Die Übergänge aus den LANs der Justizbehörden in das Landesdatennetz sind mit einem Sicherheitsgateway (Firewall) gesichert. Dieses Sicherheitsgateway gewährleistet die sichere Kopplung von IP-Netzen durch Einschränkung der technisch möglichen auf die in einer IT-Sicherheitsrichtlinie ordnungsgemäß definierte Kommunikation zwischen den Justizbehörden. Sicherheit bei der Netzkopplung bedeutet hierbei im Wesentlichen, dass ausschließlich erwünschte Zugriffe oder Datenströme zwischen verschiedenen Netzen zugelassen und die übertragenen Daten kontrolliert werden. Die niedersächsische Justiz setzt vor Ihren Behörden flächendeckend ein Firewall-System aus Software- und Hardware-Komponenten des Herstellers Check Point ein. Es existieren Installationen an nahezu 200 dezentralen Standorten in der Justiz. Alle Firewall Systeme werden zentral über eine Managementsoftware des Herstellers Check Point verwaltet. Im Zuge dieser Beschaffung sollen u.a. an 6 Standorten die bestehenden Check Point Firewall-Systeme ersetzt werden, bestehende Wartungsverträge für Check Point Bestandsstrukturen verlängert und das bestehende Check Point Managementsystem erweitert werden. Im Einzelnen werden dazu folgenden Leistungen ausgeschrieben: — Ersatzbeschaffung 12 Stück Check Point 12607 Appliance inkl. Wartung für 2 Jahre (6 Standorte), — Ersatzbeschaffung 1 Stück Check Point Smart1-150 Multi-Domain Security Management inkl. Wartung für 2 Jahre, — Wartungsverlängerung 1 Stück Smart-1 150 Multi-Domain Security Management und Check Point Security Gateway für 24 Monate, — 5 Tage Check Point Premium Support für Planung und Installation.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Netzkomponenten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzkomponenten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Oldenburg - Zentraler IT-Betrieb Niedersächsische Justiz (ZIB) -
Postanschrift: Richard-Wagner-Platz 1
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.zib.niedersachsen.de🌏
E-Mail: zib-it-verwaltung@justiz.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 4412201110📞
Fax: +49 4412201112 📠
Die Ausschreibungsunterlagen werden zum Download auf der Ausschreibungsplattform des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt (http://vergabe.niedersachsen.de.
Unter dem Menüpunkt 'IT-Leistungen').
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Übergänge aus den LANs der Justizbehörden in das Landesdatennetz sind mit einem Sicherheitsgateway (Firewall) gesichert. Dieses Sicherheitsgateway gewährleistet die sichere Kopplung von IP-Netzen durch Einschränkung der technisch möglichen auf die in einer IT-Sicherheitsrichtlinie ordnungsgemäß definierte Kommunikation zwischen den Justizbehörden. Sicherheit bei der Netzkopplung bedeutet hierbei im Wesentlichen, dass ausschließlich erwünschte Zugriffe oder Datenströme zwischen verschiedenen Netzen zugelassen und die übertragenen Daten kontrolliert werden.
Die Übergänge aus den LANs der Justizbehörden in das Landesdatennetz sind mit einem Sicherheitsgateway (Firewall) gesichert. Dieses Sicherheitsgateway gewährleistet die sichere Kopplung von IP-Netzen durch Einschränkung der technisch möglichen auf die in einer IT-Sicherheitsrichtlinie ordnungsgemäß definierte Kommunikation zwischen den Justizbehörden. Sicherheit bei der Netzkopplung bedeutet hierbei im Wesentlichen, dass ausschließlich erwünschte Zugriffe oder Datenströme zwischen verschiedenen Netzen zugelassen und die übertragenen Daten kontrolliert werden.
Die niedersächsische Justiz setzt vor Ihren Behörden flächendeckend ein Firewall-System aus Software- und Hardware-Komponenten des Herstellers Check Point ein.
Es existieren Installationen an nahezu 200 dezentralen Standorten in der Justiz. Alle Firewall Systeme werden zentral über eine Managementsoftware des Herstellers Check Point verwaltet.
Im Zuge dieser Beschaffung sollen u.a. an 6 Standorten die bestehenden Check Point Firewall-Systeme ersetzt werden, bestehende Wartungsverträge für Check Point Bestandsstrukturen verlängert und das bestehende Check Point Managementsystem erweitert werden.
Im Zuge dieser Beschaffung sollen u.a. an 6 Standorten die bestehenden Check Point Firewall-Systeme ersetzt werden, bestehende Wartungsverträge für Check Point Bestandsstrukturen verlängert und das bestehende Check Point Managementsystem erweitert werden.
Im Einzelnen werden dazu folgenden Leistungen ausgeschrieben:
— Ersatzbeschaffung 12 Stück Check Point 12607 Appliance inkl. Wartung für 2 Jahre (6 Standorte),
— Ersatzbeschaffung 1 Stück Check Point Smart1-150 Multi-Domain Security Management inkl. Wartung für 2 Jahre,
— Wartungsverlängerung 1 Stück Smart-1 150 Multi-Domain Security Management und Check Point Security Gateway für 24 Monate,
— 5 Tage Check Point Premium Support für Planung und Installation.
Referenznummer: 5470 E Firewall/2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen, Celle.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass die nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A nicht vorliegen:
Ein Unternehmen ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt ist wegen:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
g) § 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Von der Teilnahme am Wettbewerb können Bewerber ausgeschlossen werden,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt haben,
e) die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben haben.
2. Eigenerklärung zur Einbindung von Subunternehmen und Bildung von Bietergemeinschaften
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
Als "Mindestanforderung" gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von 2 Mio. EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Eigenerklärung über Partner Zertifizierung des Herstellers Check Point.
Mindeststandards:
Mindestanforderung zur Partner Zertifizierung:Der Bieter oder ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. ein Subunternehmen muss als Check Point Gold Partner oder Check Point Platinum Partner zertifiziert sein.
— Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kauf) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Überlassung von Standardsoftware gegen Einmalvergütung (EVB-IT Überlassung Typ A),
— Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ralf Baumfalk
Name: Ausschreibungsplattform des Landes Niedersachsen
Postanschrift: siehe Internet-Adresse
Postort: siehe Internet-Adresse
URL der Dokumente: http://vergabe.niedersachsen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2012-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 5470 E Firewall/2
Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibungsunterlagen werden zum Download auf der Ausschreibungsplattform des Landes Niedersachsen zur Verfügung gestellt (http://vergabe.niedersachsen.de.
Unter dem Menüpunkt 'IT-Leistungen').
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt GWB § 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2012/S 065-105982 (2012-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-12 📅
Name: Crocodial IT Security GmbH
Postanschrift: Arndtstr. 25
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22085
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2012/S 123-202396 (2012-06-26)