Errichtung und mietweise Überlassung eines Interim-Bettengebäudes inkl. technischer Anlagen sowie anschließende Demontage
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin. Der vollständige Freizug und der Beginn der baulichen Sanierung des Bettenhochhauses sind bis 30. September 2013 vorgesehen. Voraussetzung für den Freizug ist der Umzug der bettenführenden Stationen in eine temporäre Interimslösung.
Hierfür soll durch den Auftragnehmer auf dem Baufeld und auf der Bestandsdecke des Kellergeschosses des derzeitigen Versorgungszentrums (Gemarkung 110001 Mitte, Flur 22, Flurstück 44, Fläche 80 799 m²) ein Interimsgebäude in Modulbauweise für 340 Betten sowie mit weiteren Funktionsräumen, Untersuchungsräumen sowie einer Brückenanbindung in Ebene 3 (2.OG) an das Bestandsgebäude Funktionstrakt 1 errichtet werden. Es handelt sich um einen U-förmigen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und je 2 Stationen à max. 90 Betten je Ebene. Für das Interimsgebäude wurde einschließlich Lastverteilungskonstruktion (H ca. 85 cm) eine Gesamthöhe von ca. 14 m, eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 9 400 m², eine Nutzfläche (NF) von ca. 8 000 m², sowie ein Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 33 000 m² ermittelt. Die Brückenkonstruktion in Ebene 3 (2.OG) verfügt über weitere ca. 200 m² BGF, 150 m² NF, sowie ca. 800 m³ BRI.
Die Charité beabsichtigt, das Interimsgebäude für die Dauer von vier Jahren gegen eine jährliche Zahlung zu nutzen. Das Eigentum soll beim Auftragnehmer verbleiben. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Interimsgebäude durch den Auftragnehmer zu demontieren und zu entfernen. Die Charité geht davon aus, dass die Modulbauteile anschließend weiter verwendet werden können, so dass eine Vollamortisation über die Mietlaufzeit nicht erforderlich ist. Mit der jährlichen Mietzahlung werden sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Errichtung, der Gebrauchsüberlassung und der Demontage vergütet.
Eine Genehmigungsplanung für das Interimsgebäude und eine funktionale Leistungsbeschreibung liegen vor. Der Auftragnehmer hat auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erbringen.
Der Abriss der oberirdischen Geschosse des derzeitigen Versorgungszentrums ab Mai 2012, die Herrichtung von Kellerräumen als betriebsnotwendige Technikflächen für das Interimsgebäude sowie die Errichtung einer Lastverteilungskonstruktion als Gründungsebene für das Interimsgebäude wird als Vorleistung der Charité außerhalb dieses Verfahrens erbracht und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Herstellung von Außenanlagen ist ebenfalls keine Leistung des Auftragnehmers. Das Interimsgebäude ist ab dem 1. Januar 2013 zu errichten. Es muss bis Ende Juli 2013 bezugsfertig an den Auftraggeber übergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-04-02
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Auftragsbekanntmachung
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2012-04-13
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Ergänzende Angaben
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2013-01-23
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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