Die RSAG führt mittels Beauftragung ihrer Tochtergesellschaft, der ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg GmbH, im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die kommunale Abfallsammlung durch. Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Behälterbestandspflege werden die benötigten Abfallbehälter durch die RSAG beschafft. Ausgeschrieben wird die Lieferung von Abfallbehältern (Müllgroßbehälter oder MGB) aus Kunststoff für den Zeitraum von 3 Jahren. Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst Müllgroßbehälter aus Kunststoff (zwei-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l. Los 2 umfasst MGB aus Kunststoff (vier-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 660 l, 770 l und 1 100 l.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-24.
Auftragsbekanntmachung (2012-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abfallsammelbehälter
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abfallsammelbehälter📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Sieg-Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH (RSAG)
Postanschrift: Pleiser Hecke 4
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.rsag.de🌏
Fax: +49 2241306-121 📠
Anforderungen an die Gleichwertigkeit gem. Ziff.III.2.3) des Veröffentlichungstextes:
Die nachfolgend benannten Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, müssen gültig sein und für die jeweilige MGB-Größe bzw. für jedes Fertigungswerkzeug der jeweiligen Behältergröße vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor das jeweilige Original im Rahmen der Angebotsbewertung anzufordern:
— Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum oder Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfung nach Mark NF, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts nach ISO/IEC 17025 mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 oder Mark NF und Gültigkeitsdatum,
— Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1,
— Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller,
— Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit Angabe der Richtlinien,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum,
— Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum,
— Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1,
— Prüfberichte der beiden letzten bestandenen Überwachungsprüfungen, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als max. 12 Monate sein. Die Prüfberichte enthalten die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers.
Anforderungen an die Gleichwertigkeit gem. Ziff.III.2.3) des Veröffentlichungstextes:
Die nachfolgend benannten Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, müssen gültig sein und für die jeweilige MGB-Größe bzw. für jedes Fertigungswerkzeug der jeweiligen Behältergröße vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor das jeweilige Original im Rahmen der Angebotsbewertung anzufordern:
— Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum oder Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfung nach Mark NF, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts nach ISO/IEC 17025 mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 oder Mark NF und Gültigkeitsdatum,
— Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1,
— Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller,
— Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit Angabe der Richtlinien,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum,
— Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum,
— Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1,
— Prüfberichte der beiden letzten bestandenen Überwachungsprüfungen, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als max. 12 Monate sein. Die Prüfberichte enthalten die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die RSAG führt mittels Beauftragung ihrer Tochtergesellschaft, der ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg GmbH, im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die kommunale Abfallsammlung durch. Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Behälterbestandspflege werden die benötigten Abfallbehälter durch die RSAG beschafft.
Die RSAG führt mittels Beauftragung ihrer Tochtergesellschaft, der ARS AbfallLogistik Rhein-Sieg GmbH, im gesamten Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises die kommunale Abfallsammlung durch. Für die in diesem Zusammenhang vorzunehmende Behälterbestandspflege werden die benötigten Abfallbehälter durch die RSAG beschafft.
Ausgeschrieben wird die Lieferung von Abfallbehältern (Müllgroßbehälter oder MGB) aus Kunststoff für den Zeitraum von 3 Jahren.
Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst Müllgroßbehälter aus Kunststoff (zwei-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l. Los 2 umfasst MGB aus Kunststoff (vier-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 660 l, 770 l und 1 100 l.
Die Leistung wird in 2 Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst Müllgroßbehälter aus Kunststoff (zwei-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 80 l, 120 l und 240 l. Los 2 umfasst MGB aus Kunststoff (vier-rädrig) mit einem Fassungsvermögen von 660 l, 770 l und 1 100 l.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Abfallbehältern 80 l, 120 l, 240 l.
Kurze Beschreibung:
Los 1 beinhaltet den Kauf und die Lieferung von Abfallbehältern aus Kunststoff der Größen 80 l, 120 l, 240 l.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Lieferung von Abfallbehältern 660 l, 770 l, 1 100 l.
Kurze Beschreibung:
Los 1 beinhaltet den Kauf und die Lieferung von Abfallbehältern aus Kunststoff der Größen 660 l, 770 l, 1 100 l.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Rhein-Sieg-Kreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für beide Lose:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Für beide Lose:
— (Eigen-)Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Für beide Lose:
(Eigen-)Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren 2009, 2010, 2011 für jedes dieser drei Geschäftsjahre.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für die Geschäftsjahre 2009, 2010, 2011 (z.B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
— (Eigen-)Erklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Für beide Lose:
— Nachweis der Einhaltung der an die angebotenen Abfallbehälter gestellten Mindestbedingungen bezüglich der Qualität.
Für Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von zwei-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB).
Für Los 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von vier-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB).
Mindeststandards:
— Nachweis der Einhaltung der an die angebotenen Abfallbehälter gestellten Mindestbedingungen bezüglich der Qualität durch Vorlage der Verleihungsurkunde nach GGAWB oder Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen jeweils für das zur Fertigung vorgesehene Werkzeug (eine Kopie ist ausreichend).
— Nachweis der Einhaltung der an die angebotenen Abfallbehälter gestellten Mindestbedingungen bezüglich der Qualität durch Vorlage der Verleihungsurkunde nach GGAWB oder Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen jeweils für das zur Fertigung vorgesehene Werkzeug (eine Kopie ist ausreichend).
Die Anforderungen an die Gleichwertigkeit bzgl. der Verleihungsurkunde nach GGAWB sind unter Punkt VI.3) des Veröffentlichungstextes und in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
In Los 1 ist die Verleihungsurkunde nach GGAWB bzw. sind die Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen jeweils gesondert für die Behältergröße 80 l, 120 l und 240 l vorzulegen;
In Los 2 ist die Verleihungsurkunde nach GGAWB bzw. sind die Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, jeweils gesondert für die Behältergröße 660 l, 770 l und 1 100 l vorzulegen.
Für Los 1:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 65 000 zwei-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) im Zeitraum 2009 bis 2011.
Für Los 2:
Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Lieferung von insgesamt mindestens 10 000 vier-rädrigen Müllgroßbehältern (MGB) im Zeitraum 2009 bis 2011.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Stabsstelle Recht der RSAG
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-12-01 📅
Datum des Endes: 2015-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Anforderungen an die Gleichwertigkeit gem. Ziff.III.2.3) des Veröffentlichungstextes:
Die nachfolgend benannten Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, müssen gültig sein und für die jeweilige MGB-Größe bzw. für jedes Fertigungswerkzeug der jeweiligen Behältergröße vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor das jeweilige Original im Rahmen der Angebotsbewertung anzufordern:
Die nachfolgend benannten Unterlagen, die die Gleichwertigkeit belegen, müssen gültig sein und für die jeweilige MGB-Größe bzw. für jedes Fertigungswerkzeug der jeweiligen Behältergröße vorgelegt werden. Die Vorlage von Kopien ist ausreichend; der Auftraggeber behält sich vor das jeweilige Original im Rahmen der Angebotsbewertung anzufordern:
— Zertifikat und Prüfzeugnis zum Nachweis der bestandenen Prüfungen nach DIN EN 840, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum oder Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Prüfung nach Mark NF, mit Angabe der Prüfnormen sowie Ausgabedatum,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts nach ISO/IEC 17025 mit Angabe der zulässigen Prüfnormen DIN EN 840 oder Mark NF und Gültigkeitsdatum,
— Eigenbescheinigung des Herstellers zur Einhaltung der mitgeltenden Normen gemäß RAL-GZ 951/1,
— Eigenbescheinigung des CE-Zeichens nach 2000/14/EG durch den Hersteller,
— Prüfbericht zum Nachweis des GS-Zeichens durch eine anerkannte Vergabestelle, mit Angabe der Richtlinien,
— Akkreditierungsurkunde des Prüfinstituts mit Angabe der zulässigen Prüfanforderungen GS-Zeichen und Gültigkeitsdatum,
— Prüfbericht zum Nachweis der bestandenen Zusatzprüfungen nach RAL-GZ 951/1 mit Angabe der aktuellen Prüfvorgaben sowie Ausgabedatum,
— Überwachungsvertrag mit einem akkreditierten Prüfinstitut zur Einhaltung der Prüfvorgaben nach RAL-GZ 951/1,
— Prüfberichte der beiden letzten bestandenen Überwachungsprüfungen, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als max. 12 Monate sein. Die Prüfberichte enthalten die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers.
— Prüfberichte der beiden letzten bestandenen Überwachungsprüfungen, die das akkreditierte Prüfinstitut gemäß Überwachungsvertrag durchgeführt hat. Die Prüfberichte dürfen nicht älter als max. 12 Monate sein. Die Prüfberichte enthalten die Testergebnisse der im Prüfinstitut durchgeführten MGB-Prüfungen sowie die Ergebnisse der Kontrollprüfung der dokumentierten Eigenüberwachung des Herstellers.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabeverstöße sind in Konkretisierung zu § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB innerhalb von 4 Tagen, nachdem der Bieter/Bewerber den Verstoß erkannt hat, zu rügen.