Fachplanung Elektroanlagen für den Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgaragen und Kita im Baugebiet Hochäckerstraße (WA 1 / WA 2.2) in München Ramersdorf - Perlach. Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 51 HOAI bzw. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, Förderanlagen. Vergabe in Losen

Gewofag Grundstücksgesellschaft mbH

Im Stadtbezirk Ramersdorf – Perlach soll ein vielfältiges Wohnquartier mit unterschiedlichen Wohnformen und notwendigen sozialen Infrastrukturen entwickelt werden. Dafür wird zurzeit von der Stadt München ein Bebauungsplan Nr. 2045 aufgestellt.
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt auf ihren Teilflächen im Westen des Areals (WA 1 und WA 2.2) den Neubau mehrerer Wohngebäude mit insgesamt 267 EOF (Einkommensorientierte Förderung) Mietwohnungen und Tiefgaragen sowie einer Kindertageseinrichtung zu realisieren. Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung von max. sieben Vollgeschossen in Zeilenform mit Flachdach vor. Das zulässige Maß der Nutzung für die Grundstücke ist vollständig auszuschöpfen.
Für die geplante Projektkonzeption stehen insgesamt ca. 25 410 m² Geschossfläche (inkl. Kindertagesbetreuungseinrichtung) zur Verfügung:
Wohnungsbau:
Ökologisches Konzept, mit ca. 267 Wohneinheiten (ca. 24.550 Geschossfläche) nach EOF-Modell mit folgenden Anforderungen:
— Wohnraumförderbestimmungen (WFB gem. aktuellem Stand),
— min. Energieeffizienzhaus 70 (nach EnEV 2009),
— qualitätsvolles Bauen laut Öko-Kriterienkatalog der Landeshauptstadt München,
— Lärmschutzbau, dazu sind die Anforderungen im Satzungstext zu beachten.
Kindertagesbetreuungseinrichtung:
2-gruppige Kindergrippe (24 Kinder) und 2-gruppiger Kindergarten (50 Kinder) mit ca. 860 m² Geschossfläche und ca. 740 m² Außenspielfläche.
Die Einrichtung muss barrierefrei sein.
KFZ zum Holen und Bringen der Kinder können auf der Straße anhalten.
Tiefgarage:
Geplant ist eine Tiefgarage mit ca. 217 Stellplätzen.
Das entspricht einem Stellplatzschlüssel von 0,8 Stpl. je Wohneinheit.
Für die Kindertageseinrichtung sind ca. 4 Stellplätze vorzusehen.
Kostenobergrenze:
Die Kostenobergrenze für das Vorhaben liegt gemäß der Wohnraumförderbestimmungen 2012 des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren bei EUR 1 680,00 / m² WF brutto für die KG 300 und 400 für den zu erzielenden Energiestandard KfW Effizienzhaus 70 (EnEV 2009). Für den Schallschutz erhöht sich die Kostenobergrenze um EUR 80,00 / m² WF auf insgesamt EUR 1 760,00 / m² WF brutto für die KG 300 und 400. Pro Stellplatz ist eine Kostenobergrenze von EUR 16 500,00 brutto für die KG 300 und 400 einzuhalten.
Im Falle der Beauftragung mit den Leistungsphasen 6 bis 8 stellt der AG folgende Anforderungen an den AN:
Für das Bauvorhaben werden je nach Auftragssumme alle erforderlichen Einzelgewerke separat europaweit nach VOB ausgeschrieben. Die Koordination mit den Ausführenden der Einzelgewerke sowie anderen beteiligten Planern ist vom AN sicher zu stellen. Sind im Zuge der Operative Bauzeitenverzögerungen absehbar, so sind diese rechtzeitig über geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzuwenden.
Im Zuge der Bauleitungstätigkeit sind auf der Baustelle mehrere Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlöhne bei den gewerblichen Firmen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Mindestlohnkontrollen sind je einzelnen gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle revisionssicher zu dokumentieren.
Die Prüfung der Abschlagsrechnungen (gewerbliche Auftragnehmer) hat innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Abschlagsrechnung beim AN zu erfolgen. Der Zeitpunkt des Erhalts der gewerblichen Abschlagsrechnungen vom AG, sowie der Zeitpunkt der Übergabe der geprüften Abschlagsrechnung an den AG ist in einer fortlaufenden Tabelle zu dokumentieren. Die Rechnungsprüfung hat über ein GAEB-konformes AVA-Programm zu erfolgen. Die Prüfergebnisse sind parallel zur händisch geprüften Originalrechnung über GAEB – Schnittstellen an den AG zu übermitteln. Ersatzweise und nach Absprache mit dem AG können die vom AG zur Abrechnung mit den AN vorgegebenen Excel-Dateien zur Übermittlung zugelassen werden.
Bei der Übergabe der geprüften Abschlagsrechnungen der gewerblichen AN an den AG ist jeder einzelnen Abschlagsrechnung ein Deckblatt beizufügen. Auf dem Deckblatt sind die Kosten massengenau auf jedes Einzelobjekt aufzuteilen, so dass jederzeit der Kostenstand je Einzelobjekt ersehen werden kann. Die Werkverträge der gewerblichen AN werden objektübergreifend abgeschlossen. Die einzelobjektbezogene Aufteilung des Deckblattes ist jeder einzelnen gewerblichen Abschlagszahlung beizufügen.
Die Strukturierung der zu erarbeitenden Leistungsverzeichnisse – OZ Maske - ist an die AG-interne Projektsteuerungs- und Projektcontrollingstruktur, sowie an die interne SAP – Objektstruktur des AG anzupassen.
Der AN hat zum Abschluss der Baumaßnahme eine vollumfängliche Projektdokumentation über die verarbeiteten Baustoffe, Betriebs- und Bedienungsanleitungen sowie aktualisierte Werkplangrundlagen aller ausführenden Gewerke zu übergeben. Die Dokumentation hat in digitaler Form (pdf-Format, Pläne zusätzlich als dxf oder dwg) zu erfolgen bzw. nach Absprache mit dem AG 3x in Papierform.
An allen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) ist während der operativen Bautätigkeit eine permanente Anwesenheit der Bauleitung vor Ort zu gewährleisten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-09-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-08-17.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-08-17 Auftragsbekanntmachung
2013-01-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge