Gebäudereinigung und Glasreinigung GEZ-Gebäude und Kantinenbetriebsgebäude

Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühre

Unter der Bezeichnung "Gebäudereinigung und Glasreinigung GEZ-Gebäude und Kantinenbetriebsgebäude" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio sowie die Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ, jeweils vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Reinigungsdienstleistungen aus.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, die Reinigungsleistungen und die Glasreinigung für die Gebäude der GEZ in Köln sowie das von der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ genutzte Kantinenbetriebsgebäude für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1.2.2013 an den/die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die jeweiligen Verträge können jeweils optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die zu vergebenden Leistungen werden in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Reinigung der Gebäude der GEZ in Köln-Bocklemünd,
— Los 2: Reinigung des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd,
— Los 3: Glasreinigung sowohl der Gebäude der GEZ als auch des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd.
Es ist beabsichtigt, die Lose gesondert zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose bei entsprechender Wirtschaftlichkeit einheitlich zu vergeben.
Sämtliche zu reinigenden Gebäude und Glasflächen befinden sich in einem Natur- und Wasserschutzgebiet.
Für die Lose 1 und 2 gilt:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der GEZ sowie dem Gebäude der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen.
Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 1 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 33 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.
Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 2 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 4 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.
Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken sowie bei Los 2 der Decken- und Haubenflächen.
Hinweis:
In den 66 Stunden (33 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 1 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
In den 8 Stunden (4 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 2 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
Für Los 3 gilt:
Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für das jeweilige Los wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Für alle 3 Lose gilt:
Um den Bietern eine Angebotsabgabe zu ermöglichen, ist eine Ortsbesichtigung aus Sicht des Auftraggebers zwingend erforderlich. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist daher für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-25.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-25 Auftragsbekanntmachung
2012-10-09 Ergänzende Angaben
2012-10-25 Ergänzende Angaben
2013-10-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge