Erbringung von Schienenpersonennahverkehr- (SPNV-) Leistungen im Elektronetz "Mitteldeutsches S-Bahn-Netz II"

Land Sachsen Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice S

Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien:
Magdeburg Hbf – Zerbst – Dessau Hbf – Bitterfeld – Leipzig Hbf (RX 13).
Magdeburg Hbf – Zerbst – Dessau Hbf (RZ 60).
Magdeburg Hbf – Zerbst – Coswig (Anh) – Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Elster)** (RZ 62).
Dessau Hbf – Coswig (Anh) – Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Elster)** (RZ 61).
Dessau Hbf/Lutherstadt Wittenberg – Bitterfeld – Delitzsch u. Bf. – Leipzig Hbf – Gaschwitz (S 2).
Dessau Hbf/Lutherstadt Wittenberg – Bitterfeld – Halle (Saale) Hbf (S 8).
Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg (Einzelleistungen)** (RZ 63).
Falkenberg (Elster) – Jüterbog (Einzelleistung)** (RX 5).
Sowie optional auf der Strecke Halle (Saale) Hbf – Delitzsch ob. Bf. – Eilenburg (RZ 118).
** Zu Leistungen im Land Brandenburg beachten Sie bitte Abschnitt VI, Ziffer 3 Absatz (b).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-09 Auftragsbekanntmachung
2012-06-08 Ergänzende Angaben
2012-07-06 Ergänzende Angaben
2012-10-02 Ergänzende Angaben
2013-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-08-20 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
2018-10-17 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2021-11-19 Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Menge oder Umfang:
Insgesamt ca. 5,1 Mio. Zugkm jährlich zuzüglich ca. 0,5 Mio Zugkm jährlich als verbindlich anzubietende, aber optional (bei Zuschlagserteilung) zu beauftragende Leistung. Bitte beachten Sie dazu auch Abschnitt VI, Ziffer 3 Absatz (b).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4 und 6
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.nasa.de 🌏
E-Mail: mdsb2-netz@nasa.de 📧
Telefon: +49 391536310 📞
Fax: +49 3915363150 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-09 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 91-150781
Verweist auf Bekanntmachung: 2011/S 113-187005
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
(a) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Karl-Liebknecht-Straße 8, 04107 Leipzig, DEUTSCHLAND (b) Zu I.1) Es ist beabsichtigt, dass auch das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND dem Verfahren als weiterer Auftraggeber beitritt. Hierzu sind die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch nicht geschaffen. Eine Entscheidung wird den Bewerbern bis zum 8.6.2012 bekanntgegeben. Andernfalls werden die Vergabeunterlagen bis zum 22.6.2012 in der Weise geändert, dass auf das Land Brandenburg entfallende Leistungsanteile in Höhe von bis zu 131.252 Zugkm p.a. und ggf. die sich auf das Land Brandenburg beziehenden Regelungen entfallen. (c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu zwei Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) "Varianten/Alternativangebote sind zulässig" beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu zwei Hauptangebote möglich sind, zulässt. (d) Zu III. Eine eventuelle Nachforderung von Unterlagen nach § 16 Abs. 2 VOL/A erfolgt nicht für die folgenden Unterlagen: 1 Angebotsschreiben 1g Referenznachweis finanzielle Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten 1o Erklärung Nachunternehmer nebst Nachweise 2 Leistungsverzeichnis 2a Kalkulationsschema 3 Leistungsbeschreibung 4 Besondere Vertragsbedingungen 4 a-p Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen 5 Konzepte 5a Betriebskonzept 5b Fahrzeugkonzept 5c Designkonzept 5d Marketingkonzept 5e Fahrgastinformationskonzept 5f Konzept zum Beschwerdemanagement 5g Vertriebskonzept 5h Erhebungskonzept 5i Sicherheitskonzept – 5j Personalkonzept (e) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als "Offenes Verfahren" beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt. (f) Gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind Vergabenachprüfungsanträge unzulässig, soweit: a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, — insoweit geht der Auftraggeber davon aus, dass Unverzüglichkeit in der Regel nach maximal 2 Wochen nicht mehr gegeben ist -. b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr auf folgenden Linien:
Magdeburg Hbf – Zerbst – Dessau Hbf – Bitterfeld – Leipzig Hbf (RX 13).
Magdeburg Hbf – Zerbst – Dessau Hbf (RZ 60).
Magdeburg Hbf – Zerbst – Coswig (Anh) – Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Elster)** (RZ 62).
Dessau Hbf – Coswig (Anh) – Lutherstadt Wittenberg – Falkenberg (Elster)** (RZ 61).
Dessau Hbf/Lutherstadt Wittenberg – Bitterfeld –
Delitzsch u. Bf. – Leipzig Hbf – Gaschwitz (S 2).
Halle (Saale) Hbf (S 8).
Jüterbog – Lutherstadt Wittenberg (Einzelleistungen)** (RZ 63).
Falkenberg (Elster) – Jüterbog (Einzelleistung)** (RX 5).
Sowie optional auf der Strecke Halle (Saale) Hbf – Delitzsch ob. Bf. – Eilenburg (RZ 118).
** Zu Leistungen im Land Brandenburg beachten Sie bitte Abschnitt VI, Ziffer 3 Absatz (b).
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Erbringung von Verkehrsleistungen auf der Linie Halle (Saale) Hbf – Delitzsch ob. Bf. – Eilenburg (RZ 118) im Umfang von ca. 0,5 Mio Zugkm jährlich.
Rückgriff auf diese Option: Bei Zuschlagerteilung.
Referenznummer: Vergabe 01/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesländer Sachsen-Anhalt und Freistaat Sachsen.
Zu Leistungen im Bundesland Brandenburg beachten Sie die Angaben in Abschnitt VI, Ziffer 3 Absatz (b) dieser Bekanntmachung.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte einer Eisenbahn unter Beachtung der für den Betrieb einer Eisenbahn geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb einer Eisenbahn vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
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Deshalb weist der Bieter mit der Angebotsabgabe nach, dass.
a) gegen alle für die Führung der Geschäfte des Unternehmens bestellten Personen (Geschäftsführer, Vorstand) keine rechtskräftige Verurteilung wegen eines Verbrechens vorliegt und keine wiederholten rechtskräftigen Verurteilungen wegen eines Vergehens vorliegen.
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b) gegen ihn keine von den zuständigen Gerichten und Behörden bestandskräftig festgestellten schweren oder wiederholten Verstöße gegen
— arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, einschließlich der Pflichten aus dem Arbeitsschutzrecht, einschließlich der Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals,
— im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassene Vorschriften,
— Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen oder vergleichbare eisenbahnrechtliche Vorschriften des Herkunftslandes des Bieters,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende abgaben- und steuerrechtliche Pflichten,
— umweltschützende Vorschriften und,
— sich aus der unternehmerischen Tätigkeit ergebende zollrechtliche Pflichten vorliegen.
Der Nachweis erfolgt durch eine Eigenerklärung, dass die o. g. Verstöße nicht vorliegen. Für die Eigenerklärung kann ein Formblatt der Auftraggeber verwendet werden, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Des Weiteren haben die Bieter vorzulegen:
a) einen Berufs- oder Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind. Dieser darf nicht vor dem 29.2.2012 erstellt worden sein. Zulässig sind auch Ausdrucke aus dem elektronischen Handelsregister (www.handelsregister.de). Dabei ist der „aktuelle Ausdruck“ (AD) mit einem Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen oder der „chronologische Ausdruck“ (CD) mit allen Daten ab Umstellung auf elektronische Registerführung zu wählen.
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b) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes in übersetzter und beglaubigter Form. Wenn eine Urkunde oder Bescheinigung vom Herkunftsland nicht ausgestellt oder nicht vollständig alle vorgesehenen Fälle erwähnt, kann der Nachweis durch Eigenerklärung erfolgen.
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c) Bescheinigungen der zuständigen Stellen, dass die in § 6 Abs. 5 Buchst. a) – d) VOL/A genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
d) eine Eigenerklärung, aus der die Beteiligungsverhältnisse am Unternehmen des Bieters hervorgehen.
e) eine Erklärung zur unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung von Kommunen am Unternehmen und bei Vorliegen einer Beteiligung zur kommunalverfassungsrechtlichen Zulässigkeit der wirtschaftlichen Betätigung bzw. Beteiligung. Die Erklärung erfolgt durch eine Stellungnahme der zuständigen kommunalen Rechtsaufsicht oder, falls diese nicht rechtzeitig erlangt werden kann, durch eine substantiierte Eigenerklärung unter Darlegung der unternommenen Bemühungen zur Erlangung einer Stellungnahme. Für diese Erklärung ist ein Formblatt der Auftraggeber zu verwenden, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
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Die Nachweise und Erklärungen dürfen nicht vor dem 29.2.2012 erstellt worden sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Sie ist insbesondere zu verneinen, wenn erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen.
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Der Bieter hat zur Prüfung seiner finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Prüfungsberichte über die Jahresabschlussprüfung der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters oder hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde,
— Vorlage der gesetzlich oder gesellschaftsrechtlich vorgesehenen oder freiwillig erstellten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) und Lageberichte (soweit vorhanden) der letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, oder, wiederum hierzu nachrangig, soweit der Bieter nicht der gesetzlichen oder einer gesellschaftsvertraglichen Prüfungspflicht unterlag und keine freiwillige Jahresabschlussprüfung stattgefunden hat und soweit keine rechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und ein solcher auch nicht freiwillig erstellt worden ist:
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— Eigenerklärung, dass eine Prüfung des Jahresabschlusses in dem fraglichen Zeitraum nicht gesetzlich oder durch Gesellschaftsvertrag vorgeschrieben war und nicht freiwillig durchgeführt wurde und dass in dem fraglichen Zeitraum keine gesetzliche oder gesellschaftsrechtliche Verpflichtung zur Erstellung eines Jahresabschlusses bestand und auch freiwillig kein Jahresabschluss erstellt wurde,
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— Vorlage von Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für die letzten drei vor der Abgabe des Angebots abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bieters, die folgende Angaben enthalten müssen:
— als Sicherheit frei verfügbare Mittel und Vermögensgegenstände mit der Angabe von Belastungen und Verfügungsbeschränkungen,
— Eigenkapital,
— gewisse und dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten,
— Angaben zu laufenden Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungsfällen, ggf. Negativerklärung,
— Belastungen des Betriebsvermögens insbesondere mit Pfandrechten, Grundpfandrechten, Sicherungs- und Vorbehaltseigentum,
— Ergebnis des Unternehmens,
— Beschreibung der in der Vermögensübersicht angewandten Ansatz- und Bewertungsgrundsätze.
Soweit sich aus den Vermögensübersichten sowie Einnahmen-Überschussrechnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters für das jeweilige Geschäftsjahr nicht ergibt, sind hierfür erforderliche zusätzliche Angaben zu machen. Ist der Prüfungsbericht bzw. der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht des Bieters über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht fertig gestellt, hat der Bieter dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen. In diesem Fall beziehen sich die obigen Pflichten auf die dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr vorangegangenen drei Geschäftsjahre des Bieters. Darüber hinaus ist in einer Eigenerklärung das vorläufige Ergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mitzuteilen.
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Bieter mit Sitz im Ausland haben nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, bzw. nach den Maßstäben der für sie geltenden gesellschaftsvertraglichen Regelungen und der oben dargestellten Abstufung der Anforderungen, vergleichbare Unterlagen vorzulegen. Eine Pflicht zur Vorlage entsprechender Unterlagen besteht für Bieter mit Sitz im Ausland auch, soweit diese freiwillig erstellt werden.
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Kann der Bieter die unter diesem Buchstaben genannten Nachweise nicht für seine letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vorlegen, weil er seine Geschäftstätigkeit noch nicht so lange ausübt, sind die Nachweise für das/die abgeschlossene(n) Geschäftsjahr(e) seit Beginn der Geschäftstätigkeit vorzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter eine Eigenerklärung darüber abzugeben, wann er seine Geschäftstätigkeit aufgenommen hat.
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Soweit in den Prüfungsberichten über die Jahresabschlussprüfung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des Bieters offen gelegt werden, dürfen die einschlägigen Passagen geschwärzt werden, es sei denn, deren Kenntnis ist zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Bieters gemäß den vorstehenden Anforderungen erforderlich. In diesem Fall dürfen die einschlägigen Passagen als Geschäftsgeheimnis gekennzeichnet werden.
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b) Eigenerklärung, dass über sein Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist und er sich nicht in Liquidation befindet.
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c) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers), so ist in diesem Fall die finanzielle Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter in diesem Fall mittels einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Dritten nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen finanziellen Mittel für die Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Diese Erklärung ist unter Verwendung des zugehörigen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben.
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Die unter lit. a) und b) und c) genannten Erklärungen dürfen nicht vor dem 29.2.2012 erstellt worden sein.
Es ist sicherzustellen, dass die Eigentümer oder Gesellschafter des Bieters sowie ggf. abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge aus den vorgelegten Unterlagen ersichtlich sind.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter gilt als fachlich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse verfügt, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit Angebotsabgabe über technische bzw. personelle Mittel verfügt, die ihn in die Lage versetzen, den Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht erbracht werden. Personal und Ausrüstung können während der hierfür ausreichend lang bemessenen Ausführungsfrist beschafft werden.
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Der Bieter hat zur Prüfung seiner fachlichen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) oder Beleg, dass diese nicht benötigt wird, durch Vorlage einer Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder 9 AEG, sowie der Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a AEG, oder Darstellung, wie die Zulassung gemäß § 6 Abs. 3 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) bis zur Betriebsaufnahme erlangt werden wird,
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b) Referenzen über die von ihm in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen im SPNV mit Angaben zum Umfang der jeweiligen Leistungen, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (die Vorlage von entsprechenden Referenzen für Leistungen im SPNV in allen drei Jahren ist nicht erforderlich),
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c) Alternativ zu b) Darstellung der Erfahrung seines Personals mit der Erbringung von Leistungen im SPNV.
Die unter lit. b) genannten Referenzen können entweder durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers oder im Wege der Eigenerklärung beigebracht werden. Die Erfahrung des Personals des Bieters (lit. c)) ist durch eine Eigenerklärung darzustellen.
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Soweit der Bieter eine Zertifizierung erhalten hat, die seine fachliche Leistungsfähigkeit betrifft, kann er diese dem Angebot beifügen.
d) Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner fachlichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten (z. B. eines verbundenen Unternehmens oder eines Unterauftragnehmers) zu berufen, so ist in diesen Fällen die fachliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der vorstehend genannten Nachweise darzulegen. Darüber hinaus hat der Bieter mittels einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Dritten, die dieser nicht einseitig auflösen kann, nachzuweisen, dass er tatsächlich über die Erfahrungen, Kenntnisse, Leistungen oder Einrichtungen des Dritten verfügen kann. Diese Erklärung ist unter Verwendung des zugehörigen Formblatts, das Bestandteil der Vergabeunterlagen ist, abzugeben.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter hat eine Sicherheitsleistung in Form einer Bankbürgschaft in Höhe von 1/4 des Grundanspruchs für die Leistungserstellung für das erste vollständige Betriebsjahr zu hinterlegen. Es gilt § 18 VOL/B.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsmodalitäten sind in §14 Besonderen Vertragsbedingungen in den Vergabeunterlagen sowie der zugehörigen Anlage MDSB-II_4130 geregelt.
Den Bietern sollen vergünstigte Bedingungen für die Fahrzeugfinanzierung angeboten werden. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Anforderungen an die Bietergemeinschaft ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Weitere Anforderungen an die Auftragsausführung ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Bei Eingang der Überweisung auf folgendem Konto der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH erhalten die Bieter ab 15.5.2012 einen Zugang zur elektronischen Vergabeplattform per Mail zugesandt:
HypoVereinsbank Magdeburg.
Verwendungszweck: "MDSB2<Unternehmensname> < E-Mail-Adresse für Zugangsdaten>".
BLZ: 200 300 00.
Konto-Nr: 29 04 00 71.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Tobias Jensch

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-13 📅
Datum des Endes: 2030-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2011-06-15 📅
2011-10-19 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabe 01/2012
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2011/S 113-187005
2011/S 201-326407
Zusätzliche Informationen
(a) Zu I.1) Das Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für die im Land Sachsen-Anhalt zu erbringenden Leistungen. Namen weiterer Auftraggeber: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Karl-Liebknecht-Straße 8, 04107 Leipzig, DEUTSCHLAND
(b) Zu I.1) Es ist beabsichtigt, dass auch das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND dem Verfahren als weiterer Auftraggeber beitritt. Hierzu sind die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen noch nicht geschaffen. Eine Entscheidung wird den Bewerbern bis zum 8.6.2012 bekanntgegeben. Andernfalls werden die Vergabeunterlagen bis zum 22.6.2012 in der Weise geändert, dass auf das Land Brandenburg entfallende Leistungsanteile in Höhe von bis zu 131.252 Zugkm p.a. und ggf. die sich auf das Land Brandenburg beziehenden Regelungen entfallen.
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(c) Zu II.1.9) Jeder Bieter kann bis zu zwei Hauptangebote erstellen. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die abweichende Bezeichnung unter II.1.9) "Varianten/Alternativangebote sind zulässig" beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Angabe dazu, dass bis zu zwei Hauptangebote möglich sind, zulässt.
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(d) Zu III. Eine eventuelle Nachforderung von Unterlagen nach § 16 Abs. 2 VOL/A erfolgt nicht für die folgenden Unterlagen:
1 Angebotsschreiben
1g Referenznachweis finanzielle Leistungsfähigkeit bei Berufung auf Dritten
1o Erklärung Nachunternehmer nebst Nachweise
2 Leistungsverzeichnis
2a Kalkulationsschema
3 Leistungsbeschreibung
4 Besondere Vertragsbedingungen
4 a-p Anlagen der Besonderen Vertragsbedingungen
5 Konzepte
5a Betriebskonzept
5b Fahrzeugkonzept
5c Designkonzept
5d Marketingkonzept
5e Fahrgastinformationskonzept
5f Konzept zum Beschwerdemanagement
5g Vertriebskonzept
5h Erhebungskonzept
5i Sicherheitskonzept –
5j Personalkonzept
(e) Zu IV.1.1) Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Öffentliche Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 2 VgV in Verbindung mit § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach § 8 EG, § 15 EG Absatz 10 und § 23 EG VOL/A sowie der Regelungen des Abschnitts 1 der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A.. Die abweichende Bezeichnung unter IV.1.1) als "Offenes Verfahren" beruht ausschließlich darauf, dass die Eingabemaske des Formulars keine Bezeichnung als Öffentliche Ausschreibung zulässt.
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(f) Gemäß § 107 Abs. 3 GWB sind Vergabenachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— insoweit geht der Auftraggeber davon aus, dass Unverzüglichkeit in der Regel nach maximal 2 Wochen nicht mehr gegeben ist -.
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen- Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Quelle: OJS 2012/S 091-150781 (2012-05-09)
Ergänzende Angaben (2012-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 111-183352
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 91-150781
ABl. S-Ausgabe: 111
Quelle: OJS 2012/S 111-183352 (2012-06-08)
Ergänzende Angaben (2012-07-06)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 131-216757
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2012/S 131-216757 (2012-07-06)
Ergänzende Angaben (2012-10-02)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 192-314323
ABl. S-Ausgabe: 192
Quelle: OJS 2012/S 192-314323 (2012-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 228-396663
ABl. S-Ausgabe: 228
Zusätzliche Informationen
1. Namen weiterer Auftraggeber: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig, Deutschland; Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam, Deutschland. 2. Die Ausschreibung ist nach deutschem Vergaberecht im Verfahren der öffentlichen Ausschreibung mit europaweiter Bekanntmachung gemäß § 4 Abs. 4 VgV i.V.m. § 1 EG Abs. 3 VOL/A nach den Regelungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 sowie nach den §§ 8 EG, 15 EG Abs. 10 und 23 EG VOL/A erfolgt. Die Angabe „Offenes Verfahren“ unter Ziffer IV.1.1) ist nur erfolgt, da das Amt für amtliche Veröffentlichungen die Bekanntmachung bei Offenlassen der Ziffer IV.1.1) als unvollständig zurückweisen würde.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesländer Sachsen-Anhalt/Freistaat Sachsen/Brandenburg.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Qualität der eingereichten Konzepte (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-10-02 📅
Name: DB Regio AG, Regio Südost
Postanschrift: Richard-Wagner-Straße 1
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland 🇩🇪

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 111-183352
2012/S 131-216757
2012/S 192-314323

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen in den §§ 102 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sind zu beachten.
Quelle: OJS 2013/S 228-396663 (2013-11-22)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2018-08-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags Mitteldeutsches S-Bahn Netz II (MDSB II) und erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem Fahrgast- Informationssystem ausgestattet werden.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen-Anhalt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postanschrift: Am Alten Theater 4
Kontakt
E-Mail: vergabe@nasa.de 📧
Fax: +49 3915363199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 160-367315
Verweist auf Bekanntmachung: 2013/S 228-396663
ABl. S-Ausgabe: 160
Zusätzliche Informationen
Zu 1.1): Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für im Land Sachsen-Anhalt zu erbringende Leistungen. Weitere Auftraggeber sind: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, Emilienstraße 15, 04107 Leipzig und Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8, 14467 Potsdam.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags MDSB II und erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem Fahrgast- Informationssystem ausgestattet werden.
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Zusätzliche Informationen:
Zu 1.1): Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für im Land Sachsen-Anhalt zu erbringende Leistungen. Weitere Auftraggeber sind: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, Emilienstraße 15, 04107 Leipzig und Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8, 14467 Potsdam.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Sachsen-Anhalt, Leipzig, Landkreis Elbe-Elster

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-07-31 📅
Name: DB Regio AG
Postanschrift: Richard-Wagner-Str. 1
Land: Sachsen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.1): Das angegebene Datum entspricht dem Tag der Entscheidung über den Abschluss des Nachtrags zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II. Die hiesige Bekanntmachung erfolgt um die beabsichtigte Direktvergabe transparent zu machen. Der Abschluss des entsprechenden Nachtrags erfolgt gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
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Zu II.1.7) und V.2.4): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Halle
Telefon: +49 3455141529/+49 3455141536 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist (siehe § 135 Abs. 1 S. 1 GWB).
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Quelle: OJS 2018/S 160-367315 (2018-08-20)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2018/S 160-367315
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-10-19 📅
Datum des Beginns: 2018-09-03 📅
Datum des Endes: 2030-12-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 202-460492
ABl. S-Ausgabe: 202
Zusätzliche Informationen
Zu 1.1): Land Sachsen-Anhalt ist Auftraggeber für im Land Sachsen-Anhalt zu erbringende Leistungen. Weitere Auftraggeber sind: Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig, Emilienstraße 15, 04107 Leipzig und Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Henning-von-Tresckow-Straße 2 – 8, 14467 Potsdam. Zu V.2.4) und VII.2.3): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Ausrüstung von Eisenbahnfahrzeugen mit einem Fahrgast-WLAN und Fahrgast-Informationssystem als Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB Mitteldeutsches S-Bahn Netz II
Kurze Beschreibung:
Die DB Regio AG ist Auftragnehmer des Verkehrsvertrags Mitteldeutsches S-Bahn Netz II (MDSB II) und erbringt Schienenpersonennahverkehrleistungen im Auftrag der Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg sowie des Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig. Für die Leistungserbringung hat der Auftragnehmer Eisenbahnfahrzeuge beschafft, welche die technischen und qualitativen Anforderungen des Auftrags erfüllen. Die qualitativen Anforderungen sollen im Nachgang des Vertragsschlusses in einem Nachtrag zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dahingehend erweitert werden, dass alle im Rahmen der Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeuge mit einem Fahrgast-WLAN und einem Fahrgast-Informationssystem ausgestattet werden.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Land Sachsen-Anhalt
Leipzig
Landkreis Elbe-Elster

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-09-03 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Marco Vogel

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu V.2.4) und VII.2.3): Die Angaben zum Wert des Auftrags bzw. der Beschaffung stellen nicht die tatsächlichen Werte dar. Die Eintragung erfolgt lediglich, da das Formular in den Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV wird der Auftragswert nicht mitgeteilt, weil dies die legitimen geschäftlichen Interessen von Auftraggebern und Auftragnehmer sowie den fairen Wettbewerb zwischen den Unternehmen bei zukünftigen SPNV-Ausschreibungen beeinträchtigen würde. Dies gilt insbesondere deshalb, da es sich um einen Bruttovertrag handelt, bei welchem in besonders einfacher Weise Rückschlüsse auf Unternehmensinterna mit Wettbewerbswirkung möglich sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Vorliegend haben sich die Aufgabenträger vor Abschluss des Nachtrags zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II dazu entschlossen, die beabsichtigte Direktvergabe an DB Regio im Wege einer Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB als Vorabinformation zu veröffentlichen. Der Gesetzgeber sieht unter Verweis auf § 132 Abs. 5 GWB i.V.m. § 39 Abs. 5 VgV keine Pflicht zur Vorabveröffentlichung einer Auftragsbekanntmachung einer Vertragsänderung vor. Die hiesige Vorabinformation erfolgte, da die Auftraggeber die in § 135 Abs. 3 S. 1 GWB beschriebene Rechtsfolge auslösen wollten und damit die Frist zur Feststellung der Unwirksamkeit der Vertragsänderung in Form eines Nachtrags zu dem bestehenden Verkehrsvertrag MDSB II im Wege einer Direktvergabe verkürzen wollten. Der Abschluss des entsprechenden Nachtrags erfolgte gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der Freiwilligen-Ex-ante-Transparenzbekanntmachung am 22.8.2018. Aufgrund dieser Bekanntmachung konnten die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist (siehe § 135 Abs. 1 S. 1 GWB). Sollte diese Rechtswirkung nicht eingetreten sein, besteht nach § 135 Abs. 2 S. GWB die Möglichkeit die Unwirksamkweit der Änderung innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Antsblatt der Europäischen Union feststellen zu lassen.
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Quelle: OJS 2018/S 202-460492 (2018-10-17)
Freiwillige ex ante-transparenzbekanntmachung (2021-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vertragliche Zuordnung des S-Bahn-Angebots Halle-Trotha – Halle (Saale) Hbf (– Halle-Südstadt) der (Linie S 47) in den Fahrplanjahren 2022 bis 2025 zum Verkehrsvertrag „Mitteldeutsches S-Bahn-Netz II“ (MDSB II) vom 02.10.2013
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales, vertreten durch die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
Postleitzahl: D-39104

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 228-601382
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 091-150781
Zusätzliche Informationen
Zu II.1.7): Die Eintragung unter II.1.7) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortige Angabe erfolgte nur, weil das Eingabeformular in dem jeweiligen Feld eine zwingende Angabe erfordert. Die genannte Angabe ist keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB. Weitere Ausführungen hiezu folgen unter VI.3).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Diese Bekanntmachung betrifft den beabsichtigten Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag „MDSB II“ vom 02.10.2013 über die Erbringung von weiteren Verkehrsleistungen zur Beförderung der Allgemeinheit im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (SPNV). Hierbei soll der Auftragnehmer mit einer erweiterten Verkehrsleistung im Rahmen des Verkehrsvertrages "MDSB II" außerhalb des bisherigen Bediengebietes nachträglich beauftragt werden. Dies betrifft die Durchführung von Leistungen auf der Linie S 47 (stündliche Leistungen Halle (Saale) Hbf – Halle-Trotha sowie Einzelleistungen Halle (Saale) Hbf – Halle Südstadt . Diese erweiterte Durchführung begründet sich aus dem Erfordernis der ausreichenden Bedienung des Abschnitts Halle (Saale) Hbf – Halle-Trotha mit SPNV-Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2021 erfolgte die Leistungserbringung auf der Strecke über den bestehenden Verkehrsvertrag "Mitteldeutsches S-Bahnnetz I" (MDSB I). Aufgrund von betrieblichen Anpassungserfordernissen in dem Verkehrsvertrag "MDSB I" ist die Leistungserbringung auf der hier gegenständlichen Strecke ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 nicht mehr möglich, so dass das Erfordernis einer Anschlussregelung besteht. Diese Anschlussregelung erfolgt über die Beauftragung im Verkehrsvertrag MDSB II, welche Gegenstand dieser Vereinbarung ist. Der Auftragnehmer wird ein fahrplanmäßig festgelegtes Verkehrsangebot auf der Linie S 47 Halle-Trotha – Halle (Saale) Hbf (– Halle Südstadt) gemäß den Regelungen des Verkehrsvertrages "MDSB II" im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt für das Fahrplanjahr 2022 erbringen. Soweit in der Ergänzungsvereinbarung nicht anders geregelt, finden die Regelungen des Verkehrsvertrages "MDSB II" auch für die Linienerweiterung um die zusätzliche Linie S 47 Anwendung.
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Zusätzliche Informationen:
Zu II.1.7): Die Eintragung unter II.1.7) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Die dortige Angabe erfolgte nur, weil das Eingabeformular in dem jeweiligen Feld eine zwingende Angabe erfordert. Die genannte Angabe ist keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB. Weitere Ausführungen hiezu folgen unter VI.3).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt, Halle (Saale)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Land: Leipzig 🏙️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Diese Bekanntmachung betrifft eine Änderung des Verkehrsvertrages "MDSB II" vom 02.10.2013 durch eine zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abzuschließende Ergänzungsvereinbarung.
b) Zu II.1.7) und V.2.4): Die Eintragungen unter II.1.7) und V.2.4) entsprechen nicht den tatsächlichen Werten. Die dortigen Angaben erfolgen nur, weil das Eingabeformular in den jeweiligen Feldern eine zwingende Angabe erfordert. Die genannten Angaben sind keine Pflichtangaben nach § 135 Abs. 3 Satz 2 GWB. Nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 bis 4 VgV ist der öffentliche Auftraggeber zudem nicht verpflichtet, einzelne Angaben zu veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen, den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Die Wertangaben werden nicht veröffentlicht, weil dies den berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schaden würde. Zudem würde eine Veröffentlichung der Wertangaben dem öffentlichen Interesse zuwiderlaufen und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen bei zukünftigen Vergabeverfahren beeinträchtigen, da aus solchen Angaben Rückschlüsse auf Angebotsinhalte von Wettbewerbsteilnehmern möglich wären.
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c) Zu V.2.1): Mit dem unter V.2.1) eingetragenen Datum ist nicht der Tag des Abschlusses der Ergänzungsvereinbarung gemeint. Vielmehr entspricht das angegebene Datum dem Tag der Entscheidung über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zum Verkehrsvertrag "MDSB II", mit der Entscheidung, die DB Regio AG mit der Erbringung der nachträglichen verkehrlichen Leistung zu den in der Ergänzungsvereinbarung festgelegten Vertragsbedingungen zu beauftragen.
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d) Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Bekanntmachung erfolgt, um die beabsichtigte Ergänzungsvereinbarung transparent zu machen. Ihr Abschluss erfolgt gemäß § 135 Abs. 3, 2 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der EU.
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e) Zu I.1): Weitere Aufgabenträger sind: der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), Emilienstraße 15, 04107 Leipzig, vertreten durch den Verbandsvorsitzenden und das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Henning-von-Tresckow-Straße 2-8, 14467 Potsdam.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
a) Aufgrund der hiesigen Bekanntmachung können die Auftraggeber nach Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, den Vertrag mit dem Auftragnehmer schließen, ohne weiterhin dem Risiko nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ausgesetzt zu sein, dass der öffentliche Auftrag von Anfang an unwirksam ist.
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b) Es gelten die Regelungen des § 135 GWB. Diese lauten wie folgt:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.“
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Quelle: OJS 2021/S 228-601382 (2021-11-19)