Gebäudereinigung in Schulen der Stadt Bornheim 1.11.2012 bis 31.7.2015 in drei Losen

Stadt Bornheim

Gebäudereinigung in Schulen der Stadt Bornheim vom 1.11.2012 bis zum 31.7.2015 in drei Losen:
— Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule,
— Los 2: 1 Europaschule, 1 Gymnasium,
— Los 3: Glasreinigung in allen Schulen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-31 Auftragsbekanntmachung
2012-09-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2012-10-02 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2012-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit 33 Monate.900 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 900 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Bornheim
Postanschrift: Rathausstraße 2
Postleitzahl: 53332
Postort: Bornheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtverwaltung-bornheim.de 🌏
E-Mail: gerhard.stumpf@stadt-bornheim.de 📧
Telefon: +49 2222945-238 📞
Fax: +49 2222945-210 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 104-173912
ABl. S-Ausgabe: 104
Zusätzliche Informationen
Objektbesichtigung obligatorisch.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigung in Schulen der Stadt Bornheim vom 1.11.2012 bis zum 31.7.2015 in drei Losen:
— Los 1: Unterhalts- und Grundreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule,
— Los 2: 1 Europaschule, 1 Gymnasium,
— Los 3: Glasreinigung in allen Schulen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Grundreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule
-.Vertragslaufzeit 1.11.2012 - 31.7.2015.
-.
Vertragslaufzeit 1.11.2012 - 31.7.2015.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Unterhalts- und Grundreinigung in 1 Europaschule und 1 Gymnasium
Kurze Beschreibung:
Unterhalts- und Grundreinigung in 1 Europaschule und 1 Gymnasium
-.Vertragslaufzeit 1.11.2012 - 31.7.2015.
-.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule, 1 Europaschule, 1 Gymnasium
Kurze Beschreibung:
Glasreinigung in 8 Grundschulen, 1 Hauptschule, 1 Verbundschule, 1 Europaschule, 1 Gymnasium
-.Vertragslaufzeit 1.11.2012 - 31.7.2015.
-.
Menge oder Umfang: Vertragslaufzeit 33 Monate.
Dauer: 33 Monate
Referenznummer: 01-2012-O-VOL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtgebiet Bornheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Referenzliste über vergleichbare Aufträge in den letzten 3 Jahren,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen,
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG-VOL/A,
— Verpflichtungserklärung zu MIndestarbeitsbedingungen (tariflicher Mindestlohn) nach § 4 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW),
— Verpflichtungserklärung zu Leiharbeitnehmern nach § 4 Abs. 5 TVgG-NRW,
— Verpflichtungserklärung zu sozialen Kriterien nach § 18 TVgG-NRW.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung,
— Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes.
Mindeststandards:
Bei einem Stundenverrechnungssatz unter 15,-- EUR wird eine Auskömmlichkeit nicht angenommen.
Bei einem Stundenverrechnungssatz zwischen 15,-- EUR und 19,62 EUR muss der Bieter die Kalkulation erläutern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft bzw. bei einem zuständigen Versicherungsträger.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Betriebshaftpflichtversicherung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Monatlicher Abschlag als 1/12 des Jahrespreises nach beanstandungsfreier Abnahme.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Tariflicher Mindestlohn, soziale Kriterien).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen: Im Voraus.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-12-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Bornheim - Vergabestelle
Gerhard Stumpf
Name: Stadt Bornheim
Kontaktperson: Fachbereich 6
Swetlana Pfund
Telefon: +49 2222945322 📞
E-Mail: swetlana.pfund@stadt-bornheim.de 📧
Fax: +49 2222945210 📠
URL für weitere Informationen: http://www.stadtverwaltung-bornheim.de 🌏
Kontaktperson: Stadtkasse
Brigitte Miadi
E-Mail: brigitte.miadi@stadt-bornheim.de 📧
URL der Dokumente: http://www.stadtverwaltung-bornheim.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 01-2012-O-VOL

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Köln / Vergabekammer
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-0 📞
Internetadresse: http://bezreg-koeln.nrw.de 🌏
Fax: +49 221147-3185 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teilt die Vergabestelle des Auftraggebers dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 104-173912 (2012-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-09-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 340 221,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 187-306932
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 104-173912
ABl. S-Ausgabe: 187

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-09-26 📅
Name: Universal Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Saime-Genc-Ring 10
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53121
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Fa. Puliere Schoen u. Schoen GmbH

3️⃣
Name: Fa. GSI Industrie & Services GmbH
Postanschrift: Bahnstraße 48
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40210
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24
29
19

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 108 GWB.
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten.
Quelle: OJS 2012/S 187-306932 (2012-09-26)
Ergänzende Angaben (2012-10-02)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 193-316428
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 187-306932
ABl. S-Ausgabe: 193
Quelle: OJS 2012/S 193-316428 (2012-10-02)