Errichtung und mietweise Überlassung eines Interim-Bettengebäudes inkl. technischer Anlagen sowie anschließende Demontage

Charité-Universitätsmedizin Berlin

Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin. Der vollständige Freizug und der Beginn der baulichen Sanierung des Bettenhochhauses sind bis 30. September 2013 vorgesehen. Voraussetzung für den Freizug ist der Umzug der bettenführenden Stationen in eine temporäre Interimslösung.
Hierfür soll durch den Auftragnehmer auf dem Baufeld und auf der Bestandsdecke des Kellergeschosses des derzeitigen Versorgungszentrums (Gemarkung 110001 Mitte, Flur 22, Flurstück 44, Fläche 80 799 m²) ein Interimsgebäude in Modulbauweise für 340 Betten sowie mit weiteren Funktionsräumen, Untersuchungsräumen sowie einer Brückenanbindung in Ebene 3 (2.OG) an das Bestandsgebäude Funktionstrakt 1 errichtet werden. Es handelt sich um einen U-förmigen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und je 2 Stationen à max. 90 Betten je Ebene. Für das Interimsgebäude wurde einschließlich Lastverteilungskonstruktion (H ca. 85 cm) eine Gesamthöhe von ca. 14 m, eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 9 400 m², eine Nutzfläche (NF) von ca. 8 000 m², sowie ein Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 33 000 m² ermittelt. Die Brückenkonstruktion in Ebene 3 (2.OG) verfügt über weitere ca. 200 m² BGF, 150 m² NF, sowie ca. 800 m³ BRI.
Die Charité beabsichtigt, das Interimsgebäude für die Dauer von vier Jahren gegen eine jährliche Zahlung zu nutzen. Das Eigentum soll beim Auftragnehmer verbleiben. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Interimsgebäude durch den Auftragnehmer zu demontieren und zu entfernen. Die Charité geht davon aus, dass die Modulbauteile anschließend weiter verwendet werden können, so dass eine Vollamortisation über die Mietlaufzeit nicht erforderlich ist. Mit der jährlichen Mietzahlung werden sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Errichtung, der Gebrauchsüberlassung und der Demontage vergütet.
Eine Genehmigungsplanung für das Interimsgebäude und eine funktionale Leistungsbeschreibung liegen vor. Der Auftragnehmer hat auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erbringen.
Der Abriss der oberirdischen Geschosse des derzeitigen Versorgungszentrums ab Mai 2012, die Herrichtung von Kellerräumen als betriebsnotwendige Technikflächen für das Interimsgebäude sowie die Errichtung einer Lastverteilungskonstruktion als Gründungsebene für das Interimsgebäude wird als Vorleistung der Charité außerhalb dieses Verfahrens erbracht und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Herstellung von Außenanlagen ist ebenfalls keine Leistung des Auftragnehmers. Das Interimsgebäude ist ab dem 1. Januar 2013 zu errichten. Es muss bis Ende Juli 2013 bezugsfertig an den Auftraggeber übergeben werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-02 Auftragsbekanntmachung
2012-04-13 Ergänzende Angaben
2013-01-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Vorgefertigte Gebäude
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Vorgefertigte Gebäude 📦

Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité-Universitätsmedizin Berlin
Postanschrift: Hindenburgdamm 30
Postleitzahl: 12203
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.charite.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vob@charite.de 📧
Telefon: +49 30450574211 📞
Fax: +49 304507574211 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 69-113789
ABl. S-Ausgabe: 69
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern. Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 23.4.2012, 14:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Betteninterim - Vergabe B 33/12, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht. In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen. Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Charité-Universitätsmedizin Berlin („Charité“ oder „Auftraggeber“) beabsichtigt die Sanierung des 1982 in Betrieb genommenen Bettenhochhauses in der Luisenstraße 64, 10117 Berlin. Der vollständige Freizug und der Beginn der baulichen Sanierung des Bettenhochhauses sind bis 30. September 2013 vorgesehen. Voraussetzung für den Freizug ist der Umzug der bettenführenden Stationen in eine temporäre Interimslösung.
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Hierfür soll durch den Auftragnehmer auf dem Baufeld und auf der Bestandsdecke des Kellergeschosses des derzeitigen Versorgungszentrums (Gemarkung 110001 Mitte, Flur 22, Flurstück 44, Fläche 80 799 m²) ein Interimsgebäude in Modulbauweise für 340 Betten sowie mit weiteren Funktionsräumen, Untersuchungsräumen sowie einer Brückenanbindung in Ebene 3 (2.OG) an das Bestandsgebäude Funktionstrakt 1 errichtet werden. Es handelt sich um einen U-förmigen Baukörper mit 4 Vollgeschossen und je 2 Stationen à max. 90 Betten je Ebene. Für das Interimsgebäude wurde einschließlich Lastverteilungskonstruktion (H ca. 85 cm) eine Gesamthöhe von ca. 14 m, eine Bruttogeschossfläche (BGF) von ca. 9 400 m², eine Nutzfläche (NF) von ca. 8 000 m², sowie ein Bruttorauminhalt (BRI) von ca. 33 000 m² ermittelt. Die Brückenkonstruktion in Ebene 3 (2.OG) verfügt über weitere ca. 200 m² BGF, 150 m² NF, sowie ca. 800 m³ BRI.
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Die Charité beabsichtigt, das Interimsgebäude für die Dauer von vier Jahren gegen eine jährliche Zahlung zu nutzen. Das Eigentum soll beim Auftragnehmer verbleiben. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist das Interimsgebäude durch den Auftragnehmer zu demontieren und zu entfernen. Die Charité geht davon aus, dass die Modulbauteile anschließend weiter verwendet werden können, so dass eine Vollamortisation über die Mietlaufzeit nicht erforderlich ist. Mit der jährlichen Mietzahlung werden sämtliche Tätigkeiten im Rahmen der Errichtung, der Gebrauchsüberlassung und der Demontage vergütet.
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Eine Genehmigungsplanung für das Interimsgebäude und eine funktionale Leistungsbeschreibung liegen vor. Der Auftragnehmer hat auf dieser Basis die Ausführungsplanung zu erbringen.
Der Abriss der oberirdischen Geschosse des derzeitigen Versorgungszentrums ab Mai 2012, die Herrichtung von Kellerräumen als betriebsnotwendige Technikflächen für das Interimsgebäude sowie die Errichtung einer Lastverteilungskonstruktion als Gründungsebene für das Interimsgebäude wird als Vorleistung der Charité außerhalb dieses Verfahrens erbracht und ist nicht Gegenstand der Leistung des Auftragnehmers. Die Herstellung von Außenanlagen ist ebenfalls keine Leistung des Auftragnehmers. Das Interimsgebäude ist ab dem 1. Januar 2013 zu errichten. Es muss bis Ende Juli 2013 bezugsfertig an den Auftraggeber übergeben werden.
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Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: B 33/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber - bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert - sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
1. Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und - im Falle der Bewerbergemeinschaft – Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung;
2. Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft);
3. Eigenerklärung, dass die in § 6a Nr. 1 VOB/A genannten Ausschlusskriterien nicht vorliegen;
4. Eigenerklärung, dass die in § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. e) bis i) VOB/A genannten Tatbestände nicht vorliegen;
5. Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen;
6. Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer und ggf. deren Nachunternehmern, soweit sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auf die Fachkunde oder Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern beruft. Die Nachunternehmer müssen sich entsprechend der vorgenannten Ziffern 1 und 2 auch zu ihrer persönlichen Lage erklären.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Nachweise und Erklärungen zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
1. Erklärung über den Umsatz (netto) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Leistungen jeweils bezogen und konkret aufgeteilt auf die letzten drei Geschäftsjahre. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn der durchschnittliche jährliche Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens 5 000 000 EUR erreichte.
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2. Jahresabschlüsse der letzen drei Geschäftsjahre (sofern die Jahresabschlüsse geprüft werden müssen, ist ein testierter, für das letzte Geschäftsjahr ggf. ein vorläufiger Jahresanschluss vorzulegen), aus denen sich ergibt, das der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche finanzielle Leistungsfähigkeit verfügt, bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
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3. Erläuterung dazu, wie der Bewerber seine Leistungen angesichts der beabsichtigten Miete durch die Charité vorfinanzieren will. Soweit dafür Leistungen Dritter in Anspruch genommen werden sollen, ist deren unverbindliche Bereitschaft zur Finanzierung nachzuweisen.
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4. Schriftlicher Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden in Höhe 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR, beispielsweise durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice. Alternativ kann der Bieter eine schriftliche Erklärung seiner Versicherung beibringen, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
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Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die geforderten Angaben zu Ziffer 1 und 3 in vorgegebenen Formblättern zusammengefasst, welche zu verwenden, zu unterschreiben und im Original zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind. Die Formblätter sind Teil des Informationsmemorandums und können bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden.
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Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise unter Ziffer 1 bis 4 ausdrücklich genannt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage von mindestens zwei und maximal fünf Referenzen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft über Modul- oder Containergebäuden, die innerhalb der letzten 10 Jahren (= Nutzerübergabe nach dem 31.12.2002) errichtet wurden unter jeweiliger Nennung der folgenden Angaben:
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— Inhaber der Referenz (Referenzgeber),
— Name des Auftraggebers,
— Ansprechpartner beim Auftraggeber (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— Nutzung des Modul- oder Containergebäudes (bei Bettenhäusern: Anzahl der Betten),
— Angaben zur Finanzierung (Kauf, Miete mit/ohne Vollamortisation, Angabe dazu, wer das Weiterverwendungsrisiko trägt),
— Leistungsumfang (Planung, Bau, Demontage),
— Bruttogeschossfläche (BGF) des errichteten Gebäudes,
— Höhe der Gesamtkosten,
— Bauzeit (Baubeginn bis Nutzerübergabe),
— Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Baubeginn unter Angabe der erbrachten Planungsleistungen,
— Fertigstellung der Bauleistungen (= Nutzerübergabe),
— Referenzschreiben des Auftraggebers, soweit vorhanden,
— Erläuterung, weshalb das Referenzprojekt nach Ansicht des Bewerbers mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist.
Aus den Referenzen muss hervorgehen, dass der Bewerber in mindestens zwei Fällen die Errichtung und Vermietung von Interim-Bettenhäusern als Modul- oder Containerbau durchgeführt hat (d.h. mit erfolgter Nutzerübergabe).
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind für die Darstellung der Referenzen Formblätter zu verwenden, die als Teil des Informationsmemorandums bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden können.
Mindeststandards:
Die Mindeststandards sind in den Anforderungen an die Eignungsnachweise ausdrücklich genannt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin, soweit sie anwendbar sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen (vgl. III.2.1 Nr. 1). Für die Erklärung ist das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Formular zu verwenden.
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Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Für das vorgesehene Grundstück bestand erst sehr spät Planungssicherheit, ohne dass die Charité dies beeinflussen konnte. Da der Freizug des Bettenhauses unverrückbar am 30.9.2013 abgeschlossen sein muss, ist in der Konsequenz der Vergabeprozess der Maßnahme zu komprimieren.
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Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III., Ziffer 2.1) bis 2.3). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten:
1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (hierzu unter Ziffer VI.3)
2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: Als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach § 6a Nr. 1 VOB/A vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister sowie im Hinblick auf die Tatbestände nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 lit. de) bis i) VOB/A nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshafpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssätzen sowie die zwei mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen.
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3. Sollten mehr als 3 Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der Anzahl und der Vergleichbarkeit der Referenzen für Container- oder Modulbauleistungen mit dem vorliegenden Auftrag bewerten. Eine detaillierte Wertungsmatrix enthält das bei der oben genannten Kontaktstelle erhältliche Informationsmemorandum. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber zur Angebotsaufforderung aufzufordern.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Charité-Universitätsmedizin Berlin, GB Technik und Betrieb, Zentrale Vergabestelle
Frau Steffi Ehrhardt
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2016-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: B 33/12
Zusätzliche Informationen
Interessierte Bewerber sind aufgefordert, bei der oben genannten Kontaktstelle das Informationsmemorandum abzurufen, das nähere Informationen zu den geplanten Baumaßnahmen sowie Formblätter für die Eignungsnachweise enthält. Die Formblätter sind für den Teilnahmeantrag zu nutzen, um eine Auswertung der Teilnahmeanträge zu erleichtern.
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Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 23.4.2012, 14:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Betteninterim - Vergabe B 33/12, Bitte nicht öffnen!“ an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden.
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Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
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Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
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In der Angebotsphase werden die Bieter aufgefordert sein, mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtungen nach den § 1 Abs. 2 bis 4 und 6, §§ 4 und 7, § 8 Abs. 2 und 3 und § 9 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz abzugeben. Gemäß § 13 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz Berlin in Verbindung mit der Verordnung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Frauenförderverordnung - FFV) wird der ausgeschriebene Auftrag an Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten im Sinne des § 1 Abs. 2 FFV nur vergeben, wenn sich die Auftragnehmer bei Angebotsabgabe verpflichten, das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten und - je nach Anzahl der Beschäftigten (§ 3 FFV) - eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen. Von der Verpflichtung wird nur im Falle nachweisbarer rechtlicher Hindernisse abgesehen, dies gilt insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union. Auf § 10 BerlAVG wird hingewiesen.
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Enthalten die Bekanntmachung oder die Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090138316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/vergabe/kammer.html 🌏
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens eine Woche nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
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Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 069-113789 (2012-04-02)
Ergänzende Angaben (2012-04-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-13 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 75-122728
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 69-113789
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2012/S 075-122728 (2012-04-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-01-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Charité - Universitätsmedizin Berlin, Zentrale Vergabestelle
Kontakt
E-Mail: zentrale-vergabestelle-vol@charite.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-01-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-01-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 019-027115
ABl. S-Ausgabe: 19

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-29 📅
Name: Cadolto Fertiggebäude GmbH & Co. KG
Postanschrift: Wachendorfer Straße 34
Postort: Cadolzburg bei Nürnberg
Postleitzahl: 90553
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: siehe VI.3.1)
Quelle: OJS 2013/S 019-027115 (2013-01-23)