Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt. — ganzjährige maschinelle und ergänzende händische Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im 14-täglichen Rhythmus, während der Hauptlaubfallzeit (40. KW bis 50. KW) im wöchentlichen Rhythmus; die Reinigung der Innenstadt (d. h. die Straßen, Wege und Plätze in der Fußgängerzone sowie die dort liegenden Innenhöfe) erfolgt abweichend hiervon ganzjährig im wöchentlichen Rhythmus, — zweimal jährliche Wildkrautentfernung in den Innenhöfen der Innenstadt im Rahmen der (regulären) ganzjährigen Reinigung in der Zeit von März bis einschließlich Oktober, — wöchentliche, sonntägliche Entleerung von Straßenpapierkörben in der Innenstadt (inkl. Einsammeln des Abfalls im Umfeld der Papierkörbe) in den Monaten April bis einschließlich Oktober, — Sonderreinigungen auf Abruf (z. B. nach örtlichen Festivitäten), — Transport des erfassten Kehrguts sowie der im Rahmen der Papierkorbentleerung erfassten Abfälle zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n und Verwertung des erfassten Kehrguts/der erfassten Abfälle.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung und Sanierung des städtischen und ländlichen Raumes, und zugehörige Dienstleistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Lüdinghausen
Postanschrift: Borg 2
Postleitzahl: 59348
Postort: Lüdinghausen
Kontakt
Fax: +49 2591926260 📠
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen dargestellt.
— ganzjährige maschinelle und ergänzende händische Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im 14-täglichen Rhythmus, während der Hauptlaubfallzeit (40. KW bis 50. KW) im wöchentlichen Rhythmus; die Reinigung der Innenstadt (d. h. die Straßen, Wege und Plätze in der Fußgängerzone sowie die dort liegenden Innenhöfe) erfolgt abweichend hiervon ganzjährig im wöchentlichen Rhythmus,
— ganzjährige maschinelle und ergänzende händische Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im 14-täglichen Rhythmus, während der Hauptlaubfallzeit (40. KW bis 50. KW) im wöchentlichen Rhythmus; die Reinigung der Innenstadt (d. h. die Straßen, Wege und Plätze in der Fußgängerzone sowie die dort liegenden Innenhöfe) erfolgt abweichend hiervon ganzjährig im wöchentlichen Rhythmus,
— zweimal jährliche Wildkrautentfernung in den Innenhöfen der Innenstadt im Rahmen der (regulären) ganzjährigen Reinigung in der Zeit von März bis einschließlich Oktober,
— wöchentliche, sonntägliche Entleerung von Straßenpapierkörben in der Innenstadt (inkl. Einsammeln des Abfalls im Umfeld der Papierkörbe) in den Monaten April bis einschließlich Oktober,
— Sonderreinigungen auf Abruf (z. B. nach örtlichen Festivitäten),
— Transport des erfassten Kehrguts sowie der im Rahmen der Papierkorbentleerung erfassten Abfälle zu der/den vom Auftragnehmer vorgesehenen Verwertungsanlage/-n und Verwertung des erfassten Kehrguts/der erfassten Abfälle.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Lüdinghausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
— Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach den Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen TVgG – NRW,
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen TVgG – NRW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz des Bieters,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2009 bis 2011 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern,
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR.
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten: — Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die maschinelle Straßenreinigung.
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die maschinelle Straßenreinigung in Städten oder Gemeinden oder Landkreisen mit insgesamt mindestens 15 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die maschinelle Straßenreinigung in Städten oder Gemeinden oder Landkreisen mit insgesamt mindestens 15 000 Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens 2 Jahre in den Kalenderjahren 2009 bis 2011 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Beauftragungszeiträume und Einwohnerzahlen vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Der Anforderung der Unterlagen ist ein Verrechnungsscheck über den o.g. Betrag beizufügen. Alternativ kann der Betrag auch per Überweisung an die Stadt Lüdinghausen gezahlt werden. Der Anforderung der Unterlagen ist in diesem Fall der quittierte Überweisungsträger beizufügen. Die Bankverbindung der Stadt Lüdinghausen lautet: Sparkasse West-Münsterland, Konto-Nr. 5868, BLZ 401 545 30.
Der Anforderung der Unterlagen ist ein Verrechnungsscheck über den o.g. Betrag beizufügen. Alternativ kann der Betrag auch per Überweisung an die Stadt Lüdinghausen gezahlt werden. Der Anforderung der Unterlagen ist in diesem Fall der quittierte Überweisungsträger beizufügen. Die Bankverbindung der Stadt Lüdinghausen lautet: Sparkasse West-Münsterland, Konto-Nr. 5868, BLZ 401 545 30.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-10-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Fachbereich 3 - Planen und Bauen
Frau Trudwig
Name: Stadt Lüdinghausen
Kontaktperson: Fachbereich 1 – Zentrale Dienste
Herrn Kortendieck, Zi. 209
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 131-217841 (2012-07-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 2591926-260 📠