Erdgaslieferung für Gebäude der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Lieferung von Erdgas an ca. 36 Lieferstellen der AOK Nordost in den Gebieten Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Gesamtleistung von ca. 9 500 000 kWh/a ab frühestem Lieferbeginn 1.1.2013.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-14 Auftragsbekanntmachung
2012-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-09-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Erdgas
Menge oder Umfang:
Ca. 28 383 000 kWh (Lieferjahr 2013: ca. 36 Lieferstellen mit ca. 9 353 000 kWh/a; Lieferjahr 2014: ca. 36 Lieferstellen mit ca. 9 515 000 kWh/a; optional Lieferjahr 2015: ca. 36 Lieferstellen mit ca. 9 515 000 kWh/a).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Erdgas 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-14 📅
Einreichungsfrist: 2012-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 180-296116
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 140-233712
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND. (2) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, RosenthalerStraße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden. (3) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Ein Bieter kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungs-nachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A- EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnises Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist. Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) sollen mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer von der Auftraggeberin festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 Abs. 3 lit. a) VOLA-EG ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft). Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A- EG) anzusehen sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Erdgas an ca. 36 Lieferstellen der AOK Nordost in den Gebieten Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit einer Gesamtleistung von ca. 9 500 000 kWh/a ab frühestem Lieferbeginn 1.1.2013.
Beschreibung der Optionen:
Der Lieferzeitraum verlängert sich einmalig um 12 Monate, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 9 Monaten zum 1.1.2015, 6:00 Uhr, schriftlich durch einen eingeschriebenen Brief durch einen der Vertragspartner gekündigt wird.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszugs in Kopie, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate ist; Bieter mit einem Firmensitz außerhalb Deutschlands haben einen gleichwertigen Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Landes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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2. Vorlage der Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß § 6 Abs. 4 lit. a)-g) und § 6 Abs. 6 lit a)-e) VOL/A-EG und zum Nichtvorliegen wettbewerbswidriger Abreden.
Allgemeiner Hinweis: Schließen sich Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammen, so sind die Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit angemessenen Deckungssummen je Versicherungsfall gegen Personen- und Sachschäden. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, bestätigt der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft verbindlich, dass er / es im Zuschlagsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung, die die zuvor genannten Kriterien erfüllt, abschließen wird bzw. eine ggf. notwendige Erhöhung der bestehenden Versicherung vornehmen wird. Ein entsprechender Nachweis wird dem Auftraggeber unverzüglich nachgereicht.
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Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften können den Nachweis gemeinsam erbringen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Unterzeichnete Eigenerklärung zur fachlichen und technischen Leitsungsfähigkeit:
1. Erklärung dass:
— das Unternehmen derzeit vergleichbare Letztverbraucher in Deutschland beliefert,
— die Belieferung von Haushaltskunden von der Regulierungsbehörde weder ganz noch teilweise untersagt wurde (§ 5 EnWG) und Angabe der Jahreserdgasabgabe im Jahr 2011 und im Jahr 2012 (geschätzt) an Letztverbraucher in Deutschland.
Allgemeiner Hinweis: Bietergemeinschaften können die geforderten Erklärungen und Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit gemeinschaftlich erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-10-23 📅
Öffnungsort: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Ort des Eröffnungstermins: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: AOK Bundesverband GbR
Silke Beckmann

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2015-01-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-24 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 140-233712
Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Angebote sind an die AOK Bundesverband GbR, Zentrale Vergabestelle, Frau Silke Beckmann, RosenthalerStraße 31, 10178 Berlin-Mitte, zu richten. Weitere Hinweise zu den Formerfordernissen für eine wirksame Angebotsabgabe enthalten die zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen. Diese können per E-Mail an Vergabestelle@bv.aok.de oder Fax an 030-34646 2777 unter Angabe des Auftragsgegenstandes abgerufen werden.
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(3) Allgemeiner Hinweis für Unterauftragnehmer: Die Einschaltung von Unterauftragnehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Ein Bieter kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Unterauftragnehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Unterauftragnehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Will sich der Bieter für die Vertragsausführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gem. Ziffer III.2.3 der Vergabebekanntmachung auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungs-nachweise sind dabei jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend den von den Bietern geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Unterauftragnehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
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Ferner muss der Bieter mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Unterauftragnehmern sowie Art und Umfang der an den/die Unterauftragnehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung (Unterauftragnehmerverzeichnis mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Unterauftragnehmer(s) vorlegt (§ 7 Abs. 9 VOL/A- EG). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt.
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Kann zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht verbindlich mitgeteilt werden, welche Unterauftragnehmer für die Ausführung der Leistungen eingeschaltet werden sollen, so ist schon bei Angebotsabgabe durch Vorlage des Unterauftragnehmerverzeichnises Auskunft darüber zu erteilen, ob für bestimmte Leistungsbestandteile eine Unterauftragnehmereinschaltung vorgesehen ist.
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Die Eignungsnachweise und die Verpflichtungserklärung(en) sollen mit dem Angebot innerhalb der Angebotsfrist eingereicht werden. Fehlen diese Angaben zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe kann die Auftraggeberin den Bieter spätestens bis zum Zeitpunkt der beabsichtigten Zuschlagserteilung auffordern, die entsprechenden Dokumente innerhalb einer von der Auftraggeberin festzusetzenden, angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht diese Frist erfolglos, werden die Angebote gem. § 19 Abs. 3 lit. a) VOLA-EG ausgeschlossen.
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Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die sich aus diesen Bewerbungsbedingungen und Verträgen ergebenden Verpflichtungen auch von seinen Unterauftragnehmern eingehalten werden. Bei der Einschaltung von Unterauftragnehmern haftet der Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags (Generalunternehmerschaft).
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Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Unterauftragnehmer („andere Unternehmen“ i. S. des § 7 Abs. 9 VOL/A- EG) anzusehen sind.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherigeBekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a GWB verstoßen hat...
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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§ 114 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen im vorliegenden Vergabeverfahren einen Verstoß gegen Vergabevorschriften, hat es dies gegenüber der unter Punkt I.1) der Bekanntmachung genanntenVergabestelle unverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheiten der gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 180-296116 (2012-09-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-12-20)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte das Vergabeverfahren im Namen der unter Punkt VI.2 genannten Auftraggeberin durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 248-408861
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 180-296116
ABl. S-Ausgabe: 248
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-11-19 📅
Name: Logo Energie GmbH
Postanschrift: Münsterstraße 9
Postort: Euskirchen
Postleitzahl: 53881
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Quelle: OJS 2012/S 248-408861 (2012-12-20)