Der Auftrag umfasst die Endmontage und Lieferung von 10 Stahlfundamenten vom Typ Tripod für "Multibrid M5000" Offshore-Windenergieanlagen, mit einer Höhe von ca. 60 m und einem Gewicht von ca. 900 Tonnen. Diese Fundamente sind für das Projekt "Global Tech I" in der Deutschen Nordsee bestimmt. Das Projektgebiet "Global Tech I" hat die Eckkoordinaten (geographisches Bezugssystem WGS 84). 006°23,32o'E 54°27,235'N; 006°19,088'E 54°29,940'N; 006°19,090'E 54°32,452'N; 006°24,949'E 54°32,450'N. Und liegt in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone. Der Auftrag umfasst auch die Beschaffung und Bereitstellung aller zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Hilfsmittel, insbesondere der erforderlichen Lagerflächen. Der Bieter hat die Verpflichtung, die Stahlfundamente "just in time" zum Umschlag auf die Schwerlastplatte des Hafens in Bremerhaven oder eines anderen deutschen Nordseehafens zu liefern. Die Stahlfundamente sind FAS (Incoterms 2010) Errichterschiff zu positionieren. Alternative Häfen sind nach Absprache zulässig, sollten jedoch vergleichbare Entfernung zum Projektgebiet haben wie der bisher vorgesehene Hafen in Bremerhaven. Geplanter Lieferzeitraum für alle 10 Tripods ist bis 30. September 2013, wobei sich der Auftraggeber eine Verschiebung des Liefertermins vorbehält. Die näheren Angaben zu den Fundamenten wie Abmessungen, Gewichte, Anbauteile und Lieferpläne werden, nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung, dem Bewerber auf Anforderung bei der oben unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenlos überlassen. Der Text der Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung kann bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden und wird dem Bewerber kostenlos übersandt. Den Bewerbern steht es frei, die Klausel in Ziffer 7 dieser Vereinbarung ("Einvernehmliche Verkürzung der Angebotsfrist") zu streichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-05.
Auftragsbekanntmachung (2012-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Menge oder Umfang:
10 x Stahlfundamente vom Typ Tripod für "Multibrid M 5000" Offshore-Windenergieanlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Global Tech I Offshore Wind GmbH
Postanschrift: Am Sandtorkai 62
Postleitzahl: 20457
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.globaltechone.de🌏
E-Mail: a.schampers@globaltechone.de📧
Telefon: +49 4080807510📞
Fax: +49 4080807540 📠
Die Ausschreibung erfolgt freiwillig.
Weitere Auskünfte zum Auftragsgegenstand sind bei der in Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle erhältlich und werden auf Anforderung elektronisch versandt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst die Endmontage und Lieferung von 10 Stahlfundamenten vom Typ Tripod für "Multibrid M5000" Offshore-Windenergieanlagen, mit einer Höhe von ca. 60 m und einem Gewicht von ca. 900 Tonnen. Diese Fundamente sind für das Projekt "Global Tech I" in der Deutschen Nordsee bestimmt.
Der Auftrag umfasst die Endmontage und Lieferung von 10 Stahlfundamenten vom Typ Tripod für "Multibrid M5000" Offshore-Windenergieanlagen, mit einer Höhe von ca. 60 m und einem Gewicht von ca. 900 Tonnen. Diese Fundamente sind für das Projekt "Global Tech I" in der Deutschen Nordsee bestimmt.
Das Projektgebiet "Global Tech I" hat die Eckkoordinaten (geographisches Bezugssystem WGS 84).
006°23,32o'E 54°27,235'N;
006°19,088'E 54°29,940'N;
006°19,090'E 54°32,452'N;
006°24,949'E 54°32,450'N.
Und liegt in der Deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone.
Der Auftrag umfasst auch die Beschaffung und Bereitstellung aller zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Hilfsmittel, insbesondere der erforderlichen Lagerflächen. Der Bieter hat die Verpflichtung, die Stahlfundamente "just in time" zum Umschlag auf die Schwerlastplatte des Hafens in Bremerhaven oder eines anderen deutschen Nordseehafens zu liefern. Die Stahlfundamente sind FAS (Incoterms 2010) Errichterschiff zu positionieren. Alternative Häfen sind nach Absprache zulässig, sollten jedoch vergleichbare Entfernung zum Projektgebiet haben wie der bisher vorgesehene Hafen in Bremerhaven. Geplanter Lieferzeitraum für alle 10 Tripods ist bis 30. September 2013, wobei sich der Auftraggeber eine Verschiebung des Liefertermins vorbehält.
Der Auftrag umfasst auch die Beschaffung und Bereitstellung aller zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Hilfsmittel, insbesondere der erforderlichen Lagerflächen. Der Bieter hat die Verpflichtung, die Stahlfundamente "just in time" zum Umschlag auf die Schwerlastplatte des Hafens in Bremerhaven oder eines anderen deutschen Nordseehafens zu liefern. Die Stahlfundamente sind FAS (Incoterms 2010) Errichterschiff zu positionieren. Alternative Häfen sind nach Absprache zulässig, sollten jedoch vergleichbare Entfernung zum Projektgebiet haben wie der bisher vorgesehene Hafen in Bremerhaven. Geplanter Lieferzeitraum für alle 10 Tripods ist bis 30. September 2013, wobei sich der Auftraggeber eine Verschiebung des Liefertermins vorbehält.
Die näheren Angaben zu den Fundamenten wie Abmessungen, Gewichte, Anbauteile und Lieferpläne werden, nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung, dem Bewerber auf Anforderung bei der oben unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenlos überlassen.
Die näheren Angaben zu den Fundamenten wie Abmessungen, Gewichte, Anbauteile und Lieferpläne werden, nach Unterzeichnung einer entsprechenden Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung, dem Bewerber auf Anforderung bei der oben unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenlos überlassen.
Der Text der Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung kann bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden und wird dem Bewerber kostenlos übersandt. Den Bewerbern steht es frei, die Klausel in Ziffer 7 dieser Vereinbarung ("Einvernehmliche Verkürzung der Angebotsfrist") zu streichen.
Der Text der Vertraulichkeits- und Fristenvereinbarung kann bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle angefordert werden und wird dem Bewerber kostenlos übersandt. Den Bewerbern steht es frei, die Klausel in Ziffer 7 dieser Vereinbarung ("Einvernehmliche Verkürzung der Angebotsfrist") zu streichen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hauptlieferort Bremerhaven FAS (Incoterms 2010) auf Schwerlastplatte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1.) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister;
(2.) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 SektVO;
(3.) Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur und Konzernangehörigkeit sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen;
(4.) Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgreifen will, sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf den Dritten/Nachunternehmer vorzulegen;
(5.) Bei Bietergemeinschaften:
(a) Angabe eines bevollmächtigten Vertreters;
(b) die geforderten Erklärungen und Angaben sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1.) Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
(2.) Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind;
(3.) Vorlage von Kopien geprüfter und bestätigter Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2011; sofern der Jahresabschluss 2011 noch nicht vorliegt, sind die Abschlüsse der 3 vorangehenden Geschäftsjahre einzureichen;
(4.) Aussagefähige Bankauskunft (Bestätigung ausreichender Liquidität und Bonität für ein Projekt der ausgeschriebenen Größenordnung);
(5.) Nachweis einer angemessenen Haftpflichtversicherung;
(6.) Wirtschaftsauskunft, die bei Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4) nicht älter als 3 Monate ist;
(7.) Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgreifen will, sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf den Dritten/Nachunternehmer vorzulegen;
(8.) Bei Bietergemeinschaften: Die geforderten Erklärungen und Angaben sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Bankauskunft und Haftpflichtversicherung kann für die Bewerbergemeinschaft als solche erteilt werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1.) Angabe des für die Leistung und Aufsicht vorgesehenen Personals mit Organisationsdiagramm und Darstellung der Qualifikationen dieses Personals;
(2.) Angabe der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Hallen und Flächen und technischen Ausrüstung. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Folgen einer Projektverzögerung erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags mit bereits existierendem Equipment auf existierenden Hallen und Flächen anbietet. Soweit die Leistungserbringung auf existierenden Hallen und Flächen und mit existierendem Equipment vom Auftragnehmer nicht angeboten werden kann, ist nachzuweisen, dass zur Erbringung der Leistungen benötigte Hallen und Flächen und Equipment verbindlich gekauft beziehungsweise angemietet wird und die Finanzierung sichergestellt werden kann. Außerdem sind in diesem Fall zumindest Alternativlösungen mit existierendem Gerät beziehungsweise existierenden Hallen und Flächen nachzuweisen, die verbindlich gesichert sind und eingesetzt werden können, wenn das noch zu beschaffende Equipment beziehungsweise die noch zu sichernden Hallen und Flächen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen (so genannte "Back-up"-Lösungen).
(2.) Angabe der für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehenden Hallen und Flächen und technischen Ausrüstung. Angesichts der erheblichen wirtschaftlichen Folgen einer Projektverzögerung erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags mit bereits existierendem Equipment auf existierenden Hallen und Flächen anbietet. Soweit die Leistungserbringung auf existierenden Hallen und Flächen und mit existierendem Equipment vom Auftragnehmer nicht angeboten werden kann, ist nachzuweisen, dass zur Erbringung der Leistungen benötigte Hallen und Flächen und Equipment verbindlich gekauft beziehungsweise angemietet wird und die Finanzierung sichergestellt werden kann. Außerdem sind in diesem Fall zumindest Alternativlösungen mit existierendem Gerät beziehungsweise existierenden Hallen und Flächen nachzuweisen, die verbindlich gesichert sind und eingesetzt werden können, wenn das noch zu beschaffende Equipment beziehungsweise die noch zu sichernden Hallen und Flächen nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen (so genannte "Back-up"-Lösungen).
Der Auftragnehmer muss mit dem von ihm zur Leistungserbringung angebotenen Equipment technisch in der Lage sein, alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Stahlfundamentes termingerecht durchzuführen. Die Fähigkeit der Einlagerung auf Land bzw. auf Pontons muss in der Präqualifikation klar dargestellt werden.
Der Auftragnehmer muss mit dem von ihm zur Leistungserbringung angebotenen Equipment technisch in der Lage sein, alle erforderlichen Arbeiten zur Herstellung des Stahlfundamentes termingerecht durchzuführen. Die Fähigkeit der Einlagerung auf Land bzw. auf Pontons muss in der Präqualifikation klar dargestellt werden.
(3.) Eigenerklärung über das Vorhandensein ausreichender Kapazitäten hinsichtlich der Produktion von 10 Stahlfundamenten mit einer geschätzten Anzahl an Produktionsstunden von 120 000 – 180 000 im Zeitraum 1.3.bis 30.9.2013;
(4.) Angabe und Beschreibung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angabe von Ansprechpartnern;
(5.) Nachweis eines entsprechenden Qualitätsmanagementsystems;
(6.) Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgreifen will, sind die vorbenannten Erklärungen und Nachweise ebenfalls in Bezug auf den Dritten/Nachunternehmervorzulegen;
(7.) Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgreifen will, hat er eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers beizufügen, durch die sich dieser verpflichtet, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen
(7.) Soweit der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer zurückgreifen will, hat er eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers beizufügen, durch die sich dieser verpflichtet, dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft einer in der Europäischen Union zum Geschäftsverkehr zugelassenen Bank über 100 % der vertraglichen Vergütung zu stellen. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Konzernbürgschaft durch ein verbundenes Unternehmen in gleicher Höhe stellen, soweit der Bürge ein Rating von Standard & Poor's von mindestens BBB aufweisen kann oder der betroffene Konzern in den letzten 3 Jahren Umsatzerlöse von mindestens 250 000 000 EUR pro Jahr erzielen konnte.
Der Auftragnehmer hat eine Bürgschaft einer in der Europäischen Union zum Geschäftsverkehr zugelassenen Bank über 100 % der vertraglichen Vergütung zu stellen. Alternativ kann der Auftragnehmer eine Konzernbürgschaft durch ein verbundenes Unternehmen in gleicher Höhe stellen, soweit der Bürge ein Rating von Standard & Poor's von mindestens BBB aufweisen kann oder der betroffene Konzern in den letzten 3 Jahren Umsatzerlöse von mindestens 250 000 000 EUR pro Jahr erzielen konnte.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Angesichts der immensen wirtschaftlichen Folgen einer Projektverzögerung erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags mit bereits existierendem Equipment auf bereits existierenden Flächen (insbesondere Flächen für den Stahlbau und Flächen für die spätere Einlagerung der Fundamente, alternativ Pontons) anbietet.
Angesichts der immensen wirtschaftlichen Folgen einer Projektverzögerung erwartet der Auftraggeber, dass der Auftragnehmer die Durchführung des Auftrags mit bereits existierendem Equipment auf bereits existierenden Flächen (insbesondere Flächen für den Stahlbau und Flächen für die spätere Einlagerung der Fundamente, alternativ Pontons) anbietet.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Arjen Schampers
Internetadresse: www.globaltechone.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-03-01 📅
Datum des Endes: 2013-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesin@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 4042823-1448📞
Internetadresse: http://fhh.hamburg.de🌏
Fax: +49 4042823-2020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101b GWB.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht...“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht...“
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 236-389103 (2012-12-05)
Ergänzende Angaben (2013-01-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben