Ex-Ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung (Unterschwellen-Vergabe im Wege des einstufigen Verhandlungsverfahrens)
Der Auftragnehmer soll die Ex-ante-Evaluation des Entwurfs des Operationellen Programms für die EFRE-Regionalförderung im Programmzeitraum 2014-2020 im Rahmen des Ziels "Investition in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen des Artikel 48 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) und der o.g. Leitfäden durchführen. Die Ex-ante-Evaluation schließt dabei die Strategische Umweltprüfung für das Operationelle Programm ein. Darüber hinaus soll der Auftragnehmer eine Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung nach Nummer 4.3 der VwV Regelungen in Verbindung mit Anlage 2 zu dieser VwV vornehmen und in einem Bericht dokumentieren. Näheres siehe unter II.2.1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Ex-ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" (Ar-beitstitel) und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung. Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014 – 2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Ex-ante-Evaluation und die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung sowie die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung aus. Die Strategische Umweltprüfung kann auch von Partnern einer Arbeitsgemeinschaft oder Sub-Unternehmern erbracht werden.Wesentliche Grundlagen sind:— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 615 final/2) vom 14.3.2012, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 48 sowie— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "In-vestitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),die auf der Internetseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm veröffentlicht sind und heruntergeladen werden können,— Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),— Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Re-gelungen (VwV Regelungen), insbesondere Anlage 2, Leitfaden für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umset-zung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgibt, insbesondere— Guidance Document on Ex-ante Evaluation (Entwurf),— Monitoring und Evaluation der Europäischen Kohäsionspolitik Leitfaden – EFRE und Kohäsionsfonds (Entwurf),die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Leitfäden sind bei der Ex-ante-Evaluation zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:Die Ex-ante-Evaluation soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts sowie in enger Zusammenarbeit mit den Programmierern in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Gleiches gilt für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Die Ex-ante-Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen und richtet sich daher nach dessen Zeitplan, der folgende Eckdaten ausweist: Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse bis zum 30.6.2012, erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012, Entwurf des Operationellen Programms zur Einreichung bei der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2012.Arbeitsbeginn für die Ex-ante-Evaluation einschl. der Strategischen Umweltprüfung ist der 23.7.2012. Der Entwurf der Ex-ante-Evaluation und des Umweltberichts sollen bis zum 12.10.2012 dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist für November 2012 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-ante- Evaluation und der Umweltbericht sind bis zum 31.12.2012 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben. Der Entwurf des Berichts über die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung soll bis zum 15.11.2012, die Endfassung bis zum 31.12.2012 vorgelegt werden.Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms und der Ex-ante-Evaluation bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Pro-zess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.Auf die Leistungsbeschreibung, die mit den Verdingungsunterlagen versandt wird, wird verwiesen.60 000,00120 000,00
Ex-ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" (Ar-beitstitel) und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung. Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014 – 2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Ex-ante-Evaluation und die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung sowie die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung aus. Die Strategische Umweltprüfung kann auch von Partnern einer Arbeitsgemeinschaft oder Sub-Unternehmern erbracht werden.Wesentliche Grundlagen sind:— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 615 final/2) vom 14.3.2012, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 48 sowie— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "In-vestitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),die auf der Internetseite der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm veröffentlicht sind und heruntergeladen werden können,— Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),— Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Re-gelungen (VwV Regelungen), insbesondere Anlage 2, Leitfaden für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umset-zung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgibt, insbesondere— Guidance Document on Ex-ante Evaluation (Entwurf),— Monitoring und Evaluation der Europäischen Kohäsionspolitik Leitfaden – EFRE und Kohäsionsfonds (Entwurf),die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Leitfäden sind bei der Ex-ante-Evaluation zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:Die Ex-ante-Evaluation soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts sowie in enger Zusammenarbeit mit den Programmierern in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Gleiches gilt für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Die Ex-ante-Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen und richtet sich daher nach dessen Zeitplan, der folgende Eckdaten ausweist: Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse bis zum 30.6.2012, erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012, Entwurf des Operationellen Programms zur Einreichung bei der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2012.Arbeitsbeginn für die Ex-ante-Evaluation einschl. der Strategischen Umweltprüfung ist der 23.7.2012. Der Entwurf der Ex-ante-Evaluation und des Umweltberichts sollen bis zum 12.10.2012 dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist für November 2012 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-ante- Evaluation und der Umweltbericht sind bis zum 31.12.2012 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben. Der Entwurf des Berichts über die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung soll bis zum 15.11.2012, die Endfassung bis zum 31.12.2012 vorgelegt werden.Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms und der Ex-ante-Evaluation bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Pro-zess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.Auf die Leistungsbeschreibung, die mit den Verdingungsunterlagen versandt wird, wird verwiesen.60 000,00120 000,00
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Postanschrift: Kernerplatz 10
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/🌏
E-Mail: georg.ris@mlr.bwl.de📧
Telefon: +49 711126-2241📞
Fax: +49 711126-2905 📠
Der Auftraggeber hat sich durch Verschaffung einer Marktübersicht vergewissert, dass die Nettoauftragssumme die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) finden deswegen auf dieses Vergabeverfahren keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb herzustellen und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Vergabeverfahren in Anlehnung an die VOF, aller-dings als einstufiges Verhandlungsverfahren, durchführen. Er wird auf der Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in vorstehend IV.1.2 genannten Kriterien zwei bis drei Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.
Der Auftraggeber hat sich durch Verschaffung einer Marktübersicht vergewissert, dass die Nettoauftragssumme die Schwellenwerte nach § 2 der Vergabeverordnung (VgV) nicht erreichen wird. Die Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) finden deswegen auf dieses Vergabeverfahren keine Anwendung. Um einen möglichst breiten Wettbewerb herzustellen und dem Diskriminierungsverbot Rechnung zu tragen, hat sich der Auftraggeber gleichwohl entschlossen, den Auftrag europaweit bekannt zu machen. Der Auftraggeber wird das Vergabeverfahren in Anlehnung an die VOF, aller-dings als einstufiges Verhandlungsverfahren, durchführen. Er wird auf der Grundlage der eingegangenen Angebote anhand der in vorstehend IV.1.2 genannten Kriterien zwei bis drei Bieter zu Verhandlungen über ihr Angebot auffordern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer soll die Ex-ante-Evaluation des Entwurfs des Operationellen Programms für die EFRE-Regionalförderung im Programmzeitraum 2014-2020 im Rahmen des Ziels "Investition in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen des Artikel 48 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) und der o.g. Leitfäden durchführen. Die Ex-ante-Evaluation schließt dabei die Strategische Umweltprüfung für das Operationelle Programm ein.
Der Auftragnehmer soll die Ex-ante-Evaluation des Entwurfs des Operationellen Programms für die EFRE-Regionalförderung im Programmzeitraum 2014-2020 im Rahmen des Ziels "Investition in Wachstum und Beschäftigung" in Baden-Württemberg nach der Struktur und den erforderlichen Bestandteilen des Artikel 48 der Allgemeinen Verordnung (Entwurf) und der o.g. Leitfäden durchführen. Die Ex-ante-Evaluation schließt dabei die Strategische Umweltprüfung für das Operationelle Programm ein.
Darüber hinaus soll der Auftragnehmer eine Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung nach Nummer 4.3 der VwV Regelungen in Verbindung mit Anlage 2 zu dieser VwV vornehmen und in einem Bericht dokumentieren. Näheres siehe unter II.2.1.
Menge oder Umfang:
Ex-ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" (Ar-beitstitel) und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung. Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014 – 2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.
Ex-ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" (Ar-beitstitel) und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung. Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014 – 2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Ex-ante-Evaluation und die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung sowie die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung aus. Die Strategische Umweltprüfung kann auch von Partnern einer Arbeitsgemeinschaft oder Sub-Unternehmern erbracht werden.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Ex-ante-Evaluation und die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung sowie die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung aus. Die Strategische Umweltprüfung kann auch von Partnern einer Arbeitsgemeinschaft oder Sub-Unternehmern erbracht werden.
Wesentliche Grundlagen sind:
— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit…
… gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 615 final/2) vom 14.3.2012, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 48 sowie
… besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "In-vestitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),
— Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
— Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),
— Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Re-gelungen (VwV Regelungen), insbesondere Anlage 2, Leitfaden für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.
Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umset-zung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgibt, insbesondere
— Guidance Document on Ex-ante Evaluation (Entwurf),
— Monitoring und Evaluation der Europäischen Kohäsionspolitik Leitfaden – EFRE und Kohäsionsfonds (Entwurf),
die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.
Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Leitfäden sind bei der Ex-ante-Evaluation zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.
Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:
Die Ex-ante-Evaluation soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts sowie in enger Zusammenarbeit mit den Programmierern in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Gleiches gilt für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.
Die Ex-ante-Evaluation soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts sowie in enger Zusammenarbeit mit den Programmierern in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Gleiches gilt für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.
Die Ex-ante-Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen und richtet sich daher nach dessen Zeitplan, der folgende Eckdaten ausweist: Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse bis zum 30.6.2012, erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012, Entwurf des Operationellen Programms zur Einreichung bei der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2012.
Die Ex-ante-Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen und richtet sich daher nach dessen Zeitplan, der folgende Eckdaten ausweist: Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse bis zum 30.6.2012, erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012, Entwurf des Operationellen Programms zur Einreichung bei der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2012.
Arbeitsbeginn für die Ex-ante-Evaluation einschl. der Strategischen Umweltprüfung ist der 23.7.2012. Der Entwurf der Ex-ante-Evaluation und des Umweltberichts sollen bis zum 12.10.2012 dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist für November 2012 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-ante- Evaluation und der Umweltbericht sind bis zum 31.12.2012 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben. Der Entwurf des Berichts über die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung soll bis zum 15.11.2012, die Endfassung bis zum 31.12.2012 vorgelegt werden.
Arbeitsbeginn für die Ex-ante-Evaluation einschl. der Strategischen Umweltprüfung ist der 23.7.2012. Der Entwurf der Ex-ante-Evaluation und des Umweltberichts sollen bis zum 12.10.2012 dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist für November 2012 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-ante- Evaluation und der Umweltbericht sind bis zum 31.12.2012 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben. Der Entwurf des Berichts über die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung soll bis zum 15.11.2012, die Endfassung bis zum 31.12.2012 vorgelegt werden.
Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms und der Ex-ante-Evaluation bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Pro-zess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.
Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms und der Ex-ante-Evaluation bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Pro-zess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.
* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.
Auf die Leistungsbeschreibung, die mit den Verdingungsunterlagen versandt wird, wird verwiesen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000,00 💰
120 000,00 💰
Referenznummer: 40-8438.91 A/Vergabe Ex-ante-Evaluation und SUP
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Vergabe der Ex-ante-Evaluation und der Strategischen Umweltprüfung und der Regelungsfolgenabschätzung und der Nachhaltigkeitsprüfung im Rahmen der EFRE-Regionalpolitik in Baden-Württemberg ab 2014.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Als Anlage 1: Angaben zum Bewerber:
i. Bewerber mit vollständiger Adresse (Name und Sitz des Unternehmens);
ii. Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse);
iii. Handelsregistereintrag;
iv. bei Bietergemeinschaften: vorgesehene Arbeitsteilung bei Bewerbungen und vorgesehene Rechtsform sowie der verantwortliche Hauptauftragsnehmer als bevollmächtigter Vertreter.
Als Anlage 2:
i. Erklärung darüber, dass der Bewerber kein Träger von Maßnahmen ist, die nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Ziel: "Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung" in Baden-Württemberg gefördert werden;
ii. Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
ii. Auskunft darüber, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, insbesondere, ob er mit Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben, gesellschaftsrechtlich verbunden ist und ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet, insbesondere bei Interessenvertretern von Trägerunternehmen, die in Baden-Württemberg aus dem EFRE gefördert werden oder eine solche Förderung anstreben bzw. von Verbänden, denen solche Trägerunternehmen angehören.
Als Anlage 3: Eigenerklärung des Bewerbers zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe analog § 4 Abs. 9 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Als Anlage 4: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren sowie über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bis höchstens zum Geschäftsjahr 2002.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Ex-ante-Evaluation und der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch:
Als Anlage 5: Aufstellung der wesentlichen in den letzten zehn Jahren erbrachten Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet der Ex-ante-Evaluation und der Strategischen Umweltprüfung (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen oder privaten Auftraggeber durch:
i. bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber Vorlage einer von der zuständigen Behörde ausgestellten oder beglaubigten Bescheinigung;
ii. bei Leistungen für private Auftraggeber eine vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung (falls eine solche nicht erhältlich ist, genügt eine einfache Erklärung des Bewerbers).
Als Anlage 6: CVs und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Evaluationen, insbesondere Ex-ante-Evaluationen, sowie in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen im Bereich der Strukturfonds, einschlägige Kennt-nisse und Erfahrungen im Bereich der Strukturfonds allgemein und speziell auf dem Gebiet des EFRE, sonstige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des EFRE und im Bereich der Strukturfonds.
Als Anlage 6: CVs und Bescheinigungen des für die Durchführung der Dienstleistung vorgesehenen Personals über die berufliche Befähigung, insbesondere Bescheinigungen, auch Arbeitszeugnisse, über einschlägige Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von Evaluationen, insbesondere Ex-ante-Evaluationen, sowie in der Durchführung von strategischen Umweltprüfungen im Bereich der Strukturfonds, einschlägige Kennt-nisse und Erfahrungen im Bereich der Strukturfonds allgemein und speziell auf dem Gebiet des EFRE, sonstige Erfahrungen und Kenntnisse auf dem Gebiet des EFRE und im Bereich der Strukturfonds.
Als Anlage 7: Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen sollen.
Als Anlage 8: Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 8: Angaben über die technische Leitung, insbesondere über die Qualifikation und Erfahrung des für die technische Leitung und Durchführung vorgesehenen Personals, nachgewiesen durch entsprechende Bescheinigungen und Angaben zur Organisationsstruktur.
Als Anlage 9: Erklärung über die Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Als Anlage 10: Erklärung über die technische Ausstattung (hier auch zur räumlichen Erreichbarkeit, Erreichbarkeit allgemein über Medien, EDV-Ausstattung).
Als Anlage 11: Erklärung über Qualitätsmanagement und über eventuelle Zertifizierung.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Neben Einzelunternehmen sind auch Bietergemeinschaften zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss eine gesamtschuldernisch haftende Arbeitsgemeinschaft bilden mit dem zu benennenden hauptverantwortlichen Partner als bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 2
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Auf der Grundlage der eingegangenen Angebote wird er 2 bis 3 Bieter zu Verhandlungen auffordern. Die Auswahl wird anhand der eingereichten Eignungsnachweise durchgeführt. Folgende Kriterien werden untereinander im Gleichrang herangezogen: - wesentliche in den letzten 10 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen und privaten Auftraggeber - Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen, - Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Der Auftraggeber führt ein einstufiges Verhandlungsverfahren durch. Auf der Grundlage der eingegangenen Angebote wird er 2 bis 3 Bieter zu Verhandlungen auffordern. Die Auswahl wird anhand der eingereichten Eignungsnachweise durchgeführt. Folgende Kriterien werden untereinander im Gleichrang herangezogen: - wesentliche in den letzten 10 Jahren erbrachte Leistungen, vor allem auf dem verlangten Gebiet (allgemein und speziell) mit Angabe des Rechnungswerts, der Leistungszeit und der öffentlichen und privaten Auftraggeber - Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte des Unternehmens und insbesondere der mit der zu vergebenden Dienstleistung zu betrauenden Personen, - Verfügbarkeit des zur Erfüllung der Dienstleistung vorgesehenen Personals.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2012-07-23 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40-8438.91 A/Vergabe Ex-ante-Evaluation und SUP
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Entfällt (s. VI.3)
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Entfällt (s. VI.3).
Quelle: OJS 2012/S 085-140263 (2012-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 81 445,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union