Gebietsbeauftragter zur Unterstützung der Prozesssteuerungsleistungen für das gesamte Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee in Berlin-Neukölln

Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung

Mit Senatsbeschluss vom 15.3.2011 wurde das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/ Sonnenallee förmlich festgelegt (12. Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15.3.2011, GVBl S. 90 vom 31.3.2011). Ziel der Sanierung ist die Behebung der im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen festgestellten Missstände hinsichtlich der Funktions- und Entwicklungsfähigkeit des Gebiets. Grundlage der durchzuführenden städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die o. g. Verordnung, einschließlich der in der Begründung der Verordnung enthaltenen Sanierungs- bzw. Maßnahmekonzepte sowie Kosten- und Finanzierungsübersichten. Für die Gesamtmaßnahme wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein Durchführungszeitraum von etwa 15 Jahren angesetzt, zuständig ist der Auslober, das Bezirksamt Neukölln – Stadtentwicklungsamt/ Fachbereich Stadtplanung.
Das Sanierungsgebiet umfasst die Teilgebiete Karl-Marx-Straße und Sonnenallee. Die vorbereitenden Untersuchungen wurden zuvor für beide Teilgebiete gesondert durchgeführt. Die Gebiete unterscheiden sich hinsichtlich der besonderen städtebaulichen Defizite, Aufgabenschwerpunkte und Sanierungskonzepte. Neben den inhaltlich unterschiedlichen Entwicklungszielen werden die Teilgebiete auch formal gemäß § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch unterschiedlich behandelt. Im Teilgebiet Karl-Marx-Straße kommt das umfassende, im Teilgebiet Sonnenallee das vereinfachte Sanierungsverfahren zur Anwendung.
Das Teilgebiet Karl-Marx-Straße umfasst das Zentrum des Bezirks Neukölln (eines der Berliner Hauptzentren gemäß Flächennutzungsplan) und wurde bereits im November 2008 durch Beschluss des Berliner Senats zunächst als Fördergebiet in das Bund/ Länder- Programm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" aufgenommen. Dementsprechend sind Planung und Maßnahmedurchführung ebenso wie der Aufbau von Beteiligungsstrukturen und das integrierte Entwicklungskonzept deutlich weiter fortgeschritten als im Teilgebiet Sonnenallee. Die hierauf aufbauenden Maßnahmen werden unter dem Dachbegriff [Aktion! Karl-Marx-Straße] zusammengefasst. Seit 1.1.2011 ist das Programmgebiet förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet gemäß § 142 Baugesetzbuch. Der Auftraggeber hat seit Juli 2009 ein externes Büro mit der Unterstützung der weiteren Vorbereitung sowie der Durchführung des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beauftragt, dessen Vertrag mit Ablauf des Jahres 2012 endet. Weitere Dienstleister sind, über das Jahr 2012 hinaus, mit dem Citymanagement in der Karl-Marx-Straße und der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt.
Das Teilgebiet Sonnenallee umfasst das Wohnquartier, das sich nördlich der Donaustraße an das Hauptzentrum Karl-Marx-Straße anschließt. Für das Teilgebiet (und angrenzende Bereiche) wurden 2009 die vorbereitenden Untersuchungen zur Ermittlung des städtebaulichen Sanierungsbedarfs durchgeführt. Das hier erarbeitete Entwicklungskonzept definiert die Infrastruktur- und Wohnumfeldentwicklung als Kernaufgabe. Der Vorbereitungs- und Durchführungsstand in diesem Teilgebiet ist aufgrund des erst seit April 2011 möglichen Einsatzes von Städtebaufördermitteln noch nicht weit fortgeschritten. Es gibt bisher keinen externen Gebiets- bzw. Sanierungsbeauftragten.
Für die Durchführung der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im Gesamtgebiet wurden von der Berliner Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in einer Kosten- und Finanzierungsübersicht rund 55 Mio. EUR veranschlagt. Die darin enthaltenen öffentlichen Investitionsmaßahmen/-projekte (betrifft Straßen und Plätze, soziale Infrastruktur, Grün- und Freiflächen) haben einen Umfang von rund 39 Mio. EUR. Es ist vorgesehen, die Investitionen im Gebietsteil Karl-Marx-Straße vorwiegend aus dem Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, die Maßnahmen im Gebietsteil Sonnenallee aus dem Programm „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ zu finanzieren. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt dem Bezirk Neukölln die Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung, sofern der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt).
Im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt der Auftraggeber, ab 2013 einen Dienstleister/Gebietsbeauftragten zur Unterstützung der Prozesssteuerungsleistungen für das gesamte Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße / Sonnenallee einzusetzen.
Grundlage der Ausschreibung sind die in der Begründung zur Festlegung des Sanierungsgebiets Karl-Marx-Straße/Sonnenallee formulierten Handlungsfelder, Leitbilder und Ziele des integrierten Entwicklungskonzepts sowie die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht festgelegten und zu finanzierenden Maßnahmen.
Erwartet werden die Leistungen des Auftragnehmers im Sinne des § 157 Baugesetzbuch.
Zu den Leistungen des Auftragnehmers gehört die jährliche Aufstellung eines Arbeitsprogramms, das vom Auftraggeber zu genehmigen ist. Das Arbeitsprogramm enthält die Aufgaben und Stundenansätze untergliedert nach den Teilgebieten Karl-Marx-Straße und Sonnenallee. Es ist vom Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Auftraggeber vierteljährlich fortzuschreiben, nachzuweisen und abzurechnen.
Für die Ausführung der Leistungen ist die Anwesenheit der mit den Aufgaben befassten Mitarbeiter und Projektverantwortlichen vor Ort zwingend erforderlich. Der Auftraggeber erwartet ferner, dass der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle (Vor-Ort-Büro) im Gebiet einrichtet. Optional soll zusätzlich ein zweites Vor-Ort-Büro eingerichtet werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-10-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-26.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-26 Auftragsbekanntmachung
2013-06-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge