Der BITMARCK-Konzern ist mit über 1 200 Mitarbeitern und ca. 250 000 000 EUR Umsatz der größte Full-Service-Anbieter im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und unterstützt Krankenkassen mit ca. 26 000 000 Versicherten. Die BITMARCK TECHNIK GmbH ist Teil dieses Konzerns. Zu ihren Aufgaben gehört der Betrieb von Netzen und eines hochverfügbaren Rechenzentrums, sowie die Bereitstellung von Dienstleistungen in diesem Umfeld.
BITMARCK Technik GmbH plant die Prozesse zur maschinellen Erstellung der Dialog-Geschäftskorrespondenz (Document-Composing) neu zu gestalten und auf den aktuellen Stand der Technik zu heben. Es sollen grundsätzlich alle potentiellen Kunden der BITMARCK von der neuen Lösung profitieren. Zunächst wird der Bedarf des Kunden DAK-G für ca. 12 000 Mitarbeiter konkretisiert. Hierfür soll die bestehende Applikationslandschaft zur Erstellung von Geschäftskorrespondenzen durch eine zentrale Standardlösung „Formular-Management-System“ (FMS) ersetzt werden. Mit dem Austausch der bestehenden Softwarelösung geht auch die Implementation und Anpassung der Standardlösung auf die Bedürfnisse der DAK-G einher. Aktuell werden im Dialog-Prozess durch verschiedene Systeme (mit bis zu 3 000 Vorlagen) jährlich ca. 20 000 000 Korrespondenzen erzeugt. Die aktuell vorhandenen Vorlagen müssen innerhalb des Projektvorhabens weitestgehend automatisiert in das Zielformat des FMS überführt (migriert) werden. Darüber hinaus sollen mit dem neuen FMS auch die elektronischen Formulare der Online-Geschäftsstelle erstellt und verwaltet werden. Elektronische Workflows und Versionisierung der Vorlagen/Formulare vereinfachen die administrativen Verwaltungsprozesse.
Neben den physischen Ausgangskanälen (lokaler und zentraler Druck) soll das FMS auch die elektronischen Ausgangskanäle (De-Mail, Mail, Fax, etc.) unterstützen.
Das FMS ist integraler Bestandteil der bestehenden IT-Landschaft mit den Komponenten des ganzheitlichen Outputmanagementsystems (OMS), der elektronischen Akte (E-Akte) sowie dem zukünftigen Kernsystem DAKISS_21c.
Nicht im Focus steht derzeit die Erstellung von Korrespondenzen via Batch; gleichwohl ist diese Funktion grundsätzlich gefordert, um zu einem späteren Zeitpunkt auch diesen Produktionskanal mit dem neuen Formular-Management-System ablösen zu können.
Für eine reibungslose Schnittstellen-Integration der Formular-Management-Software in das Krankenkassen-Kernsystem der BITMARCK, iskv_21c, sollte der Bieter spätestens beim Zuschlag (Auftragsvergabe) einen Partner-/Kooperationsvertrag mit der BITMARCK Software GmbH abschließen, um den nachhaltigen Projekterfolg zu sichern. Informationen zum Partner-/Kooperationsvertrag sind über die Homepage des BITMARCK-Konzerns erhältlich (http://www.bitmarck.de/konzern/bitmarcksoftware/partner-software/kooperationsmodell-software.html. Partnerkontakt: http://www.bitmarck.de/konzern/bitmarcksoftware/partner-software/partnerkontakt.html).
Die Vergabe erfolgt in einem Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Es ist beabsichtigt, das Verhandlungsverfahren in vier Stufen durchzuführen. In der ersten Stufe geben die Bieter auf Basis der Vergabeunterlagen, welche die definierbaren Mindesterfordernisse enthalten und eine individuelle Prozessbeschreibung des Bieters vorsehen, ein Angebot ab. Es erfolgt eine erste Bewertung der Angebote durch die Vergabestelle, wobei alle beschriebenen Prozesse einbezogen und zum Gegenstand der ersten Verhandlungsstufe gemacht werden.
In einer zweiten Stufe werden die drei Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu einer Erörterung Ihrer Angebote eingeladen. Im Nachgang erhalten sie die Gelegenheit, ein weiteres Angebot BAFO (best and final offer) unter Berücksichtigung der in den Gesprächen gewonnenen Erkenntnisse abzugeben.
In der dritten Stufe erfolgt die Aus- und Bewertung der drei BAFOs mit dem Ziel ein Ranking unter den drei verbliebenen Bietern zu Bilden.
Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot wird in der vierten Stufe einem verifizierenden „Proof of Concept“ (PoC) unterzogen, wo ausgewählte Testfälle, (welche im Vorfeld in der Leistungsbeschreibung beschrieben wurden), das Migrationsszenario und elementare Kriterien (Ausschlusskriterien) vollumfänglich aus dem Lösungskonzept des Anbieters umzusetzen sind. Der Zeitraum des „PoC“ beträgt ca. 3 Wochen. Besteht der Bieter das „PoC“, erhält er den Zuschlag.
Bei einem negativen Ergebnis erfolgt eine Wiederholung des „PoC“ mit dem zweitplatzierten Bieter der BAFO-Auswertung. Besteht der Bieter das „PoC“, erhält er den Zuschlag. Bei einem negativen Ergebnis erfolgt eine Wiederholung des „PoC“ mit dem drittplatzierten Bieter der BAFO-Auswertung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-10-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-05) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bitmarck Technik GmbH
Postanschrift: Hammerbrookstraße 38
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Bitmarck Holding GmbH, Kruppstraße 64, 45145 Essen
Telefon: +49 2011766-2000📞
E-Mail: zam@bitmarck.de📧
Fax: +49 2011766-2970 📠
Region: Hamburg🏙️
URL: https://www.bitmarck.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art:
“Arbeitsgemeinschaft nach SGB als Gesellschaften mit beschränkter Haftung, deren Gesellschafter Krankenkassen und deren Verbände sind.”
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartungsverlängerung und Upgrade einer Outputmanagementlösung
BM2021156
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Wartungsverlängerung der bestehenden Outputmanagementsoftware einschl. Wartungserweiterung und Upgrade auf den neuen HTML5 Client.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bitmarck Technik GmbH
Hammerbrookstraße 38
20097 Hamburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt Bitmarck die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Als Managed Service Provider im IT-Markt der gesetzlichen Krankenversicherung treibt Bitmarck die Digitalisierung in der Branche und bei seinen Kunden mit innovativen Produkten, Lösungen und Services voran. Grundlage hierfür ist der GKV-Softwarestandard BITMARCK_21c|ng, der bei den angeschlossenen Krankenkassen im Einsatz ist. Kunden der Unternehmensgruppe sind die Betriebs- und Innungskrankenkassen sowie die DAK-Gesundheit und weitere Ersatzkassen — über 30 000 Mitarbeiter und mehr als 20 Millionen Versicherte in der GKV profitieren von den IT-Dienstleistungen von Bitmarck.
Die Vergabe hat den Abschluss einer Nachtragsvereinbarung zu einem im Rahmen einer Ausschreibung beschafften Vertrag über die Lieferung und Wartung eines Outputmanagementsystems zum Gegenstand. Diese stellt die Verlängerung der bestehenden Wartung sowie das Upgrade auf die neue HTML5 Clients der M/Text Software nebst Wartungserweiterung und Nutzungsrechterweiterung Version sicher.
Verfahren Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Die Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen können aus folgendem Grund nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer erbracht werden: Schutz der ausschließlichen Rechte, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum
Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Wegen der engen Verknüpfung des gegenwärtigen Beschaffungsbedarfs der öffentlichen Auftraggeberin an die bereits erbrachten Leistungen der kühn & weyh...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Wegen der engen Verknüpfung des gegenwärtigen Beschaffungsbedarfs der öffentlichen Auftraggeberin an die bereits erbrachten Leistungen der kühn & weyh Software GmbH kommt für die Leistungserbringung nur die kühn & weyh Software GmbH in Betracht. Die öffentliche Auftraggeberin konnte sich in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 VgV allein an die kühn & weyh Software GmbH wenden, weil aus technischen Gründen sowie wegen des Schutzes von ausschließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV), kein Wettbewerb vorhanden ist (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. bVgV).
Die kühn & weyh Software GmbH als bisherige Auftragnehmerin der Auftraggeberin hat in der Vergangenheit als obsiegende Bieterin einer europaweiten Ausschreibung über einen langen Zeitraum hinweg eine hoch ausdifferenzierte Systemarchitektur aufgebaut und auf die Bedürfnisse der Auftraggeberin und einen ihrer Kunden zugeschnitten. Der jetzige Auftrag ist eng mit den bereits erbrachten Leistungen der kühn & weyh Software GmbH verbunden und soll auf diesen aufbauen. Ein Auftragnehmerwechsel würde einen kompletten Systemwechsel bedeuten und ist der Auftraggeberin sowohl aus technischen, finanziellen wie auch personellen Gründen nicht zumutbar. Aufgrund des engen Zusammenhangs der benötigten Leistungen mit dem bereits vorhandenen System ist nur die kühn & weyh Software GmbH technisch in Lage, das gegenwärtige Beschaffungsvorhaben umzusetzen. Zudem kann die Leistung wegen Ausschließlichkeitsrechten der kühn & weyh Software GmbH nur von dieser erbracht werden. Für die Auftragsvergabe kommt aus den oben genannten Gründen daher allein die kühn & weyh Software GmbH in Betracht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2012/S 204-335677
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Wartungsverlängerung und Upgrade einer Outputmanagementlösung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-04 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: kühn & weyh Software GmbH
Postort: Freiburg
Postleitzahl: 79119
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der unter Abschnitt II1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichenAuftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6...”
Der unter Abschnitt II1.7) und V.2.4) angegebene Auftragswert ist fiktiv. Die Veröffentlichung des tatsächlichenAuftragswertes unterbleibt gemäß § 39 Abs. 6 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFMDP1W
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach §...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Diese Anforderungen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Dieser lautet: „Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 028-068953 (2021-02-05)