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Ex-ante-Evaluation unter Einschluss einer strategischen Umweltprüfung des Operationellen Programms "EFRE-Regionalförderung 2014-2020 in Baden-Württemberg" (Ar-beitstitel) und der Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung. Das Land Baden-Württemberg partizipiert in der Förderperiode 2014 – 2020 an der Regionalförderung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“.Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg schreibt als Verwaltungsbehörde für das Programm RWB-EFRE 2007-2013 federführend für die an der Planung und Umsetzung beteiligten Ministerien Baden-Württembergs* die Ex-ante-Evaluation und die Strategische Umweltprüfung der Programmplanung sowie die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung aus. Die Strategische Umweltprüfung kann auch von Partnern einer Arbeitsgemeinschaft oder Sub-Unternehmern erbracht werden.Wesentliche Grundlagen sind:— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäi-schen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschafsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006" (KOM(2011) 615 final/2) vom 14.3.2012, nachfolgend Allgemeine Verordnung (Entwurf), dort insbesondere Artikel 48 sowie— Entwurf der "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und das Ziel "In-vestitionen in Wachstum und Beschäftigung" und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1080/2006" (KOM(2011) 614 endgültig) vom 6.10.2011, nachfolgend EFRE-Verordnung (Entwurf),die auf der Internetseite der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_de.cfm veröffentlicht sind und heruntergeladen werden können,— Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.6.2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 4 des Landesgesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (LUVPG) in Verbindung mit § 14 b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG),— Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Re-gelungen (VwV Regelungen), insbesondere Anlage 2, Leitfaden für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Weitere Grundlagen sind Durchführungsbestimmungen und Leitfäden der Europäischen Kommission, die sie im Rahmen des Legislativpakets für die Programmierung und Umset-zung der EU-Programme im Programmzeitraum 2014-2020 herausgibt, insbesondere— Guidance Document on Ex-ante Evaluation (Entwurf),— Monitoring und Evaluation der Europäischen Kohäsionspolitik Leitfaden – EFRE und Kohäsionsfonds (Entwurf),die Bestandteil der Vergabeunterlagen sind.Änderungen der Entwürfe der oben genannten Verordnungen, Durchführungsbestimmungen und Leitfäden sind bei der Ex-ante-Evaluation zu berücksichtigen und schließlich die endgültigen Fassungen der Dokumente als Grundlage zu verwenden.Auf der Basis der oben genannten Grundlagen soll der Auftragnehmer folgende Leistungen erbringen:Die Ex-ante-Evaluation soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den beteiligten Ressorts sowie in enger Zusammenarbeit mit den Programmierern in Stufen und Abstimmungsrunden und Präsentationen erstellt werden. Gleiches gilt für die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung.Die Ex-ante-Evaluation einschließlich der Strategischen Umweltprüfung ist parallel zum Erstellungsprozess des Operationellen Programms durchzuführen und richtet sich daher nach dessen Zeitplan, der folgende Eckdaten ausweist: Entwurf der Sozioökonomischen Analyse und der SWOT-Analyse bis zum 30.6.2012, erster vollständiger Entwurf des Operationellen Programms bis zum 15.9.2012, Entwurf des Operationellen Programms zur Einreichung bei der Europäischen Kommission bis zum 31.12.2012.Arbeitsbeginn für die Ex-ante-Evaluation einschl. der Strategischen Umweltprüfung ist der 23.7.2012. Der Entwurf der Ex-ante-Evaluation und des Umweltberichts sollen bis zum 12.10.2012 dem Auftraggeber vorgelegt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung ist für November 2012 vorgesehen. Der Bericht über die Ex-ante- Evaluation und der Umweltbericht sind bis zum 31.12.2012 fertigzustellen und an den Auftraggeber zu übergeben. Der Entwurf des Berichts über die Regelungsfolgenabschätzung und Nachhaltigkeitsprüfung soll bis zum 15.11.2012, die Endfassung bis zum 31.12.2012 vorgelegt werden.Danach sind ggf. weitere Anpassungen bis zur Einreichung des Programms und der Ex-ante-Evaluation bei der Europäischen Kommission im Juni 2013 und ggf. im weiteren Pro-zess der Verhandlungen mit der Europäischen Kommission erforderlich und vom Auftragnehmer zu erarbeiten. Die Vertragslaufzeit endet mit der Genehmigung des Operationellen Programms durch die Europäische Kommission.* Dies sind das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft, das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz.Auf die Leistungsbeschreibung, die mit den Verdingungsunterlagen versandt wird, wird verwiesen.60 000,00120 000,00