Fahrzeugabschleppdienste

Stadt Osnabrück

Inanspruchnahme von Abschleppunternehmen zur Durchführung von Abschleppmaßnahmen und über die Behandlung abgeschleppter Fahrzeuge für 2 Bezirke (07.2012 – 06.2016).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-02 Auftragsbekanntmachung
2012-06-29 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-03-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrzeugabschleppdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrzeugabschleppdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Osnabrück
Postanschrift: Postfach 4460, 49074 D-49034 Osnabrück oder Bierstr. 2, 2. OG, Zimmer 2; D-Osnabrück
Postleitzahl: 49034
Postort: Osnabrück
Kontakt
Internetadresse: http://www.osnabrueck.de 🌏
E-Mail: oeffentlicheauftraege@osnabrueck.de 📧
Telefon: +49 541323-4251 📞
Fax: +49 541323-4326 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-02 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 45-073960
ABl. S-Ausgabe: 45
Zusätzliche Informationen
Rückfragen sind zur Sicherstellung evtl. Bieterinformationen ausschließlich schriftlich per Fax, Mail oder Brief zu stellen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Inanspruchnahme von Abschleppunternehmen zur Durchführung von Abschleppmaßnahmen und über die Behandlung abgeschleppter Fahrzeuge für 2 Bezirke (07.2012 – 06.2016).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
[Für ausländische Bieter gelten entsprechende Bescheinigungen des Herkunftslandes bzw. analog zu § 7 EG VOL/A entsprechende Erklärungen]:
1. Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter über Telefon (Festnetz und Mobiltelefon), Telefax und E-Mail-Adresse verfügt.
2. Eigenerklärung des Bieters, dass keine Tatsachen und Umstände vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen können, insbesondere keine der in § 6 Abs. 4 EG VOL/A und § 6 Abs. 6 EG VOL/A genannten Ausschlussgründe vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Gültige Bescheinigungen der Krankenkassen, dass der Bieter seine Verpflichtungen zur Entrichtung der Beiträge ordnungsgemäß erfüllt hat.
4 Eigenerklärung des Bieters, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.
5. Eigenerklärung des Bieters, dass sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
6. Eigenerklärung des Firmeninhabers zur eigenen beruflichen Erstausbildung.
7. Versicherungen:
Es müssen eine Betriebshaftpflichtversicherung inkl. einer Umweltschadenversicherung vorliegen, die die Stadt Osnabrück von jeglichen Ansprüchen aus den Abschlepp- und Transportvorgängen freistellt und auch Schäden auf fremden Grundstücken abdeckt. Die Mindestdeckungssumme je Schadensereignis muss 1 000 000 EUR betragen.
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Darüber hinaus muss eine Hakenlastversicherung, die die Stadt Osnabrück ebenfalls von jeglichen Ansprüchen aus den Abschleppvorgängen freistellt, vorliegen. Die Mindestdeckungssummen müssen für Güter- und Güterfolgeschäden je Schadensereignis 1 000 000 EUR sowie für Vermögensschäden je Schadensereignis 20 000 EUR betragen.
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Der Nachweis über das Bestehen der jeweiligen Versicherung inkl. Erreichen der Mindestdeckungssummen ist jeweils durch Vorlage einer Bescheinigung des Versicherers im Original zu führen.
Soweit die vorhandenen Versicherungen des Bieters bzgl. der abgedeckten Risiken und Deckungssummen bei Angebotsabgabe nicht ausreichen sollten, hat der Bieter eine Eigenerklärung ab zu geben, dass er sich bei Auftragserteilung zur entsprechenden Anpassung der bestehenden Versicherungen auf den geforderten Rahmen verpflichtet, sowie eine hiermit korrespondierende Bestätigung seines Versicherers, dass die Anpassung möglich ist, vorzulegen.
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8. Bei der Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist weiterhin erforderlich:
a) Ggf. kartellrechtliche Genehmigung.
b) Verzeichnis der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe des bevollmächtigten Vertreters.
c) Ein von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin verbindlich vertritt und alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
9. Referenzen.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens 3 Jahre lang Abschleppleistungen für öffentliche Auftraggeber oder Automobilverbände erbracht haben.
Der Nachweis hierüber erfolgt durch Eigenerklärung des Bieters über vergleichbare Referenzen unter nachprüfbarer Nennung der Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer),des jeweiligen Leistungszeitraums (Angabe Leistungsbeginn und Leistungsende) und des jeweiligen Leistungsumfangs.
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10. Personal.
Bei der Ausführung der Leistungen ist fachlich ausgebildetes, sozialversicherungspflichtiges und zuverlässiges Personal mit einwandfreier Führung einzusetzen.
Diese Anforderungen sind entsprechend durch geeignete Nachweise in Form von nachfolgend aufgeführten Eigenerklärungen und Bescheinigungen zu belegen:
a) Eigenerklärung des Bieters mit Aufstellung und Benennung des für die Führung und Handhabung der Abschleppfahrzeuge vorgesehenen geeigneten Personals.
b) Die fachliche Eignung der zu Abschleppmaßnahmen eingesetzten Mitarbeiter ist durch Vorlage entsprechender Bescheinigungen (in Kopie) wie Berufsabschlusszeugnis, Lehrgänge, Kurse, Seminare etc. zu erbringen.
c) Die Zuverlässigkeit jedes zu Abschleppmaßnahmen eingesetzten Mitarbeiters ist durch Bescheinigung in Form der Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses sowie durch eine persönliche Eigenerklärung des Mitarbeiters, dass dieser nicht zu Geld- oder Freiheitsstrafen wegen Diebstahls-, Betrugs-, Betäubungsmittel-oder Körperverletzungsdelikten verurteilt wurde und dass keine Ermittlungsverfahren in vorgezeichneter Sache gegen diesen anhängig sind, zu belegen.
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d) Der Bieter hat nachzuweisen, dass bei dem Einsatz zu Abschleppmaßnahmen von Personal mit einerStaatsangehörigkeit außerhalb der EU eine gültige Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung und eine gültige Arbeitserlaubnis vorliegt. Eine Kopie der entsprechenden Bescheinigungen ist für den / die betreffenden Mitarbeiter vorzulegen.
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11. Fuhrpark.
Die Abschleppfahrzeuge müssen den Anforderungen an ein sach- und fachgerechtes Abschleppen entsprechen und für das Abschleppen von Fahrzeugen zugelassen sein. Zur Abwicklung auch umfangreicherer Abschleppmaßnahmen ist ein Mindestbestand von 3 auf den Bieter zugelassenen Abschleppwagen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nachzuweisen.
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Der Fahrzeugbestand ist durch Eigenerklärung des Bieters mit Aufstellung der zur Verfügung stehendenAbschleppfahrzeuge einschließlich Angaben zu Hersteller, Typ, Alter, Ausrüstung sowie vollständiger Kopien der Fahrzeugscheine (Vorder- und Rückseiten) nachzuweisen.
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Darüber hinaus ist für jedes benannte Abschleppfahrzeug der Nachweis über die Umweltplakette oder die Bescheinigung über die Befreiung vorzulegen.
12. Sicherstellungsgelände.
Das Sicherstellungsgelände muss im Stadtgebiet Osnabrück liegen. Auf dem Sicherstellungsgelände muss eine abschließbare Verwahrungsfläche bestehen, innerhalb derer ausschließlich für die Stadt Osnabrück Stellplätze bereit gestellt werden, damit die Fahrzeuge sicher untergestellt und verwahrt werden können.
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Der Nachweis über das Sicherstellungsgelände ist durch Eigenerklärung des Bieters in Form einer bemaßten zeichnerischen Darlegung (amtlicher Lageplan), mit ausführlicher Beschreibung des Sicherstellungs-/Verwahrungsgeländes unter Angaben zur Lage, Größe, Sicherungsmaßnahmen (Art, Höhe und Material derZäune etc.) sowie farbiger Markierung der für die Auftraggeberin vorgehaltenen Stellplätze zu erbringen.
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13. Bescheinigung der gültigen Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder einer EG-Lizenz.
14. Kopie der Bescheinigung über die Gewerbeanmeldung als Abschleppunternehmen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Betriebshaftpflichtversicherung incl. Umweltschadenversicherung sowie Hakenlastversicherung mit Mindestdeckungssummen (s.a. unter III.2.2).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/A und VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Ein Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern findet nur Berücksichtigung,wenn in dem Angebot jeweils alle Mitglieder genannt sind und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Zahlung mit Verrechnungsscheck oder Barzahlung bei Abholung. Anforderung per Post möglich. Keine Erstattung der Gebühr.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-04-20 📅
Öffnungsort:
Stadt Osnabrück, Fachdienst Öffentliche Aufträge, 2. Etage, Zimmer 2; Bierstraße 2, 49074 Osnabrück, Deutschland.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Osnabrück, Fachdienst Öffentliche Aufträge, 2. Etage, Zimmer 2; Bierstraße 2, 49074 Osnabrück, Deutschland.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Fachdienst Öfffentliche Aufträge (30-5)
Herrn Nierychlo/Herrn Schlüter
Internetadresse: www.osnabrueck.de 🌏
Name: Stadt Osnabrück, Fachdienst Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsüberwachung (32-4),
Postanschrift: Natruper-Tor-Wall 2
Postleitzahl: 49076
Kontaktperson: Fachdienst Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsüberwachung (32-4)
Herrn Cirkovic
Telefon: +49 541323-2252 📞
E-Mail: cirkovic@osnabrueck.de 📧
Fax: +49 541323-2723 📠
URL für weitere Informationen: www.osnabrueck.de 🌏
URL der Dokumente: www.osnabrueck.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Telefon: +49 4131150 📞
Internetadresse: http://mw.niedersachsen.de 🌏
Fax: +49 4131152902 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Satz1 Nr. 4 GWB, wonach ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden muss, wird hingewiesen.
Quelle: OJS 2012/S 045-073960 (2012-03-02)
Ergänzende Angaben (2012-06-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 125-205969
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 45-073960
ABl. S-Ausgabe: 125
Quelle: OJS 2012/S 125-205969 (2012-06-29)