Gegenstand der Ausschreibung ist die Evaluation des Modellvorhabens „Behandlung von Patienten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“, welches mit der Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Erste Europäische Akademie für Rehabiliation bzw. Fach- und Privatkrankenhaus, dem Neurologischen Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche Kreischa, Klinik Bavaria Gemeinnützige GmbH, dem Rehabilitationszentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bzw. dem Neurologischen Fachkrankenhaus für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt wird. Für das Modellvorhaben ist derzeit eine Laufzeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2015 vereinbart. Die AOK PLUS hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung von Versicherten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“ unter Berücksichtigung der Fortentwicklung moderner Diagnostik und therapeutischer Verfahren zu verbessern. Um eine ganzheitliche fallbezogene medizinische Betreuung mit gesteigerter Effektivität und Qualität und damit einen höheren Nutzen für die Versicherten zu gewährleisten, verfolgt das Modellvorhaben das Ziel, die Bestandteile Akutbehandlung und Rehabilitation besser zu verzahnen. Außerdem sollen die Versorgungsqualität optimiert und Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden. Gemäß § 65 SGB V hat die AOK PLUS eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Modellvorhabens zu veranlassen. Die wissenschaftliche Begleitung verfolgt hierbei das Ziel, medizinische, ökonomische als auch leistungsrechtliche Ergebnisparameter zu erheben und zu bewerten. Anhand definierter Ergebnisparameter soll die medizinische Versorgungsqualität im Rahmen des Modellvorhabens und für einen 12 Monate umfassenden Vorbetrachtungszeitraum (Jahr 2010) gemessen, dargestellt und u. a. die Ergebnisse unter dem Aspekt der Versorgungsqualität bewertet werden. Gleichzeitig soll eine ökonomische Bewertung des Modellvorhabens erfolgen. Schwerpunkt der ökonomischen Betrachtung bildet hierbei die Abbildung der Modellfälle auf Basis der G-DRG-Systematik in Verbindung mit der leistungsrechtlichen Abgrenzung der Modellfälle zwischen Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V und Rehabilitation gemäß § 40 SGB V sowie der Darstellung der sich hieraus ergebenden ökonomischen Auswirkungen. In diesem Zusammenhang sind bei den Leistungserbringern des Modellvorhabens Stichproben hinsichtlich der Validität und Plausibilität der erhobenen und übermittelten Daten durchzuführen. Die Auftraggeberin geht von einem möglichen Potenzial von ca. 1 000 Modellfällen der AOK PLUS pro Behandlungsjahr aus. Für die derzeit vereinbarte Laufzeit des Modellvorhabens sind Daten von ca. 5 000 Modellfällen auszuwerten. Die Mengenangaben begründen keine Garantie der Auftraggeberin bezüglich des Auftragsumfangs und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage, so dass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können. Der Vertrag wird an das zu Grunde liegende Modellvorhaben gekoppelt, welches bis zu einer Gesamtdauer von 8 Jahren verlängert werden kann. Wird das zu Grunde liegende Modellvorhaben verlängert, so kann auch der hier ausgeschriebene Vertrag von der Auftraggeberin jeweils verlängert werden. Die Verlängerungsoption kann die Auftraggeberin immer in 1-Jahres-Schriitten ziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-21.
Auftragsbekanntmachung (2012-02-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medizinische Analysedienste
Menge oder Umfang: Bis zu maximal 300 000,00 EUR zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medizinische Analysedienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen, Stabsbereich Recht, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: http://www.aokplus-online.de🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de📧
Telefon: +49 3616574-80064📞
Fax: +49 1802471002116 📠
Soweit Bewerber sachdienliche Fragen rechtzeitig, d. h. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, stellen, werden die darauf gegebenen Antworten allen Bewerbern auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) mitgeteilt. Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen binnen 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages zu beauftragen.
Hinweis zu IV.1.2:
In die Wertung der Teilnahmeanträge fließen das Kriterium "Referenzprojekte" mit 40 % (entspricht Gewichtung mit 0,4), das Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) und das Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) ein. Der Wertung des jeweiligen Kriteriums liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
5 Punkte = sehr gut,
4 Punkte = gut,
3 Punkte = befriedigend,
2 Punkte = ausreichend,
1 Punkt = mangelhaft.
Die für das jeweilige Kriterium erreichten Punkte werden mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert und schließlich die gewichteten Punkte addiert.
Zu Kriterium "Referenzprojekte": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Bewertung der Teilnehmeranträge die Einschlägigkeit der dargestellten Erfahrungen und deren Umfang, hilfsweise die Anzahl der dargestellten Projekte bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters": Soweit die Mindestvoraussetzungen gegeben sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) und der Referenzen und deren Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) sowie Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Soweit Bewerber sachdienliche Fragen rechtzeitig, d. h. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, stellen, werden die darauf gegebenen Antworten allen Bewerbern auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) mitgeteilt. Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen binnen 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages zu beauftragen.
Hinweis zu IV.1.2:
In die Wertung der Teilnahmeanträge fließen das Kriterium "Referenzprojekte" mit 40 % (entspricht Gewichtung mit 0,4), das Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) und das Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) ein. Der Wertung des jeweiligen Kriteriums liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
5 Punkte = sehr gut,
4 Punkte = gut,
3 Punkte = befriedigend,
2 Punkte = ausreichend,
1 Punkt = mangelhaft.
Die für das jeweilige Kriterium erreichten Punkte werden mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert und schließlich die gewichteten Punkte addiert.
Zu Kriterium "Referenzprojekte": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Bewertung der Teilnehmeranträge die Einschlägigkeit der dargestellten Erfahrungen und deren Umfang, hilfsweise die Anzahl der dargestellten Projekte bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters": Soweit die Mindestvoraussetzungen gegeben sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) und der Referenzen und deren Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) sowie Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Evaluation des Modellvorhabens „Behandlung von Patienten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“, welches mit der Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Erste Europäische Akademie für Rehabiliation bzw. Fach- und Privatkrankenhaus, dem Neurologischen Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche Kreischa, Klinik Bavaria Gemeinnützige GmbH, dem Rehabilitationszentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bzw. dem Neurologischen Fachkrankenhaus für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt wird. Für das Modellvorhaben ist derzeit eine Laufzeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2015 vereinbart.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Evaluation des Modellvorhabens „Behandlung von Patienten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“, welches mit der Rudolf Presl GmbH & Co. Klinik Bavaria Rehabilitations KG, Erste Europäische Akademie für Rehabiliation bzw. Fach- und Privatkrankenhaus, dem Neurologischen Rehabilitationszentrum für Kinder und Jugendliche Kreischa, Klinik Bavaria Gemeinnützige GmbH, dem Rehabilitationszentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bzw. dem Neurologischen Fachkrankenhaus für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durchgeführt wird. Für das Modellvorhaben ist derzeit eine Laufzeit vom 1.1.2011 bis 31.12.2015 vereinbart.
Die AOK PLUS hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung von Versicherten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“ unter Berücksichtigung der Fortentwicklung moderner Diagnostik und therapeutischer Verfahren zu verbessern. Um eine ganzheitliche fallbezogene medizinische Betreuung mit gesteigerter Effektivität und Qualität und damit einen höheren Nutzen für die Versicherten zu gewährleisten, verfolgt das Modellvorhaben das Ziel, die Bestandteile Akutbehandlung und Rehabilitation besser zu verzahnen. Außerdem sollen die Versorgungsqualität optimiert und Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden.
Die AOK PLUS hat sich zum Ziel gesetzt, die medizinische Versorgung von Versicherten mit schweren und schwersten Schäden des zentralen und/oder peripheren Nervensystems“ unter Berücksichtigung der Fortentwicklung moderner Diagnostik und therapeutischer Verfahren zu verbessern. Um eine ganzheitliche fallbezogene medizinische Betreuung mit gesteigerter Effektivität und Qualität und damit einen höheren Nutzen für die Versicherten zu gewährleisten, verfolgt das Modellvorhaben das Ziel, die Bestandteile Akutbehandlung und Rehabilitation besser zu verzahnen. Außerdem sollen die Versorgungsqualität optimiert und Wirtschaftlichkeitsreserven mobilisiert werden.
Gemäß § 65 SGB V hat die AOK PLUS eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Modellvorhabens zu veranlassen. Die wissenschaftliche Begleitung verfolgt hierbei das Ziel, medizinische, ökonomische als auch leistungsrechtliche Ergebnisparameter zu erheben und zu bewerten.
Gemäß § 65 SGB V hat die AOK PLUS eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung des Modellvorhabens im Hinblick auf die Erreichung der Ziele des Modellvorhabens zu veranlassen. Die wissenschaftliche Begleitung verfolgt hierbei das Ziel, medizinische, ökonomische als auch leistungsrechtliche Ergebnisparameter zu erheben und zu bewerten.
Anhand definierter Ergebnisparameter soll die medizinische Versorgungsqualität im Rahmen des Modellvorhabens und für einen 12 Monate umfassenden Vorbetrachtungszeitraum (Jahr 2010) gemessen, dargestellt und u. a. die Ergebnisse unter dem Aspekt der Versorgungsqualität bewertet werden. Gleichzeitig soll eine ökonomische Bewertung des Modellvorhabens erfolgen. Schwerpunkt der ökonomischen Betrachtung bildet hierbei die Abbildung der Modellfälle auf Basis der G-DRG-Systematik in Verbindung mit der leistungsrechtlichen Abgrenzung der Modellfälle zwischen Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V und Rehabilitation gemäß § 40 SGB V sowie der Darstellung der sich hieraus ergebenden ökonomischen Auswirkungen. In diesem Zusammenhang sind bei den Leistungserbringern des Modellvorhabens Stichproben hinsichtlich der Validität und Plausibilität der erhobenen und übermittelten Daten durchzuführen.
Anhand definierter Ergebnisparameter soll die medizinische Versorgungsqualität im Rahmen des Modellvorhabens und für einen 12 Monate umfassenden Vorbetrachtungszeitraum (Jahr 2010) gemessen, dargestellt und u. a. die Ergebnisse unter dem Aspekt der Versorgungsqualität bewertet werden. Gleichzeitig soll eine ökonomische Bewertung des Modellvorhabens erfolgen. Schwerpunkt der ökonomischen Betrachtung bildet hierbei die Abbildung der Modellfälle auf Basis der G-DRG-Systematik in Verbindung mit der leistungsrechtlichen Abgrenzung der Modellfälle zwischen Krankenhausbehandlung gemäß § 39 SGB V und Rehabilitation gemäß § 40 SGB V sowie der Darstellung der sich hieraus ergebenden ökonomischen Auswirkungen. In diesem Zusammenhang sind bei den Leistungserbringern des Modellvorhabens Stichproben hinsichtlich der Validität und Plausibilität der erhobenen und übermittelten Daten durchzuführen.
Die Auftraggeberin geht von einem möglichen Potenzial von ca. 1 000 Modellfällen der AOK PLUS pro Behandlungsjahr aus. Für die derzeit vereinbarte Laufzeit des Modellvorhabens sind Daten von ca. 5 000 Modellfällen auszuwerten. Die Mengenangaben begründen keine Garantie der Auftraggeberin bezüglich des Auftragsumfangs und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage, so dass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können.
Die Auftraggeberin geht von einem möglichen Potenzial von ca. 1 000 Modellfällen der AOK PLUS pro Behandlungsjahr aus. Für die derzeit vereinbarte Laufzeit des Modellvorhabens sind Daten von ca. 5 000 Modellfällen auszuwerten. Die Mengenangaben begründen keine Garantie der Auftraggeberin bezüglich des Auftragsumfangs und dienen lediglich als Kalkulationsgrundlage, so dass die angegebenen Mengen auch signifikant über- bzw. unterschritten werden können.
Der Vertrag wird an das zu Grunde liegende Modellvorhaben gekoppelt, welches bis zu einer Gesamtdauer von 8 Jahren verlängert werden kann. Wird das zu Grunde liegende Modellvorhaben verlängert, so kann auch der hier ausgeschriebene Vertrag von der Auftraggeberin jeweils verlängert werden. Die Verlängerungsoption kann die Auftraggeberin immer in 1-Jahres-Schriitten ziehen.
Der Vertrag wird an das zu Grunde liegende Modellvorhaben gekoppelt, welches bis zu einer Gesamtdauer von 8 Jahren verlängert werden kann. Wird das zu Grunde liegende Modellvorhaben verlängert, so kann auch der hier ausgeschriebene Vertrag von der Auftraggeberin jeweils verlängert werden. Die Verlängerungsoption kann die Auftraggeberin immer in 1-Jahres-Schriitten ziehen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 35/2011
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland, Freistaat Sachsen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise:
Bewerber mit Firmensitz in einem Mitgliedsland der EU haben die Nachweise durch Einreichen gleichwertiger Bescheinigungen von Stellen des jeweiligen Mitgliedsstaates zu führen. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, sind die u. g. Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin hat auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) Formblätter für den Teilnahmeantrag sowie weitere Hinweise zur Beteiligung von Bewerbergemeinschaften oder anderen gemeinschaftlichen Bewerbern und zu Unterauftragnehmern hinterlegt. Diese sollen verwendet werden. Die Unterlagen sind in der Reihenfolge, in welcher sie zur Verfügung gestellt werden, einzureichen. Soweit der Platz, welcher auf den Formblättern zur Verfügung steht, nicht ausreichend ist, sind Anlagen zu den jeweiligen Formblättern hinzuzufügen. Die Unterlagen sind geordnet in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ausfertigungen voneinander getrennt, jeweils als selbstständiges Leseexemplar, geheftet sind.
Bewerber mit Firmensitz in einem Mitgliedsland der EU haben die Nachweise durch Einreichen gleichwertiger Bescheinigungen von Stellen des jeweiligen Mitgliedsstaates zu führen. Soweit sich eine Bewerbergemeinschaft beteiligt, sind die u. g. Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Auftraggeberin hat auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) Formblätter für den Teilnahmeantrag sowie weitere Hinweise zur Beteiligung von Bewerbergemeinschaften oder anderen gemeinschaftlichen Bewerbern und zu Unterauftragnehmern hinterlegt. Diese sollen verwendet werden. Die Unterlagen sind in der Reihenfolge, in welcher sie zur Verfügung gestellt werden, einzureichen. Soweit der Platz, welcher auf den Formblättern zur Verfügung steht, nicht ausreichend ist, sind Anlagen zu den jeweiligen Formblättern hinzuzufügen. Die Unterlagen sind geordnet in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ausfertigungen voneinander getrennt, jeweils als selbstständiges Leseexemplar, geheftet sind.
(1) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen bei der Erstellung von wissenschaftlichen Begleitungen oder vergleichbaren Aufträgen im Bereich der ambulanten und/oder stationären Versorgung unter Benennung des a) Auftraggebers, b) eines Ansprechpartners, c) der konkreten Darlegung des Auftragsgegenstandes, d) des Rechnungswertes netto oder Anzahl der geleisteten Manntage und e) der Größe des eingesetzten Projektteams. Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche in den letzten 5 Geschäftsjahren wenigstens 2 vergleichbare Projekte, insbesondere aus den Bereichen der ambulanten und/oder stationären Versorgung, erbracht haben, in welchen neben ökonomischen auch medizinische Fragestellungen bearbeitet und ausgewertet wurden.
(1) Detaillierte Darstellung von Erfahrungen bei der Erstellung von wissenschaftlichen Begleitungen oder vergleichbaren Aufträgen im Bereich der ambulanten und/oder stationären Versorgung unter Benennung des a) Auftraggebers, b) eines Ansprechpartners, c) der konkreten Darlegung des Auftragsgegenstandes, d) des Rechnungswertes netto oder Anzahl der geleisteten Manntage und e) der Größe des eingesetzten Projektteams. Die Auftraggeberin betrachtet nur solche Bewerber als geeignet, welche in den letzten 5 Geschäftsjahren wenigstens 2 vergleichbare Projekte, insbesondere aus den Bereichen der ambulanten und/oder stationären Versorgung, erbracht haben, in welchen neben ökonomischen auch medizinische Fragestellungen bearbeitet und ausgewertet wurden.
(2) Darstellung der Qualifikation des ärztlichen Fachpersonals des Bewerbers. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens Personal mit folgenden Qualifizierungen nachweisen kann: a) ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, b) ein Facharzt für Innere Medizin, c) ein Facharzt für Neurologie, d) Facharzt für Anästhesiologie sowie e) ein Facharzt für Rehabilitive und Physikalische Medizin.
(2) Darstellung der Qualifikation des ärztlichen Fachpersonals des Bewerbers. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens Personal mit folgenden Qualifizierungen nachweisen kann: a) ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, b) ein Facharzt für Innere Medizin, c) ein Facharzt für Neurologie, d) Facharzt für Anästhesiologie sowie e) ein Facharzt für Rehabilitive und Physikalische Medizin.
(3) Darstellung der Qualifikation der Mitarbeiter im pflegerischen Bereich. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens eine examinierte Pflegekraft mit der Weiterbildung im Bereich Intensivmedizin oder vergleichbarer Qualifikation vorhält.
(3) Darstellung der Qualifikation der Mitarbeiter im pflegerischen Bereich. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche wenigstens eine examinierte Pflegekraft mit der Weiterbildung im Bereich Intensivmedizin oder vergleichbarer Qualifikation vorhält.
(4) Darstellung der Qualifikation des im kaufmännischen Bereich eingesetzten Personals. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche einen Projektleiter (welcher für die Beratung der Auftraggeberin vorgesehen ist) vorschlagen, welcher über detailliertes Fachwissen im Bereich Krankenhausfinanzierung/Finanzierung von Rehabilitationskliniken und Medizincontrolling und/oder Sozialversicherungsrecht verfügt. Darüber hinaus betrachtet die Auftraggeberin nur solche Bewerber als geeignet, wenn darüber hinaus ein Mitarbeiter mit Fachwissen im Bereich Krankenhausfinanzierung/Finanzierung von Rehabilitationskliniken und Medizincontrolling und/oder Sozialversicherungsrecht vorhanden ist und ein Mitarbeiter mit der Qualifikation medizinische/klinische Kodierfachkraft oder vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann.
(4) Darstellung der Qualifikation des im kaufmännischen Bereich eingesetzten Personals. Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bewerber als geeignet, welche einen Projektleiter (welcher für die Beratung der Auftraggeberin vorgesehen ist) vorschlagen, welcher über detailliertes Fachwissen im Bereich Krankenhausfinanzierung/Finanzierung von Rehabilitationskliniken und Medizincontrolling und/oder Sozialversicherungsrecht verfügt. Darüber hinaus betrachtet die Auftraggeberin nur solche Bewerber als geeignet, wenn darüber hinaus ein Mitarbeiter mit Fachwissen im Bereich Krankenhausfinanzierung/Finanzierung von Rehabilitationskliniken und Medizincontrolling und/oder Sozialversicherungsrecht vorhanden ist und ein Mitarbeiter mit der Qualifikation medizinische/klinische Kodierfachkraft oder vergleichbare Qualifikation nachgewiesen werden kann.
Der Nachweis der beruflichen Befähigung des ärztlichen, pflegerischen und kaufmännischen Personals hat unter Verwendung des o. g. Formblattes mit Angabe des Namens, des Berufsabschlusses, absolvierter Weiterbildungen sowie der Darstellung des beruflichen Werdeganges zu erfolgen. Der Nachweis der beruflichen Befähigung des Projektleiters erfolgt mittels o. g. Formblattes mit Angabe des Namens, des Berufsabschlusses, absolvierter Weiterbildungen, Darstellung der beruflichen Werdeganges sowie entsprechender Referenzen.
Der Nachweis der beruflichen Befähigung des ärztlichen, pflegerischen und kaufmännischen Personals hat unter Verwendung des o. g. Formblattes mit Angabe des Namens, des Berufsabschlusses, absolvierter Weiterbildungen sowie der Darstellung des beruflichen Werdeganges zu erfolgen. Der Nachweis der beruflichen Befähigung des Projektleiters erfolgt mittels o. g. Formblattes mit Angabe des Namens, des Berufsabschlusses, absolvierter Weiterbildungen, Darstellung der beruflichen Werdeganges sowie entsprechender Referenzen.
(5) Eigenerklärung zur Unabhängigkeit
Anforderung an die Unabhängigkeit: Nach § 65 SGB V ist der Bericht über die Ergebnisse der Auswertung von einem unabhängigen Sachverständigen* nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu erstellen. Eine Unabhängigkeit ist nur gegeben, wenn der Sachverständige nicht im Dienst eines Beteiligten, einer Gruppe oder Organisation steht oder in den letzten 2 Jahren vor der Auftragserteilung gestanden hat, die am Ergebnis des Modellvorhabens ein eigenes, insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat und auch sonst keine Anhaltspunkte für seine Parteilichkeit vorliegen. Dafür muss der Sachverständige insbesondere von den Beteiligten des Modellvorhabens, deren Trägern sowie den mit Ihnen verbundenen Unternehmen und Einrichtungen wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sowie in seiner Entscheidung im Rahmen des Auswertungsauftrages weitgehend frei sein. Er darf keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigem Druck ausgesetzt sein, der seine Unabhängigkeit in Bezug auf den Auswertungsgegenstand in Frage stellt. Als unabhängig in diesem Sinne gelten insbesondere nicht Krankenkassen, Rehabilitationseinrichtungen oder andere Einrichtungen, welche ein eigenes, insbesondere wirtschaftliches Interesse haben sowie deren Mitarbeiter/-innen und Bieter, welche mit den Beteiligten des Modellvorhabens konzernverbunden oder vergleichbar verbunden sind. Des Weiteren darf auch mit den Beteiligten des Modellvorhabens kein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis bzgl. des Gegenstandes des Modellvorhabens sowie der Evaluation bestehen bzw. in den letzten 2 Jahren bestanden haben.;
Anforderung an die Unabhängigkeit: Nach § 65 SGB V ist der Bericht über die Ergebnisse der Auswertung von einem unabhängigen Sachverständigen* nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu erstellen. Eine Unabhängigkeit ist nur gegeben, wenn der Sachverständige nicht im Dienst eines Beteiligten, einer Gruppe oder Organisation steht oder in den letzten 2 Jahren vor der Auftragserteilung gestanden hat, die am Ergebnis des Modellvorhabens ein eigenes, insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat und auch sonst keine Anhaltspunkte für seine Parteilichkeit vorliegen. Dafür muss der Sachverständige insbesondere von den Beteiligten des Modellvorhabens, deren Trägern sowie den mit Ihnen verbundenen Unternehmen und Einrichtungen wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig sowie in seiner Entscheidung im Rahmen des Auswertungsauftrages weitgehend frei sein. Er darf keinem kommerziellen, finanziellen oder sonstigem Druck ausgesetzt sein, der seine Unabhängigkeit in Bezug auf den Auswertungsgegenstand in Frage stellt. Als unabhängig in diesem Sinne gelten insbesondere nicht Krankenkassen, Rehabilitationseinrichtungen oder andere Einrichtungen, welche ein eigenes, insbesondere wirtschaftliches Interesse haben sowie deren Mitarbeiter/-innen und Bieter, welche mit den Beteiligten des Modellvorhabens konzernverbunden oder vergleichbar verbunden sind. Des Weiteren darf auch mit den Beteiligten des Modellvorhabens kein unmittelbares oder mittelbares Vertragsverhältnis bzgl. des Gegenstandes des Modellvorhabens sowie der Evaluation bestehen bzw. in den letzten 2 Jahren bestanden haben.;
Fachliche Verantwortlichkeit:
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die fachliche Verantwortung für den Bericht durch einen Sachverständigen getragen wird, der aufgrund seiner Ausbildung sowie praktischen Erfahrungen die fachliche Gewähr dafür bietet, dass nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards gearbeitet und ausgewertet wird.;
Der Bieter hat sicherzustellen, dass die fachliche Verantwortung für den Bericht durch einen Sachverständigen getragen wird, der aufgrund seiner Ausbildung sowie praktischen Erfahrungen die fachliche Gewähr dafür bietet, dass nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards gearbeitet und ausgewertet wird.;
* beachte: Sachverständiger meint nicht einen öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen, einen staatlich anerkannten Sachverständigen, etc., sondern eine Person, die sich aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz durch Sachnähe zu einem bestimmten Fachgebiet auszeichnet.;
* beachte: Sachverständiger meint nicht einen öffentlich bestellten, vereidigten Sachverständigen, einen staatlich anerkannten Sachverständigen, etc., sondern eine Person, die sich aufgrund ihrer fachlichen Kompetenz durch Sachnähe zu einem bestimmten Fachgebiet auszeichnet.;
Soweit bereits zur Thematik des Modellvorhabens sowie der Evaluation publiziert wurde, ist das mitzuteilen und die Publikation beizufügen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend.
Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus haben Bewerbergemeinschaften zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Weitere Hinweise sowie ein Formblatt (Erklärung Bewerbergemeinschaft) ist auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) hinterlegt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen. Darüber hinaus haben Bewerbergemeinschaften zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Weitere Hinweise sowie ein Formblatt (Erklärung Bewerbergemeinschaft) ist auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) hinterlegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Referenzprojekte 40 %, Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters 30 %, Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personals 30 %.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2012-04-20 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 35/2011
Zusätzliche Informationen
Soweit Bewerber sachdienliche Fragen rechtzeitig, d. h. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, stellen, werden die darauf gegebenen Antworten allen Bewerbern auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) mitgeteilt. Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen binnen 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages zu beauftragen.
Soweit Bewerber sachdienliche Fragen rechtzeitig, d. h. 10 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, stellen, werden die darauf gegebenen Antworten allen Bewerbern auf der Seite http://www.aok.de/portale/aokplus/ausschreibung/html/evaluation_modellvorhaben (Passwort: aPsO4e1N) mitgeteilt. Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden. Die Auftraggeberin kann den Auftragnehmer mit weiteren gleichartigen Leistungen beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Auftragnehmer im Wege des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3 Abs. 4 lit. e VOF mit weiteren, gleichartigen Leistungen binnen 3 Jahren nach Abschluss des ersten Auftrages zu beauftragen.
Hinweis zu IV.1.2:
In die Wertung der Teilnahmeanträge fließen das Kriterium "Referenzprojekte" mit 40 % (entspricht Gewichtung mit 0,4), das Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) und das Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) ein. Der Wertung des jeweiligen Kriteriums liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
In die Wertung der Teilnahmeanträge fließen das Kriterium "Referenzprojekte" mit 40 % (entspricht Gewichtung mit 0,4), das Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) und das Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal" mit 30 % (entspricht Gewichtung mit 0,3) ein. Der Wertung des jeweiligen Kriteriums liegt folgendes Punktesystem zugrunde:
5 Punkte = sehr gut,
4 Punkte = gut,
3 Punkte = befriedigend,
2 Punkte = ausreichend,
1 Punkt = mangelhaft.
Die für das jeweilige Kriterium erreichten Punkte werden mit der entsprechenden Gewichtung multipliziert und schließlich die gewichteten Punkte addiert.
Zu Kriterium "Referenzprojekte": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Bewertung der Teilnehmeranträge die Einschlägigkeit der dargestellten Erfahrungen und deren Umfang, hilfsweise die Anzahl der dargestellten Projekte bewertet.
Zu Kriterium "Referenzprojekte": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen der Bewertung der Teilnehmeranträge die Einschlägigkeit der dargestellten Erfahrungen und deren Umfang, hilfsweise die Anzahl der dargestellten Projekte bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters": Soweit die Mindestvoraussetzungen gegeben sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) und der Referenzen und deren Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung und Referenzen des Projektleiters": Soweit die Mindestvoraussetzungen gegeben sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) und der Referenzen und deren Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) sowie Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Zu Kriterium "Berufliche Befähigung des vorgesehenen Personal": Soweit die Mindestvoraussetzungen erfüllt sind, wird die Einschlägigkeit der beruflichen Qualifikation (wie Berufsabschluss, Weiterbildungen, Tätigkeitsschwerpunkte, Erfahrungen, etc.) sowie Umfang bzw. Dauer, hilfsweise die Anzahl bewertet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1GWB.
Quelle: OJS 2012/S 038-061636 (2012-02-21)
Ergänzende Angaben (2012-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen📦
Ergänzende Angaben (2012-02-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦