Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird ein "FTIR-Spektrometer" ausgeschrieben. Das "FTIR-Spektrometer" soll mit einer Vakuumoptik ausgestattet sein und für zeitaufgelöste FTIR-Messungen an Festkörpern und Gasen bzw. heterogenen Gas-Feststoff-Systemen nutzbar sein. Somit sollen Messungen in diffuser Reflexion an temperierbaren Probenpositionen im Bereich von -200 bis 900°C im mittleren und nahen IR-Bereich mit automatischer Umschaltung zwischen diesen Bereichen mit diesem Gerät möglich sein. Zusätzlich soll das "FTIR-Spektrometer" mit einer Thermogravimetrie/FTIR-Kopplung versehen sein. Es zeichnet sich insbesondere durch einen automatischen Strahlenteilerwechsel unter Vakuum und durch eine Ausstattung mit hoher Zeitauflösung in Schnellscan- und Schrittscan-Messungen aus.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1 Stück Digitales Vakuum-FTIR-Spektrometersystem mit:— 1 Stück Optischer Bank diverser Zubehör für zeitaufgelöste Messungen,— 2 Stück IR-Quellen,— 2 Stück Probenräume und Messzellen,— 1 Stück Lufttrockner,— 1 Stück Thermogravimetrie/FTIR-Kopplung mit Thermowaage,— 4 Stück Detektoren,— 1 Einheit Steuercomputer und Software.285 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 285 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Spektrometer📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postleitzahl: 01069
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Im Rahmen des Offenen Verfahrens wird ein "FTIR-Spektrometer" ausgeschrieben.
Das "FTIR-Spektrometer" soll mit einer Vakuumoptik ausgestattet sein und für zeitaufgelöste FTIR-Messungen an Festkörpern und Gasen bzw. heterogenen Gas-Feststoff-Systemen nutzbar sein. Somit sollen Messungen in diffuser Reflexion an temperierbaren Probenpositionen im Bereich von -200 bis 900°C im mittleren und nahen IR-Bereich mit automatischer Umschaltung zwischen diesen Bereichen mit diesem Gerät möglich sein. Zusätzlich soll das "FTIR-Spektrometer" mit einer Thermogravimetrie/FTIR-Kopplung versehen sein.
Das "FTIR-Spektrometer" soll mit einer Vakuumoptik ausgestattet sein und für zeitaufgelöste FTIR-Messungen an Festkörpern und Gasen bzw. heterogenen Gas-Feststoff-Systemen nutzbar sein. Somit sollen Messungen in diffuser Reflexion an temperierbaren Probenpositionen im Bereich von -200 bis 900°C im mittleren und nahen IR-Bereich mit automatischer Umschaltung zwischen diesen Bereichen mit diesem Gerät möglich sein. Zusätzlich soll das "FTIR-Spektrometer" mit einer Thermogravimetrie/FTIR-Kopplung versehen sein.
Es zeichnet sich insbesondere durch einen automatischen Strahlenteilerwechsel unter Vakuum und durch eine Ausstattung mit hoher Zeitauflösung in Schnellscan- und Schrittscan-Messungen aus.
— 1 Stück Optischer Bank diverser Zubehör für zeitaufgelöste Messungen,
— 2 Stück IR-Quellen,
— 2 Stück Probenräume und Messzellen,
— 1 Stück Lufttrockner,
— 1 Stück Thermogravimetrie/FTIR-Kopplung mit Thermowaage,
— 4 Stück Detektoren,
— 1 Einheit Steuercomputer und Software.
Referenznummer: 215024/11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Auszug aus dem Strafregister;
b) eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
b) eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 12 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch Eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
c) Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine Eigenerklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, insbesondere der Nachweis von drei vergleichbarer Referenzanlagen einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
d) Referenzliste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren vergleichbar erbrachten (abgeschlossenen) Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, insbesondere der Nachweis von drei vergleichbarer Referenzanlagen einschließlich Angabe von auskunftsfähigen Kontaktpersonen mit Kontaktdaten (Telefonnummer).
Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. Nachweis der Leistungsfähigkeit in Form von Prospekten, Informationsmaterial, Beschreibungen und/oder Fotografien o.ä. über vergleichbare Leistungen.
Beschreibung der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstung. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität. Nachweis der Leistungsfähigkeit in Form von Prospekten, Informationsmaterial, Beschreibungen und/oder Fotografien o.ä. über vergleichbare Leistungen.
Mindeststandards: Zu d) 3 vergleichbare Referenzanlagen in den letzten 5 Jahren.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Laut Vergabebedingungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen (AZ 215024/11) 5,00 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 215024/11) mit Kopie des Einzahlungsbeleges an die unter I.1) bzw. a) angegebene Adresse; Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 85 001 522 (IBAN: DE97 8500 0000 0085 0015 22), BLZ 850 000 00 (BIC: MARKDEF1850) der Deutschen Bundesbank, Filiale Dresden; Die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder eine Barzahlung bei Abholung sind ebenfalls möglich; Die Auslieferung der Vergabeunterlagen erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges (Kopie) bzw. nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wird nicht erstattet.
Die gedruckte Fassung der Vergabeunterlagen (AZ 215024/11) 5,00 EUR; Bestellung per Post, Fax oder E-Mail unter Angabe des Verwendungszweckes (AZ 215024/11) mit Kopie des Einzahlungsbeleges an die unter I.1) bzw. a) angegebene Adresse; Bezahlung erfolgt durch Überweisung auf das Konto 85 001 522 (IBAN: DE97 8500 0000 0085 0015 22), BLZ 850 000 00 (BIC: MARKDEF1850) der Deutschen Bundesbank, Filiale Dresden; Die Übersendung eines Verrechnungsschecks oder eine Barzahlung bei Abholung sind ebenfalls möglich; Die Auslieferung der Vergabeunterlagen erfolgt jedoch erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges (Kopie) bzw. nach Eingang des Verrechnungsschecks. Der Betrag wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-05-25 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität der Umsetzung der technischen und inhaltlichen Parameter und Anforderungen des Leistungsverzeichnisses (50)
2. Preis (40)
3. Liefer- und Ausführungsfrist (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden, Dezernat Haushalt, Zentrale Beschaffung und Allgemeine Verwaltung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Herrn Beuthner
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 215024/11
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de📧
Telefon: +49 341977-1402📞
Internetadresse: http://www.ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität Dresden, Dezernat Haushalt, Zentrale Beschaffung und Allgemeine Verwaltung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postanschrift: Helmholtzstraße 10
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01062
Telefon: +49 35146334223📞
Fax: +49 35146337102 📠
Quelle: OJS 2012/S 038-061379 (2012-02-21)
Ergänzende Angaben (2012-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 339 765,71 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 351463-34223📞
Fax: +49 351463-37102 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-04-23 📅
Name: Bruker Optik GmbH
Postanschrift: Permoserstraße 15
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04318
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@brukeroptics.de📧
Internetadresse: http://www.brukeroptics.com🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Technische Universität, Dezernat Finanzen und Beschaffung, Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Telefon: +49 351463-34223📞
Internetadresse: http://tu-dresden.de/🌏
Fax: +49 351463-37102 📠
Quelle: OJS 2012/S 125-206152 (2012-06-28)