Emscher, ökologische Verbesserung im Verbindungsraum, Los 3.2: Gewässerabschnitt West

Emschergenossenschaft

Herstellung der Emscher in einem in einer Ersatzaue eingebettetem Kastenprofil auf einer Länge von rd. 325 m. Rückbau der vorhandenen U-förmigen Sohlbefestigung. Bau einer Sohlgleite. Herstellung der Einleitung aus RÜ 6.09. Verdämmung eines Abschlagskanals DN 2600 auf einer Länge von rd. 17 m. Bau von Gabionenwänden. Bau von Fuß- und Radwegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-18 Auftragsbekanntmachung
2013-02-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wasserbauarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wasserbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Emschergenossenschaft
Postanschrift: Kronprinzenstraße 24
Postleitzahl: 45128
Postort: Essen
Kontakt
Internetadresse: http://www.eglv.de 🌏
E-Mail: herter.helmut@eglv.de 📧
Telefon: +49 201104-2619 📞
Fax: +49 201104-2661 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 183-300363
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 145-242114
ABl. S-Ausgabe: 183

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung der Emscher in einem in einer Ersatzaue eingebettetem Kastenprofil auf einer Länge von rd. 325 m. Rückbau der vorhandenen U-förmigen Sohlbefestigung. Bau einer Sohlgleite. Herstellung der Einleitung aus RÜ 6.09. Verdämmung eines Abschlagskanals DN 2600 auf einer Länge von rd. 17 m. Bau von Gabionenwänden. Bau von Fuß- und Radwegen.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm (EFRE) - NRW - Ziel 2 Programm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. d), g), h) i) VOB/A.
Eigenerklärung gemäß Ziffer 3.2 des Runderlasses des Innenministeriums.
Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu Umständen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. g), h), i) VOB/A.
Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer Urkunde, eidesstattlichen Erklärung oder förmlichen Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) bis g) VOB/A.
Des Weiteren weisen wir darauf hin, wenn Sie ein Angebot abgeben, dass Sie gemäß dem neuen "Tariftreue- und Vergabegesetz NRW 2012" (TVgG-NRW) die dann angehängten Verpflichtungserklärungen (Anhang 10.1 und Anhang 10.2) ausgefüllt und unterschrieben beizufügen haben.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a), c), e), f) VOB/A.
Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage von Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu Umständen gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. g), h), i).
Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage einer Urkunde, eidesstattlichen Erklärung oder förmlichen Erklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlusskriterien gemäß VOB/A § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e) und f).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b) VOB/A.
Auf Verlangen der Vergabestelle Vorlage von Nachweisen gemäß § 6a Abs. 10 VOB/A (Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge.
Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme einschließlich der Nachträge.
Betriebshaftpflichtversicherung unter Einschluss des Umweltrisikos oder eine Betriebshaftpflichtversicherung mit separater Umwelthaftpflichtversicherung. Die Deckungssumme muss mindestens 5 000 000 EUR pauschal für Personen- und Sachschäden und 100 000 EUR für Vermögensschäden betragen. Für Tätigkeitsschäden muss eine Deckungssumme (Sublimit) von mindestens 0,05 Mio. EUR nachgewiesen werden. Soweit Unterfahrungs- oder Unterfangungsarbeiten durchgeführt werden, muss der Versicherungsschutz auch für Unterfahrungs- und Unterfangungsschäden bestehen. Sofern der Auftragnehmer sich zur Ausführung weiterer Unternehmen bedient, hat er sicherzustellen, dass diese entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne der hier dargestellten Regelung separat vorhalten.
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Die Haftpflichtversicherung ist innerhalb von 2 Wochen nach Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Es ist detailliert anzugeben, welcher Bietergemeinschaftspartner welchen Teil der Gesamtleistung erbringen soll. Jeder Bietergemeinschaftspartner hat die im Punkt "Nachweise" geforderten Bescheinigungen und Nachweise beizubringen. Die Bietergemeinschaft muss im Falle der Beauftragung eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden, mit einem Hauptverantwortlichen als bevollmächtigtem Vertreter.
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Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Empfänger: Emschergenossenschaft Essen.
BLZ, Geldinstitut: 360 50 105, Sparkasse Essen, Konto Nr. 203729.
Kassenzeichen: PK. Nr. 110 005 17.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-30 📅
Öffnungsort: Emschergenossenschaft, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen (2. Etage Raum F 262).
Ort des Eröffnungstermins: Emschergenossenschaft, Kronprinzenstraße 30, 45128 Essen (2. Etage Raum F 262).
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren ausgewiesene Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Herter
Internetadresse: www.eglv.de 🌏

Referenz
Daten
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-26 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 145-242114

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Cecilienallee 2
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 211475-3637 📞
Fax: +49 211475-3989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin:
Es gelten die Regelungen von § 101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 101b insbesondere nach Abs. 2 Satz 2, GWB und ferner die Regelung von § 107 GWB. Diese Vorschriften lauten wie folgt:
§ 101a GWB lautet:
(1) der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen.
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB lautet:
(1) ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB:
(1) die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt".
Die Vergabestelle teilt mit, dass in den Fällen von § 107 Absatz 3 Nr. 1 GWB eine Rüge dann nicht mehr unverzüglich ist, wenn sie erst nach Ablauf von 10 Kalendertagen nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, gegenüber dem Auftraggeber erhoben wird.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 183-300363 (2012-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 2011042619 📞
Fax: +49 2011042661 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 029-044259
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 183-300363
ABl. S-Ausgabe: 29

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund, Deutschland.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 2114753637 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Quelle: OJS 2013/S 029-044259 (2013-02-07)