Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung für den Neubau einer Wohnanlage mit verschiedenen integrierten Sozialeinrichtungen (u. A. Kinderbetreuungseinrichtung) und Tiefgarage im Baugebiet Funkkaserne Nord am Frankfurter Ring in München. Leistungsbild Technische Ausrüstung nach § 51 HOAI bzw. § 53 HOAI in Verbindung mit Anlage 14, Anlagengruppe Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen und Lufttechnische Anlagen, Vergabe in Losen

GEWOFAG Grundstücksgesellschaft GmbH

Das Gebiet der ehemaligen Funkkaserne an der Domagkstraße im Münchner Stadtbezirk Schwabing-Freimann soll neu genutzt werden. Dort sollen auf Basis des Bebauungsplanes Nr. 1943b insgesamt ca. 1 600 Wohnungen und die zugehörigen Infrastruktureinrichtungen entstehen.
Die GEWOFAG Grundstücksgesellschaft mbH beabsichtigt auf ihren Teilfläche im Norden dieses Areals (WA 1, WA 2 und WA 3) vorwiegend geförderte Mietwohnungen zu errichten. Hinzu kommen eine Kinderbetreuungseinrichtung, Einrichtungen für das Programm „Wohnen im Viertel“, ein Zentrum für Kinder und Familien sowie studentisches Wohnen.
Die Bauten am Nordrand sind als Schutz für die südlich gelegenen Bereiche gegen den Straßenlärm des Frankfurter Rings konzipiert.
Insgesamt sollen auf der Fläche der GEWOFAG ca. 450 Wohnungen und Studentenwohnungen entstehen, die im geförderten Bereich gemäß den entsprechenden Fördervorgaben (z.B. Wohnraumförderbestimmungen 2012, Richtlinien des Programms ‚München Modell Miete’, ‚Kompro C’, etc.) zu planen sind.
Die Maßnahme umfasst insgesamt ca. 33 500 m² Geschossfläche sowie die zugehörigen Freiflächen und der Nutzung entsprechende Tiefgaragen unter den Gebäuden.
Der Bebauungsplan sieht eine Bebauung von max. 5 Vollgeschossen vor.
Das Bauvorhaben wird voraussichtlich im Energiestandard KfW Effizienzhaus 40 (EnEV 2009) ausgeführt und soll voraussichtlich an die Münchner Fernwärmeversorgung angeschlossen werden.
Folgende Nutzungen sind im Baugebiet vorgesehen:
WA 1:
Im allgemeinen Wohngebiet WA 1 soll ca. 70 % der Gesamt GF von ca. 12 500 m² für EOF Wohnungen (ca. 100 WE) vorgesehen werden, in den restlichen 30 % GF entstehen ca. 40 Wohnungen im Fördermodell München Modell Miete.
Neben der Wohnnutzung ist im WA 1 die Errichtung eines Stützpunktes des Projekts „Wohnen im Viertel“ vorgesehen. Die GEWOFAG setzt mit diesem Programm Impulse für ein möglichst lebenslanges Wohnen alter und behinderter Menschen in ihren Wohnanlagen.
Das Projekt „Wohnen im Viertel“ mit ca. 10 betreuten Projektwohnungen enthält im WA 1 folgende Funktionen auf ca. 200 m² NF: einen Nachbarschaftstreff für alle Mieter des Quartiers, 1-2 Pflegewohnungen auf Zeit, und einen Stützpunkt des betreuenden ambulanten Dienstes.
Weiterhin ist voraussichtlich entweder im WA 1 oder im WA 2 eine Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Personen vorzusehen. Diese Wohnung soll durch Zusammenlegung kleinerer Wohnungen entstehen und auch wieder rückbaubar sein. Die Wohnungsgemeinschaft soll Platz für 8 – 10 Personen bieten und eher den Charakter von einer Privatwohnung aufweisen.
WA 2:
Im allgemeinen Wohngebiet WA 2 soll analog zum WA 1 ca. 70 % der Gesamt GF von ca. 12 500 m² für EOF Wohnungen (ca. 100 WE) vorgesehen werden, in den restlichen 30 % GF entstehen ca. 40 Wohnungen im Fördermodell München Modell Miete.
Abhängig von einer Umsetzung im WA 1 ist entweder im WA 1 oder im WA 2 eine Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Personen vorzusehen (siehe oben).
Weiterhin ist im WA 2 eine Einrichtung für Familien und Kindern bis 12 Jahren mit ca. 200 m² HNF einzurichten. Die Einrichtung soll Unterstützung und Förderung für Familien mit Kleinkindern bzw. jüngeren Kindern bieten.
WA 3:
Im WA 3 ist ein Clearinghaus mit ca. 2.500 m² GF einzuplanen. Das Clearinghaus stellt zeitweise möblierten Wohnraum und Unterstützung für wohnungslose Menschen zur Verfügung. Es umfasst 25 – 30 möblierte Wohneinheiten, Gemeinschaftsraum, Büro und Verwaltungsräume. Neben der Wohnnutzung im Kompro C Förderungsmodell ist im WA 3 ein Studentenwohnheim mit ca. 4 700 m² GF für etwa 150 Studierende anzuordnen. Es sind sowohl Einzelapartments wie auch Doppelapartments mit integrierten Sanitärbereichen vorgesehen. Die Studentenwohnungen werden über die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern gefördert und müssen die entsprechenden Förderbestimmungen einhalten.
Weiterhin ist in die Bebauung im EG des WA 3 eine Kinderbetreuungseinrichtung mit einer Fläche von ca. 1 700 m² GF für Kinderkrippe und Kindergartengruppen zu integrieren. Die Einrichtung muss barrierefrei sein.
Im Falle der Beauftragung mit den Leistungsphasen 6 bis 8 stellt der AG folgende Anforderungen an den AN:
Für das Bauvorhaben werden je nach Auftragssumme alle erforderlichen Einzelgewerke separat europaweit nach VOB ausgeschrieben. Die Koordination mit den Ausführenden der Einzelgewerke sowie anderen beteiligten Planern ist vom AN sicher zu stellen. Sind im Zuge der Operative Bauzeitenverzögerungen absehbar, so sind diese rechtzeitig über geeignete Beschleunigungsmaßnahmen abzuwenden.
Im Zuge der Bauleitungstätigkeit sind auf der Baustelle mehrere Kontrollen zur Einhaltung der Mindestlöhne bei den gewerblichen Firmen vorzunehmen. Die Ergebnisse der Mindestlohnkontrollen sind je einzelnen gewerblichen Arbeitnehmer auf der Baustelle revisionssicher zu dokumentieren.
Die Prüfung der Abschlagsrechnungen (gewerbliche Auftragnehmer) hat innerhalb von 5 Arbeitstagen ab Eingang der Abschlagsrechnung beim AN zu erfolgen. Der Zeitpunkt des Erhalts der gewerblichen Abschlagsrechnungen vom AG, sowie der Zeitpunkt der Übergabe der geprüften Abschlagsrechnung an den AG ist in einer fortlaufenden Tabelle zu dokumentieren. Die Rechnungsprüfung hat über ein GAEB-konformes AVA-Programm zu erfolgen. Die Prüfergebnisse sind parallel zur händisch geprüften Originalrechnung über GAEB – Schnittstellen an den AG zu übermitteln. Ersatzweise und nach Absprache mit dem AG können die vom AG zur Abrechnung mit den AN vorgegebenen Excel-Dateien zur Übermittlung zugelassen werden.
Bei der Übergabe der geprüften Abschlagsrechnungen der gewerblichen AN an den AG ist jeder einzelnen Abschlagsrechnung ein Deckblatt beizufügen. Auf dem Deckblatt sind die Kosten massengenau auf jedes Einzelobjekt aufzuteilen, so dass jederzeit der Kostenstand je Einzelobjekt ersehen werden kann. Die Werkverträge der gewerblichen AN werden objektübergreifend abgeschlossen. Die einzelobjektbezogene Aufteilung des Deckblattes ist jeder einzelnen gewerblichen Abschlagszahlung beizufügen.
Die Strukturierung der zu erarbeitenden Leistungsverzeichnisse – OZ Maske - ist an die AG-interne Projektsteuerungs- und Projektcontrollingstruktur, sowie an die interne SAP – Objektstruktur des AG anzupassen.
Der AN hat zum Abschluss der Baumaßnahme eine vollumfängliche Projektdokumentation über die verarbeiteten Baustoffe, Betriebs- und Bedienungsanleitungen sowie aktualisierte Werkplangrundlagen aller ausführenden Gewerke zu übergeben. Die Dokumentation hat in digitaler Form (pdf-Format, Pläne zusätzlich als dxf oder dwg) zu erfolgen bzw. nach Absprache mit dem AG 3x in Papierform.
An allen Arbeitstagen (Montag bis Freitag) ist während der operativen Bautätigkeit eine permanente Anwesenheit der Bauleitung vor Ort zu gewährleisten.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-02-10 Auftragsbekanntmachung
2012-06-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge