Erbringung von Fahrleistungen im öffentlichen Personennahverkehr mit Omnibussen als Subunternehmer des konzessionierten und betrauten Verkehrsunternehmens
Die Stadtwerke Straubing GmbH ist ein für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr) konzessioniertes Verkehrsunternehmen, welches für das Beschaffungsvorhaben den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in Straubing auf der Grundlage von 5 Linienkonzessionen mit einem jährlichen Leistungsumfang von 480 000 Fahrplankilometern betreibt. Zur Durchführung bedient sich die Stadtwerke Straubing GmbH eines Subunternehmers. Gegenstand des vorliegend bekannt gemachten Auftrags ist die Durchführung von Nachunternehmerleistungen (Fahrleistungen) für den Auftraggeber zum Betrieb des Linienverkehrs. Die Leistungen erfolgen gegenüber dem Auftraggeber. Vertragspartner des Fahrgastes bleibt der Auftraggeber. Die Fahrleistungen sind mit 14 Bussen und zusätzlichen Reservebussen zu erbringen. Zur Durchführung der Fahrleistungen sind 10 Gelenkbusse und 4 Standardbusse notwendig. Es müssen Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhlrampe und Kneeling eingesetzt werden. Die Stadtwerke Straubing GmbH betreiben ein Busbeschleunigungssystem mit LSA-Beeinflussung. Die Busse müssen zum Betrieb der Busbeschleunigungskomponenten (Baken, Funk, Bordrechner) vorbereitet sein. Sämtliche Fahrzeuge müssen mit einer Matrixanzeige für Linienbeschilderung nach BO-Kraft und mit optischer/akustischer Innenanzeige ausgestattet sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang: Fahrplankilometer: 48 000 km/Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Straubing GmbH
Postanschrift: Sedanstraße 10
Postleitzahl: 94315
Postort: Straubing
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-straubing.de🌏
E-Mail: c.ruedorffer@stadtwerke-straubing.de📧
Telefon: +49 9421864401📞
Fax: +49 9421864200 📠
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer am Angebotswettbewerb zu beschränken. Die Beschränkung wird sich dabei an den Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (oberhalb der Mindestanforderungen) orientieren.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, die Zahl der Teilnehmer am Angebotswettbewerb zu beschränken. Die Beschränkung wird sich dabei an den Kriterien der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit (oberhalb der Mindestanforderungen) orientieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 2
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Straubing GmbH ist ein für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr) konzessioniertes Verkehrsunternehmen, welches für das Beschaffungsvorhaben den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in Straubing auf der Grundlage von 5 Linienkonzessionen mit einem jährlichen Leistungsumfang von 480 000 Fahrplankilometern betreibt. Zur Durchführung bedient sich die Stadtwerke Straubing GmbH eines Subunternehmers. Gegenstand des vorliegend bekannt gemachten Auftrags ist die Durchführung von Nachunternehmerleistungen (Fahrleistungen) für den Auftraggeber zum Betrieb des Linienverkehrs. Die Leistungen erfolgen gegenüber dem Auftraggeber. Vertragspartner des Fahrgastes bleibt der Auftraggeber. Die Fahrleistungen sind mit 14 Bussen und zusätzlichen Reservebussen zu erbringen.
Die Stadtwerke Straubing GmbH ist ein für den öffentlichen Personennahverkehr (Linienverkehr) konzessioniertes Verkehrsunternehmen, welches für das Beschaffungsvorhaben den öffentlichen Personennahverkehr mit Bussen in Straubing auf der Grundlage von 5 Linienkonzessionen mit einem jährlichen Leistungsumfang von 480 000 Fahrplankilometern betreibt. Zur Durchführung bedient sich die Stadtwerke Straubing GmbH eines Subunternehmers. Gegenstand des vorliegend bekannt gemachten Auftrags ist die Durchführung von Nachunternehmerleistungen (Fahrleistungen) für den Auftraggeber zum Betrieb des Linienverkehrs. Die Leistungen erfolgen gegenüber dem Auftraggeber. Vertragspartner des Fahrgastes bleibt der Auftraggeber. Die Fahrleistungen sind mit 14 Bussen und zusätzlichen Reservebussen zu erbringen.
Zur Durchführung der Fahrleistungen sind 10 Gelenkbusse und 4 Standardbusse notwendig. Es müssen Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhlrampe und Kneeling eingesetzt werden. Die Stadtwerke Straubing GmbH betreiben ein Busbeschleunigungssystem mit LSA-Beeinflussung. Die Busse müssen zum Betrieb der Busbeschleunigungskomponenten (Baken, Funk, Bordrechner) vorbereitet sein.
Zur Durchführung der Fahrleistungen sind 10 Gelenkbusse und 4 Standardbusse notwendig. Es müssen Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhlrampe und Kneeling eingesetzt werden. Die Stadtwerke Straubing GmbH betreiben ein Busbeschleunigungssystem mit LSA-Beeinflussung. Die Busse müssen zum Betrieb der Busbeschleunigungskomponenten (Baken, Funk, Bordrechner) vorbereitet sein.
Sämtliche Fahrzeuge müssen mit einer Matrixanzeige für Linienbeschilderung nach BO-Kraft und mit optischer/akustischer Innenanzeige ausgestattet sein.
Referenznummer: SW Straubing: SBV-04/2013
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Der Dienstleistungserbringer hat die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, namentlich nach dem PBefG und der BOKraft sowie der Kraftverkehrsunternehmerzulassungsverordnung VO (EG) 1071/2009, einzuhalten;
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen entsprechend § 21 Abs. 1 SektVO;
3. aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate.
Ausländische Unternehmen haben gegebenenfalls vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslands in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die oben genannte Eigenerklärung in Bezug auf ausländische den in § 21 Abs. 1 SektVO genannten vergleichbare Strafnormen abzugeben.
Ausländische Unternehmen haben gegebenenfalls vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslands in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung abzugeben bzw. die oben genannte Eigenerklärung in Bezug auf ausländische den in § 21 Abs. 1 SektVO genannten vergleichbare Strafnormen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes;
2. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Träger der Sozialversicherungen;
3. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufungsgenossenschaft.
Aus den Unbedenklichkeitsbescheinigungen muss hervorgehen, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern/Abgaben bzw. der Beiträge zur Sozialversicherung vollständing nachgekommen ist. Der Stichtag der Bescheinigungen darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Eigenerklärungen sind nicht zugelassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Aus den Unbedenklichkeitsbescheinigungen muss hervorgehen, dass der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern/Abgaben bzw. der Beiträge zur Sozialversicherung vollständing nachgekommen ist. Der Stichtag der Bescheinigungen darf zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrags nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Eigenerklärungen sind nicht zugelassen.
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie des Umsatzes bei Leistungen im konzessionierten Linienverkehr oder als Subunternehmer im konzessionierten Linienverkehr im Besonderen.
5. Eigenerklärung darüber, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragen oder eröffnet worden ist bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 21 Nr. 4 SektVO).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Eigenerklärung darüber, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragen oder eröffnet worden ist bzw. die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 21 Nr. 4 SektVO).
Ausländische Unternehmen haben, sofern möglich, vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes in deutscher Sprache oder beglaubigter Übersetzung abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen/privaten Auftraggeber nebst Bescheingiungen der jeweiligen Auftraggeber betreffend Leistungen im Linienverkehr oder als Subunternehmer im Linienverkehr mit Bussen.
Liste der wesentlichen in den letzten Jahren erbrachten Leistungen, mit Angabe des Rechnungswertes der Leistungszeit sowie der öffentlichen/privaten Auftraggeber nebst Bescheingiungen der jeweiligen Auftraggeber betreffend Leistungen im Linienverkehr oder als Subunternehmer im Linienverkehr mit Bussen.
Hinweis: Der Nachweis über mindestens eine Referenz der Leistungen im Linienverkehr oder als Subunternehmer im Linienverkehr ist Mindestanforderung an den Bewerber.
Darlegung der Fähigkeit zur Durchführung von Verkehrsleistungen in einer Straubing vergleichbaren Kleinstadt.
Darlegung der im Unternehmen aktuell zum Einsatz kommenden Fahrzeuge mit Angabe von Hersteller, Baujahr und Anzahl der Sitz- und Stehplätze.
Angabe über die Qualifikation der technischen Leitung.
Benennung des vorhandenen Fahrpersonals einschließlich der Beschreibung der Erfahrung dieses Fahrpersonals.
Befähigung des Fahrpersonal zur Anwendung der deutschen Sprache.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: S. Ausschreibungsunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Abrechnung erfolgt kalendermonatlich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zur Durchführung der Verkehrsleistungen ist im Stadtgebiet Straubing ein Betriebshof mit Werkstatt, Waschanlage und Personalräumen vorzuhalten um kurze Einsatzzeiten bei Ausfällen von Bussen und Störungen des Verkehrsablaufes zu gewährleisten.
Straubing ist die Stadt der nachwachsenden Rohstoffe. Die eingesetzten Busse müssen RME-tauglich sein.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: PBefG, BOKraft, Kraftverkehrsunternehmerzulassungsverordnung VO (EG) 1071/2009.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Clemens von Ruedorffer
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 151-253360 (2012-08-03)
Ergänzende Angaben (2012-08-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben