Generalplanerleistungen Umbau und Sanierung des Studentenhauses und der Mensa in Erlangen (Langemarckplatz 4)

Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts

Der Auftraggeber plant den Umbau und die Sanierung des Studentenhauses und der Mensa in Erlangen. Das Studentenhaus am Langemarckplatz 4 in der Erlanger Innenstadt wurde ca. 1930 errichtet und Mitte der 1980er Jahre letztmalig umgebaut und saniert. Im Gebäude befinden sich derzeit auf ca. 4 650 m² Mensa und Cafeteria einschließlich Küchenbetrieb sowie ein Saal für Veranstaltungen und zentrale Verwaltungsräume des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.
Der Auftraggeber beabsichtigt zu diesem Zweck einen Generalplaner zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
— Architektenleistungen,
— Küchenplanung,
— Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS),
— Elektrik,
— Statik,
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).
Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 umfassen.
Beschreibung der baulichen Aspekte: Es sind umfangreiche bauliche Eingriffe in die Gebäudestruktur notwendig. Eine bauliche und betriebliche Trennung in Rein- und Unreinbereiche gemäß den Anforderungen der Hygiene und der Arbeitsstättenrichtlinie muss in allen relevanten Bereichen hergestellt werden. Die funktionale, jedoch hauptsächlich die hygienische räumliche Zuordnung der Küchen- und Küchennebenräume muss den heutigen Erfordernissen aus der Lebensmittelhygieneverordnung entsprechen.
Es muss eine klare Trennung zwischen öffentlichen und betrieblichen Bereichen einschließlich der jeweiligen Gebäudezugänge und der inneren Verkehrsflächen bestehen. Davon betroffen sind vor allem zentrale Nutzungen wie der Küchenbetrieb, Zugänge, Aufzüge, Umkleiden, WC-Anlagen sowie Aus- und Rückgabebereiche. Die Grundrissorganisation muss dahingehend korrigiert werden, dass betriebliche, öffentliche und verwaltungsinterne Wegführungen voneinander separiert werden. Somit wird auch die Möglichkeit geschaffen, die einzelnen Bereiche gleichzeitig oder getrennt voneinander zu betreiben.
Das Gebäude muss barrierefrei gestaltet werden. Eine entsprechende Ausstattung und die Erreichbarkeit aller öffentlich zugänglichen Geschosse und Räumlichkeiten muss im Hinblick auf die aktuellen Vorschriften hergestellt werden. So soll z.B. die Zugänglichkeit zu Speisesaal und Mensa zukünftig über einen Personenaufzug barrierefrei bestehen.
Die notwendige Anpassung an die genannten Anforderungen führt zu einem erhöhten Flächenbedarf für die Mensa- und Küchennutzung einschließlich ihrer Flächen für Technische Gebäudeausrüstung und Küchentechnik.
Fußböden und Decken: Ferner müssen undichte Fußbodenaufbauten und Decken sowie intensive Beton- und Betonstahlschädigungen an Teilen der Decken behoben werden. Die vorhandene Decke über dem Untergeschoss ist in verschiedenen Bauabschnitten hergestellt worden. Der ältere Teil ist mit einer „Hourdisdecke“ (Ziegelplattendecke auf Stahlträgern) errichtet worden. Die Stahlträger müssen sowohl im Hinblick auf die Deckenstatik als auch auf den Brandschutz saniert und verkleidet werden.
Ein Bauabschnitt des Gebäudes wurde in den 1960er Jahren errichtet. Hierbei wurden für weit gespannte Decken Stahlbeton-Rippendecken eingebaut, die in Schalkörpern aus Holzwolle-Leichtbauplatten betoniert wurden (Perfekta-Decken). Bei den Untersuchungen im Studentenhaus wurden Mängel festgestellt.
Energetische Qualität: Aufgrund des Baualters der vorhandenen Bauteile und der folglich hohen Transmissionswärmeverluste besteht Bedarf zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle. Dies ist durch erhöhte Dämmung der wärmeabgebenden Flächen und durch die Beseitigung von Wärmebrücken zu erreichen.
Bauphase: Die Bauphase im Studentenhaus beginnt in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Büroflächen im Gebäude Hofmannstraße und der Errichtung eines Provisoriums für den Mensabetrieb. Die Interimslösung ist im Garten des Studentenhauses vorgesehen. Dort soll während der Bauzeit ein Speisesaal mit Toilettenräumen, Ausgabe, Regenerierküche und Spülküche eingerichtet werden. Diese Zwischenlösung ist in die Planung einzubeziehen.
Küchenplanung:
Die Mensa mit Cafeteria versorgt derzeit ca. 2 000 Gäste in der Mittagsversorgung sowie ca. 400 Gäste im Bereich der Zwischenverpflegung. Aufgabe des Küchenplaners wird es sein, eine durchgängige Trennung von reinen und unreinen Bereichen herzustellen. Vorbereitungsbereiche, die je nach zu verarbeitenden Lebensmitteln getrennt vorhanden sein sollen, und eine „Kalte Küche“ für die Zubereitung von Kaltspeisen müssen entstehen. Kühllager müssen in ausreichender Größe und Aufteilung vorhanden sein, damit die notwendige, getrennte Lagerhaltung von kühlwürdigen Produkten erfüllt werden kann. Bei der Entwicklung der Zugänge für das Küchenpersonal muss die Trennung in reine und unreine Bereiche beachtet werden. Die Konfiguration der thermischen Geräte muss zeitgemäßen und zukünftigen Produktionstechniken entsprechen. Die Kochprozesse müssen zukunftsorientiert gestaltet werden. Sofern es begründet sinnvoll ist, sind vorhandene Küchengeräte in die Planung zu integrieren.
Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS):
Gewerk Sanitärinstallation: Die Anlagen müssen nach Erreichen ihrer Nutzungszeit saniert werden.
Gewerk Heizungsinstallation: Die Heizungsanlage muss nach Ablauf ihrer Nutzungszeit erneuert werden. Die technischen Einrichtungen müssen künftig dem Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz entsprechen und die aktuellen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
Gewerk Lüftungsinstallation: Die gesamte Anlage muss den Anforderungen an Brandschutz und Hygiene und dem Stand der Technik entsprechen. Die Lüftungsgeräte müssen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erfüllen. Zur Umsetzung eines energieeffizienten Betriebs sollen zusätzliche Technikflächen für Lüftungsgeräte in der Nähe der entsprechenden be- und entlüfteten Räume geschaffen werden. Dies kann unter anderem durch Anbauten im Bereich von bisher ungenutzten Flachdachflächen erreicht werden. Somit werden Systemverluste minimiert und gleichzeitig freie Flächen im Bereich der Hauptnutzungen geschaffen.
Elektrik:
Der Endenergiebedarf muss im Hinblick auf die zukünftigen, weiter steigenden Energiekosten deutlich gesenkt werden, dazu soll auch die Erneuerung der Gebäudetechnik beitragen. Das Studentenhaus verfügt im Bestand über eine Hauptverteilung im Erdgeschoss, welche direkt von der Trafostation der Erlanger Stadtwerke an der gegenüber liegenden Raumerstraße versorgt wird. Nach Auskunft der Stadtwerke liegt die in der Vergangenheit bezogene Leistung bei ca. 300 kVA. Im Gebäude ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie vorhanden. Die Batterieanlage ist in einem Abstellraum unterhalb der Treppe zum Speisesaal abgeordnet. Im Zuge der Generalsanierung des Gebäudes wird eine komplette Neuinstallation der Elektroanlagen vorzunehmen sein, welche den aktuellen energetischen und sicherheitstechnischen Standards entsprechen muss. Die Stromversorgung des Gebäudes ist an die Anforderungen der neuen Küchen- und Lüftungstechnik anzupassen. Die vorhandenen Aufzugsanlagen im Bereich der Küche sind aufgrund der Neuorganisation der Küche zu erneuern. Die Leuchten müssen den gängigen energiesparenden Standards entsprechen. Die Kabeltrassen müssen der Leitungsanlagenrichtlinie LAR entsprechen und dürfen in den Fluchtwegen keine unzulässigen Brandlasten darstellen. Die geltenden sicherheitsrelevanten Standards in Bezug auf Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Leitungsanlagen und Rauchabzug sind einzuhalten. Eine flächendeckende Überwachung des Gebäudes mit automatischen Rauchmeldern und funktionsfähigen Brandschotts ist einzurichten. Die elektrische Versorgung des Provisoriums für den Mensabetrieb und der ausgelagerten Büros muss sichergestellt werden.
Brandschutz:
In den Bereichen Mensa, Cafeteria und der Versammlungsstätte im 2. Obergeschoss müssen voneinander unabhängige, bauliche Rettungswege geschaffen werden, die den verhältnismäßig hohen Besucherzahlen Rechnung tragen und die Rettungsweglängen ins Freie auf das vorgeschriebene Maß verkürzen. Zu diesem Zweck müssen unter anderem außen liegende Fluchttreppen errichtet werden und bauaufsichtlich zugelassene Notausgangstüren eingebaut werden. Darüber hinaus ist eine flächendeckende Überwachung der verschiedenen Nutzungsbereiche zur Verbesserung der Brandfrüherkennung und –meldung, der Personenrettung und zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung zwingend erforderlich.
Der Auftraggeber sieht vor, dass zunächst einmal wöchentlich Planungsbesprechungen stattfinden, an der alle Fachplaner anwesend sein müssen, während der Bauausführung sind Besprechungen ca. dreimal pro Woche vorgesehen, an denen die Fachplaner bei Bedarf anwesend sein müssen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-05-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-05-31 Auftragsbekanntmachung
2012-11-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-05-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Postfach 3208
Postleitzahl: 91020
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.studentenwerk.uni-erlangen.de/ 🌏
E-Mail: anne.husemann@stw.uni-erlangen.de 📧
Telefon: +49 9131800220 📞
Fax: +49 9131800229 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-31 📅
Einreichungsfrist: 2012-07-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 105-175486
ABl. S-Ausgabe: 105
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. 2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Sie sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@vergabesupport.de 3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 5 Abs. 6 S. 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 4. Die angegebenen Höchstzahlen an Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen nicht berücksichtigt. 5. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig. 6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.6.2012, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber plant den Umbau und die Sanierung des Studentenhauses und der Mensa in Erlangen. Das Studentenhaus am Langemarckplatz 4 in der Erlanger Innenstadt wurde ca. 1930 errichtet und Mitte der 1980er Jahre letztmalig umgebaut und saniert. Im Gebäude befinden sich derzeit auf ca. 4 650 m² Mensa und Cafeteria einschließlich Küchenbetrieb sowie ein Saal für Veranstaltungen und zentrale Verwaltungsräume des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg.
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Der Auftraggeber beabsichtigt zu diesem Zweck einen Generalplaner zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
— Architektenleistungen,
— Küchenplanung,
— Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS),
— Elektrik,
— Statik,
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo).
Die Planungsleistungen sollen die Leistungsphasen 3 bis 9 umfassen.
Beschreibung der baulichen Aspekte: Es sind umfangreiche bauliche Eingriffe in die Gebäudestruktur notwendig. Eine bauliche und betriebliche Trennung in Rein- und Unreinbereiche gemäß den Anforderungen der Hygiene und der Arbeitsstättenrichtlinie muss in allen relevanten Bereichen hergestellt werden. Die funktionale, jedoch hauptsächlich die hygienische räumliche Zuordnung der Küchen- und Küchennebenräume muss den heutigen Erfordernissen aus der Lebensmittelhygieneverordnung entsprechen.
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Es muss eine klare Trennung zwischen öffentlichen und betrieblichen Bereichen einschließlich der jeweiligen Gebäudezugänge und der inneren Verkehrsflächen bestehen. Davon betroffen sind vor allem zentrale Nutzungen wie der Küchenbetrieb, Zugänge, Aufzüge, Umkleiden, WC-Anlagen sowie Aus- und Rückgabebereiche. Die Grundrissorganisation muss dahingehend korrigiert werden, dass betriebliche, öffentliche und verwaltungsinterne Wegführungen voneinander separiert werden. Somit wird auch die Möglichkeit geschaffen, die einzelnen Bereiche gleichzeitig oder getrennt voneinander zu betreiben.
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Das Gebäude muss barrierefrei gestaltet werden. Eine entsprechende Ausstattung und die Erreichbarkeit aller öffentlich zugänglichen Geschosse und Räumlichkeiten muss im Hinblick auf die aktuellen Vorschriften hergestellt werden. So soll z.B. die Zugänglichkeit zu Speisesaal und Mensa zukünftig über einen Personenaufzug barrierefrei bestehen.
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Die notwendige Anpassung an die genannten Anforderungen führt zu einem erhöhten Flächenbedarf für die Mensa- und Küchennutzung einschließlich ihrer Flächen für Technische Gebäudeausrüstung und Küchentechnik.
Fußböden und Decken: Ferner müssen undichte Fußbodenaufbauten und Decken sowie intensive Beton- und Betonstahlschädigungen an Teilen der Decken behoben werden. Die vorhandene Decke über dem Untergeschoss ist in verschiedenen Bauabschnitten hergestellt worden. Der ältere Teil ist mit einer „Hourdisdecke“ (Ziegelplattendecke auf Stahlträgern) errichtet worden. Die Stahlträger müssen sowohl im Hinblick auf die Deckenstatik als auch auf den Brandschutz saniert und verkleidet werden.
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Ein Bauabschnitt des Gebäudes wurde in den 1960er Jahren errichtet. Hierbei wurden für weit gespannte Decken Stahlbeton-Rippendecken eingebaut, die in Schalkörpern aus Holzwolle-Leichtbauplatten betoniert wurden (Perfekta-Decken). Bei den Untersuchungen im Studentenhaus wurden Mängel festgestellt.
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Energetische Qualität: Aufgrund des Baualters der vorhandenen Bauteile und der folglich hohen Transmissionswärmeverluste besteht Bedarf zur Verbesserung der energetischen Qualität der Gebäudehülle. Dies ist durch erhöhte Dämmung der wärmeabgebenden Flächen und durch die Beseitigung von Wärmebrücken zu erreichen.
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Bauphase: Die Bauphase im Studentenhaus beginnt in Abhängigkeit von der Fertigstellung der Büroflächen im Gebäude Hofmannstraße und der Errichtung eines Provisoriums für den Mensabetrieb. Die Interimslösung ist im Garten des Studentenhauses vorgesehen. Dort soll während der Bauzeit ein Speisesaal mit Toilettenräumen, Ausgabe, Regenerierküche und Spülküche eingerichtet werden. Diese Zwischenlösung ist in die Planung einzubeziehen.
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Küchenplanung:
Die Mensa mit Cafeteria versorgt derzeit ca. 2 000 Gäste in der Mittagsversorgung sowie ca. 400 Gäste im Bereich der Zwischenverpflegung. Aufgabe des Küchenplaners wird es sein, eine durchgängige Trennung von reinen und unreinen Bereichen herzustellen. Vorbereitungsbereiche, die je nach zu verarbeitenden Lebensmitteln getrennt vorhanden sein sollen, und eine „Kalte Küche“ für die Zubereitung von Kaltspeisen müssen entstehen. Kühllager müssen in ausreichender Größe und Aufteilung vorhanden sein, damit die notwendige, getrennte Lagerhaltung von kühlwürdigen Produkten erfüllt werden kann. Bei der Entwicklung der Zugänge für das Küchenpersonal muss die Trennung in reine und unreine Bereiche beachtet werden. Die Konfiguration der thermischen Geräte muss zeitgemäßen und zukünftigen Produktionstechniken entsprechen. Die Kochprozesse müssen zukunftsorientiert gestaltet werden. Sofern es begründet sinnvoll ist, sind vorhandene Küchengeräte in die Planung zu integrieren.
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Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS):
Gewerk Sanitärinstallation: Die Anlagen müssen nach Erreichen ihrer Nutzungszeit saniert werden.
Gewerk Heizungsinstallation: Die Heizungsanlage muss nach Ablauf ihrer Nutzungszeit erneuert werden. Die technischen Einrichtungen müssen künftig dem Stand der Technik und den aktuellen Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz entsprechen und die aktuellen Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
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Gewerk Lüftungsinstallation: Die gesamte Anlage muss den Anforderungen an Brandschutz und Hygiene und dem Stand der Technik entsprechen. Die Lüftungsgeräte müssen die Anforderungen an Nachhaltigkeit und Energieeffizienz erfüllen. Zur Umsetzung eines energieeffizienten Betriebs sollen zusätzliche Technikflächen für Lüftungsgeräte in der Nähe der entsprechenden be- und entlüfteten Räume geschaffen werden. Dies kann unter anderem durch Anbauten im Bereich von bisher ungenutzten Flachdachflächen erreicht werden. Somit werden Systemverluste minimiert und gleichzeitig freie Flächen im Bereich der Hauptnutzungen geschaffen.
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Elektrik:
Der Endenergiebedarf muss im Hinblick auf die zukünftigen, weiter steigenden Energiekosten deutlich gesenkt werden, dazu soll auch die Erneuerung der Gebäudetechnik beitragen. Das Studentenhaus verfügt im Bestand über eine Hauptverteilung im Erdgeschoss, welche direkt von der Trafostation der Erlanger Stadtwerke an der gegenüber liegenden Raumerstraße versorgt wird. Nach Auskunft der Stadtwerke liegt die in der Vergangenheit bezogene Leistung bei ca. 300 kVA. Im Gebäude ist eine Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Zentralbatterie vorhanden. Die Batterieanlage ist in einem Abstellraum unterhalb der Treppe zum Speisesaal abgeordnet. Im Zuge der Generalsanierung des Gebäudes wird eine komplette Neuinstallation der Elektroanlagen vorzunehmen sein, welche den aktuellen energetischen und sicherheitstechnischen Standards entsprechen muss. Die Stromversorgung des Gebäudes ist an die Anforderungen der neuen Küchen- und Lüftungstechnik anzupassen. Die vorhandenen Aufzugsanlagen im Bereich der Küche sind aufgrund der Neuorganisation der Küche zu erneuern. Die Leuchten müssen den gängigen energiesparenden Standards entsprechen. Die Kabeltrassen müssen der Leitungsanlagenrichtlinie LAR entsprechen und dürfen in den Fluchtwegen keine unzulässigen Brandlasten darstellen. Die geltenden sicherheitsrelevanten Standards in Bezug auf Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Leitungsanlagen und Rauchabzug sind einzuhalten. Eine flächendeckende Überwachung des Gebäudes mit automatischen Rauchmeldern und funktionsfähigen Brandschotts ist einzurichten. Die elektrische Versorgung des Provisoriums für den Mensabetrieb und der ausgelagerten Büros muss sichergestellt werden.
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Brandschutz:
In den Bereichen Mensa, Cafeteria und der Versammlungsstätte im 2. Obergeschoss müssen voneinander unabhängige, bauliche Rettungswege geschaffen werden, die den verhältnismäßig hohen Besucherzahlen Rechnung tragen und die Rettungsweglängen ins Freie auf das vorgeschriebene Maß verkürzen. Zu diesem Zweck müssen unter anderem außen liegende Fluchttreppen errichtet werden und bauaufsichtlich zugelassene Notausgangstüren eingebaut werden. Darüber hinaus ist eine flächendeckende Überwachung der verschiedenen Nutzungsbereiche zur Verbesserung der Brandfrüherkennung und –meldung, der Personenrettung und zur Vermeidung von Brand- und Rauchausbreitung zwingend erforderlich.
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Der Auftraggeber sieht vor, dass zunächst einmal wöchentlich Planungsbesprechungen stattfinden, an der alle Fachplaner anwesend sein müssen, während der Bauausführung sind Besprechungen ca. dreimal pro Woche vorgesehen, an denen die Fachplaner bei Bedarf anwesend sein müssen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der Teilnahmeanträge nicht älter als sechs Monate). Ausländische Bieter können entsprechende Unterlagen gemäß den lokalen Bestimmungen vorlegen. Sofern keine Eintragung existiert, hat der Bewerber dies anzugeben.
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2. a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Bewerbungsformblatt).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder es sich nicht in Liquidation befindet (siehe Bewerbungsformblatt).
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c) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (siehe Bewerbungsformblatt).
d) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Bewerbungsformblatt).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Original mit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- /Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (Erklärung der ARGE).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die jeweiligen Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (siehe Bewerbungsformblatt).
2. Nachweis einer Berufs-/ Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (zum Zeitpunkt des Schlusstermins für die Einreichung der
Teilnahmeanträge nicht älter als drei Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Architektenleistungen:
1.1. max. 5 Referenzen hinsichtlich des Umbaus oder der Sanierung von Gebäuden für öffentliche Auftraggeber aus den Bereichen Schule/Bildung/Forschung (Art des Vorhabens). Die Planungsleistung muss zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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Die Darstellung aller Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Architektenleistung, Art des Gebäudes, Maßnahmen an dem Gebäude),
— Auftragswert der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung (Formblatt Referenzen).
2. Küchenplanung:
2.1. max. 5 Referenzen hinsichtlich der Planung des Neubaus oder der Sanierung einer Mensa für eine Hochschule (Art des Vorhabens). Die Mensa musste mindestens zur Versorgung von 1.000 Gästen ausgelegt sein (Umfang des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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Die Darstellung der Referenzen hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Angabe, ob es sich um einen Neubau handelte oder Beschreibung der Maßnahmen an der Mensa, Angabe der Essensteilnehmer),
2.2. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung eines Provisoriums für den Mensabetrieb als Übergangslösung für eine Hochschule (Art des Vorhabens). Das Provisorium musste mindestens zur Versorgung von 1 000 Gästen ausgelegt sein (Umfang des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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Die Darstellung der Referenz hat in Tabellenform zu erfolgen und muss folgende Angaben beinhalten:
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Beschreibung des Provisoriums, Angabe der Essensteilnehmer),
3. Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS):
3.1. max. 5 Referenzen hinsichtlich der Planung der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen) beim Neubau oder der Sanierung einer Großküche (Art des Vorhabens). Die Großküche musste mindestens zur Versorgung von 1 000 Gästen ausgelegt sein (Umfang des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Angabe, ob es sich um einen Neubau handelte oder Beschreibung der Maßnahmen an der Großküche in Bezug auf Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Angabe der Benutzerzahl),
4. Elektrik:
4.1. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung der Elektrik beim Neubau oder der Sanierung einer Großküche (Art des Vorhabens). Die Großküche musste mindestens über eine Anschlussleistung von 200 kW verfügen (Umfang des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Angabe, ob es sich um einen Neubau handelte oder Beschreibung der Maßnahmen, Angabe der Anschlussleistung),
4.2. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung der Elektrik beim Neubau oder der Sanierung einer Versammlungsstätte mit Speisenversorgung (Art des Vorhabens). Die Versammlungsstätte muss mindestens zur Speiseversorgung von 200 Gästen ausgelegt sein (Umfang des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Angabe, ob es sich um einen Neubau handelte oder Beschreibung der Maßnahmen, Angabe der Benutzerzahl),
4.3. max. 1 Referenz hinsichtlich der Planung von Provisorien für Datennetze und Stromversorgungen (Art des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Beschreibung des Provisoriums),
4.4. Nachweis der Zertifizierung nach DIN 14675, mindestens für die Phasen Planung und Projektierung, oder eines gleichwertigen Nachweises für die Planung des Aufbaus und Betriebs einer Brandmeldeanlage
5: Statik:
5.1. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung des Umbaus von Bestandsgebäuden (Art des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Beschreibung des Bestandsgebäudes, Beschreibung der Umbaumaßnahmen),
5.2. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung der Sanierung von Decken (Art des Vorhabens). Bei den Decken handelte es sich idealerweise um Hourdis- oder Perfekta-Decken. Die Leistung muss zwischen dem 31.12.2012 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Beschreibung der Sanierungsarbeiten, Benennung der Decken),
6. Brandschutz:
6.1. max. 2 Referenzen hinsichtlich der Planung oder Prüfung des Brandschutzes für Versammlungsstätten von mindestens 1.000 Besuchern (Art des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungs- oder Prüfungsleistung, Beschreibung der Brandschutzmaßnahmen, Beschreibung der Versammlungsstätte, Angabe der Benutzerzahl),
7. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo):
7.1. max. 5 Referenzen hinsichtlich der Planung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination für die Sanierung von Gebäuden für öffentliche Auftraggeber aus den Bereichen Schule/Bildung/Forschung (Art des Vorhabens). Die Leistung muss zwischen dem 1.1.2007 und dem 31.12.2012 fertiggestellt worden sein bzw. werden.
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— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (Beschreibung der Planungsleistung, Art des Gebäudes, Maßnahmen an dem Gebäude),
8. Nennung der für die Fachplanungen (Architektenleistungen / Küchenplanung / Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) / Elektrik / Statik / Brandschutz / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)) vorgesehenen verantwortlichen Personen (Fachplaner) (siehe Bewerbungsformblatt) mit Darstellung ihrer beruflichen Qualifikation als Kurzprofile (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnissen). Die Fachplaner dürfen während der Vertragslaufzeit nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
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9. Erklärung zur Verpflichtung, im Fall der Zuschlagserteilung die unter III.2.3) 8. vorgestellten verantwortlichen Personen (Fachplaner) für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen (siehe Bewerbungsformblatt).
10. Erklärung über die Reaktionszeit in Stunden, wann die für die Fachplanungen benannten verantwortlichen Personen ab Bedarfsmeldung im Bedarfsfall vor Ort auf der Baustelle oder für Besprechungen zur Verfügung stehen (siehe Bewerbungsformblatt). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angabe der Reaktionszeit auf Plausibilität zu prüfen und sich nachweisen zu lassen, wie die Einhaltung der angegebene Reaktionszeit sichergestellt und gewährleistet werden soll.
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Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren: a) Prüfung auf vollständiges Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen; b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit; c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die angegebenen Referenzen der einzelnen Fachplanungsgewerke bewerten. Die Referenzen wird der Auftraggeber hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang (sofern vorgegeben) bewerten. Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2 Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einem Fachplanungsgewerk eine Punktzahl von 2 oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor. Die drei Bewerber mit den höchsten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Studentisches Wohnen, Bau und Technik
Frau Anne Husemann
Name: Grünhagen Vergabe Support Rechtsanwaltskanzlei
Postanschrift: Mittelstraße 53
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Kontaktperson: Frau Christina Schumacher-Glombitza
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: gruenhagen@vergabesupport.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL für weitere Informationen: www.vergabesupport.de 🌏
URL der Dokumente: www.vergabesupport.de 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabesupport.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Teilnahmeantrag ist von dem Bewerber zu unterzeichnen, in deutscher Sprache sowie schriftlich per Post bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Der per Post übersandte Teilnahmeantrag muss einen Datenträger mit den eingereichten Unterlagen als fortlaufende, ungeschützte PDF-Datei enthalten. Die Übersendung nur per Telefax oder in elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Bewerbungen, die dieser Form nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.
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2. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Sie sind über folgende E-Mail-Adresse abzufragen: gruenhagen@vergabesupport.de
3. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmenbedingungen unter III.2.3) gem. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen ("Eignungsleihe"). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1 und III.2.2 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/ Tochter-/ Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 5 Abs. 6 S. 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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4. Die angegebenen Höchstzahlen an Referenzen dürfen auch bei Bewerbergemeinschaften und der Einbeziehung von Nachunternehmern nicht überschritten werden. Sollten doch mehr Unterlagen eingereicht werden, werden die über das geforderte Maß hinausgehenden Unterlagen nicht berücksichtigt.
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5. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig.
6. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 25.6.2012, darauf per Post, Telefax oder E-Mail hinzuweisen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB gilt für den Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Sämtliche vorgenannte Fristen sind für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 105-175486 (2012-05-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-11-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-11-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 227-373355
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 105-175486
ABl. S-Ausgabe: 227

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Honorarangebot mit Honorarberechnung (30)
2. Architektur (20)
3. Küchenplanung (20)
4. Statik (10)
5. Präsentation (5)
6. Fähigkeit zur Vermittlung von komplexen Sachverhalten (10)
7. Durchsetzungsfähigkeit (5)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-10-22 📅
Name: Arbeitsgemeinschaft Scherzer Kalau und Partner
Postanschrift: c/o Scherzer Kalau Architekten, Bismarckstr. 7
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
: vergabekammer.nordbayern@regmfr.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101b GWB.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
Und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Quelle: OJS 2012/S 227-373355 (2012-11-22)