Freiberufliche Leistungen der Objekt- und Tragwerksplanung. Planung des Ersatzneubau der Straßenbrücke im Zuge des Deutzer Rings (B55) über den Östlichen Zubringer (A559) – Köln Deutz
Veranlassung.
Die Brücke im Zuge des Deutzer Rings (B55) überquert den östlichen Zubringer (A559) und ist eine wichtige Verbindung zur Andienung der Severinsbrücke in Fahrtrichtung Innenstadt.
Im Zuge der Sanierungsplanung der bestehenden Brücke wurden gravierende Schäden festgestellt. Auf Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde entschieden, die Brücke durch einen funktionalen und auch für die Zukunft geeigneten Neubau in gleicher Lage zu ersetzten. Um ein Fortschreiten der Bauwerksschäden zu stoppen wurden Anfang Mai 2012 lastreduzierende Maßnahmen ergriffen. Die verkehrssichere Nutzung des Bauwerkes muss über die Planungsphase bis hin zum Neubau der Brücke gewährleistet sein. Die Verkehrssituation im Umfeld lässt weitere Einschränkungen oder eine Vollsperrung nicht zu.
Lage im Stadtgebiet / Randbedingungen der Örtlichkeit.
Die beiden Fahrspuren auf dem nördlichen Überbau führen in westlicher Richtung stadteinwärts zum Rhein. Stadtauswärts gelangt man über den südlichen Überbau Richtung in Kalk.
Beschreibung der vorhandenen Brücke.
Konstruktion.
Das Bauwerk wurde 1959 als Spannbetonbrücke mit zwei von einander getrennten Überbauten errichtet. Beide Überbauten besitzen jeweils zwei Fahrspuren. Beim statischen System handelt es sich um einen 3-Feld-Träger mit Stützweiten von circa 15,25 m / 21,55 m / 15,10 m. Die Gesamtbreite eines jeden Überbaus beträgt circa 8,80 m. Die Konstruktionshöhe der Plattenquerschnitte beträgt 1,15 m. Die Überbauten sind mittels Betongelenken längs- und querfest auf den Mittelstützen aufgelagert. Die Auflagerung an den Widerlagern erfolgt über Rollenlager.
Schäden / Standsicherheit.
Bei Bauwerksuntersuchungen wurde bereits im Jahr 2007 festgestellt, dass der Zustand der Rollenlager an den Widerlagern und der Fahrbahnübergänge so schlecht war, dass ein Austausch erforderlich ist. Es wurde daher mit der Sanierungsplanung begonnen, die Ende 2011 vorlag. Im November 2011 wurde erneut eine Brückenprüfung durchgeführt. Bei dieser Prüfung wurden zusätzlich zu den schon bekannten Schäden erhebliche Schäden an der Betonkonstruktion festgestellt. Die maßgebenden Schäden sind neben den defekten Brückenlagern, Betonabplatzungen aufgrund einer Verschiebung des gesamten Überbaus, große Rissbildungen auf Ober- und Unterseite der Brücke und defekte Fahrbahnübergänge und Fugenausbildungen. Weiterhin haben sich Setzungen im Bereich hinter den Widerlagern eingestellt, welche eine Erneuerung der Schleppplatten erforderlich machen. Die Verschlechterung des Bauwerkszustands zwischen der letzten Hauptprüfung 2007 und der Prüfung im November 2011 hat in einem sehr kurzen Zeitraum stattgefunden, so dass von einer weiter fortschreitenden Verschlechterung des Bauwerkszustandes ausgegangen werden muss.
Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten wurden lastreduzierende Maßnahmen erforderlich. Es wurde eine Reduzierung des zulässigen Fahrzeuggewichts auf 16 t ausgesprochen und jeder Überbau wird statt durch zwei nur durch eine mittig geführte Fahrspur belastet. Hierdurch entfällt die Fahrbeziehung in Richtung Kalk.
Randbedingungen für den Neubau / Vorzugsvariante.
Auf Grund der wichtigen Verkehrsbeziehungen soll ein Ersatzneubau an der gleichen Stelle realisiert werden. Einschränkungen und Eingriffe in den Individualverkehr müssen so gering wie möglich gehalten werden. Die Fahrbeziehung stadteinwärts kann auf gar keinen Fall entfallen.
Die einzuhaltenden Randbedingungen wurden im Rahmen einer durchgeführten Machbarkeitsstudie ermittelt und wie folgt zusammengefasst:
Errichtung an der gleichen Stelle, dabei sollen die Grundrisslage (Achsen) und die Gradienten nicht bzw. nur unwesentlich verändert werden. Bauhöhe und Durchfahrtshöhe bleiben erhalten.
Es soll eine Brücke mit 3 Feldern und zwei nach Richtungsfahrbahnen getrennten Überbauten entstehen.
Es sollen möglichst schnell 2 Fahrspuren in Richtung Rhein und eine in Richtung Kalk zur Verfügung stehen. Dazu soll ein Überbau drei Fahrspuren erhalten, um nach Fertigstellung des ersten Überbaus den Verkehr zu übernehmen.
Für die Bauzeit sind immer zwei Fahrspuren in Richtung Rhein aufrecht zu erhalten. Eine kurzzeitige Reduzierung auf eine Spur (z.B. Wochenendsperrung) wird zugelassen. Dazu wird voraussichtlich die Errichtung einer Behelfsbrücke erforderlich werden, um nach dem Abbruch eines Überbaus die zweite Fahrspur aufnehmen zu können. Es wird im Zuge der weiteren Planung als Variante untersucht, ob der verbleibende Überbau durch temporäre Unterstützung zwei Richtungsfahrbahnen aufnehmen kann und ein Verzicht auf die Behelfsbrücke möglich ist.
Für die vorgestellte Vorzugsvariante wurden voraussichtliche Baukosten von circa 3,5 Mio. Euro ermittelt. Der Abriss der alten Brücke sowie der komplette Neubau sollen während einer Bauzeit von rund 109 Wochen erfolgen. Eine Nutzung von 3 Spuren kann mit dem beschriebenen Konzept nach 66 Wochen erreicht werden.
Kosten.
Die Gesamtbaukosten belaufen sich auf ca. 4,2 Mio. Euro brutto. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung werden derzeit mit ca. 3 500 000 EUR und die anrechenbaren Kosten für die Tragwerksplanung mit ca. 3 250 000 EUR angesetzt.
Im Rahmen der Neubauplanung zu erbringende Leistungen.
Es ist vorgesehen, Leistungsphasen für die Planung von Ingenieurbauwerken und der Tragwerksplanung auf Grundlage der HOAI 2009 im Rahmen eines VOF-Verfahrens zu vergeben.
Die Leistungsphasen 1, 2, 3, 5 (anteilig) und 6, 8, 9 des Leistungsbildes Ingenieurbauwerke und die Leistungsphasen 2, 3, 5 (anteilig) und 6 des Leistungsbildes Tragwerksplanung werden im Rahmen des VOF-Verfahrens vergeben. Aufgabe des AN ist es, einen ausschreibungsreifen Entwurf zu erstellen. Die Leistungsphase 5 der Objektplanung und die Leistungsphasen 4 und 5 der Tragwerksplanung werden der ausführenden Firma im Rahmen der VOB-Vergabe (Technische Bearbeitung) zugewiesen.
Die Leistung, einen Entwurf zu erstellen, der über einen "herkömmlichen" Entwurf der Leistungsphasen 3 hinausgeht, wird bei der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach HOAI Anlage 12 zu §42 Absatz 1 LPH 5 (Punkte a + c) in Verbindung mit den HVA-F-Stb-Tabellen mit 6 % und der Tragwerksplanung nach HOAI Anlage 13 zu §49 Absatz1 LPH 5 (Punkt a) in Verbindung mit den HVA-F-Stb-Tabellen mit 2 %honoriert.
Zusätzlich zu den Grundleistungen der HOAI werden besondere Leistungen erforderlich. Die Honorare der besonderen Leistungen sind frei verhandelbar und unterliegen keinem Preisrecht.
Folgende besondere Leistungen sind erforderlich:
Objektplanung:
Erstellen eines bepreisten LVs (Kostenberechnung nach Einzelpositionen).
Planvereinbarungen mit den betroffenen Versorgungsträgern.
Prüfen und Werten von Nebenangeboten.
Bauwerksdaten erfassen und Bauwerksbuch erstellen.
Tragwerksplanung:
Erdbebennachweis.
— Die Vergabe erfolgt für die Objektplanung und die Tragwerksplanung jeweils stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsphasen. Der geplante Vertragsabschluss beinhaltet zunächst die Leistungsphasen 1-3 (sofern diese in den Leistungsbildern oben genannt und beauftragt sind) und den Nachweis der Erdbebensicherheit,
— Für die Honorarberechnung wird festgelegt: Umbauzuschlag 0 %, Honorarzone III, Mindestsatz,
— Die beauftragten Leistungen der Leistungsphasen 1-6 (Objektplanung und Tragwerksplanung) sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragserteilung abzuschließen.
Unterlagen.
Die vorhandenen Pläne und Unterlagen sowie die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie in digitaler Form erhalten die Bewerber mit dem beim Zentralen Vergabeamt der Stadt Köln anzufordernden mehrseitigen Bewerbungsbogen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-20.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-11-20
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Auftragsbekanntmachung
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