Fahrleitungsanlage, einschließlich Fundament- und Maststellarbeiten für die Erneuerung der Fahrleitungsanlage der Strecke 82 im Bereich der Haltestelle Hauptfriedhof (B1) bis ca. 60 m südlich der Einmündung Allerstraße in die Marsbruchstraße. Die neue Fahrleitungsanlage wird an die bestehende Fahlreitungsanlage angebunden. Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen: — Mastfundamente für Einsetzmaste gründen (Bohrpfahlgründung) — Maste Stahl IPBv Profile als Einsetzmaste — Maste Stahl IPBv mit Flanschplatte — Neubau von Ausleger, Nachspanneinrichtungen und Endabfangungen — Technische Bearbeitung, Statik, Planerstellung und Dokumentation
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrleitungsbauarbeiten
Menge oder Umfang:
17 Stück Mastfundamente für Einsetzmaste gründen (Bohrpfahlgründung)17 Stück Maste Stahl IPBv Profile als Einsetzmaste10 Stück Maste Stahl IPBv mit FlanschplatteNeubau von Ausleger, Nachspanneinrichtungen und Endabfangungen2 500 m Fahrdraht Ris 1204 500 m Tragseil 150 mm²davon 600 m Tunnelfahrleitungca. 850 m Fahrleitungsdemontagetechnische Bearbeitung
17 Stück Mastfundamente für Einsetzmaste gründen (Bohrpfahlgründung)17 Stück Maste Stahl IPBv Profile als Einsetzmaste10 Stück Maste Stahl IPBv mit FlanschplatteNeubau von Ausleger, Nachspanneinrichtungen und Endabfangungen2 500 m Fahrdraht Ris 1204 500 m Tragseil 150 mm²davon 600 m Tunnelfahrleitungca. 850 m Fahrleitungsdemontagetechnische Bearbeitung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrleitungsbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Stadtbahnbauamt
Postanschrift: Viktoriastraße 15
Postleitzahl: 44135
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dortmund.de🌏
E-Mail: cweistropp@stadtdo.de📧
Telefon: +49 2315024243📞
Fax: +49 2315026680 📠
Fahrleitungsanlage, einschließlich Fundament- und Maststellarbeiten für die Erneuerung der Fahrleitungsanlage der Strecke 82 im Bereich der Haltestelle Hauptfriedhof (B1) bis ca. 60 m südlich der Einmündung Allerstraße in die Marsbruchstraße. Die neue Fahrleitungsanlage wird an die bestehende Fahlreitungsanlage angebunden.
Fahrleitungsanlage, einschließlich Fundament- und Maststellarbeiten für die Erneuerung der Fahrleitungsanlage der Strecke 82 im Bereich der Haltestelle Hauptfriedhof (B1) bis ca. 60 m südlich der Einmündung Allerstraße in die Marsbruchstraße. Die neue Fahrleitungsanlage wird an die bestehende Fahlreitungsanlage angebunden.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
— Mastfundamente für Einsetzmaste gründen (Bohrpfahlgründung)
— Maste Stahl IPBv Profile als Einsetzmaste
— Maste Stahl IPBv mit Flanschplatte
— Neubau von Ausleger, Nachspanneinrichtungen und Endabfangungen
— Technische Bearbeitung, Statik, Planerstellung und Dokumentation
Menge oder Umfang:
17 Stück Mastfundamente für Einsetzmaste gründen (Bohrpfahlgründung)
17 Stück Maste Stahl IPBv Profile als Einsetzmaste
10 Stück Maste Stahl IPBv mit Flanschplatte
Neubau von Ausleger, Nachspanneinrichtungen und Endabfangungen
2 500 m Fahrdraht Ris 120
4 500 m Tragseil 150 mm²
davon 600 m Tunnelfahrleitung
ca. 850 m Fahrleitungsdemontage
technische Bearbeitung
Dauer: 26 Monate
Referenznummer: 69/3-41-08/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund, Stadtbahn Dortmund, Linie Ia, Strecke 82, Baulos 75.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Vorlage von Referenzen. Die Verdingungsunterlagen werden nur an Firmen abgegeben, die in den letzten 5 Jahren nachweislich Projekte gleicher Art und ähnlichen Umfanges im Bereich Fahrleitung im Nahverkehr, allein oder technisch federführend in einer Arbeitsgemeinschaft, mit technisch-technologischem Know-how für Arbeiten unter den besonderen Erfordernissen eines laufenden Stadtbahnbetriebes, sowie Erfahrungen in der techn. Bearbeitung, in der Ausführungsplanung und insbesondere im Projektmanagement, mit Erfolg ausgeführt haben.
Vorlage von Referenzen. Die Verdingungsunterlagen werden nur an Firmen abgegeben, die in den letzten 5 Jahren nachweislich Projekte gleicher Art und ähnlichen Umfanges im Bereich Fahrleitung im Nahverkehr, allein oder technisch federführend in einer Arbeitsgemeinschaft, mit technisch-technologischem Know-how für Arbeiten unter den besonderen Erfordernissen eines laufenden Stadtbahnbetriebes, sowie Erfahrungen in der techn. Bearbeitung, in der Ausführungsplanung und insbesondere im Projektmanagement, mit Erfolg ausgeführt haben.
Die Nachweise müssen enthalten: Wert der Bauleistungen, Zeit und Ort der Bauausführung, Bescheinigung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister, Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über Bezahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsformen.
Die Nachweise müssen enthalten: Wert der Bauleistungen, Zeit und Ort der Bauausführung, Bescheinigung über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister, Aktueller Auszug (nicht älter als 3 Monate) aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft, Bescheinigung über Bezahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen nach den Rechtsformen.
Liegen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist dem Auslober keine ausreichenden Eignungsnachweise vor, wird der Bewerber zum Wettbewerb nicht zugelassen.
Der Auslober wendet die Bestimmungen gem. RdErl. d. Innenministeriums NRW „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 - IR 12.02.06 - an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: siehe III.2.1)
Mindeststandards: siehe III.2.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten: siehe III.2.1)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR beträgt. Die zu leistende Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich der erteilten Nachträge.
Für alle Bürgschaften gilt: selbstschuldnerische Bürgschaften nach deutschem Recht.
Weiteres ist in §17 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Zahlungsbedingungen sind in §16 VOB/B und den Vergabeunterlagen geregelt. Für die Vertragserfüllungsbürgschaft, Voraus- und Abschlagszahlungen werden selbstschuldnerische Bürgschaften verlangt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-03-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadtbahnbauamt 69/3-41
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 69/3-41-08/12
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Telefon: +49 2931822197📞
Internetadresse: http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de🌏
Fax: +49 29318240067 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs.3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2012/S 239-393840 (2012-12-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 647 952,87 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Dortmund, Tiefbauamt
Postanschrift: Königswall 15
Postleitzahl: 44122
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2013-05-15 📅
Name: Balfour Beatty Rail GmbH
Postanschrift: Wasserstraße 221
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44799
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).