Fliesenarbeiten

Vergabestelle der Kerckhoff-Klinik

Fliesenarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-26 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-04-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle der Kerckhoff-Klinik
Postanschrift: Benekestr. 2-8
Postleitzahl: 61231
Postort: Bad Nauheim
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@kerckhoff-klinik.de 📧
Fax: +49 6032996-3996 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-26 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 84-137743
ABl. S-Ausgabe: 84
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=QXL1YZIKP3RP9XV2. Nachr. HAD-Ref.: 3435/100. Nachr. V-Nr/AKZ: 2012-04-26-001.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Fliesenarbeiten.
Referenznummer: 2012-04-26-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Benekestr. 2-8, 61231 Bad Nauheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bei einer Auftragssumme über 250 000,- EUR (netto).
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der Angebotssumme.
Gewährleistungsbürgschaft in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-07-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-06-11 📅
Öffnungsort: 61231 Bad Nauheim. Ludwigstr. 33,Besprechungsraum Keller.
Ort des Eröffnungstermins: 61231 Bad Nauheim. Ludwigstr. 33,
Besprechungsraum Keller.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder deren Bevollmöchtigte.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (100 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-06-28 📅
Datum des Endes: 2012-12-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2012-04-26-001
Zusätzliche Informationen
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/start.php?showpub=QXL1YZIKP3RP9XV2.
Nachr. HAD-Ref.: 3435/100.
Nachr. V-Nr/AKZ: 2012-04-26-001.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 (normale Dienstzeiten); +49 6151126834 (00:00 bis 24:00 Uhr) 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2012/S 084-137743 (2012-04-26)
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