Gemeinsame Ausschreibung der Verwertung von Altpapier (PPK)

Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

Es wird der Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus folgenden Gebietskörperschaften vergeben: Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Kelheim und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Des Weiteren werden die Bereitstellung und der Betrieb von Übergabestellen für die Stadt Ingolstadt und den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt in Losen.
Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (private Sammelunternehmen) oder durch die Entsorgungsbetriebe der genannten Gebietskörperschaften selbst gesammelt. Die Anlieferung des gesammelten Altpapiers erfolgt durch die Sammelfahrzeuge entweder an die vom zukünftigen Auftragnehmer bereitzustellenden Übergabestellen (Stadt Ingolstadt und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) oder an Übergabestellen, die die Gebietskörperschaften durch Dritte betreiben lassen (Landkreis Eichstätt und Landkreis Kelheim). Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Losbeschreibung.
Hierbei ist zu beachten, dass jeweils die gesamten Mengen der genannten Gebietskörperschaften inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-06-29 Auftragsbekanntmachung
2012-10-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang:Stadt Ingolstadt: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.Landkreis Eichstätt: ca. 9 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.Landkreis Kelheim: ca. 8 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR
Postanschrift: Hindemithstr. 30
Postleitzahl: 85057
Postort: Ingolstadt
Kontakt
Internetadresse: http://www.in-kb.de/ 🌏
E-Mail: josef.schmid@in-kb.de 📧
Telefon: +49 08413053710 📞
Fax: +49 08413053609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2012-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 125-207478
ABl. S-Ausgabe: 125

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird der Auftrag zur Verwertung von Altpapier (PPK) aus folgenden Gebietskörperschaften vergeben: Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Kelheim und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm. Des Weiteren werden die Bereitstellung und der Betrieb von Übergabestellen für die Stadt Ingolstadt und den Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ausgeschrieben. Die Ausschreibung der Leistungen erfolgt in Losen.
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Das Altpapier (PPK) wird von beauftragten Dritten (private Sammelunternehmen) oder durch die Entsorgungsbetriebe der genannten Gebietskörperschaften selbst gesammelt. Die Anlieferung des gesammelten Altpapiers erfolgt durch die Sammelfahrzeuge entweder an die vom zukünftigen Auftragnehmer bereitzustellenden Übergabestellen (Stadt Ingolstadt und Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm) oder an Übergabestellen, die die Gebietskörperschaften durch Dritte betreiben lassen (Landkreis Eichstätt und Landkreis Kelheim). Näheres ergibt sich aus der jeweiligen Losbeschreibung.
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Hierbei ist zu beachten, dass jeweils die gesamten Mengen der genannten Gebietskörperschaften inklusive der lizenzierten Verpackungsabfälle aus Papier nach § 6 Absatz 3 der Verpackungsverordnung zur Ausschreibung kommen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Stadt Ingolstadt: Verwertung und Umladung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Verwertung und Umladung von Altpapier:Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Stadt Ingolstadt: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.Der Auftragnehmer hat eine Übergabestelle für Altpapier bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat das zur Verwertung überlassene Altpapier (PPK) an einer von ihm bereitgestellten Übergabestelle (Umladeanlage) anzunehmen, welche sich innerhalb eines Umkreises von 10 km um den Sitz der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, Hindemithstr. 30, 85057 Ingolstadt befindet. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Verwertung und Umladung von Altpapier:
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Stadt Ingolstadt: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Der Auftragnehmer hat eine Übergabestelle für Altpapier bereitzustellen. Der Auftragnehmer hat das zur Verwertung überlassene Altpapier (PPK) an einer von ihm bereitgestellten Übergabestelle (Umladeanlage) anzunehmen, welche sich innerhalb eines Umkreises von 10 km um den Sitz der Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR, Hindemithstr. 30, 85057 Ingolstadt befindet. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Menge oder Umfang: Ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Landkreis Eichstätt: Verwertung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altpapier:Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Eichstätt ca. 9 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Die Übergabestelle wird sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Verwertung von Altpapier:
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Eichstätt ca. 9 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Die Übergabestelle wird sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Menge oder Umfang: Ca. 9 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landkreis Kelheim: Verwertung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altpapier:Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Kelheim ca. 8 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Die Übergabestelle wird sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Kelheim ca. 8 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Die Übergabestelle wird sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Menge oder Umfang: Ca. 8 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm: Verwertung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Verwertung von Altpapier.Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Der Betrieb der Übergabestelle wird in Los 5 gesondert ausgeschrieben.
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Verwertung von Altpapier.
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Das Altpapier ist abholbar an einer Übergabestelle des Auftragebers. Der Betrieb der Übergabestelle wird in Los 5 gesondert ausgeschrieben.
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Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Landkreis Paffenhofen a.d.Ilm: Umladung von Altpapier
Kurze Beschreibung:
Umladung von Altpapier.Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Der Auftragnehmer hat eine Übergabestelle für Altpapier bereitzustellen. Die Übergabestelle hat sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises oder maximal in 5 km Entfernung darüber hinaus befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Umladung von Altpapier.
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang: Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr. Der Auftragnehmer hat eine Übergabestelle für Altpapier bereitzustellen. Die Übergabestelle hat sich in den Gemarkungsgrenzen des Landkreises oder maximal in 5 km Entfernung darüber hinaus befinden. Nähere Regelungen befinden sich in den Vergabeunterlagen.
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Menge oder Umfang:
Zur Ausschreibung kommt kommunal gesammeltes Altpapier in folgendem Umfang:
Stadt Ingolstadt: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Landkreis Eichstätt: ca. 9 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Landkreis Kelheim: ca. 8 500 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm: ca. 10 200 Mg Altpapier (PPK) pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn eine der Vertragsparteien den Vertrag nicht 9 Monate vor dem jeweiligen Zeitpunkt des Vertragsablaufs kündigt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Kelheim, Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit, dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Werden die Anlagen A und B zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit:
— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 bis 4): dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zugschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit) vorzulegen.
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Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen,
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— Nur für die Verwertung von Altpapier (Lose 1 bis 4):
Darstellung der zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung stehenden technischen Ausstattung des Betriebes. Anzahl und Typ (z.B. Abrollcontainer oder Schubboden) der ggf. für den Transport vorgesehenen Fahrzeuge sind anzugeben. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung beginnend bei der Annahme bzw. Abholung des Altpapiers an den Umladeanlagen bis zu den ggf. notwendigen Transporten zu den Verwertungsanlagen mit Angabe der durchschnittlichen Auslastung (Mg/Fahrzeug) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
zum Angebotszeitpunkt bekannt: Standort der Sortier- bzw. Verwertungsanlage(n) (Beförderungsziel der Transportfahrzeuge) (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit),
— Nur für die Umladung von Altpapier (Los 1 und Los 5): Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption der Umladung von Altpapier an der jeweiligen Umladeanlage. Falls die Übergabestelle erst eingerichtet werden muss, so ist dies vom Bieter im Angebot anzuzeigen und es sind entsprechende Nachweise zu erbringen, wie der ordnungsgemäße Betrieb bis zum Leistungsbeginn sichergestellt wird. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Netto-Auftragssumme, bezogen auf die Vertragslaufzeit (Basislaufzeit ohne Verlängerungsoption) gefordert, die spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vorzulegen ist. Die Bürgschaft ist getrennt zugunsten jedes einzelnen Vertragspartners zu stellen, auch wenn die Vergabe in regionalen Einzelloskombinationen oder im Gesamtlos erfolgt.
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Für die Bemessung der Sicherheitsleistung sind die in den Preisblättern genannten Mengen- und Preisangaben je Vertragspartner maßgeblich.
Für die Verwertung von Altpapier gilt (Lose 1 bis 4): Aufwendungen (Kosten) und eventuelle Erstattungen (beispielsweise Entgelt für PPK) werden hierfür jeweils als positive Summanden addiert und anschließend mit den Mengengerüst und der Laufzeit in Jahren (ohne Verlängerungsoption) multipliziert.
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Im Fall der Sicherheitsleistung durch Bürgschaft hat der Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber durch ein in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenes und anerkanntes Kreditinstitut oder Kreditversicherer nachzuweisen, dass ihm im Fall einer Auftragserteilung von dem Kreditinstitut oder Kreditversicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft in der geforderten Höhe gestellt wird. Das Formblatt EFB-Sich 1 ist als Anlage 6 den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Vertragserfüllungssicherheit wird freigegeben nach Ende der Vertragslaufzeit und wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Weitere Regelungen befinden sich in den Vertragsentwürfen (siehe Anlagen 1 bis 5 der Vergabeunterlagen).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Verträgen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gemäß (§ 16 EG Abs. 6 VOL/A) in den Angeboten jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie,
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass:
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber - auch bei der Angebotsabgabe - rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass:
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs.
6 VOL/A vorliegt,
4 VOL/A vorliegt, d.h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
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Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand für die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgeführt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote des Angebotes liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt.
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Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Zwingende Einreichung der Urkalkulation:
— Der Bieter hat die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag dem Angebot beizufügen.
Der Auftraggeber wird die Urkalkulation nicht nachfordern.
Sofern die Urkalkulation nicht mit dem Angebot vorgelegt wird,
Führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
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Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation zehn Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
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Regelungen bezüglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind. Für die Verwertung von Altpapier gilt (Lose 1 bis 4): Die letztendliche Verwertungsleistung von Altpapier (z. B. Papierfabrik) ist keine zu benennende Unterauftragnehmerleistung.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
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Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
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Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen und zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
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Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Zuschlagskriterien:
Lose 1 bis 4: Verwertung von Altpapier.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis.
Zur Ermittlung des wertungsrelevanten Angebotspreises wird der Preis für die Verwertung von Altpapier mit dem Preis für die Logistik saldiert und im Anschluss mit dem jeweiligen Bewertungsmengengerüst, wie in den Preisblättern genannt, multipliziert. Hierbei ist zu beachten, dass für den kommunalen Anteil des Altpapiers zur Verwertung keine MwSt. hinzugesetzt wird. Für den Anteil der lizenzierten Verkaufsverpackungen aus Papier wird die MwSt. hinzugesetzt, ebenso zu dem Logistikpreis. Das Bewertungsmengengerüst ist das Aufkommen an zu verwertenden PPK-Abfällen der einzelnen Vertragspartner pro Jahr. Das wirtschaftlichste Angebot ist das mit dem niedrigsten saldierten Angebotspreis unter den genannten Vorgaben.
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Die Identifikation des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt in mehreren Schritten:
— Im ersten Schritt wird für jedes Los bzw. für jede angebotene Kombination aus Einzellosen das jeweils wirtschaftlichste Angebot durch Vergleich ermittelt. Dieses verbleibt in der weiteren Wertung,
— Im zweiten Schritt werden aus der Menge dieser Angebote alle diejenigen Kombinationen gebildet, die die Verwertung des ausgeschriebenen Aufkommens gewährleisten. Deren kombinierter Angebotspreis wird ermittelt und sie werden anhand dessen in Reihenfolge gebracht,
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— Im dritten Schritt wird dasjenige Angebot auf alle Lose bzw. diejenige Kombination aus Einzellosen identifiziert, das bzw. die insgesamt den höchsten Angebotspreis beinhalten. Dieses Angebot bzw. diese Kombination aus Einzellosen repräsentiert das wirtschaftlichste Angebot.
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Sollte der Fall eintreten, dass zwei oder mehr Gesamtlosangebote oder Kombinationen aus Einzellosen exakt den gleichen Angebotspreis aufweisen, entscheidet das Los. Der Auftraggeber teilt in diesem Fall den betroffenen Bietern den Termin zur Losentscheidung 5 Kalendertage vor der Durchführung mit. Den Bietern wird überlassen, zur Losentscheidung zu erscheinen. Erscheint der betroffene Bieter zum vereinbarten Termin nicht, so wird die Losentscheidung im Nichtbeisein des Bieters durch den Auftraggeber durchgeführt.
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Los 5: Umladung von Altpapier:
Der Zuschlag wird auf das für den Auftraggeber wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis. Der Angebotspreis errechnet sich aus den Einzelpreisen des Angebots multipliziert mit dem Mengengerüst pro Jahr, wie in den Preisblättern genannt.
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Sollte der Fall eintreten, dass zwei oder mehr Angebote exakt den gleichen Angebotspreis aufweisen, entscheidet ebenfalls das Los (siehe Regelungen zur Durchführung bei den Losen 1 bis 4).

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Vergabeunterlagen sind bei TIM CONSULT GmbH, L 15, 12-13, 68161 Mannheim gegen Zahlung von 21,01 EUR (netto) zuzüglich 19 % Mehrwertsteuer = 25,00 EUR (brutto) per Verrechnungsscheck zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungschecks.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-08-14 📅
Öffnungsort: Ingolstadt.
Ort des Eröffnungstermins: Ingolstadt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Eichstätt
Postanschrift: Residenzplatz 1
Postort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kelheim
Postanschrift: Schloßweg 3
Postort: Kelheim
Postleitzahl: 93309
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d.Ilm
Postanschrift: Hauptplatz 22
Postort: Pfaffenhofen a.d.Ilm
Postleitzahl: 85276
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Josef Schmid
Name: Tim Consult GmbH
Postanschrift: L 15, 12 - 13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Herrn Jörg Zablonski
E-Mail: j.zablonski@timconsult.de 📧
Fax: +49 62115044899 📠
Name: Ingolstädter Kommunalbetriebe AöR

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2013-01-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 08921762411 📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ 🌏
Fax: +49 08921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 125-207478 (2012-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 8413053710 📞
Fax: +49 8413053609 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-10-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 211-346912
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 125-207478
ABl. S-Ausgabe: 211

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Stadt Ingolstadt, Landkreis Eichstätt, Landkreis Kelheim, Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind. (100)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-29 📅
Name: Münchener Akten + Daten Vernichtung GmbH
Postanschrift: Freimanner Bahnhofstr. 24
Postort: München
Postleitzahl: 88087
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-01 📅

3️⃣
Name: Waste Paper Trade C.V.
Postanschrift: Zeefbaan 22
Postort: Winschoten
Postleitzahl: 9672 BN
Land: Niederlande 🇳🇱

4️⃣

5️⃣
Name: BSR Bodensanierung Recycling GmbH
Postanschrift: Bunsenstraße 19
Postort: Ingolstadt
Postleitzahl: 85053
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
6
4
5

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter überden beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zurAngebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere §107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2012/S 211-346912 (2012-10-29)