Festnetz und WAN/VPN-Infrastruktur

Salus BKK

Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem Vertrag die Beschaffung von Kommunikationsdienstleistungen zum zukunfts- und ausfallsicheren Betrieb von Festnetzverbindungen vor dem Hintergrund einer marktgerechten Kostenoptimierung sowie einer WAN-/VPN-Infrastruktur für alle Standorte in Form von Primär- und Sekundärverbindungen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (Los 1: Festnetz; Los 2: WAN/VPN-Infrastruktur). Die Gesamtvergabe bleibt vorbehalten.
Los 1: Der Auftraggeber betreibt derzeit 11 Standorte bundesweit. Vom Auftragnehmer wird eine Direktanbindung der bundesweiten Standorte inkl. Rufnummernübernahme mit 21 Anschlüssen erwartet. Die Verfügbarkeit aller Standorte darf nicht unter 99,5 % liegen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit werden Anbieter, die ausschließlich Reselling betreiben und/oder ausschließlich Preselection anbieten nicht berücksichtigt.
Los 2: Der Auftraggeber verfügt derzeit über 20 Standorte bundesweit mit Bandbreiten zwischen zwei bis 34 Mbits/s, die über ein MPLS-Netzwerk verbunden sind. Die Standorte sind verschiedenen Standortklassen zugeordnet, mit denen besondere Anforderungen an die Servicelevel verbunden sind. 3 Lokationen sind redundant angebunden. Anwendungen im Netz sind u.a. VMware view und VoIP. Das Routing erfolgt durchgehend statisch. Ebenso existieren 20 mobile VPN-Clients. Vom Auftragnehmer wird die Bereitstellung einer modernen, zukunftsfähigen und einheitlichen Plattform für alle Standorte in Form von Primär- und Sekundärverbindungen, die Bereitstellung vorgegebenener Bandbreiten, die Skallierbarkeit der Bandbreiten sowie die Bereitstelllung von Qualitätsparametern und die Sicherstellung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen einheitlichen Servicelevel erwartet. Um den störungsfreien Betrieb von VoIP und Videokonferenzen zu gewährleisten, muss die Lösung mindestens vier Klassenklasse der Datenpriorisierung (CoS/QoS) bieten (VoIP, PCoIP, Video, Best Effort).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-10-01 Auftragsbekanntmachung
2013-02-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-10-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) dieser Bekanntmachung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Salus BKK
Postanschrift: Siemensstraße 5a
Postleitzahl: 63263
Postort: Neu-Isenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.salus-bkk.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@salus-bkk.de 📧
Fax: +49 610229092215 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-01 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 192-316196
ABl. S-Ausgabe: 192
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Formblatt: s. Vergabeunterlagen), aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ergeben. Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Der Umfang der Nachweisführung bei Bietergemeinschaften gilt – soweit nicht gesondert beschrieben – für jedes Bietergemeinschaftsmitglied, d.h. sämtliche geforderten Unterlagen sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist unzulässig, jedoch in begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber seine Zustimmung erteilen. 2. Aus dem eingereichten Angebot und seinen Anlagen muss sich für den Auftraggeber klar ergeben, dass der Bieter für die Ausführung der angebotenen Leistungen wirtschaftlich, technisch sowie finanziell leistungsfähig (geeignet) ist. 2.1 Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot zu benennen (Formblatt: s. Vergabeunterlagen) und die unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft. Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er/sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Formblatt: s. Vergabeunterlagen). 2.2 Beabsichtigen Bieter bzw. Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen –, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen des Auftraggebers Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Formblatt: Verpflichtungserklärung).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt mit diesem Vertrag die Beschaffung von Kommunikationsdienstleistungen zum zukunfts- und ausfallsicheren Betrieb von Festnetzverbindungen vor dem Hintergrund einer marktgerechten Kostenoptimierung sowie einer WAN-/VPN-Infrastruktur für alle Standorte in Form von Primär- und Sekundärverbindungen. Die Vergabe erfolgt in zwei Losen (Los 1: Festnetz; Los 2: WAN/VPN-Infrastruktur). Die Gesamtvergabe bleibt vorbehalten.
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Los 1: Der Auftraggeber betreibt derzeit 11 Standorte bundesweit. Vom Auftragnehmer wird eine Direktanbindung der bundesweiten Standorte inkl. Rufnummernübernahme mit 21 Anschlüssen erwartet. Die Verfügbarkeit aller Standorte darf nicht unter 99,5 % liegen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit werden Anbieter, die ausschließlich Reselling betreiben und/oder ausschließlich Preselection anbieten nicht berücksichtigt.
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Los 2: Der Auftraggeber verfügt derzeit über 20 Standorte bundesweit mit Bandbreiten zwischen zwei bis 34 Mbits/s, die über ein MPLS-Netzwerk verbunden sind. Die Standorte sind verschiedenen Standortklassen zugeordnet, mit denen besondere Anforderungen an die Servicelevel verbunden sind. 3 Lokationen sind redundant angebunden. Anwendungen im Netz sind u.a. VMware view und VoIP. Das Routing erfolgt durchgehend statisch. Ebenso existieren 20 mobile VPN-Clients. Vom Auftragnehmer wird die Bereitstellung einer modernen, zukunftsfähigen und einheitlichen Plattform für alle Standorte in Form von Primär- und Sekundärverbindungen, die Bereitstellung vorgegebenener Bandbreiten, die Skallierbarkeit der Bandbreiten sowie die Bereitstelllung von Qualitätsparametern und die Sicherstellung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen einheitlichen Servicelevel erwartet. Um den störungsfreien Betrieb von VoIP und Videokonferenzen zu gewährleisten, muss die Lösung mindestens vier Klassenklasse der Datenpriorisierung (CoS/QoS) bieten (VoIP, PCoIP, Video, Best Effort).
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Festnetz
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber betreibt derzeit 11 Standorte bundesweit. Vom Auftragnehmer wird eine Direktanbindung der bundesweiten Standorte inkl. Rufnummernübernahme mit 21 Anschlüssen erwartet. Die Verfügbarkeit aller Standorte darf nicht unter 99,5 % liegen. Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit werden Anbieter, die ausschließlich Reselling betreiben und/oder ausschließlich Preselection anbieten nicht berücksichtigt.
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Menge oder Umfang: Siehe Nr. 1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: WAN/VPN-Infrastruktur
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber verfügt derzeit über 20 Standorte bundesweit mit Bandbreiten zwischen zwei bis 34 Mbits/s, die über ein MPLS-Netzwerk verbunden sind. Die Standorte sind verschiedenen Standortklassen zugeordnet, mit denen besondere Anforderungen an die Servicelevel verbunden sind. 3 Lokationen sind redundant angebunden. Anwendungen im Netz sind u.a. VMware view und VoIP. Das Routing erfolgt durchgehend statisch. Ebenso existieren 20 mobile VPN-Clients. Vom Auftragnehmer wird die Bereitstellung einer modernen, zukunftsfähigen und einheitlichen Plattform für alle Standorte in Form von Primär- und Sekundärverbindungen, die Bereitstellung vorgegebenener Bandbreiten, die Skallierbarkeit der Bandbreiten sowie die Bereitstelllung von Qualitätsparametern und die Sicherstellung der in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen einheitlichen Servicelevel erwartet. Um den störungsfreien Betrieb von VoIP und Videokonferenzen zu gewährleisten, muss die Lösung mindestens vier Klassenklasse der Datenpriorisierung (CoS/QoS) bieten (VoIP, PCoIP, Video, Best Effort).
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Beschreibung der Optionen: Anpassung Standortklasse bzw. Bandbreite.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: BKK EUV 001/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland, bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern/Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter/die Bietergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen fristgemäß vorzulegen. 1.
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Angabe des Namen bzw. der Firma/Bezeichnung des Bieters bzw. Mit-glieds der Bietergemeinschaft mit Anschrift. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft hat EINEN für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben. 2.
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Handelsregisterauszug, der zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als drei Monate ist, oder eine Kopie desselben. Soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht im Handelsregister eingetragen ist, ist ein vergleichbarer Nachweis für die Existenz des Bieters bzw. jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft vorzulegen. 3.
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Eigenerklärung darüber, ob und auf welche Art der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. 4.
Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Dritten zusammenarbeitet. 5.
Eigenerklärung, ob und inwieweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft mit der Salus BKK als Auftragnehmer, Dritter/Nachunternehmer oder in sonstiger Weise in Berührung waren oder sind. 6.
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A und § 7 EG VOL/A vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bieter bzw. beim Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des bzw. eine Entscheidung über fakultative Ausschlussgründe nach zu ermöglichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern/Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter/die Bietergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen fristgemäß vorzulegen. 1.
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Es ist der jährliche Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen, also der Jahre 2009, 2010 und 2011 darzustellen. Die Angaben sind nach Losen getrennt zu machen. 2.
Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; einschließlich der Verpflichtung, diese für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrecht zu erhalten und die Prämien rechtzeitig zu entrichten.
Es ist der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlages, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung zu erbringen (vgl. § 18 des Vertrages).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern/Bietergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; der Gleichwertigkeitsnachweis ist mit dem Angebot vorzulegen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bieter/die Bietergemeinschaft zu, Nachweise auf Verlangen fristgemäß vorzulegen. 1.
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Eigenerklärung zu vergleichbaren Leistungen, die der Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft seit dem 1.1.2009 vollständig oder überwiegend erbracht haben (Referenzen). Die Vergleichbarkeit muss nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den in Ziff. II.1.5 der Bekanntmachung beschriebenen Leistungen nachgewiesen werden. Die Eigenerklärung soll pro Los fünf Referenzen beinhalten. Werden mehr Referenzen vorgelegt und macht der Bieter dazu keine Angaben, prüft der Auftraggeber inwieweit welche Referenzen der Eignungsprüfung zugrundegelegt werden.
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Jede Referenz ist in der Eigenerklärung wie folgt darzustellen:
— Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer. Mit diesen Angaben stimmt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft einer telefonischen Nachfrage des Auftraggebers beim Referenzgeber zu,
— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts inklusive Angaben zu Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen,
— Erbrachter Eigenleistungsanteil (ggf. ARGE-Mitglieds- oder Nachunternehmeranteil in %) inklusive Angaben zum Inhalt und Umfang der eigens erbrachten Leistungen,
— Projektvolumen,
— Zeitraum der erbrachten Eigenleistung. Bei laufenden Referenzprojekten ist der prozentuale Fertigstellungsgrad der erbrachten Eigenleistung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe anzugeben. 2.
Angaben zur Anzahl der innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre 2009 bis 2011 jahresdurchschnittlich beim Bieter beschäftigten und für vergleichbare Leistungen eingesetzten Mitarbeiter anzugeben. 3.
Es wird eine detaillierte Beschreibung des Servicelevels, des Serviceprozesses inklusive der Hotline erwartet. 4.
Es sind Angaben zur technischen Ausstattung zu machen, insbesondere zur Ausstattung an auftragsbezogener, aktueller fachspezifischer Soft- und Hardware.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Vergabeunterlage und VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Abschluss einer Vereinbarung über den Datenschutz- und die Datensicherheit.
2.. Sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag sind ab der Zuschlagserteilung zu erbringen. Die Leistungszeit aus diesem Vertrag (Vertragslaufzeit) endet 48 Monate ab der Bereitstellung der Leistungen durch den Auftragnehmer und der Abnahme durch die Auftraggeberin. Soweit dem Auftragnehmer nur ein Los (Festnetz oder WAN) übertragen wurde und die Abnahme der Lose zeitversetzt erfolgt, ist die Auftraggeberin berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer die Vertragslaufzeit einheitlich für beide Lose auf 48 Monate ab dem Datum der späteren Abnahme anzupassen. Soweit dem Auftragnehmer beide Lose übertragen wurden, ist in jedem Fall das Datum der späteren Abnahme für die Vertragslaufzeit maßgebend.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Übermittlung der Vergabeunterlagen gem. § 9 EG Abs. 3 VOL/A erfolgt gegen einen Kostenersatz für die Vervielfältigung der Unterlagen. Der Betrag von 12,50 EUR ist auf das Konto des Auftraggebers bei der SEB Bank Frankfurt,
Kto.-Nr. 1281650200,
BLZ 50010111 zu überweisen. Als Verwendungszweck ist „EUV-001-2012“ anzugeben. Die Einzahlung des Kostenersatzes ist gegenüber dem Auftraggeber nachzuweisen. Erst danach erfolgt die Übersendung der Vergabeunterlagen.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-02-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Helmut Heller

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BKK EUV 001/2012
Zusätzliche Informationen
1.
Bietergemeinschaften haben eine Bietergemeinschaftserklärung abzugeben (Formblatt: s. Vergabeunterlagen), aus der sich die Firmen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall sowie der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft ergeben.
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Soweit in den Vergabeunterlagen Bietergemeinschaften nicht ausdrücklich als solche genannt werden, sind unter dem allgemeinen Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
Der Umfang der Nachweisführung bei Bietergemeinschaften gilt – soweit nicht gesondert beschrieben – für jedes Bietergemeinschaftsmitglied, d.h. sämtliche geforderten Unterlagen sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist unzulässig, jedoch in begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber seine Zustimmung erteilen. 2.
Aus dem eingereichten Angebot und seinen Anlagen muss sich für den Auftraggeber klar ergeben, dass der Bieter für die Ausführung der angebotenen Leistungen wirtschaftlich, technisch sowie finanziell leistungsfähig (geeignet) ist. 2.1
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
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In diesem Fall hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer in seinem Angebot zu benennen (Formblatt: s. Vergabeunterlagen) und die unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) der Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten/Nachunternehmer zum Nachweis der wirtschaftlichen und/oder finanziellen und/oder technischen Leistungsfähigkeit beruft.
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Von diesen Nachunternehmern/Dritten ist jeweils eine Erklärung vorzulegen, dass er/sie im Auftragsfall für die Durchführung mit den erforderlichen Mitteln zur Verfügung steht (Formblatt: s. Vergabeunterlagen). 2.2
Beabsichtigen Bieter bzw. Bietergemeinschaften Teile des Auftrags durch Dritte/Nachunternehmer zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und/oder finanzielle und/oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen –, haben sie diese Nachunternehmer erst auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung zu benennen und zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue dieser Dritten/Nachunternehmer die unter Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ferner sind auf Verlangen des Auftraggebers Erklärungen der benannten Dritten/Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten/Nachunternehmer zugreifen kann (Formblatt: Verpflichtungserklärung).
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprü-fungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 111 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 110 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebotes entsprechend zu kennzeichnen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
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Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Wahrung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a, 107 Abs. 3 Nr. 1 und 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bleiben unberührt.
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Die zuständige Stelle für die Nachprüfung ist in Ziff. VI.4) bezeichnet. Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs. 3 GWB beim Auftraggeber erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
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— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfe übersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bieter, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung.
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Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Internetadresse: http://http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW26105.php 🌏
Quelle: OJS 2012/S 192-316196 (2012-10-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 677 496,12 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-02-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-02-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 028-043150
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 192-316196
ABl. S-Ausgabe: 28

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-06 📅
Name: Versatel Deutschland GmbH
Postanschrift: Niederkasseler Lohweg 181-183
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 107 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 111 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist gem. § 110 Abs. 2 GWB verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Akten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebotes entsprechend zu kennzeichnen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.
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Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese unverzüglich nach Kenntniserlangung zur Wahrung seiner Rechtsschutzmöglichkeiten gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a, 107 Abs. 3Nr. 1 und 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB bleiben unberührt.
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Die zuständige Stelle für die Nachprüfung ist in Ziff. VI.4) bezeichnet. Für die Einlegung von förmlichen Rechtsbehelfen ist zunächst eine Rüge angeblicher Verfahrensverstöße mit den Anforderungen des § 107 Abs.3 GWB beim Auftraggeber erforderlich. Der Antrag ist unzulässig, soweit.
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Eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen besteht, wenn die Vergabestelle eine Mitteilung über die Nichtabhilfeübersendet (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der Antrag ist dann unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Auftraggeber informiert die nicht berücksichtigten Bieter gem. § 101a GWB. Für Bieter, die bereits eine Mitteilung über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, erfolgt keine erneute Mitteilung.
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Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, so verkürzt sich die vorgenannte Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2013/S 028-043150 (2013-02-05)