Fertigung, Montage, Lieferung, Inbetriebnahme, Einstellung, Probebetrieb und Endabnahme von mechanisierten Ultraschallprüfsystemen zur zerstörungsfreien Prüfung von eingebauten Eisenbahnrädern von Schienenfahrzeugen in Werken der DB Fernverkehr AG
Die DB Fernverkehr AG führt im Rahmen der betriebsnahen Instandhaltung gemäß dem geltenden Regelwerk in regelmäßigen Abständen zerstörungsfreie Prüfungen an ICE-Radsätzen durch. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Räder. Mittels der zu beschaffenden Prüfsysteme sollen Fehler, die im Betrieb entstehen können, rechtzeitig erkannt werden. Dazu werden derzeit Unterflurprüfsysteme „UFPE“ in den ICE Werken eingesetzt. Zur Gewährleistung der zukünftigen Systemverfügbarkeit und zur Absicherung der Prüfung an neuen zusätzlichen Fahrzeugen wie ICE 3 der Baureihe 407 und ICx beabsichtigt die DB Fernverkehr AG, neue Systeme zu beschaffen und die vorhandenen Systeme zu ersetzen. Diese Systeme sollen dem neuesten technischen Stand für die Prüfung an Rädern im eingebauten Zustand unter dem Fahrzeug entsprechen. Unabhängig von der Radbauart muss mit nur einem Prüfsystem ohne mechanische Änderungen eine Prüfung von Radsatz zu Radsatz unter dem Fahrzeug durchführbar sein. Die zu beschaffenden Prüfsysteme müssen prüftechnisch vergleichbar sein, d.h. mit jedem Prüfsystem muss der gleiche Prüfumfang unabhängig von der Beheimatung der Fahrzeuge erfüllt werden. Es muss im Nachgang eine Anpassung und Erweiterung der Prüftechnik auf Grund neuer Prüfanforderungen und neuer Radtypen möglich sein. Aus diesem Grund ist eine modulare Bauweise zu bevorzugen. In folgenden Werkstätten sollen die neuen Prüfsysteme zum Einsatz kommen: Frankfurt am Main, München, Dortmund, Berlin sowie evtl. Hamburg, Köln und Leipzig. Das erste installierte System wird nach der Endabnahme 4 Monate durch den Auftraggeber getestet. Nach der Auswertung dieser Testphase wird in einer gemeinsamen Besprechung das weitere Vorgehen festgelegt. Anschließend beginnt die Fertigung des zweiten Systems.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-11-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zerstörungsfreie Prüfungen
Menge oder Umfang: 8 bis 13 Stück Prüfsysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zerstörungsfreie Prüfungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AG, Stephensonstraße 1, 60326 Frankfurt vertreten durch die Deutsche Bahn AG, Vorstandressort Technik, Systemverbund Bahn und Dienstleistungen, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen (TEA 22)
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Straße 5-11
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.db.de🌏
E-Mail: sibylle.wegner@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 30297-56871📞
Fax: +49 69265-21757 📠
Teilnahmeanträge sind fristgerecht, schriftlich, in deutsche Sprache (auch alle Erklärungen/Nachweise) und in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „6KF_13001 – Teilnahmeantrag“ per Post oder anderem Zustelldienst zu senden an: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen, TEA 22, Jenny Wagner, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin, DEUTSCHLAND.
Eine elektronische Übermittlung (z.B. per E-Mail oder Telefax) ist nicht zulässig.
Teilnahmeanträge sind fristgerecht, schriftlich, in deutsche Sprache (auch alle Erklärungen/Nachweise) und in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „6KF_13001 – Teilnahmeantrag“ per Post oder anderem Zustelldienst zu senden an: Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen, TEA 22, Jenny Wagner, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin, DEUTSCHLAND.
Eine elektronische Übermittlung (z.B. per E-Mail oder Telefax) ist nicht zulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die DB Fernverkehr AG führt im Rahmen der betriebsnahen Instandhaltung gemäß dem geltenden Regelwerk in regelmäßigen Abständen zerstörungsfreie Prüfungen an ICE-Radsätzen durch. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Räder. Mittels der zu beschaffenden Prüfsysteme sollen Fehler, die im Betrieb entstehen können, rechtzeitig erkannt werden. Dazu werden derzeit Unterflurprüfsysteme „UFPE“ in den ICE Werken eingesetzt.
Die DB Fernverkehr AG führt im Rahmen der betriebsnahen Instandhaltung gemäß dem geltenden Regelwerk in regelmäßigen Abständen zerstörungsfreie Prüfungen an ICE-Radsätzen durch. Dazu gehört u.a. die Prüfung der Räder. Mittels der zu beschaffenden Prüfsysteme sollen Fehler, die im Betrieb entstehen können, rechtzeitig erkannt werden. Dazu werden derzeit Unterflurprüfsysteme „UFPE“ in den ICE Werken eingesetzt.
Zur Gewährleistung der zukünftigen Systemverfügbarkeit und zur Absicherung der Prüfung an neuen zusätzlichen Fahrzeugen wie ICE 3 der Baureihe 407 und ICx beabsichtigt die DB Fernverkehr AG, neue Systeme zu beschaffen und die vorhandenen Systeme zu ersetzen. Diese Systeme sollen dem neuesten technischen Stand für die Prüfung an Rädern im eingebauten Zustand unter dem Fahrzeug entsprechen.
Zur Gewährleistung der zukünftigen Systemverfügbarkeit und zur Absicherung der Prüfung an neuen zusätzlichen Fahrzeugen wie ICE 3 der Baureihe 407 und ICx beabsichtigt die DB Fernverkehr AG, neue Systeme zu beschaffen und die vorhandenen Systeme zu ersetzen. Diese Systeme sollen dem neuesten technischen Stand für die Prüfung an Rädern im eingebauten Zustand unter dem Fahrzeug entsprechen.
Unabhängig von der Radbauart muss mit nur einem Prüfsystem ohne mechanische Änderungen eine Prüfung von Radsatz zu Radsatz unter dem Fahrzeug durchführbar sein.
Die zu beschaffenden Prüfsysteme müssen prüftechnisch vergleichbar sein, d.h. mit jedem Prüfsystem muss der gleiche Prüfumfang unabhängig von der Beheimatung der Fahrzeuge erfüllt werden. Es muss im Nachgang eine Anpassung und Erweiterung der Prüftechnik auf Grund neuer Prüfanforderungen und neuer Radtypen möglich sein. Aus diesem Grund ist eine modulare Bauweise zu bevorzugen.
Die zu beschaffenden Prüfsysteme müssen prüftechnisch vergleichbar sein, d.h. mit jedem Prüfsystem muss der gleiche Prüfumfang unabhängig von der Beheimatung der Fahrzeuge erfüllt werden. Es muss im Nachgang eine Anpassung und Erweiterung der Prüftechnik auf Grund neuer Prüfanforderungen und neuer Radtypen möglich sein. Aus diesem Grund ist eine modulare Bauweise zu bevorzugen.
In folgenden Werkstätten sollen die neuen Prüfsysteme zum Einsatz kommen:
Frankfurt am Main, München, Dortmund, Berlin sowie evtl. Hamburg, Köln und Leipzig.
Das erste installierte System wird nach der Endabnahme 4 Monate durch den Auftraggeber getestet. Nach der Auswertung dieser Testphase wird in einer gemeinsamen Besprechung das weitere Vorgehen festgelegt. Anschließend beginnt die Fertigung des zweiten Systems.
Das erste installierte System wird nach der Endabnahme 4 Monate durch den Auftraggeber getestet. Nach der Auswertung dieser Testphase wird in einer gemeinsamen Besprechung das weitere Vorgehen festgelegt. Anschließend beginnt die Fertigung des zweiten Systems.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Referenznummer: 6KF_13001
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
DA12
CB16
CB21
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt, München, Dortmund, Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregisterauszug, der Handwerksrolle, dem Berufsregister bzw. Vergleichbares (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
2. Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahre keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen vorliegen (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)
3. Erklärung, dass sich der Bewerber in den letzten 5 Jahren nicht an wettbewerbsbeschränkenden Abreden beteiligt hat (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %
4. Schriftliche Erklärung, dass sämtliche Teilhaber einer Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/Jahr. Sollte in einem Geschäftsjahr keine Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung hinsichtlich des Gesamtumsatzes des Unternehmens der letzten 5 Jahre – Angaben in EUR/Jahr. Sollte in einem Geschäftsjahr keine Umsatz erreicht worden sein, so ist für dieses Geschäftsjahr 0 EUR anzugeben (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
2. Bankauskunft mit einer Aussage zur generellen Finanzsituation (insbesondere Liquidität; (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %)).
3. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquiditätsverfahren anhängig ist. Eine negative Erklärung führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren (gilt auch für Subunternehmer/Zulieferer ab einen Leistungsanteil von 20 %).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (mechanisierte Prüfsysteme zur zerstörungsfreien Prüfung von Rädern an Schienenfahrzeugen) die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 10 Jahren mit Angabe Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Volumen in EUR, Jahr der Leistungserbringung. Erfahrungen mit der Gruppenstrahlertechnik sind gesondert nachzuweisen. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr keine Referenz anzugeben.
1. Erklärung über Referenzen zu der besonderen Leistungsart (mechanisierte Prüfsysteme zur zerstörungsfreien Prüfung von Rädern an Schienenfahrzeugen) die Gegenstand der Vergabe ist, in den letzten 10 Jahren mit Angabe Auftraggeber, Leistungskurzbeschreibung, Volumen in EUR, Jahr der Leistungserbringung. Erfahrungen mit der Gruppenstrahlertechnik sind gesondert nachzuweisen. Sollten für ein Geschäftsjahr keine Referenzen vorliegen, so ist für dieses Geschäftsjahr keine Referenz anzugeben.
2. Auskunft über das Leistungsspektrum bzw. Leistungsportfolio.
3. Erklärung/Nachweise über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems durch den Antragsteller (Bieter) und durch den Subunternehmer (ab einem Leistungsanteil von 20 %).
4. Nachweis, dass eine Akkreditierung für die mechanisierte Ultraschall-Prüfung an metallischen Werkstoffen nach DIN EN ISO / IEC 17025 vorhanden ist.
5. Erklärung, dass alle prüftechnisch relevanten Tätigkeiten (Inbetriebnahme, Erstellung Prüfprogramme, qualifizierte Übergabe der Prüfsysteme, Begleitung Probebetrieb, Schulung und Abnahmen soweit sie den prüftechnischen Teil betreffen) durch nach EN 473 in den Levelstufen 2 und 3 qualifiziertes, zertifiziertes und festangestelltes Personal des akkreditierten Bereiches durchgeführt werden.
5. Erklärung, dass alle prüftechnisch relevanten Tätigkeiten (Inbetriebnahme, Erstellung Prüfprogramme, qualifizierte Übergabe der Prüfsysteme, Begleitung Probebetrieb, Schulung und Abnahmen soweit sie den prüftechnischen Teil betreffen) durch nach EN 473 in den Levelstufen 2 und 3 qualifiziertes, zertifiziertes und festangestelltes Personal des akkreditierten Bereiches durchgeführt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 15.11.2012 – mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto. Anzahlungen bei Auftragserteilung erfolgen nicht. Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen (AEB) – Ausgabe 15.11.2012 – mit 3 % Skonto innerhalb von 21 Tagen bzw. 30 Tage netto. Anzahlungen bei Auftragserteilung erfolgen nicht. Wir verweisen hier auf die konkreten Anforderungen in der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.2 geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich unter dieser Ziffer und unter Ziffer III.2 geforderteten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil ab 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben.
1. Sämtliche in dieser Ziffer und unter Ziffer III.2 geforderten Erklärungen bzw. Unterlagen sind vollständig und fristgerecht für den Antragsteller (Bieter) vorzulegen. Die zusätzlich unter dieser Ziffer und unter Ziffer III.2 geforderteten Nachweise und Erklärungen von Subunternehmer/Zulieferern mit einem Leistungsanteil ab 20 % sind spätestens mit dem Angebot abzugeben.
Das Fehlen sowie der Verweis auf vorherige Vergabeverfahren führt zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren.
2. Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Berater- und Dienstleistungen (AVB) für die Wartungsleistungen. Die Anerkennung unter Berücksichtigung u.s. Hinweise muss im Teilnahmeantrag gesondert bestätigt werden.
2. Als Vertragsbedingungen gelten die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der DB AG (AEB) für die Lieferleistung und die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Berater- und Dienstleistungen (AVB) für die Wartungsleistungen. Die Anerkennung unter Berücksichtigung u.s. Hinweise muss im Teilnahmeantrag gesondert bestätigt werden.
Hinweis: Hinsichtlich Haftung und Vertragsstrafe wegen Lieferverzuges werden in der Anfrage (Aufforderung zur Angebotsabgabe) folgende Regelungsvarianten mitgeteilt:
"Für Personenschäden und Schäden an Sachen, die im Eigentum Dritter stehen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und in Fällen, in denen zwingend gehaftet wird, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den x– fachen Betrag des Auftragswertes (pro Einzelfall). (Hinweis für den Bieter zur Angebotsgestaltung: der Auftraggeber erwartet mindestens den 1,5-fachen Betrag des Auftragswertes. Der Bieter kann einen höheren Wert anbieten, der gemäß Wertungsmatrix entsprechend berücksichtigt wird).
"Für Personenschäden und Schäden an Sachen, die im Eigentum Dritter stehen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und in Fällen, in denen zwingend gehaftet wird, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den x– fachen Betrag des Auftragswertes (pro Einzelfall). (Hinweis für den Bieter zur Angebotsgestaltung: der Auftraggeber erwartet mindestens den 1,5-fachen Betrag des Auftragswertes. Der Bieter kann einen höheren Wert anbieten, der gemäß Wertungsmatrix entsprechend berücksichtigt wird).
In Abweichung zu Ziffer. 5.2 der AEB bzw. 15.2 der AVB hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von x % des Auftragswertes der in Verzug geratenen Lieferung / Leistung pro Tag, maximal jedoch y % zu zahlen. (Hinweis für den Bieter zur Angebotsgestaltung: der Auftraggeber erwartet einen Mindestwert für die für die Höhe der Vertragsstrafe von 0,1 % des Auftragswertes der in Verzug geratenen Lieferung / Leistung pro Tag, maximal jedoch 5 %. Der Bieter kann einen höheren Wert anbieten, der gemäß Wertungsmatrix entsprechend berücksichtigt wird)".
In Abweichung zu Ziffer. 5.2 der AEB bzw. 15.2 der AVB hat der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von x % des Auftragswertes der in Verzug geratenen Lieferung / Leistung pro Tag, maximal jedoch y % zu zahlen. (Hinweis für den Bieter zur Angebotsgestaltung: der Auftraggeber erwartet einen Mindestwert für die für die Höhe der Vertragsstrafe von 0,1 % des Auftragswertes der in Verzug geratenen Lieferung / Leistung pro Tag, maximal jedoch 5 %. Der Bieter kann einen höheren Wert anbieten, der gemäß Wertungsmatrix entsprechend berücksichtigt wird)".
3. Alle Erklärungen/Unterlagen sind in deutscher Sprache abzugeben. Zu Unterlagen, die in einer anderen Sprache erstellt worden sind, ist eine beglaubigte Übersetzung in deutscher Sprache vorzulegen.
4. Es werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt über die Umsatzsumme aus vergleichbaren Referenzen (mechanisierte Prüfsysteme zur Prüfung von Rädern an Schienenfahrzeugen) der letzten 5 Jahre. Erfahrung im Bereich Gruppenstrahlertechnik (unabhängig dieser Leistungsart) ist gesondert nachzuweisen.
4. Es werden maximal 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl erfolgt über die Umsatzsumme aus vergleichbaren Referenzen (mechanisierte Prüfsysteme zur Prüfung von Rädern an Schienenfahrzeugen) der letzten 5 Jahre. Erfahrung im Bereich Gruppenstrahlertechnik (unabhängig dieser Leistungsart) ist gesondert nachzuweisen.
5. Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III. 2.2 und 2.3) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er im Auftragsfall verbindlich Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen, z.B. in Form einer Verpflichtungserklärung.
5. Bedient sich der Bieter zur Erlangung der geforderten Leistungsfähigkeit (Ziffern III. 2.2 und 2.3) der Kapazitäten eines Subunternehmers, so ist mit dem Angebot eine verbindliche Bestätigung des Subunternehmers, dass er im Auftragsfall verbindlich Kapazitäten für die Auftragsabwicklung im geforderten Umfang (Menge in Zeiteinheit) zur Verfügung stellt, von dem Bieter vorzulegen, z.B. in Form einer Verpflichtungserklärung.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 6
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Sibylle Wegner
Name: Vorstandsressort Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen (TEA 22)
Kontaktperson: Frau Jenny Wagner
Telefon: +49 30297-55255📞
E-Mail: jenny.j.wagner@deutschebahn.com📧
URL der Teilnahme: http://www.db.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-06-01 📅
Datum des Endes: 2019-11-28 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Es gelten die Vorgaben gemäß §§ 107 Abs. 3 Nr. 4 und 101b Abs. 2 GWB.
Quelle: OJS 2012/S 233-383583 (2012-11-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2014-07-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Fernverkehr AGStephensonstraße 1 in 60326 Frankfurt, vertreten durch Deutsche Bahn AG, Vorstandsressort Technik, Systemverbund und Dienstleistungen, Beschaffung Werkstatt- und Behandlungsanlagen (TEA 22)
Kontakt
E-Mail: sibylle.wegner@deutschebahn.com📧
Telefon: +49 3029756871📞
Fax: +49 6926521757 📠