Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Reinigungsleistungen von bis zu 350 Schienenfahrzeugen (U-Bahnen und Straßenbahnen) pro Tag

Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH

Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main in einem Verkehrsbedienungsgebiet mit ca. 900 000 Einwohnern. Rund 2 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellen die Beförderung von ca. 160 700 000 Fahrgästen in den Schienenverkehrsmitteln im Jahr sicher. Es werden U-Bahnlinien und Straßenbahnlinien betrieben.
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Reinigungsleistungen von bis zu 350 Schienenfahrzeugen (U-Bahnen und Straßenbahnen) pro Tag. Die Reinigung der Fahrzeuge erfolgt an 8 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet (3 Betriebshöfe und 5 Außenstellen) in den Zeiten von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, sowie von 19:00 Uhr bis 4:00 Uhr.
Aus betrieblichen Gründen kann es zu Leistungsschwankungen nach unten (Wochenende) oder nach oben (Sonderveranstaltungen wie Fußball, Konzerte, Karneval) kommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-12-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-11-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-11-12 Auftragsbekanntmachung
2013-03-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Menge oder Umfang:
Die Reinigungsleistung umfasst verschiedene Reinigungsarten und Intervalle:1. Tägliche ReinigungDas Fahrzeug ist täglich komplett inkl. der Fahrerkabine auszufegen. Die Müllbehälter sind restlos zu entleeren. Die tägliche Reinigung wird an allen Fahrzeugen durchgeführt, die für den Einsatz am Folgetag vorgesehen sind.2. Die Fensterreinigung (innen) findet im Durchschnitt alle zwei Wochen statt.3. Die Fußbodenreinigung (feucht) soll im Durchschnitt einmal wöchentlich ausgeführt werden.4. Der gesamte Fußboden inkl. der Fahrerkabinen ist alle zwei Monate mit einer Bodenschrubbmaschine zu reinigen. Die Maschinen werden vom Auftragnehmer gestellt.5. Die Sprühextraktion wird in der Regel zweimal im Jahr ausgeführt. Dort werden alle textilen Sitzpolster und Armlehnen (auch die der Fahrerstände) behandelt.6. Die Grundreinigung wird viermal im Jahr ausgeführt.7. Die Decke ist einmal im Jahr feucht zu wischen.8. Für Zwischenreinigungen fallen ca. 3 000 Stunden/Jahr an. Der Müll ist in Säcken zu sammeln und die Müllbehälter sind restlos zu entleeren.Die sonstigen Leistungen umfassen nachfolgend genannte Punke:1. Graffiti-EntfernungDie Graffiti-Entfernung inkl. der fachgerechten Entsorgung wird eigenständig nach Bedarf durchgeführt und nach Quadratmeter abgerechnet. Für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes ist der Auftragnehmer verantwortlich.2. BesandungAn allen Reinigungsstellen müssen täglich im Nachtdienst alle Sandbehälter kontrolliert und bei Bedarf nachgefüllt werden.3. Außenreinigung der FahrzeugeDie Außenwäsche wird in den 3 Betriebshöfen durch stationäre Waschanlagen ausgeführt. Die Behandlung findet alle zwei Wochen und nach Bedarf statt.4. MüllentsorgungDem Auftragnehmer obliegt die Müllentsorgung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgf-ffm.de 🌏
E-Mail: s.ohrt@vgf-ffm.de 📧
Telefon: +49 6921326799 📞
Fax: +49 6921323336 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-12 📅
Einreichungsfrist: 2012-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 220-362845
ABl. S-Ausgabe: 220
Zusätzliche Informationen
Die VGF vergibt den Auftrag im Wege des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der Sektorenverordnung. Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, sofern vorhanden, mindestens 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den folgenden Auswahlkriterien zur Angebotsabgabe aufzufordern. Auswahlkriterium. Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gewichtung: 10 %. Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz des Unternehmens bei Reinigungsleistungen in Bus- und Schienenfahrzeugbetrieben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gewichtung: 25 %. Vergleichbare Referenzprojekte in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Gewichtung: 30 %. Erfahrung im Umgang mit mobilen Datenerfassungsgeräten zur Dokumentation und Rechnungsstellung von Reinigungsleistung. Gewichtung: 25 %. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit aller Aufsichtskräfte (in Jahren). Gewichtung: 10 %. Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die vom Bewerber erzielten Bewertungspunkte werden mit der Gewichtung multipliziert, so dass maximal 1 000 Bewertungspunkte erreicht werden können. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied welche Auftragsbestandteile bearbeiten wird, damit eine entsprechende Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgen kann. Der Bewerber muss die relevanten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Die ausgewählten Bewerber werden unter Zusendung der Ausschreibungsunterlagen zur Abgabe eines ersten, noch unverbindlichen Angebotes als Grundlage der Vergabeverhandlungen aufgefordert. Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag einen verantwortlichen Ansprechpartner für das gesamte Vergabeverfahren einschließlich E-Mail-Adresse, Postanschrift und Fax-Nummer zu benennen. Rückfragen zum Vergabeverfahren und / oder zum ausgeschriebenen Auftrag sind. Ausschließlich per E-Mail an Frau Sylvia Ohrt (s.ohrt@vgf-ffm.de) bis zum 5.12.2012; 12:00 Uhr zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern und Bietern zur Verfügung zu stellen. Auf § 19 Abs. 2 SektVO wird hingewiesen. Der Zuschlag wird vorraussichtlich bis zum 28.2.2013 erfolgen. Die Bindefrist für die Angebote endet am 29.3.2013. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung von einem Optionsjahr vor. Nachr. HAD-Ref.: 2034/206. Nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 189/12.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr für die Stadt Frankfurt am Main in einem Verkehrsbedienungsgebiet mit ca. 900 000 Einwohnern. Rund 2 000 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellen die Beförderung von ca. 160 700 000 Fahrgästen in den Schienenverkehrsmitteln im Jahr sicher. Es werden U-Bahnlinien und Straßenbahnlinien betrieben.
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Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind Reinigungsleistungen von bis zu 350 Schienenfahrzeugen (U-Bahnen und Straßenbahnen) pro Tag. Die Reinigung der Fahrzeuge erfolgt an 8 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet (3 Betriebshöfe und 5 Außenstellen) in den Zeiten von 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr, sowie von 19:00 Uhr bis 4:00 Uhr.
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Aus betrieblichen Gründen kann es zu Leistungsschwankungen nach unten (Wochenende) oder nach oben (Sonderveranstaltungen wie Fußball, Konzerte, Karneval) kommen.
Menge oder Umfang:
Die Reinigungsleistung umfasst verschiedene Reinigungsarten und Intervalle:
1. Tägliche Reinigung
Das Fahrzeug ist täglich komplett inkl. der Fahrerkabine auszufegen. Die Müllbehälter sind restlos zu entleeren. Die tägliche Reinigung wird an allen Fahrzeugen durchgeführt, die für den Einsatz am Folgetag vorgesehen sind.
2. Die Fensterreinigung (innen) findet im Durchschnitt alle zwei Wochen statt.
3. Die Fußbodenreinigung (feucht) soll im Durchschnitt einmal wöchentlich ausgeführt werden.
4. Der gesamte Fußboden inkl. der Fahrerkabinen ist alle zwei Monate mit einer Bodenschrubbmaschine zu reinigen. Die Maschinen werden vom Auftragnehmer gestellt.
5. Die Sprühextraktion wird in der Regel zweimal im Jahr ausgeführt. Dort werden alle textilen Sitzpolster und Armlehnen (auch die der Fahrerstände) behandelt.
6. Die Grundreinigung wird viermal im Jahr ausgeführt.
7. Die Decke ist einmal im Jahr feucht zu wischen.
8. Für Zwischenreinigungen fallen ca. 3 000 Stunden/Jahr an. Der Müll ist in Säcken zu sammeln und die Müllbehälter sind restlos zu entleeren.
Die sonstigen Leistungen umfassen nachfolgend genannte Punke:
1. Graffiti-Entfernung
Die Graffiti-Entfernung inkl. der fachgerechten Entsorgung wird eigenständig nach Bedarf durchgeführt und nach Quadratmeter abgerechnet. Für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften, der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes ist der Auftragnehmer verantwortlich.
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2. Besandung
An allen Reinigungsstellen müssen täglich im Nachtdienst alle Sandbehälter kontrolliert und bei Bedarf nachgefüllt werden.
3. Außenreinigung der Fahrzeuge
Die Außenwäsche wird in den 3 Betriebshöfen durch stationäre Waschanlagen ausgeführt. Die Behandlung findet alle zwei Wochen und nach Bedarf statt.
4. Müllentsorgung
Dem Auftragnehmer obliegt die Müllentsorgung.
Referenznummer: VGF-EU 189/12

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Teilnahmeantrag ist zwingend anhand der von der VGF vorgegebenen Unterlagen zu erstellen.
Diese können per Email oder per Post bei der unter Ziffer I.1 der Bekanntmachung genannten Kontaktstelle abgefordert werden.
Die in Ziffern III.2.1 bis III.2.3 der Bekanntmachung benannten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vollständig einzureichen. Das Fehlen der geforderten Nachweise kann zum Ausschluss führen; auf § 21 Sektorenverordnung (SektVO) wird verwiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht von den Unternehmen vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf der gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
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Erklärungen und Nachweis zur Persönlichen Lage des Wirtschaftsteilnehmer sowie Auflage hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
1. Kopie der ordnungsgemäßen Anmeldung des Gewerbes, Handels, Berufsstands oder vergleichbare Dokumente nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als drei Monate zum Bewerbungsschluss).
2. Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO.
3. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahren)gemäß § 21 Abs. 1 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO und kein Vorliegen einer nachweislichen schweren Verfehlung (innerhalb der letzten drei abgeschlossenen Jahren) durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird, vgl. §21 Abs. 4 Nr. 5 i. V. m. § 21 Abs. 2 SektVO.
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4. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren gemäß § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz (mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen) oder gemäß § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz (mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR).
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5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen - keine Beantragung, keine Eröffnung, keine Ablehnung mangels Masse - eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens, vgl. § 21 Abs. 4 Nr.1 SektVO sowie keine Liquidation des Unternehmens, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
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6. Eigenerklärung über die Nichtangabe von unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung), vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO.
7. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft oder vergleichbarer Einrichtung des Herkunftslandes.
8. Angaben zur Organisationsstruktur des Unternehmens des Bieters.
9. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten 2 abgeschlossenen Jahren wegen Beteiligung an einem Kartell.
10. Eigenerklärung über die Abwicklung des gesamten Geschäftsverkehrs in deutscher Sprache / deutscher Schrift (z.B. Korrespondenz, Verhandlungen, Schulungen etc.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards zu 1: Keine.
2. Angabe des Nettogesamtumsatzes des Unternehmens des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bei Reinigungsleistungen in Bus- und Schienenfahrzeugbetrieben.
Mindeststandards zu 2:
Mindestens ein durchschnittlicher Nettogesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei Reinigungsleistungen in Bus- und Schienenfahrzeugbetrieben von 3 000 000 EUR pro Jahr.
3. Der Bieter hat eine Haftpflichtversicherung mit folgender Mindestdeckung nachzuweisen:
5 000 000,00 EUR, 2-fach max. für Personenschäden, höchstens jedoch 1 000 000,00 EUR für die einzelne Person, 3 000 000,00 EUR 2-fach max. für Sachschäden, 250 000,00 EUR für Abhanden gekommene übergebene Schlüssel im Einzelfall, 3 000 000,00 EUR 1-fach max. für Vermögensschäden, 50 000 EUR für Bearbeitungsschäden.
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Mindeststandards zu 3:
Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Haft-pflichtversicherung für das Bieterunternehmen mit einer Mindestdeckung von 5 000 000,00 EUR, 2-fach max. für Personen-schäden, höchstens jedoch 1 000 000,00 EUR für die einzelne Person, 3 000 000,00 EUR 2-fach max. für Sachschäden, 250 000,00 EUR für Abhanden gekommene übergebene Schlüssel im Einzelfall, 3 000 000,00 EUR 1-fach max. für Vermögensschäden, 50 000 EUR für Bearbeitungsschäden - durch den Bieter / Auftragnehmer für den Falle der Auftragserteilung.
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Allgemeine Hinweise:
Bei Bietergemeinschaften: Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft wird anhand der insgesamt von der Bietergemeinschaft vorgelegten Unterlagen bewertet.
Beim Nachweis der Haftpflichtversicherung (Unterziffer 2) ist zu beachten, dass von dieser alle Schäden in der angegebenen Höhe gedeckt werden, unabhängig davon, welches Mitglied der Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft den Schaden verursacht hat.
Bei Nachunternehmern: Der Bewerber/eine Bietergemeinschaft kann sich gemäß § 20 Abs. 3 S. 1 SektVO zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten von anderen Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis, in dem die Unternehmen oder Bietergemeinschaft zu dem anderen Unternehmen stehen. In diesem Fall muss das Unternehmen oder die Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass ihm oder ihr die Mittel zur Verfügung stehen, die für die Erfüllung des Auftrags erforderlich sind (§ 20 Abs. 3 S. 2 SektVO).
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Dies kann unter anderem durch entsprechende Verpflichtungserklärungen des oder der anderen Unternehmen erfolgen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Mindeststandards zu 1: Mindestens zwei Projekte mit vergleichbarem Leistungsumfang in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Erklärung, welche Teile des Auftrages als Nachunternehmerleistung vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen die Nachunternehmerleistung beabsichtigt ist weiterzuvergeben.
Mindeststandards zu 2: Keine.
3. Erfahrungen im Umgang mit mobilen Datenerfassungsgeräten zur Dokumentation und Rechnungsstellung von Reinigungsleistungen
Mindeststandards zu 3: Mindestens ein Projekt mit mobiler Datenerfassung.
4. Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit aller Aufsichtskräfte (in Jahren)
Mindeststandards zu 4: Keine.
5. Verfügbarkeit der geforderten Maschinen im Auftragsfall: Nasssauger.
Leistung: 1 200 Watt.
Fassungsvermögen: min. 30 Liter.
Unterdruck: min. 2 500 mm /Wassersäule.
Fördermenge: +/- 40 l /Sek.
Bodenschrubbmaschine.
Bauhöhe: max. 20 cm.
Durchmesser Treibteller: 330 mm.
Leistung: min. 400 Watt.
Gewicht: max. 20 kg.
Sprühextraktionsgerät.
2 dreistufige Saugturbinen
Leistung: min. 15 - ca. 30 bar.
Schlauchläge: 25 m.
Die Trocknungszeiten dürfen nach der Sprühextraktion keine 2 Stunden überschreiten.
Sauger.
Unterdruck: min. 1 500/2 500 mm/Wassersäule.
Luftfördermenge: min. 42 Liter/Sek.
Mindeststandards zu 5:
Mindestens jeweils drei, der oben beschriebenen Maschinen.
6. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff.
Mindeststandards zu 6:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft ist jedoch die Erklärung der Gesamtschuldnerschaft (§ 421 BGB).
Sonstige besondere Bedingungen:
Teilnahmeanträge sind zwingend anhand der vor dem AG vorgegebenen Unterlagen zu erstellen.
Diese können per Email oder per Post bei der in Ziffer I.1 angegebenen Kontaktstelle angefordert werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Sylvia Ohrt
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
Kontaktperson: Geschäftsstelle, FB NT13.02
Telefon: +49 6921326865 / 6921326748 📞
E-Mail: p.hofbauer@vgf-ffm.de 📧
URL der Dokumente: http://www.vgf-ffm.de 🌏
Kontaktperson: Poststelle

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-04-01 📅
Datum des Endes: 2016-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3, Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 107 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 220-362845 (2012-11-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-03-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2013-03-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2013-03-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2013/S 055-090031
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 220-362845
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Die VGF vergibt den Auftrag im Wege des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der Sektorenverordnung. Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs, sofern vorhanden, mindestens 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunkten bei den folgenden Auswahlkriterien zur Angebotsabgabe aufzufordern. Auswahlkriterium Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Gewichtung: 10 % Durchschnittlicher Nettogesamtumsatz des Unternehmens bei Reinigungsleistungen in Bus- und Schienenfahrzeugbetrieben in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Gewichtung: 25 % Vergleichbare Referenzprojekte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Gewichtung: 30 % Erfahrung im Umgang mit mobilen Datenerfassungsgeräten zur Dokumentation und Rechnungsstellung von Reinigungsleistung Gewichtung: 25 % Durchschnittliche Betriebszugehörigkeit aller Aufsichtskräfte (in Jahren) Gewichtung: 10 % Pro Auswahlkriterium werden jeweils 0 bis 10 Bewertungspunkte vergeben. Die vom Bewerber erzielten Bewertungspunkte werden mit der Gewichtung multipliziert, so dass maximal 1 000 Bewertungspunkte erreicht werden können. Bietergemeinschaften haben anzugeben, welches Mitglied welche Auftragsbestandteile bearbeiten wird, damit eine entsprechende Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgen kann. Der Bewerber muss die relevanten Eignungsnachweise mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Die ausgewählten Bewerber werden unter Zusendung der Ausschreibungsunterlagen zur Abgabe eines ersten, noch unverbindlichen Angebotes als Grundlage der Vergabeverhandlungen aufgefordert. Alle Bewerber haben im Teilnahmeantrag einen verantwortlichen Ansprechpartner für das gesamte Vergabeverfahren einschließlich E-Mail-Adresse, Postanschrift und Fax-Nummer zu benennen. Rückfragen zum Vergabeverfahren und / oder zum ausgeschriebenen Auftrag sind ausschließlich per E-Mail an Frau Sylvia Ohrt (s.ohrt@vgf-ffm.de) bis zum 5.12.2012; 12:00 Uhr zulässig. Der Auftraggeber behält sich vor, die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern und Bietern zur Verfügung zu stellen. Auf § 19 Abs. 2 SektVO wird hingewiesen. Der Zuschlag wird vorraussichtlich bis zum 28.2.2013 erfolgen. Die Bindefrist für die Angebote endet am 29.3.2013. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerung von einem Optionsjahr vor. nachr. HAD-Ref.: 2034/210 nachr. V-Nr/AKZ: VGF-EU 189/12
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Quelle: OJS 2013/S 055-090031 (2013-03-15)