EU-weite Ausschreibung der Sammlung von Altpapier für die Stadt Witten über die „Blaue Tonne“ (Los 1) sowie über Depotcontainer, inkl. Containergestellung (Los 2)

Stadt Witten

— Sammlung von Altpapier mit der „Blauen Tonne“ (Holsystem).
— Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern (Bringsystem), inkl. Containergestellung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-10 Auftragsbekanntmachung
2013-07-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-12-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Witten
Postanschrift: Annenstr. 111 b
Postleitzahl: 58453
Postort: Witten
Kontakt
Internetadresse: http://www.witten.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-witten.de 📧
Telefon: +49 23025814041 📞
Fax: +49 23025814049 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-12-10 📅
Einreichungsfrist: 2013-01-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-12-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 239-394249
ABl. S-Ausgabe: 239

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Sammlung von Altpapier mit der „Blauen Tonne“ (Holsystem).
— Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern (Bringsystem), inkl. Containergestellung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Altpapier mit der „Blauen Tonne“ (Holsystem)
Kurze Beschreibung:
— Sammlung von Altpapier über 120-l-, 240-l-und 1.100-l-Behälter („Blaue Tonne“) in Form einer vierwöchentlichen Sammlung im Stadtgebiet
Witten— Transport des gesammelten Altpapiers und Übergabe an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis— Die im Abfuhrgebiet vorhandenen ca. 16 000 „Blauen Tonnen“ befinden sich im Eigentum der Stadt Wtten.
Witten
— Transport des gesammelten Altpapiers und Übergabe an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis
— Die im Abfuhrgebiet vorhandenen ca. 16 000 „Blauen Tonnen“ befinden sich im Eigentum der Stadt Wtten.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Sammlung von Altpapier mit Depotcontainern (Bringsystem)
Kurze Beschreibung:
— Sammlung des Altpapiers an ca. 180 Depotcontainerstandorten im Stadtgebiet
Witten— Gestellung der erforderlichen Depotcontainer (Anzahl ca. 310) durch den Auftragnehmer— Jährliche Reinigung der Depotcontainer— Transport des gesammelten Altpapiers und Übergabe an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Witten
— Gestellung der erforderlichen Depotcontainer (Anzahl ca. 310) durch den Auftragnehmer
— Jährliche Reinigung der Depotcontainer
— Transport des gesammelten Altpapiers und Übergabe an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Anlieferstelle im Ennepe-Ruhr-Kreis.
Referenznummer: 70.339.12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Witten.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 und 2:
— (Eigen-) Erklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestän-de (im Angebotsteil I – Bietererklärung B – enthalten).
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen TVgG – NRW (Im Angebotsteil I – Bieterklärung D - ent-halten).
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen TVgG – NRW (im Angebotsteil I – Bietererklärung E – enthalten).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung
Mindeststandards:
Lose 1 und 2:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2010 bis 2012 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe von insgesamt mindestens 1,5 Mio. EUR je Schadensfall
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung ergänzend den Versiche-rungsschein vom Bieter zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Lose 1 und 2:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung (MGB oder Depotcontainer) von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier
Mindeststandards:
— Referenz(-en (als Eigenerklärung über die behältergestützte Sammlung (MGB oder Depotcontainer) von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier in Abfuhrgebieten mit insgesamt mindestens 30 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2010 bis 2012 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.)
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Per Verrechungsscheck oder Überweisung unter Angabe des Verwendungszweckes 70.339.12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stracke
Internetadresse: www.witten.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 70.339.12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertagen bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit
Mehr anzeigen
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang derMitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 239-394249 (2012-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-07-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Altpapiersammlung
Gesamtwert des Auftrags: 2 586 832,95 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Altpapiersammlung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Witten Vergabestelle
Kontakt
Telefon: +49 23025814048 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-07-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-07-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 140-244368
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 239-394249
ABl. S-Ausgabe: 140

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-06-24 📅
Name: Bietergemeinschaft Arge Duales System im EN-Kreis c/o AHE GmbH
Postanschrift: Nielandstraße 36
Postort: Wetter
Postleitzahl: 58300
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-03-05 📅
Postanschrift: Nielsndstr. 36
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Lange

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertagen bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2013/S 140-244368 (2013-07-18)