Die Stammdatenverwaltung ist ein zentrales Element in der IT-Landschaft zur Verwaltung und Vergabe von Fördermitteln im Bereich der Land- und Forstwirtschaft. Wesentliche Aufgaben der Stammdatenverwaltung sind in diesem Gesamtzusammenhang die Vergabe von Registriernummern für Förderantragsteller und Tierhalter gemäß der Leitlinie zur Vergabe von Registriernummern sowie die Verwaltung der für den Fördermittelbereich relevanten Stammdaten der Förderantragsteller. Die bestehende DV-Anwendung "Niedersächsische Stammdatenverwaltung" soll ersetzt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-21.
Auftragsbekanntmachung (2012-11-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Niedersachsen (LSKN)
Postanschrift: Göttinger Chaussee 259
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
E-Mail: kai-sven.wingerath@lskn.niedersachsen.de📧
Telefon: +49 51198983843📞
Fax: +49 5111204913 📠
“Auf die Frist des §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesem. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,csoweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Auf die Frist des §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesem. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,csoweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2012/S 227-373709 (2012-11-21)