Flughafen Leipzig/Halle - Anschlussgleis Frachtgebiet Süd - Titel 4 - Anpassungsmaßnahmen LST

Flughafen Leipzig/Halle GmbH

FlughafenLeipzig/Halle - Anschlussgleis Frachtgebiet Süd.
Titel 4 - Anpassungsmaßnahmen LST.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um Anpassungsleistungen LST im Zuge der Auflösung der DKW und Ersatz durch zwei EW.
Folgende Anpassungsmaßnahmen werden erforderlich:
— Versetzen Lichtsperrsignal 1 St,
— Versetzten Achszählkontakte 3 St,
— Versetzen Schlüsselabhängigkeit 1 St,
— Anpassung der Kabelanlage 100 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-04 Auftragsbekanntmachung
2012-11-14 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-04-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arbeiten für Eisenbahnsignalanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Leipzig/Halle GmbH
Postanschrift: P.O.B. 1
Postleitzahl: 04029
Postort: Leipzig
Kontakt
E-Mail: ausschreibung.flhg@leipzig-halle.aero 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-04 📅
Einreichungsfrist: 2012-04-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 68-112532
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftragswert der vorliegenden Maßnahme erreicht den EU-Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen nicht. Das öffentliche Vergaberecht nach dem 4.Teil des GWB sowie der Sektorenverordnung (SektVO) ist nicht anwendbar. Der Rechtsweg zur Vergabekammer ist nicht eröffnet. Der Auftraggeber wendet gleichwohl die SektVO auf die vorliegende Beschaffung freiwillig an. Es wird einVerhandlungsverfahren nach SektVO durchgeführt. Hinweis: Die Regelungen der VOB/A, VOL/A und VOF finden keine Anwendung. 2. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: a) Bewerbergemeinschaften: Die unter Abschnitt III. 2.1) bis Abschnitt III. 2.3)1. der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit(Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen; die unter Abschnitt III.2.3)2. der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf das jenige Gewerk, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gem. Abschnitt III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. b) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaften) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, so muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. c) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeitauf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Abschnitt VI.3)2.b) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben genannter Abschnitt VI.3)2.b) bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. 3. Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Für den Teilnahmeantrag werden keine Formblätter zur Verfügung gestellt. 4. Die Teilnahmeanträge müssen in Schriftform bis zum Schlusstermin für deren Eingang gemäß Abschnitt IV.3.4) im verschlossenen Umschlag unter Angabe der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1) Anhang A-III) eingehen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis „Teilnahmewettbewerb für Vergabeverfahren *Anschlussgleis Frachtgebiet Süd - Titel 4 -Anpassungsmaßnahmen LST* - Nicht öffnen“ zu versehen. Maßgebend ist der rechtzeitige Eingang beim Auftraggeber. Die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus. Eine Verweisung auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. 5. Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, werden unvollständige Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrags, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben bei einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens 6 beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 6 Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1 000 Punkten entfallen maximal 700 Punkte auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt III.2.3), wobei hiervon maximal 600 Punkte auf die Referenzangaben nach Abschnitt III.2.3)2. entfallen, maximal 200 Punkte entfallen auf die Eignungsvoraussetzungen gemäß Abschnitt III.2.2) und maximal 100 Punkte auf die Erklärungen und Nachweise gemäß Abschnitt III.2.1). Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die einzelnen nach Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen bewertet. Die Bewertung der benannten Eignungsnachweise wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: — 5 Punkte: Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt, — 4 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal vereinzelt bzw. geringfügige Defizite und Schwächen aufweisen, — 3 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal mehrere bzw. nicht lediglich geringe Defizite und Schwächen aufweisen, — 2 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal weiterreichende bzw. gewichtige Defizite und Schwächen aufweisen oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal nur wenige wertungsfähige Aussagen, — 1 Punkt: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal insgesamt bzw. schwerwiegende Defizite und Schwächen aufweisen, — 0 Punkte: Punkteabzug, da die Erklärungen und Angaben des Bewerbers zum jeweiligen Merkmal in allen Belangen ungenügend bzw. unzureichend sind, oder: Die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum jeweiligen Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punkteergebnisses für jeden Nachweis oder jede Erklärung erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit 5 Punkten die jeweilige maximale Punktezahl entsprechend der prozentualen Gewichtung erzielt werden kann. Die konkrete Bewertungsmatrix ist zum Zeitpunkt des Versandes der vorliegenden Bekanntmachung noch nicht erstellt worden. 6. Die in Abschnitt II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. 7. Die auf der Grundlage der Wertung der eingereichten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber erhalten zeit- und inhaltsgleich die Vergabeunterlagen für die Angebotsbearbeitung. 8. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. 9. Anfragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 19.4.2012 in schriftlicher Form bei der Kontaktstelle gemäß Abschnitt I.1) vorliegen. 10. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. 11. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. 12. Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber zeitgleich zur Abgabe eines Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote zwingend ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen nicht erfüllen. In allen anderen Fällen, in denen geforderte Erklärungen, Angaben oder Unterlagen, nicht, nicht ordnungsgemäß oder ausschließlich in digitaler Form dem Angebot beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber einen Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebot für einen Vertragsabschluss hinreichend aussichtsreich erscheint. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen geführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor,während des Vergabeverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf der Grundlage dervorab benannten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung phasenweise zu verringern. 13. Das Verfahren ist für den Auftraggeber kostenfrei.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
FlughafenLeipzig/Halle - Anschlussgleis Frachtgebiet Süd.
Titel 4 - Anpassungsmaßnahmen LST.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um Anpassungsleistungen LST im Zuge der Auflösung der DKW und Ersatz durch zwei EW.
Folgende Anpassungsmaßnahmen werden erforderlich:
— Versetzen Lichtsperrsignal 1 St,
— Versetzten Achszählkontakte 3 St,
— Versetzen Schlüsselabhängigkeit 1 St,
— Anpassung der Kabelanlage 100 m.
Referenznummer: SC 01-30 Anschlussgleis Frachtgebiet Süd - Titel 4 Anpassungsmaßnahmen LST

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.Rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bewerbers im Original,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO;
b) dass er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO;
c) dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO;
d) dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4SektVO;
e) dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO; ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, vgl. § 21 Abs. 2 SektVO;
Mehr anzeigen
Es wird darauf hingewiesen, dass die vorgenannt geforderten Eigenerklärungen nicht mit denjenigen der hier nicht anwendbaren VOB/A (vgl. Abschnitt VI.3)1. der vorliegenden Bekanntmachung) inhaltsgleich sind und deshalb Eigenerklärungen, welche sich lediglich auf die VOB/A beziehen, hier nicht ausreichen. Zusätzlich zu den vorgenannten Eigenerklärungen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen; solche Bescheinigungen oder Erklärungen werden bei der Bewertung der Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt.
Mehr anzeigen
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung).
Auf Abschnitt VI.3)2. und Abschnitt VI.3)5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Umsatz, der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe des Eigenleistungsanteils, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Auf Abschnitt VI.3)2. und Abschnitt VI.3)5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
Mehr anzeigen
2. Angaben zu realisierten oder in Realisierung befindlichen Referenzprojekten aus den seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Abschnitt II.1.5) und II.2) der vorliegenden Bekanntmachung) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden, mit folgenden Angaben für jedes Referenzprojekt:
Mehr anzeigen
Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse;
Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße;
Benennung der Auftragssumme;
Zeitraum der Leistungserbringung;
Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils.
Auf Abschnitt VI.3)2. und Abschnitt VI.3)5. der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen.
3. Der Bewerber muss eine Zulassung als Lieferant bei der DB AG für LST, Bereich ESTW nachweisen. Dabei handelt es sich um Außenanlagen des ESTW (kein Softwarewechsel). Der Nachweis ist bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssenden Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung ist von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Name: entfällt
KKB Baumanagement
Postanschrift: Am Kraftwerk 4
Postort: Flughafen Leipzig/Halle
Postleitzahl: 04435

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-09-01 📅
Datum des Endes: 2012-09-28 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Da der EU-Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen nicht erreicht wird, entfällt die Benennung der Vergabekammer (siehe Ziffer VI.3.1) der vorliegenden Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2012/S 068-112532 (2012-04-04)
Ergänzende Angaben (2012-11-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 222-364927
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 68-112532
ABl. S-Ausgabe: 222
Quelle: OJS 2012/S 222-364927 (2012-11-14)