Externe Unterstützungs- und Wartungsleistungen für das meGovernment-System "meGov" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit

Externe Unterstützungs- und Wartungsleistungen für das meGovernment-System "meGov" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit;
Vertragslaufzeit 1.10.2012 bis 30.9.2014 - mit einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber für die Dauer weiterer zwei Jahre.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-29 Auftragsbekanntmachung
2012-11-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwareprogrammierung und -beratung
Menge oder Umfang:
EVB-IT Systemvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren und Verlängerungsoption für den Auftraggeber für weitere zwei Jahre.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwareprogrammierung und -beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Postanschrift: Rosenkavalierplatz 2
Postleitzahl: 81925
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.stmug.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
Fax: +49 928118004519 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 125-207500
ABl. S-Ausgabe: 125
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung unter www.auftraege.bayern.de bzw. werden auf Anforderung bei vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de kostenlos per E-Mail übermittelt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Externe Unterstützungs- und Wartungsleistungen für das meGovernment-System "meGov" im Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit;
Vertragslaufzeit 1.10.2012 bis 30.9.2014 - mit einseitiger Verlängerungsoption für den Auftraggeber für die Dauer weiterer zwei Jahre.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: Z8-0270#52/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 81925 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärungen des Bieters auf Formblatt aus Vergabeunterlagen zur Gesetzestreue (u.a. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherung gem. Nr. 18 EVB-IT System (in Angebotserklärung enthalten), wobei der Nachweis erst bei Zuschlag zu erbringen ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärungen des Bieters:
— Firmenprofil,
— Benennung verleichbarer Projekte in den letzten 3 Jahren mit Angabe von Ansprechpartnern bzw. Kontaktadresse zwecks Überprüfung,
— Mitarbeiterprofile für alle Aufgabenkategorien,
— Verpflichtung zum Datenschutz,
— Vorgehensweise für die Übernahme des Supports und der Weiterentwicklung.
Mindeststandards:
Die Mindeststandarts für die Eignung sind in den Vergabeunterlagen bei jeder Aufgabenkategorie ausführlich geschildert und müssen in den entsprechenden Eigenerklärungen durch Referenzprojekte untermauert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Lt. Vergabeunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-25 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabeservicezentrum im Bayerischen Landesamt für Umwelt
Referat Z8 Vergabeservicezentrum
Internetadresse: www.stmug.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Vergabeservicezentrum
Postanschrift: Hans-Högn-Straße 12
Postort: Hof
Postleitzahl: 95030
Kontaktperson: Referat Z8 - Vergabeservicezentrum
URL für weitere Informationen: http://www.lfu.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Referat Z8 Vergabeservicezentrum
URL der Dokumente: http://www.auftraege.bayern.de 🌏
Name: Bayerisches Landesamt für Umwelt - Referat Z2 (Angebotssammelstelle)

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z8-0270#52/2012

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für Beschwerden behaupteter Verstöße ist die:
Vergabekammer Südbayern.
Bei der Regierung von Oberbayern.
80534 München
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Wird der Rüge nicht abgeholfen, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Rügen von Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind innerhalb der in § 107 GWB genannten Fristen an folgende Adresse zu richten:
Bayerisches Landesamt für Umwelt.
Referat Z8 (Vergabeservicezentrum).
Dienststelle Hof.
Hans-Högn-Straße 12.
95030 Hof
Telefax: 0 92 81 / 18 00 45 19.
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der In-formation geschlossen werden. Wird die Information per FAX oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 125-207500 (2012-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 267 200,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 226-371510
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 125-207500
ABl. S-Ausgabe: 226

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-03 📅
Name: Bietergemeinschaft Uttenthaler, Garcia vertreten durch Herrn Ralf Uttenthaler
Postanschrift: Augustin-Schwarz-Str. 6
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zuständig für Beschwerdenbehaupteter Verstöße ist die:
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinenRechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntma-chung benannten Frist zur Angebotsabgabe zu rügen.
Rügen von Verstößen gegen die Vergabevorschriften sind innerhalb der in § 107 GWB genannten Fristen anfolgende Adresse zu richten:
Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. EinVertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per FAX oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 226-371510 (2012-11-19)