Unter der Bezeichnung "Gebäudereinigung und Glasreinigung GEZ-Gebäude und Kantinenbetriebsgebäude" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio sowie die Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ, jeweils vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Reinigungsdienstleistungen aus. Ziel der Vergabemaßnahme ist es, die Reinigungsleistungen und die Glasreinigung für die Gebäude der GEZ in Köln sowie das von der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ genutzte Kantinenbetriebsgebäude für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1.2.2013 an den/die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die jeweiligen Verträge können jeweils optional um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die zu vergebenden Leistungen werden in 3 Lose aufgeteilt: — Los 1: Reinigung der Gebäude der GEZ in Köln-Bocklemünd, — Los 2: Reinigung des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd, — Los 3: Glasreinigung sowohl der Gebäude der GEZ als auch des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Es ist beabsichtigt, die Lose gesondert zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose bei entsprechender Wirtschaftlichkeit einheitlich zu vergeben. Sämtliche zu reinigenden Gebäude und Glasflächen befinden sich in einem Natur- und Wasserschutzgebiet. Für die Lose 1 und 2 gilt: Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der GEZ sowie dem Gebäude der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses und die Vergabeunterlagen verwiesen. Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen. Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 1 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 33 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen. Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 2 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 4 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen. Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen. Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken sowie bei Los 2 der Decken- und Haubenflächen. Hinweis: In den 66 Stunden (33 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 1 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden. In den 8 Stunden (4 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 2 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden. Für Los 3 gilt: Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.). Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.). Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für das jeweilige Los wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Für alle 3 Lose gilt: Um den Bietern eine Angebotsabgabe zu ermöglichen, ist eine Ortsbesichtigung aus Sicht des Auftraggebers zwingend erforderlich. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist daher für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Postanschrift: Freimersdorfer Weg 6
Postleitzahl: 50829
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.gez.de🌏
E-Mail: vergabe@gez.de📧
Fax: +49 22150612801 📠
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 02/12".
Das Angebot kann entweder per Post an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bieter können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 5.11.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 8.11.2012 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 02/12".
Das Angebot kann entweder per Post an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bieter können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 5.11.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 8.11.2012 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unter der Bezeichnung "Gebäudereinigung und Glasreinigung GEZ-Gebäude und Kantinenbetriebsgebäude" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio sowie die Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ, jeweils vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Reinigungsdienstleistungen aus.
Unter der Bezeichnung "Gebäudereinigung und Glasreinigung GEZ-Gebäude und Kantinenbetriebsgebäude" schreiben die öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, das Zweite Deutsche Fernsehen und das Deutschlandradio sowie die Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ, jeweils vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Reinigungsdienstleistungen aus.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, die Reinigungsleistungen und die Glasreinigung für die Gebäude der GEZ in Köln sowie das von der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ genutzte Kantinenbetriebsgebäude für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1.2.2013 an den/die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die jeweiligen Verträge können jeweils optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Ziel der Vergabemaßnahme ist es, die Reinigungsleistungen und die Glasreinigung für die Gebäude der GEZ in Köln sowie das von der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ genutzte Kantinenbetriebsgebäude für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1.2.2013 an den/die wirtschaftlich günstigsten Bieter zu vergeben. Die jeweiligen Verträge können jeweils optional um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die zu vergebenden Leistungen werden in 3 Lose aufgeteilt:
— Los 1: Reinigung der Gebäude der GEZ in Köln-Bocklemünd,
— Los 2: Reinigung des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd,
— Los 3: Glasreinigung sowohl der Gebäude der GEZ als auch des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd.
Es ist beabsichtigt, die Lose gesondert zu vergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Lose bei entsprechender Wirtschaftlichkeit einheitlich zu vergeben.
Sämtliche zu reinigenden Gebäude und Glasflächen befinden sich in einem Natur- und Wasserschutzgebiet.
Für die Lose 1 und 2 gilt:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der GEZ sowie dem Gebäude der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der GEZ sowie dem Gebäude der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung des jeweiligen Loses und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen.
Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen.
Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los…
… 1 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 33 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.
… 2 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 4 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.
Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen.
Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken sowie bei Los 2 der Decken- und Haubenflächen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken sowie bei Los 2 der Decken- und Haubenflächen.
Hinweis:
In den 66 Stunden (33 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 1 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
In den 66 Stunden (33 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 1 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
In den 8 Stunden (4 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 2 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
In den 8 Stunden (4 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 2 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
Für Los 3 gilt:
Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für das jeweilige Los wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Für alle 3 Lose gilt:
Um den Bietern eine Angebotsabgabe zu ermöglichen, ist eine Ortsbesichtigung aus Sicht des Auftraggebers zwingend erforderlich. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist daher für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Um den Bietern eine Angebotsabgabe zu ermöglichen, ist eine Ortsbesichtigung aus Sicht des Auftraggebers zwingend erforderlich. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist daher für die weitere Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Reinigung der Gebäude der GEZ.
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten in den Gebäuden der GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung für Los 1 und die Vergabeunterlagen…
… verwiesen.Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen.Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 1 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 33 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen.Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken.Hinweis:In den 66 Stunden (33 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 1 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
… verwiesen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder bei Los 1 der Akustikverkleidung von Kassettendecken.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Reinigung des Gebäudes der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd.
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebenden Leistungen umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, Sonderreinigungen sowie besondere Reinigungsarbeiten im Gebäude der Kantinenbetriebsgemeinschaft WDR/GEZ in Köln Bocklemünd. Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung für Los 2 und die Vergabeunterlagen…
… verwiesen.Die regelmäßige Unterhaltsreinigung ist von Montag bis Freitag zu erbringen. Sie besteht aus temporär wiederkehrenden Reinigungsarbeiten. Durchzuführen sind z.B.: Bodenreinigungsarbeiten, Arbeitsplatzreinigungen, Reinigung von Glasflächen an Innen-/Zwischentüren und Reinigung von Einrichtungen und Sanitäranlagen.Um die Qualität der regelmäßigen Unterhaltsreinigung bei Los 2 zu gewährleisten, muss der Auftragnehmer werktäglich (Montag bis Freitag) mindestens 4 qualifizierte Reinigungskräfte für jeweils 2 Stunden einsetzen.Daneben sind Sonderreinigungen vorgesehen. Sonderreinigungen werden ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr erbracht. Der genaue Termin wird dem Auftragnehmer vom Auftraggeber vorgegeben. Dieser hängt insbesondere davon ab, inwieweit mit den Reinigungsarbeiten Belästigungen des laufenden Betriebs verbunden sind. Sondereinigungen fallen nicht regelmäßig an. Es handelt sich um Reinigungsarbeiten, die nur bei akutem Bedarf des Auftraggebers durchzuführen sind. In Ausnahmefällen können Sondereinigungen auch an einem Sonntag oder bereits vor 7:00 Uhr zu erbringen sein. Sonderreinigungen sind bspw. folgende Reinigungsarten: bei Los 1 Reinigung eines, nach einem Umzug des Mitarbeiters, leer stehenden Büros (z.B. Teppich shampoonieren, Schränke innen reinigen, Container außen reinigen, Sideboards innen und außen reinigen) oder normale Grundreinigung nach Handwerkerarbeiten (grobe Verschmutzungen werden von Reparaturfirma übernommen) oder bei beiden Losen Reinigungen nach Veranstaltungen oder zur Beseitigung unvorhergesehener Verschmutzungen.Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder der Decken- und Haubenflächen.Hinweis:In den 8 Stunden (4 Reinigungskräfte à 2 Stunden), die für die Unterhaltsreinigung bei Los 2 vorgesehen sind, sind nicht die Zeiten enthalten, die für die Durchführung der Sondereinigungen und der besonderen Reinigungsarbeiten benötigt werden. Für diese beiden Reinigungsarten müssen zusätzliche Stunden einkalkuliert werden.
… verwiesen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder der Decken- und Haubenflächen.
Besondere Reinigungsarbeiten fallen regelmäßig im laufenden Betrieb des Auftraggebers an. Zur Vermeidung von Belästigungen an Arbeitsplätzen werden besondere Reinigungsarbeiten ausschließlich nach Abruf durch die Hausverwaltung von Montag bis Samstag in der Zeit von 7:00 – 19:30 Uhr ausgeführt. Die genauen Termine werden die Parteien unter Berücksichtigung des laufenden Betriebs des Auftraggebers einvernehmlich miteinander festlegen. Als besondere Reinigungsarbeiten sind Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen, anzusehen, wie bspw. die Reinigung der Außenjalousien, der Außenfassade oder der Decken- und Haubenflächen.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für Los 3 wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Die Glasreinigung in den Gebäuden der GEZ ist vierteljährlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher in den Gebäuden der GEZ befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).Die Glasreinigung im Kantinenbetriebsgebäude ist monatlich durchzuführen. Zu reinigen sind die Innen- und Außenflächen des Glases sowie der vollständige Rahmen. Die Glasreinigung umfasst neben der Fensterreinigung auch die Reinigung sämtlicher im Kantinenbetriebsgebäude befindlicher sonstiger Glasflächen (bspw. in Form von Trennwänden, Glastüren, Oberlichtern o.ä.).Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für Los 3 wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Hinsichtlich der Einzelheiten der zu erbringenden Leistungen für Los 3 wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Referenznummer: BW 02/12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln-Bocklemünd.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Generelle Hinweise:
Die Bieter haben die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
Die Bieter haben die geforderten Eigenerklärungen abzugeben. Die Eigenerklärungen müssen aktuell sein und noch den gegenwärtigen Tatsachen entsprechen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den vom Bieter erbrachten Eigenerklärungen ergeben, ist der Bieter verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren und gegebenenfalls eine aktualisierte Eigenerklärung abzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Änderungen bei der Prüfung der Eignung des Bieters zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass sie von der Nachforderungsmöglichkeit gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nach pflichtgemäßem Ermessen Gebrauch machen wird.
I. Bietergemeinschaften:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Vorlage der verlangten Eigenerklärungen erforderlich. Im Hinblick auf die Fachkunde und die Leistungsfähigkeit genügt bei Bietergemeinschaften die Vorlage der Eigenerklärungen über die Fachkunde und Leistungsfähigkeit des einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft für die jeweilige von ihm zu erbringende Teilleistung. Alternativ können Bietergemeinschaften eine einheitliche Eigenerklärung für die gesamte Bietergemeinschaft zum Nachweis von Fachkunde und Leistungsfähigkeit vorlegen. Eine Vorlage dieser Eigenerklärung durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist daher nicht notwendig.
II. Subunternehmer:
Bei Einsatz von Subunternehmern für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Hauptleistung (bspw. Erbringung der Reinigungsleistungen) ist die Vorlage der "Eigenerklärung für Subunternehmer für die Hauptleistung" mit dem Angebot notwendig.
B. Eigenerklärung des Bieters.
Der Bieter erklärt,
— dass sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass ihm keine strafrechtlichen Verurteilungen seiner verantwortlichen Mitarbeiter wegen eines der in § 6 EG Absatz 4 VOL/A aufgezählten Tatbestände bekannt sind,
— dass er im vorliegenden Vergabeverfahren keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich in dem Staat, in dem er ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. dass eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bieter einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist,
— dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen,
— dass der Bieter seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur ordnungs- und fristgemäßen Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Staats, in dem er ansässig ist, regelmäßig nachkommt und zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Eigenerklärung keine fälligen Rückstände bestehen,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Bieters eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, erklärt der Bieter, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
C. Eigenerklärung des Subunternehmers.
Der Subunternehmer erklärt,
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
— dass über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. (Sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren über das Vermögen des Subunternehmers eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt oder dieser Antrag mangels Masseabgelehnt worden ist, erklärt der Subunternehmer, dass er zusätzlich Nachweise beigefügt hat, die seine Zuverlässigkeit belegen.).
D. Referenzliste:
Zum Nachweis seiner Eignung (insbesondere seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit) hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten 3 Jahre beendet wurden) mit dem Angebot vorzulegen, die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind und folgende Mindestangaben enthält:
Zum Nachweis seiner Eignung (insbesondere seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit) hat der Bieter eine Referenzliste mit mindestens 3 Referenzkunden mit Referenzaufträgen innerhalb der letzten 3 Jahre (d.h. laufende Vertragsverhältnisse oder Vertragsverhältnisse, die innerhalb der letzten 3 Jahre beendet wurden) mit dem Angebot vorzulegen, die dem ausgeschriebenen Auftrag in Inhalt, Anforderungen und Volumen möglichst ähnlich sind und folgende Mindestangaben enthält:
— Angabe des Referenzkunden - Angabe zwingend erforderlich,
— Dauer des als Referenz angegebenen Auftrags, inkl. Angabe von Vertragsbeginn und -ende (unter Angabe des Monats und des Kalenderjahres) - Angabe zwingend erforderlich,
— Beschreibung des Referenzauftrags - Angabe zwingend erforderlich,
— Angabe des Volumens in Euro - Angabe zwingend erforderlich,
— Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
— Ansprechpartner beim Referenzunternehmen mit Kontaktdaten, inkl. Telefonnummer oder E-Mail-Adresse (Angabe zwingend erforderlich; es ist nicht ausreichend, wenn der Ansprechpartner des Referenzunternehmens der GEZ nur auf Anfrage konkret benannt wird).
Die Bieter sind verpflichtet, Ihrem Angebot je zwei Muster der genannten Referenzaufträge beizufügen. Die Bieter haben zudem sicherzustellen, dass eine eindeutige Zuordnung zu den Referenzaufträgen möglich ist.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Rechtsform der Bietergemeinschaft ist freigestellt, sofern diese eine gesamtschuldnerische Haftung sicherstellt und ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Teilnahme an der angebotenen Ortsbesichtigung ist für die Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnahme an der angebotenen Ortsbesichtigung ist für die Teilnahme am Vergabeverfahren verbindlich. Die Ortsbesichtigung findet am 18.10.2012 und am 23.10.2012 jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr statt. Wird der vorgeschlagene Termin oder der zweite Ausweichtermin durch den Bieter nicht wahrgenommen, so kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Schlimgen
Internetadresse: www.gez.de🌏
Name: Öffentlich-rechtliche Landesrundfunkanstalten der BRD, ZDF und Deutschlandradio vertreten durch die Geschäftsführung der Gebühreneinzugszentrale (GEZ)
Kontaktperson: Sekretariat; z. Hd. Frau Heller
Das Angebot muss schriftlich und in allen Teilen in deutscher Sprache erstellt sein. Dokumenten, die in anderen Sprachen erstellt sind, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen.
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 02/12".
Das Angebot ist in dreifacher Ausfertigung (1 Original und 2 Kopien) in einer Sendung in einem verschlossenen Umschlag/Paket einzureichen. Dieser Umschlag/Dieses Paket ist von außen gut sichtbar mit folgendem Hinweis zu versehen:„NICHT ÖFFNEN – Angebot zum offenen Verfahren BW 02/12".
Das Angebot kann entweder per Post an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Das Angebot kann entweder per Post an die in Ziffer I.1 dieser Bekanntmachung genannte Stelle geschickt oder persönlich beim Empfang der GEZ während der üblichen Geschäftszeiten im GEZ Gebäude auf dem Gelände in Köln-Bocklemünd (nicht beim „Schrankenhäuschen“) abgegeben werden.
Hinweis:
Die Bieter können die Vergabeunterlagen beim Auftraggeber bis spätestens zum 5.11.2012 (12 Uhr) per Post, E-Mail oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle abfragen.
Die Bewerber haben Fragen zur Bekanntmachung und/oder zum Vergabeverfahren bis spätestens zum 8.11.2012 (12 Uhr) per Post, Email oder Telefax an vergabe@gez.de oder die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473116📞
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 GWB nur zulässig ist,
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können § 107 GWB entnommen werden.
Quelle: OJS 2012/S 188-309606 (2012-09-25)
Ergänzende Angaben (2012-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-10-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesrundfunkanstalten der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der BRD (ARD), das ZDF und das Deutschlandradio, vertreten durch die Geschäftsführung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
Kontakt
Internetadresse: http://www.rundfunkbeitrag.de/service🌏
E-Mail: vergabe@beitragsservice.de📧
3️⃣
Name: R&W Gebäudereinigung Friedrich Obring GmbH & Co. KG
Postort: Ahlen
Postleitzahl: 59229
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2211472120📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. wenn der Antragsteller einen erkannten Verstoß unverzüglich nach Kenntnisnahme gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat;
2. wenn aufgrund der Bekanntmachung erkennbare Verstöße spätes-tens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. wenn in den Vergabeunterlagen erkennbare Verstöße spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Ange-botsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden;
4. wenn der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens in-nerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird.
Weitere Einzelheiten hierzu können dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun-gen (GWB), insbesondere § 107 GWB, entnommen werden. Das GWB kann unter www.gesetze-im-internet.de eingesehen werden.