmessungen, Kalibriermessungen und Funktionskontrollen der Gasanalysegeräte in der Müllverbrennungsanlage.
Dauer: 72 Monate
Referenznummer: 33/12 DL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit.
Auszug aus dem Handelsregister nicht älter als 6 Monate.
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung.
Verpflichtungserklärung zu Berücksichtigung von sozialen Kriterien.
Nachweis Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern pünktlich nachkommt.
Erklärung Bietergemeinschaft, falls nötig.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Referenzen.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Im Rahmen der gesetzlichen Prüf- und Messvorgaben kommt es vor das hier Messungen alle drei Jahre durchgeführt werden. Damit die AVG im Rhytmus bleibt, ist die Ausschreibung auf sechs Jahre festgeschrieben worden.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-16 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stefan Czech
Internetadresse: www.avgkoeln.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 33/12 DL
Zusätzliche Informationen
& 107 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
& 107 GWB.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 153-255907 (2012-08-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 400 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 229-376673
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 153-255907
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
& 107 GWB. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) 1 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2 Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) 1 Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Auftrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. 3 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-31 📅
Name: TÜV SÜD Industrie Service GmbH
Postanschrift: Schelsenweg 6
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41238
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
Quelle: OJS 2012/S 229-376673 (2012-11-26)