Das 5. Energieforschungsprogramm (EFP) „Innovation und neue Energietechnologien“ aus dem Jahr 2005 war ursprünglich auf drei Jahre angelegt. Im Jahr 2008 wurde es verlängert und dabei auch in seinen Gewichtungen angepasst. Im September 2011 lief das Programm aus und wurde durch das 6. EFP ersetzt.
Das 5. EFP entstand vor dem Hintergrund des Anfang 2005 ratifizierten Kyoto-Protokolls. Im Fokus standen daher Energietechnologien, die ein wirtschaftliches Wachstum und eine positive Beschäftigungsentwicklung bei geringeren Treibhausgasemissionen ermöglichen. Erklärtes Ziel der Forschungsförderung war die Beschleunigung des Übergangs zu einer nachhaltigen Energieversorgung. Als programmatische Schwerpunkte wurden die Verbesserung der Energieeffizienz und der Ausbau der erneuerbaren Energien benannt.
Strategische Elemente des 5. EFP waren neben der Fokussierung der Förderung auf besonders innovative Energietechnologien die Verbesserung der Kooperation zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, die Stärkung des Wettbewerbs und eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen nationaler und europäischer Energieforschung. Die damit verfolgten Ziele bestanden insbesondere in Beiträgen zu einer schnelleren Erreichung der Marktfähigkeit neuer Energietechnologien, der Erhöhung der Flexibilität der Energieversorgung, einer verbesserten Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen sowie einer Verbesserung der Beschäftigungssituation in Deutschland.
Das Bundesumweltministerium war in diesem Zusammenhang zuständig für die projektorientierte Förderung von Forschung und Entwicklung der erneuerbaren Energien. Schwerpunktthemengebiete stellten Photovoltaik und Windenergie, letztere vor allem im Offshore-Bereich, dar. Die Forschungsförderung sollte dazu beitragen, die Kosten der erneuerbaren Energien weiter zusenken, die Wirkungsgrade der Technologien zu erhöhen, die Produktionsprozesse effizienter und damit kostengünstiger zu gestalten und in allen Bereichen die Lebensdauer von Komponenten und Anlagen zu verlängern.
Insgesamt wurden im Bereich der erneuerbaren Energien im Untersuchungszeitraum rund 990 Projekte bei etwa 380 Zuwendungsempfängern/Auftragnehmern mit einem Mittelvolumen von ca. 850 Mio. EUR bewilligt.
Energieforschungspolitik ist ein wesentliches strategisches Instrument der Klima- und Energiepolitik der Bundesregierung und trägt dazu bei, die klima- und energiepolitischen Zielsetzungen zu erreichen. Es gilt, die dafür benötigten Förderinstrumente auch künftig forschungspolitisch effektiv und transparent zu gestalten und optimal auf den künftigen Bedarf auszurichten. Ziel des Auftrags ist es, erstens, die Forschungsförderung des BMU im Bereich der erneuerbaren Energien im Hinblick auf ihre Zielorientierung, Wirksamkeit und effiziente Struktur zu evaluieren. Zweitens sind im Rahmen des Auftrages Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen auszuarbeiten, die dem BMU als Impulse für die künftige Ausgestaltung der Forschungsförderung im Bereich der erneuerbaren Energien dienen können.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-02-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Menge oder Umfang:
“1. Überblick über die im Rahmen des 5. EFP geförderten Vorhaben und der Rahmenbedingungen.2. Bewertung der Zielorientierung und Wirksamkeit der...”
Menge oder Umfang
1. Überblick über die im Rahmen des 5. EFP geförderten Vorhaben und der Rahmenbedingungen.2. Bewertung der Zielorientierung und Wirksamkeit der Förderaktivitäten.3. Erarbeitung eines Überblicks der Auswirkungen der geförderten Vorhaben auf den Erneuerbaren-Energien-Sektor in Deutschland.4. Entwicklung von Schlussfolgerungen aus den Daten.5. Entwicklung von Handlungsempfehlungen.6. Erarbeitung eines Konzepts für ein kontinuierliches Monitoring des Energieforschungsprogramms in den Zuständigkeitsbereichen des BMU.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de🌏
E-Mail: s.beermann@fz-juelich.de📧
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen,...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der Vergabestelle elektronisch per Mail angefordert werden können. Die Vergabestelle versendet die Vergabeunterlagen auf dem Postweg innerhalbvon 6 Tagen nach Eingang der Anforderung. Zusätzliche Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben sind schriftlich per E-Mail an die Vergabestelle unter Angabe der Absenderadresse (E-Mail), zurichten. Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, jedoch spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist per Post sowie vorab per E-Mail erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunfterteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 1.2.2013 zu stellen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr in der Zeit vom 22.12.2012 bis 1.1.2013 keine Bieterfragen beantwortet werden können und auch keine Vergabeunterlagen versendet werden. Vor Weihnachten können Fragen und Anforderungen von Vergabeunterlagen berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 21.12.2012, 10:00 Uhr eingehen.
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Quelle: OJS 2012/S 239-394284 (2012-12-10)
Ergänzende Angaben (2013-01-24) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote...”
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, wurden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
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Quelle: OJS 2013/S 088-149132 (2013-05-03)