Erbringung von Unterhalts- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin

Stadt Malchin

Erbringung von Unterhalts- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin. Die Liegenschaften haben verschiedene Größen. Die Werte der zu reinigenden Flächen, in den jeweiligen Kalkulationsbögen sind maßgebend. Die zu reinigenden Liegenschaften sind: Stadthaus; Sportlerheim; Siegfried Marcus Realschule; Rathaus; Peenebad; Grundschule; Turnhalle Grundschule; Freiw. Feuerwehr; Bibliothek; Turnhalle Am Zachow; Turnhalle Lindenstraße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-10 Auftragsbekanntmachung
2012-11-27 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Die zu reinigende Fläche beträgt ca. 10 000,00 m².
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Malchin
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 17139
Postort: Malchin
Kontakt
Internetadresse: http://www.malchin.de 🌏
E-Mail: kohls@malchin.de 📧
Telefon: +49 3994640362 📞
Fax: +49 3994640333 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-10 📅
Einreichungsfrist: 2012-09-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 156-261038
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen. Die Organisationsstruktur der Stadt Malchin ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird der Auftrag in einem Los vergeben. Das kommt den Anbietern zugute, da die Objekte regional zusammenhängen und der Betreuungsaufwand dadurch vermindert wird. Vor allem jedoch sieht sich der Auftraggeber dadurch gerade noch in der Lage – unter Berücksichtigung der eigenen Personalstruktur - den erfahrungsgemäß zu erwartenden, eigenen Steuerungsaufwand zu bewältigen. Für die Beantwortung der Bieterfragen wählen wir den Weg über Email mit einfacher Signatur. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die vorne genannte Kontaktstelle nimmt Fragen der Bieter unter der angegebenen Email - Adresse auf. Auf gleichem Wege werden die Bieterfragen allen Bietern beantwortet. Bei Abforderung der Ausschreibungsunterlagen soll daher eine für den gesamten Verlauf der Ausschreibung gültige Email – Adresse des Anbieters angegeben werden. Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 107 GWB: "Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt".
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Unterhalts- und Glasreinigung für 11 Liegenschaften der Stadt Malchin. Die Liegenschaften haben verschiedene Größen. Die Werte der zu reinigenden Flächen, in den jeweiligen Kalkulationsbögen sind maßgebend. Die zu reinigenden Liegenschaften sind: Stadthaus; Sportlerheim; Siegfried Marcus Realschule; Rathaus; Peenebad; Grundschule; Turnhalle Grundschule; Freiw. Feuerwehr; Bibliothek; Turnhalle Am Zachow; Turnhalle Lindenstraße.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: 082012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 17139 Malchin

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes, des städtischen Steueramtes, der Berufsgenossenschaft sowie der Krankenkasse (falls nicht mehr von den zuständigen Stellen zu erhalten: ersatzweise Eigenerklärungen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Unternehmensdarstellung: mit Angabe von Gründungsjahr, Rechtsform, Anzahl der Mitarbeiter (insgesamt und für den Gegenstand der zu vergebenden Leistung) aufgeschlüsselt nach beruflicher Qualifikation, Standorten, Qualifikation der einzusetzenden Mitarbeiter,
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— Vorweisen von mindestens einem mit dem Auftrag des Auftraggebers vergleichbaren Referenzauftrag (ein oder mehrere Gebäude) mit ca. 10 000 m² zu reinigender Fläche, inklusive Flächenangabe und Anzahl der dort eingesetzten Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Monatliche Zahlung auf Nachweis.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder vergleichbar - jedenfalls mit gesamtschuldnerischer Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die seriöse Kalkulation des Angebotes hält der Auftraggeber es für dringend geboten, die zu reinigenden Flächen der Objekte zu begehen.
Die Begehung findet am: 3.9.2012 ab 8:00 Uhr statt. Treffpunkt: vor dem Stadthaus. Die 11 Objekte werden an einem Tag nacheinander begangen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Rüttermann Consulting GmbH.
Kontonummer: 1350123145.
Bankleitzahl: 200 505 50.
Verwendungszweck:
Ausschreibungsunterlagen Stadt Malchin.
Zahlungsbedingung: Versand der Unterlagen nach Zahlungseingang.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-09-25 📅
Öffnungsort: Amt Malchin.
Ort des Eröffnungstermins: Amt Malchin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Malchin
Frau Kohls
Name: Rüttermann Consulting GmbH
Postanschrift: Bergstedter Chaussee 36
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22395
Kontaktperson: Herr Gazi Efe
Herrn Gazi Efe
Telefon: +49 24184267 📞
E-Mail: g.efe@ruettermann-consulting.de 📧
Fax: +49 52596909 📠
URL der Dokumente: www.ruettermann-consulting.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 082012
Zusätzliche Informationen
Es wird auf die Angaben unter III.1.4) verwiesen.
Die Organisationsstruktur der Stadt Malchin ist, der zunehmenden Anforderung wirtschaftlicher Geschäftsprozesse geschuldet, sehr schlank aufgestellt. Daher ist es geboten, diese Ausschreibung mit minimalem Aufwand abzuwickeln. Nach geändertem Recht können bestimmte, fehlende Unterlagen nachgefordert werden, müssen es aber nicht. Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin, dass fehlende Unterlagen, insbesondere zur Eignungsprüfung, nicht nachgefordert werden, sondern zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre wird der Auftrag in einem Los vergeben. Das kommt den Anbietern zugute, da die Objekte regional zusammenhängen und der Betreuungsaufwand dadurch vermindert wird. Vor allem jedoch sieht sich der Auftraggeber dadurch gerade noch in der Lage – unter Berücksichtigung der eigenen Personalstruktur - den erfahrungsgemäß zu erwartenden, eigenen Steuerungsaufwand zu bewältigen. Für die Beantwortung der Bieterfragen wählen wir den Weg über Email mit einfacher Signatur. Eine fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Die vorne genannte Kontaktstelle nimmt Fragen der Bieter unter der angegebenen Email - Adresse auf. Auf gleichem Wege werden die Bieterfragen allen Bietern beantwortet. Bei Abforderung der Ausschreibungsunterlagen soll daher eine für den gesamten Verlauf der Ausschreibung gültige Email – Adresse des Anbieters angegeben werden. Sollte ein Anbieter einen Grund für eine Rüge im Ausschreibeverfahren sehen, akzeptieren wir diese ausschließlich in Schriftform. Hierzu geben wir folgende Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 107 GWB:
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"Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt".

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885813 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/ 🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Quelle: OJS 2012/S 156-261038 (2012-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 354 935,04 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 230-378375
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 156-261038
ABl. S-Ausgabe: 230

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-09 📅
Name: Erich Niediek GmbH&Co. KG
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Mecklenburg- Vorpommern
Quelle: OJS 2012/S 230-378375 (2012-11-27)