Die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch die demografische Entwicklung und die verbesserte Wirtschaftsstruktur im Land stark gewandelt. Die Aussichten auf eine attraktive und anspruchsvolle Ausbildung und Arbeit mit guten Entwicklungsmöglichkeiten sind besser denn je. Mit der gemeinsamen Informations- und Marketingkampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern wird Jugendlichen gezeigt, dass das Land mit seiner Wirtschafts- und Innovationskraft eine Menge zu bieten hat – und dass es sich lohnt, hier eine berufliche Zukunft aufzubauen. Die fortzuführende Informations- und Marketingkampagne startete im Oktober 2009. Sie zielt darauf ab, Informationsdefizite bei jungen Menschen, Eltern, Großeltern und Lehrkräften hinsichtlich der positiven Wirtschaftsentwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern und den daraus resultierenden Chancen des Einzelnen auszugleichen. Kernelement der gemeinsamen Kampagne ist die Webseite www.durchstarten-in-mv.de. Ein wesentlicher Bestandteil der Webseite ist der Azubi-Atlas, in dem die Unternehmen mit ihrem jeweiligen Ausbildungsangebot und Kontaktdaten präsentiert werden. Der Azubi-Atlas zeigt die Branchenvielfalt und das breite Spektrum beruflicher Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern und ermöglicht es, Kontakte zwischen Unternehmen und potentiellen jungen Arbeitskräften herzustellen. Die Ausbildungsbetriebe im Land haben die Möglichkeit, sich kostenfrei über ein Anmeldeformular auf der Webseite für den Azubi-Atlas anzumelden und ihr Ausbildungsplätze zu präsentieren. Die Webseite enthält darüber hinaus Porträts und Videos von Unternehmen und jungen Menschen, Termine, wichtige Adressen und die Möglichkeit, bei der Schulaktion mitzumachen. Bei Interesse können die Schulen einen erfahrenen Berufsberater in den Unterricht einladen, der dann über die beruflichen Möglichkeiten in der Region informiert. Über die Internetseite können sich Schulen zu der Informationsveranstaltung anmelden. Eine Plakat-, Anzeigen- und Onlinekampagne mit Karrierebeispielen und Erfahrungsberichten von im Beruf durchgestarteten jungen Leuten ist ein weiteres Instrument der Initiative, die nicht nur Schülerinnen und Schüler sondern auch Eltern und Lehrer erreichen soll. Tatsächliche Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern sollen die Botschaft der Kampagne glaubhaft belegen. Der neue Kampagnenzeitraum, für den hiermit ein Auftragnehmer gesucht wird, hat eine Laufzeit vom 1.4.2013 bis zum 31.12.2014. Inhalt des Auftrages ist die Fortführung und Weiterentwicklung folgender Kampagnen-Inhalte: — Internetseite www.durchstarten-in-mv.de: Betrieb, Pflege, Verwaltung und Betreuung entsprechend den Kampagneninhalten Aufnahme zusätzlicher Inhalte, — Schulaktion: Organisation und Betreuung, — Informations- und Marketingaktionen an ausgewählten Standaorten: Konzepte und Umsetzung, — Übernahme des Projektmanagements, einschließlich: — regelmäßige/s/r Briefing/Information/Überblick und Vorstellung weiterer Kampagnenideen, — Kontaktpflege zu Partnern der Kampagne, — Vorbereitung von Terminen/Präsentationen für Termine/Sitzungen beteiligter Kampagnenpartner, — Weitere Anregungen zur Weiterentwicklung, Untersetzung der Kampagne und des Internetauftritts sind erforderlich. Fundierte Kenntnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind erforderlich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbekampagnen
Menge oder Umfang: 454 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 454 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbekampagnen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postleitzahl: 19053
Postort: Schwerin
Kontakt
Internetadresse: http://www.wm.mv-regierung.de🌏
E-Mail: j.freese@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885200📞
Fax: +49 3855885022 📠
Ergänzung zum öffentlichen Auftraggeber (I.2):
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, der Industrie- und Handelskammer zu Rostock und der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Ergänzung zu den Zuschlagskriterien (IV.2.1):
Erläuterung einiger Kriterien:
— Funktionalität: Gewährleistung von Zweckmäßigkeit und Zielgerechtigkeit des Internetportals und des Projektmanagements,
— Information: bezieht sich auf die Menge und Güte der Information,
— Aufmerksamkeit: bezieht sich auf die beim Adressaten zu weckende Neugier und Ansprache durch die Kampagne und neue kreative Elemente,
— Regionalbezug: Orts- und Heimatbezogenheit der Kampagne,
— Flexibilität: Ein hohes Maß an Flexibilität beinhaltet die Fähigkeit, neue kurzfristig entwickelte Kampagneninhalte schnell und punktgenau (den Wünschen des Auftraggebers entsprechend) umzusetzen.
Als weiteres Zuschlagskriterium tritt der Preis hinzu. Gemeint ist hiermit der Gesamtpreis (Stundensätze des eingesetzten Personals, Kosten der Internetleistungen, ggfs. Provisionssätze für die Vergabe an Dritte, etc.).
Dass der Preis in IV.2.1 als Zuschlagskriterium nicht genannt ist, ist dadurch bedingt, dass die elektronische Maske die Angabe eines Kriteriums ohne Gewichtung nicht erlaubt. Tatsächlich ist die Berücksichtigung des Preises im Rahmen der Wirtschaftlichkeit unerlässlich. Wirtschaftlichkeit bedeutet Leistung geteilt durch Kosten, wobei im vorliegenden Fall der Preis der einzige Kostenfaktor ist. Da der Preis „unterhalb des Bruchstriches“ steht, wäre eine besondere Gewichtung ebenso überflüssig wie irreführend. Das Gewicht eines Preises ergibt sich aus seinem Betrag.
Verfahren der Angebotswertung:
Die Kriterien Funktionalität, Information, Aufmerksamkeit, Regionalbezug und Flexibilität werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei bedeuten die Punktzahlen folgendes:
0: Das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht.
1: Das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen.
2: Das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend.
3: Das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot des Bewerbers darf bei keinem dieser Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die jeweiligen Punktzahlen werden mit den Gewichtungen multipliziert. Die jeweiligen Produkte werden addiert.
Die jeweilige Summe der Produkte muss mindestens den Wert 200 erreichen.
Die Summe der Produkte wird durch den angebotenen Preis dividiert. Die höchste so gewonnene Kennzahl ist maßgeblich für den Zuschlag.
Ergänzung zu Fristen und Terminen:
Für die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote ist ein Frist bis zum 08. Februar 2013 vorgesehen.
Hinweise zu §§ 9 und 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V - (GVOBl. M-V 2011, S. 411), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2012 (GVOBl. M-V S. 238):
Gemäß § 9 VgG M-V sind je nach Gegenstand des Auftrages bei Angebotsabgabe folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
"- Erklärung nach § 9 Absatz 1 VgG M-V: Auftrag im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs oder des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1).
Ich verpflichte mich, die bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
— Erklärung nach § 9 Absatz 3 VgG M-V: Sonstiger Auftrag.
Soweit ich aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld verpflichtet bin, verpflichte ich mich zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
— Erklärung nach § 9 Absatz 7 VgG M-V: Mindestlohn.
Unbeschadet der vorstehenden Erklärungen verpflichte ich mich, meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen.
Soweit ich Leistungen auf Nachunternehmer übertrage, verpflichte ich mich, dem Nachunternehmer die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.".
Zudem werden die folgenden Vereinbarungen gemäß § 10 VgG M-V Inhalt des mit Erteilung des Zuschlages zu Stande kommenden Vertrages:
"Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste.".
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, der Industrie- und Handelskammer zu Rostock und der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Ergänzung zu den Zuschlagskriterien (IV.2.1):
Erläuterung einiger Kriterien:
— Funktionalität: Gewährleistung von Zweckmäßigkeit und Zielgerechtigkeit des Internetportals und des Projektmanagements,
— Information: bezieht sich auf die Menge und Güte der Information,
— Aufmerksamkeit: bezieht sich auf die beim Adressaten zu weckende Neugier und Ansprache durch die Kampagne und neue kreative Elemente,
— Regionalbezug: Orts- und Heimatbezogenheit der Kampagne,
— Flexibilität: Ein hohes Maß an Flexibilität beinhaltet die Fähigkeit, neue kurzfristig entwickelte Kampagneninhalte schnell und punktgenau (den Wünschen des Auftraggebers entsprechend) umzusetzen.
Als weiteres Zuschlagskriterium tritt der Preis hinzu. Gemeint ist hiermit der Gesamtpreis (Stundensätze des eingesetzten Personals, Kosten der Internetleistungen, ggfs. Provisionssätze für die Vergabe an Dritte, etc.).
Dass der Preis in IV.2.1 als Zuschlagskriterium nicht genannt ist, ist dadurch bedingt, dass die elektronische Maske die Angabe eines Kriteriums ohne Gewichtung nicht erlaubt. Tatsächlich ist die Berücksichtigung des Preises im Rahmen der Wirtschaftlichkeit unerlässlich. Wirtschaftlichkeit bedeutet Leistung geteilt durch Kosten, wobei im vorliegenden Fall der Preis der einzige Kostenfaktor ist. Da der Preis „unterhalb des Bruchstriches“ steht, wäre eine besondere Gewichtung ebenso überflüssig wie irreführend. Das Gewicht eines Preises ergibt sich aus seinem Betrag.
Verfahren der Angebotswertung:
Die Kriterien Funktionalität, Information, Aufmerksamkeit, Regionalbezug und Flexibilität werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei bedeuten die Punktzahlen folgendes:
0: Das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht.
1: Das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen.
2: Das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend.
3: Das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot des Bewerbers darf bei keinem dieser Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die jeweiligen Punktzahlen werden mit den Gewichtungen multipliziert. Die jeweiligen Produkte werden addiert.
Die jeweilige Summe der Produkte muss mindestens den Wert 200 erreichen.
Die Summe der Produkte wird durch den angebotenen Preis dividiert. Die höchste so gewonnene Kennzahl ist maßgeblich für den Zuschlag.
Ergänzung zu Fristen und Terminen:
Für die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote ist ein Frist bis zum 08. Februar 2013 vorgesehen.
Hinweise zu §§ 9 und 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V - (GVOBl. M-V 2011, S. 411), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2012 (GVOBl. M-V S. 238):
Gemäß § 9 VgG M-V sind je nach Gegenstand des Auftrages bei Angebotsabgabe folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
"- Erklärung nach § 9 Absatz 1 VgG M-V: Auftrag im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs oder des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1).
Ich verpflichte mich, die bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
Soweit ich aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld verpflichtet bin, verpflichte ich mich zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
— Erklärung nach § 9 Absatz 7 VgG M-V: Mindestlohn.
Unbeschadet der vorstehenden Erklärungen verpflichte ich mich, meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen.
Soweit ich Leistungen auf Nachunternehmer übertrage, verpflichte ich mich, dem Nachunternehmer die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.".
Zudem werden die folgenden Vereinbarungen gemäß § 10 VgG M-V Inhalt des mit Erteilung des Zuschlages zu Stande kommenden Vertrages:
"Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste.".
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch die demografische Entwicklung und die verbesserte Wirtschaftsstruktur im Land stark gewandelt. Die Aussichten auf eine attraktive und anspruchsvolle Ausbildung und Arbeit mit guten Entwicklungsmöglichkeiten sind besser denn je.
Die Situation auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern hat sich durch die demografische Entwicklung und die verbesserte Wirtschaftsstruktur im Land stark gewandelt. Die Aussichten auf eine attraktive und anspruchsvolle Ausbildung und Arbeit mit guten Entwicklungsmöglichkeiten sind besser denn je.
Mit der gemeinsamen Informations- und Marketingkampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern wird Jugendlichen gezeigt, dass das Land mit seiner Wirtschafts- und Innovationskraft eine Menge zu bieten hat – und dass es sich lohnt, hier eine berufliche Zukunft aufzubauen.
Mit der gemeinsamen Informations- und Marketingkampagne des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus und den Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern wird Jugendlichen gezeigt, dass das Land mit seiner Wirtschafts- und Innovationskraft eine Menge zu bieten hat – und dass es sich lohnt, hier eine berufliche Zukunft aufzubauen.
Die fortzuführende Informations- und Marketingkampagne startete im Oktober 2009. Sie zielt darauf ab, Informationsdefizite bei jungen Menschen, Eltern, Großeltern und Lehrkräften hinsichtlich der positiven Wirtschaftsentwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern und den daraus resultierenden Chancen des Einzelnen auszugleichen.
Die fortzuführende Informations- und Marketingkampagne startete im Oktober 2009. Sie zielt darauf ab, Informationsdefizite bei jungen Menschen, Eltern, Großeltern und Lehrkräften hinsichtlich der positiven Wirtschaftsentwicklung im Land Mecklenburg-Vorpommern und den daraus resultierenden Chancen des Einzelnen auszugleichen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Webseite ist der Azubi-Atlas, in dem die Unternehmen mit ihrem jeweiligen Ausbildungsangebot und Kontaktdaten präsentiert werden. Der Azubi-Atlas zeigt die Branchenvielfalt und das breite Spektrum beruflicher Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern und ermöglicht es, Kontakte zwischen Unternehmen und potentiellen jungen Arbeitskräften herzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil der Webseite ist der Azubi-Atlas, in dem die Unternehmen mit ihrem jeweiligen Ausbildungsangebot und Kontaktdaten präsentiert werden. Der Azubi-Atlas zeigt die Branchenvielfalt und das breite Spektrum beruflicher Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern und ermöglicht es, Kontakte zwischen Unternehmen und potentiellen jungen Arbeitskräften herzustellen.
Die Ausbildungsbetriebe im Land haben die Möglichkeit, sich kostenfrei über ein Anmeldeformular auf der Webseite für den Azubi-Atlas anzumelden und ihr Ausbildungsplätze zu präsentieren.
Die Webseite enthält darüber hinaus Porträts und Videos von Unternehmen und jungen Menschen, Termine, wichtige Adressen und die Möglichkeit, bei der Schulaktion mitzumachen. Bei Interesse können die Schulen einen erfahrenen Berufsberater in den Unterricht einladen, der dann über die beruflichen Möglichkeiten in der Region informiert. Über die Internetseite können sich Schulen zu der Informationsveranstaltung anmelden.
Die Webseite enthält darüber hinaus Porträts und Videos von Unternehmen und jungen Menschen, Termine, wichtige Adressen und die Möglichkeit, bei der Schulaktion mitzumachen. Bei Interesse können die Schulen einen erfahrenen Berufsberater in den Unterricht einladen, der dann über die beruflichen Möglichkeiten in der Region informiert. Über die Internetseite können sich Schulen zu der Informationsveranstaltung anmelden.
Eine Plakat-, Anzeigen- und Onlinekampagne mit Karrierebeispielen und Erfahrungsberichten von im Beruf durchgestarteten jungen Leuten ist ein weiteres Instrument der Initiative, die nicht nur Schülerinnen und Schüler sondern auch Eltern und Lehrer erreichen soll. Tatsächliche Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern sollen die Botschaft der Kampagne glaubhaft belegen.
Eine Plakat-, Anzeigen- und Onlinekampagne mit Karrierebeispielen und Erfahrungsberichten von im Beruf durchgestarteten jungen Leuten ist ein weiteres Instrument der Initiative, die nicht nur Schülerinnen und Schüler sondern auch Eltern und Lehrer erreichen soll. Tatsächliche Geschichten aus Mecklenburg-Vorpommern sollen die Botschaft der Kampagne glaubhaft belegen.
Der neue Kampagnenzeitraum, für den hiermit ein Auftragnehmer gesucht wird, hat eine Laufzeit vom 1.4.2013 bis zum 31.12.2014.
Inhalt des Auftrages ist die Fortführung und Weiterentwicklung folgender Kampagnen-Inhalte:
— Internetseite www.durchstarten-in-mv.de: Betrieb, Pflege, Verwaltung und Betreuung entsprechend den Kampagneninhalten Aufnahme zusätzlicher Inhalte,
— Schulaktion: Organisation und Betreuung,
— Informations- und Marketingaktionen an ausgewählten Standaorten: Konzepte und Umsetzung,
— Übernahme des Projektmanagements, einschließlich:
— regelmäßige/s/r Briefing/Information/Überblick und Vorstellung weiterer Kampagnenideen,
— Kontaktpflege zu Partnern der Kampagne,
— Vorbereitung von Terminen/Präsentationen für Termine/Sitzungen beteiligter Kampagnenpartner,
— Weitere Anregungen zur Weiterentwicklung, Untersetzung der Kampagne und des Internetauftritts sind erforderlich.
Fundierte Kenntnisse des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind erforderlich.
Referenznummer: V-412-00004
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Europäischen Sozialfonds (ESF).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwerin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass gegen den Bewerber kein Insolvenzverfahren im Gange ist und des zuständigen Registergerichts, dass keine Liquidation stattfindet; anstelle der Bescheinigungen können auch Eigenerklärungen eingereicht werden.
1. Bescheinigung des zuständigen Insolvenzgerichts, dass gegen den Bewerber kein Insolvenzverfahren im Gange ist und des zuständigen Registergerichts, dass keine Liquidation stattfindet; anstelle der Bescheinigungen können auch Eigenerklärungen eingereicht werden.
2. Bescheinigung der zuständigen Finanzbehörde, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt worden ist; anstelle der Bescheinigung kann auch eine Eigenerklärung eingereicht werden.
Die Nachweise bzw. Erklärungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.4).
Fehlt einer der Nachweise bzw. eine der Erklärungen oder ergibt sich aus einem Nachweis bzw. einer Erklärung ein Pflichtverstoß, so wird der Bewerber nicht berücksichtigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis ausreichender Berufshaftversicherungsdeckung (500 000 EUR für Personenschäden, 250 000 EUR für sonstige Schäden) durch Vorlage der Versicherungspolice.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für Informations- und Marketingkampagnen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Fehlt einer der Nachweise bzw. eine der Erklärungen oder wird mit ihm bzw. ihr die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen, so wird der Bewerber nicht berücksichtigt.
Mindeststandards:
Es wird erwartet, dass der Umsatz für Informations- und Marketingkampagnen in den letzten 3 Jahren insgesamt mindestens die Höhe des in II.2.1 genannten Gesamtbudgets erreicht und dass der gesamte Jahresumsatz mindestens 500 000 EUR beträgt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Nachweis der zwei wesentlichen innerhalb der letzten drei Jahre – gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV. 3.4.)
— erbrachten Leistungen, jeweils mit einer aussagekräftigen inhaltlichen Beschreibung, ferner mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistung, zusätzlich:
—— bei Leistungen für private Auftraggeber eine…
… von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,
… vom Auftraggeber ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Bewerbers zulässig.
2. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren – gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.2) – Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in diesen letzten drei Jahren ersichtlich ist.
2. Eine Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei Jahren – gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (IV.3.2) – Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in diesen letzten drei Jahren ersichtlich ist.
Fehlt einer der Nachweise bzw. eine Erklärung oder wird mit ihm bzw. ihr die technische Leistungsfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen, so wird der Bewerber nicht berücksichtigt.
Mindeststandards:
Zum Nachweis Nr. 1 wird erwartet, dass der Rechnungswert mindestens ein Drittel des in II.2.1 genannten Gesamtbudgets und die Leistungszeit mindestens ein Drittel des in II.3 genannten Zeitraums erreichen.
Der Nachweis nach Nr. 2 ist nur dann erbracht, wenn sich aus ihm ein vertragsspezifisches Personal von mindestens vier Personen, darunter eine Führungskraft, ergibt.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierbarkeit steht unter der Voraussetzung der jährlichen haushaltsrechtlichen Genehmigung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2013-01-11 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Funktionalität (25)
2. Information (20)
3. Aufmerksamkeit (20)
4. Regionalbezug (15)
5. Flexibilität (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: V-412-00004
Zusätzliche Informationen
Ergänzung zum öffentlichen Auftraggeber (I.2):
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, der Industrie- und Handelskammer zu Rostock und der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Es handelt sich um ein gemeinschaftliches Vergabeverfahren des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, der Industrie- und Handelskammer zu Rostock und der Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern.
Ergänzung zu den Zuschlagskriterien (IV.2.1):
Erläuterung einiger Kriterien:
— Funktionalität: Gewährleistung von Zweckmäßigkeit und Zielgerechtigkeit des Internetportals und des Projektmanagements,
— Information: bezieht sich auf die Menge und Güte der Information,
— Aufmerksamkeit: bezieht sich auf die beim Adressaten zu weckende Neugier und Ansprache durch die Kampagne und neue kreative Elemente,
— Regionalbezug: Orts- und Heimatbezogenheit der Kampagne,
— Flexibilität: Ein hohes Maß an Flexibilität beinhaltet die Fähigkeit, neue kurzfristig entwickelte Kampagneninhalte schnell und punktgenau (den Wünschen des Auftraggebers entsprechend) umzusetzen.
Als weiteres Zuschlagskriterium tritt der Preis hinzu. Gemeint ist hiermit der Gesamtpreis (Stundensätze des eingesetzten Personals, Kosten der Internetleistungen, ggfs. Provisionssätze für die Vergabe an Dritte, etc.).
Dass der Preis in IV.2.1 als Zuschlagskriterium nicht genannt ist, ist dadurch bedingt, dass die elektronische Maske die Angabe eines Kriteriums ohne Gewichtung nicht erlaubt. Tatsächlich ist die Berücksichtigung des Preises im Rahmen der Wirtschaftlichkeit unerlässlich. Wirtschaftlichkeit bedeutet Leistung geteilt durch Kosten, wobei im vorliegenden Fall der Preis der einzige Kostenfaktor ist. Da der Preis „unterhalb des Bruchstriches“ steht, wäre eine besondere Gewichtung ebenso überflüssig wie irreführend. Das Gewicht eines Preises ergibt sich aus seinem Betrag.
Dass der Preis in IV.2.1 als Zuschlagskriterium nicht genannt ist, ist dadurch bedingt, dass die elektronische Maske die Angabe eines Kriteriums ohne Gewichtung nicht erlaubt. Tatsächlich ist die Berücksichtigung des Preises im Rahmen der Wirtschaftlichkeit unerlässlich. Wirtschaftlichkeit bedeutet Leistung geteilt durch Kosten, wobei im vorliegenden Fall der Preis der einzige Kostenfaktor ist. Da der Preis „unterhalb des Bruchstriches“ steht, wäre eine besondere Gewichtung ebenso überflüssig wie irreführend. Das Gewicht eines Preises ergibt sich aus seinem Betrag.
Verfahren der Angebotswertung:
Die Kriterien Funktionalität, Information, Aufmerksamkeit, Regionalbezug und Flexibilität werden mit Punktzahlen zwischen 0 und 3 bewertet. Dabei bedeuten die Punktzahlen folgendes:
0: Das Angebot wird den Erwartungen nicht gerecht.
1: Das Angebot erfüllt die Mindesterwartungen.
2: Das Angebot erfüllt die Erwartungen voll, ist aber nicht hervorragend.
3: Das Angebot erfüllt die Erwartungen in hervorragender Weise.
Das Angebot des Bewerbers darf bei keinem dieser Kriterien weniger als einen Punkt erreichen.
Die jeweiligen Punktzahlen werden mit den Gewichtungen multipliziert. Die jeweiligen Produkte werden addiert.
Die jeweilige Summe der Produkte muss mindestens den Wert 200 erreichen.
Die Summe der Produkte wird durch den angebotenen Preis dividiert. Die höchste so gewonnene Kennzahl ist maßgeblich für den Zuschlag.
Ergänzung zu Fristen und Terminen:
Für die Ausarbeitung und Einreichung der Angebote ist ein Frist bis zum 08. Februar 2013 vorgesehen.
Hinweise zu §§ 9 und 10 des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern - VgG M-V - (GVOBl. M-V 2011, S. 411), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25.6.2012 (GVOBl. M-V S. 238):
Gemäß § 9 VgG M-V sind je nach Gegenstand des Auftrages bei Angebotsabgabe folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben:
"- Erklärung nach § 9 Absatz 1 VgG M-V: Auftrag im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs oder des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1).
"- Erklärung nach § 9 Absatz 1 VgG M-V: Auftrag im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs oder des sonstigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1).
Ich verpflichte mich, die bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
Ich verpflichte mich, die bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung Beschäftigten mindestens nach den Vorgaben eines für ihre Branche in Mecklenburg-Vorpommern einschlägigen und repräsentativen Tarifvertrages zu entlohnen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
Soweit ich aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld verpflichtet bin, verpflichte ich mich zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
Soweit ich aufgrund bundesgesetzlicher Bestimmungen zur Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen oder zur Zahlung von Mindestentgelten einschließlich etwaiger Überstundensätze sowie zur Einhaltung sonstiger Mindestsozialstandards wie Dauer des Erholungsurlaubs, Urlaubsentgelt oder zusätzliches Urlaubsgeld verpflichtet bin, verpflichte ich mich zur Einhaltung der jeweiligen Bestimmungen, sofern ich nicht bereits aufgrund anderweitiger Regelungen zu einer höheren Entgeltzahlung verpflichtet bin.
— Erklärung nach § 9 Absatz 7 VgG M-V: Mindestlohn.
Unbeschadet der vorstehenden Erklärungen verpflichte ich mich, meinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der vertragsgegenständlichen Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 EUR (brutto) zu bezahlen.
Soweit ich Leistungen auf Nachunternehmer übertrage, verpflichte ich mich, dem Nachunternehmer die für mich geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.".
Zudem werden die folgenden Vereinbarungen gemäß § 10 VgG M-V Inhalt des mit Erteilung des Zuschlages zu Stande kommenden Vertrages:
"Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
"Soweit der Auftragnehmer nach § 9 Absatz 1, 3 und 7 VgG M-V verpflichtet ist, ist der Auftraggeber befugt, beim Auftragnehmer Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V durchzuführen und dabei Einsicht in die Entgeltabrechnungen zu nehmen, die die zur Erfüllung des jeweiligen Auftrages eingesetzten Beschäftigten betreffen, außerdem in die zwischen dem Auftragnehmer und seinen Nachunternehmern geschlossenen Verträge. Der Auftragnehmer weist seine Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hin. Der Auftragnehmer hält vollständige und prüffähige Unterlagen zur Vornahme der Kontrollen nach § 10 Absatz 1 VgG M-V bereit; er legt sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen unverzüglich vor.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste.".
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jeden schuldhaften Verstoß gegen bestehende Verpflichtungen nach § 9 Absatz 1, 3, 7 VgG M-V eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 Prozent, bei mehreren Verstößen bis zu höchstens 5 Prozent des Auftragswertes zu zahlen. Der Auftragnehmer ist auch dann zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet, wenn der von ihm beauftragte Nachunternehmer oder ein von diesem eingesetzter Nachunternehmer gegen Verpflichtungen verstößt, die ihm nach § 9 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 Satz 2, Absatz 7 Satz 3 VgG M-V auferlegt sind; Voraussetzung ist, dass der Auftragnehmer diesen Verstoß kannte oder kennen musste.".
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Telefon: +49 3855885163📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofortige Beschwerde nach §§ 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer, im Fall des § 116 Absatz 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofortige Beschwerde nach §§ 116 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); die sofortige Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung des Beschlusses der Vergabekammer, im Fall des § 116 Absatz 2 GWB mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen.
Quelle: OJS 2012/S 237-390416 (2012-12-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 540 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge