Generalplanung (Generalsanierung) eines Verwaltungsgebäudes mit ca. 9.209 m² BGF bzw. 10.540,70 m² BGF (inkl. Aufstockung/ Dachterrasse). Das Grundstück wird von der Wilhelmstraße, der Friedrich-Stampfer-Straße, dem Mehringplatz und dem Halleschen Ufer eingefasst. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 13 507 m². Der voll unterkellerte Gebäudekomplex besteht aus einem 16-geschossigen Hochhaus, dem 6-geschossigen Rondellbau und den 4-geschossigen Verbindungsbauten Nord bzw. Süd. Hiervon wurden die Gebäudeteile Hochhaus und Verbinder Nord bereits umfänglich in den Jahren 2005 - 2008 saniert. Das Bauvorhaben umfasst demnach die Gebäudeteile Verbinder Süd und Rondell. In der folgenden Betrachtung werden nur die noch zu sanierenden Gebäudeteile genannt: Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich technische Betriebsräume sowie Lager- und Archivräume. Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Pflegestützpunkt Kreuzberg, Büroräume, das Casino nebst Küche (hier nur Anpassung der Fassade, Zugangstüren bzw. evtl. Anpassung der RLT-Anlage). Im 1. OG befindet sich der große Sitzungssaal sowie weitere Konferenz- und Besprechungsräume, weiterhin Büroräume nebst Archivflächen. In den Geschossen 2 bis 4 befinden sich Büro-, Besprechungs- und Archivräume. Das 5. OG nimmt derzeit noch 2 ehemalige (leerstehende) Wohnungen sowie Archiv- und Lagerflächen auf. Die Wohnungen werden aufgegeben. Hier soll nach Stand des Vorplanungsergebnisses ein Staffelgeschoss (Aufstockung/ Dachterrasse) entstehen. Der zu sanierende Teil wurde in Stahlbeton-Skelettbau bzw. teilweise in Stahlskelett-Bauweise errichtet. Die Sanierung erfolgt bei laufendem Betrieb der bereits sanierten Teile (Hochhaus und Verbinder Nord). Ein möglichst langer Weiterbetrieb bzw. ein zügiger Wiederbetrieb von Küche und Casino, sowie einzelner Besprechungs- und Konferenzräume im Verbindergebäude ist zu gewährleisten. Im Zuge der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erwartet der AG eine verbesserte Effizienz der Nutzung der Grundrisse innerhalb der Geschosse. Die wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen Gebäudestruktur ist daher im Rahmen der Planung nachzuweisen. Die bisherige Anordnung von Zellenbüros wird aufgegeben (Entkernung aller nichttragenden Innenwände, Abbruch von Schächten und Unterdecken, Fußböden und Estriche, die Demontage der alten Haustechnik und eine Neuorganisation der Grundrisse. Der Sanierungsumfang umfasst eine umfangreiche energetische Sanierung des Gebäudes, die evtl. notwendige Brandschutzsanierung der tragenden Stahlskelett-Konstruktion bzw. die Überprüfung einer evtl. Brandschutzsanierung der tragenden Stahlbeton-Skelettbau-Konstruktion; die Sanierung der Fassade, der Fenster und Außentüren; die Sanierung der Dachflächen; die Haustechnik (Heizung, RLT-Anlagen, Sanitär, Elektro, EDV, Aufzüge, Entrauchung) sowie den gesamten Innenausbau mit der Optimierung einer Raumnutzungskonzeption und Flächennutzung im Sinne einer zukunftsorientierten Büroorganisation. Die Nutzung der einzelnen Geschosse ist nach den Vorgaben des AGs zu prüfen und zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sind die besonderen Anforderungen an die Organisationsstruktur der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, ausgehend von einer überwiegenden Büronutzung bzw. Besprechungs- und Konferenznutzung, zu berücksichtigen. Diese sind noch mit der AG im Einzelnen festzulegen. Im Rahmen der Vorplanung wurden 3 Varianten dargestellt. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird eine dieser Varianten mit dem AG festgelegt. Fertigstellung / Bezugsfertigkeit des Bauvorhabens: voraussichtlich bis 30.11.2014.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.aok-business.de/ausschreibungen unter der entsprechenden Bekanntmachung heruntergeladen werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich per Post im Original und einer Kopie bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Mail und/oder Telefax ist unzulässig.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.aok-business.de/ausschreibungen unter der entsprechenden Bekanntmachung heruntergeladen werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich per Post im Original und einer Kopie bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Mail und/oder Telefax ist unzulässig.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Generalplanung (Generalsanierung) eines Verwaltungsgebäudes mit ca. 9.209 m² BGF bzw. 10.540,70 m² BGF (inkl. Aufstockung/ Dachterrasse).
Das Grundstück wird von der Wilhelmstraße, der Friedrich-Stampfer-Straße, dem Mehringplatz und dem Halleschen Ufer eingefasst. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 13 507 m².
Der voll unterkellerte Gebäudekomplex besteht aus einem 16-geschossigen Hochhaus, dem 6-geschossigen Rondellbau und den 4-geschossigen Verbindungsbauten Nord bzw. Süd. Hiervon wurden die Gebäudeteile Hochhaus und Verbinder Nord bereits umfänglich in den Jahren 2005 - 2008 saniert.
Der voll unterkellerte Gebäudekomplex besteht aus einem 16-geschossigen Hochhaus, dem 6-geschossigen Rondellbau und den 4-geschossigen Verbindungsbauten Nord bzw. Süd. Hiervon wurden die Gebäudeteile Hochhaus und Verbinder Nord bereits umfänglich in den Jahren 2005 - 2008 saniert.
Das Bauvorhaben umfasst demnach die Gebäudeteile Verbinder Süd und Rondell.
In der folgenden Betrachtung werden nur die noch zu sanierenden Gebäudeteile genannt:
Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich technische Betriebsräume sowie Lager- und Archivräume. Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Pflegestützpunkt Kreuzberg, Büroräume, das Casino nebst Küche (hier nur Anpassung der Fassade, Zugangstüren bzw. evtl. Anpassung der RLT-Anlage). Im 1. OG befindet sich der große Sitzungssaal sowie weitere Konferenz- und Besprechungsräume, weiterhin Büroräume nebst Archivflächen. In den Geschossen 2 bis 4 befinden sich Büro-, Besprechungs- und Archivräume.
Im Untergeschoss des Gebäudes befinden sich technische Betriebsräume sowie Lager- und Archivräume. Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Pflegestützpunkt Kreuzberg, Büroräume, das Casino nebst Küche (hier nur Anpassung der Fassade, Zugangstüren bzw. evtl. Anpassung der RLT-Anlage). Im 1. OG befindet sich der große Sitzungssaal sowie weitere Konferenz- und Besprechungsräume, weiterhin Büroräume nebst Archivflächen. In den Geschossen 2 bis 4 befinden sich Büro-, Besprechungs- und Archivräume.
Das 5. OG nimmt derzeit noch 2 ehemalige (leerstehende) Wohnungen sowie Archiv- und Lagerflächen auf. Die Wohnungen werden aufgegeben. Hier soll nach Stand des Vorplanungsergebnisses ein Staffelgeschoss (Aufstockung/ Dachterrasse) entstehen.
Der zu sanierende Teil wurde in Stahlbeton-Skelettbau bzw. teilweise in Stahlskelett-Bauweise errichtet.
Die Sanierung erfolgt bei laufendem Betrieb der bereits sanierten Teile (Hochhaus und Verbinder Nord).
Ein möglichst langer Weiterbetrieb bzw. ein zügiger Wiederbetrieb von Küche und Casino, sowie einzelner Besprechungs- und Konferenzräume im Verbindergebäude ist zu gewährleisten.
Im Zuge der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erwartet der AG eine verbesserte Effizienz der Nutzung der Grundrisse innerhalb der Geschosse. Die wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen Gebäudestruktur ist daher im Rahmen der Planung nachzuweisen. Die bisherige Anordnung von Zellenbüros wird aufgegeben (Entkernung aller nichttragenden Innenwände, Abbruch von Schächten und Unterdecken, Fußböden und Estriche, die Demontage der alten Haustechnik und eine Neuorganisation der Grundrisse.
Im Zuge der Sanierungs- und Umbaumaßnahmen erwartet der AG eine verbesserte Effizienz der Nutzung der Grundrisse innerhalb der Geschosse. Die wirtschaftliche Ausnutzung der vorhandenen Gebäudestruktur ist daher im Rahmen der Planung nachzuweisen. Die bisherige Anordnung von Zellenbüros wird aufgegeben (Entkernung aller nichttragenden Innenwände, Abbruch von Schächten und Unterdecken, Fußböden und Estriche, die Demontage der alten Haustechnik und eine Neuorganisation der Grundrisse.
Der Sanierungsumfang umfasst eine umfangreiche energetische Sanierung des Gebäudes, die evtl. notwendige Brandschutzsanierung der tragenden Stahlskelett-Konstruktion bzw. die Überprüfung einer evtl. Brandschutzsanierung der tragenden Stahlbeton-Skelettbau-Konstruktion; die Sanierung der Fassade, der Fenster und Außentüren; die Sanierung der Dachflächen; die Haustechnik (Heizung, RLT-Anlagen, Sanitär, Elektro, EDV, Aufzüge, Entrauchung) sowie den gesamten Innenausbau mit der Optimierung einer Raumnutzungskonzeption und Flächennutzung im Sinne einer zukunftsorientierten Büroorganisation.
Der Sanierungsumfang umfasst eine umfangreiche energetische Sanierung des Gebäudes, die evtl. notwendige Brandschutzsanierung der tragenden Stahlskelett-Konstruktion bzw. die Überprüfung einer evtl. Brandschutzsanierung der tragenden Stahlbeton-Skelettbau-Konstruktion; die Sanierung der Fassade, der Fenster und Außentüren; die Sanierung der Dachflächen; die Haustechnik (Heizung, RLT-Anlagen, Sanitär, Elektro, EDV, Aufzüge, Entrauchung) sowie den gesamten Innenausbau mit der Optimierung einer Raumnutzungskonzeption und Flächennutzung im Sinne einer zukunftsorientierten Büroorganisation.
Die Nutzung der einzelnen Geschosse ist nach den Vorgaben des AGs zu prüfen und zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sind die besonderen Anforderungen an die Organisationsstruktur der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, ausgehend von einer überwiegenden Büronutzung bzw. Besprechungs- und Konferenznutzung, zu berücksichtigen. Diese sind noch mit der AG im Einzelnen festzulegen.
Die Nutzung der einzelnen Geschosse ist nach den Vorgaben des AGs zu prüfen und zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei sind die besonderen Anforderungen an die Organisationsstruktur der AOK Nordost – Die Gesundheitskasse, ausgehend von einer überwiegenden Büronutzung bzw. Besprechungs- und Konferenznutzung, zu berücksichtigen. Diese sind noch mit der AG im Einzelnen festzulegen.
Im Rahmen der Vorplanung wurden 3 Varianten dargestellt. Im Zuge der weiteren Ausarbeitung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird eine dieser Varianten mit dem AG festgelegt.
Fertigstellung / Bezugsfertigkeit des Bauvorhabens: voraussichtlich bis 30.11.2014.
Menge oder Umfang:
Die Generalplanung bezieht sich auf die Leistungsphasen 3 – 8.
Die Auftraggeberin behält sich eine stufenweise Beauftragung vor, beauftragt aber min. Stufe 1,
Dauer: 30 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dass keiner der in § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
(1) Erklärung, dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dass keiner der in § 4 Abs. 9 VOF genannten Fälle auf das Unternehmen zutrifft, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 4 Abs. 6 lit. a) - g) VOF genannten Straftaten verurteilt worden ist, dass keine wettbewerbswidrigen Abreden getroffen worden sind.
(2) Vorlage eines Nachweises der Mitgliedschaft in der Architektenkammer (gilt nur für den Bereich Objektplanung)
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist der genannte Nachweis unter (1) einzeln zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung, dass im Fall des Vertragsschlusses eine Betriebshaftpflicht abgeschlossen wird, bzw. ein gültiger Nachweis (Kopie) über das Vorhandensein einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung,
(2) Angabe des durchschnittlichen Jahresgesamtumsatzes (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre separat für die Bereiche Objektplanung, Fachplaner HKS+ELT sowie Tragwerksplanung
Allgemeine Hinweise:
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen den unter (1) genannten Nachweis jeweils einzeln erbringen. Den unter (2) genannten Nachweis kann gemeinsam erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Qualifikation des benannten Projektleiters (inbes. Berufsjahre, Berufsjahre als Projektleiter, Fachliche Ausbildung - mind. Ausbildung im Bereich Bauwesen, Bauingenieurwesen oder Architektur mit Fachhochschulabschluss, Zugehörigkeit zum Unternehmen).
(1) Qualifikation des benannten Projektleiters (inbes. Berufsjahre, Berufsjahre als Projektleiter, Fachliche Ausbildung - mind. Ausbildung im Bereich Bauwesen, Bauingenieurwesen oder Architektur mit Fachhochschulabschluss, Zugehörigkeit zum Unternehmen).
(2) Technische Ausstattung des Objektplaners (insbes. Anzahl der CAD Arbeitsplätze, wenigstens 3; Anzahl der Plotter, wenigstens 1; Vorhandensein eines AVA Programms).
(3) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Objektplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(3) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Objektplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(4) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Fachplaner HKLS und ELT. Dabei ist jeweils eine Referenz aus dem Bereich HKLS und eine Referenz aus dem Bereich ELT zu benennen. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(4) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Fachplaner HKLS und ELT. Dabei ist jeweils eine Referenz aus dem Bereich HKLS und eine Referenz aus dem Bereich ELT zu benennen. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(5) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Tragwerksplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 6 bearbeitet worden sein.
(5) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Sanierungen von Verwaltungsgebäuden im Bereich Tragwerksplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 6 bearbeitet worden sein.
(6) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbauprojekte, auch Neubauten, im Bereich Objektplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(6) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbauprojekte, auch Neubauten, im Bereich Objektplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(7) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbautprojekte, auch Neubauten, im Bereich Fachplaner HKLS und ELT. Dabei ist jeweils eine Referenz aus dem Bereich HKLS und eine Referenz aus dem Bereich ELT zu benennen. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(7) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbautprojekte, auch Neubauten, im Bereich Fachplaner HKLS und ELT. Dabei ist jeweils eine Referenz aus dem Bereich HKLS und eine Referenz aus dem Bereich ELT zu benennen. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 Mio € netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 8 bearbeitet worden sein.
(8) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbauprojekte, auch Neubauten, im Bereich Tragwerksplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 000 000 EUR netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 6 bearbeitet worden sein.
(8) Nachweis von max. 2 Referenzen für durchgeführte und umgesetze Hochbauprojekte, auch Neubauten, im Bereich Tragwerksplanung. Das Referenzprojekt muss nach dem 1.1.2005 fertigestellt worden sein und ein Investitionsvolumen von min. 10 000 000 EUR netto umfassen. Durch den Auftragnehmer müssen hierbei wenigstens die Leistungsphasen 3 - 6 bearbeitet worden sein.
(9) Angabe der Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren in den Bereichen Objektplanung, Fachplaner HKLS/ELT und Tragwerksplanung.
Allgemeine Hinweise:
Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft können die Nachweise gemeinschaftlich erbringen.
Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen,formlos anzugeben.
Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmer beziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen,formlos anzugeben.
Auf Verlangen des Auftraggebers ist spätestens vor Zuschlagserteilung die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den / der Bietern / Bietergemeinschaft beizubringen.
Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 18 Werktagen nach Abschlusses dieses Vertrages eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/ der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommen (GATS) ist in Höhe von 50 000 EUR zu stellen.
Der Auftragnehmer hat innerhalb von 18 Werktagen nach Abschlusses dieses Vertrages eine selbstschuldnerische schriftliche Bürgschaftserklärung durch ein Kreditinstitut oder einen Kreditversicherer, das/ der zugelassen ist in der EU oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommen (GATS) ist in Höhe von 50 000 EUR zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Architekten und Ingenieure (HOAI).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
A. Fachkunde insgesamt 70 % (1) Qualifikation des benannten Projektleiters: 10 % (a) Berufsjahre 35 % (b) Berufsjahre Projektleiter 35 % (c)Fachliche Ausbildung 10 % (d) Zugehörigkeit zum Unternehmen 20 % (2) Technische Ausrüstung Obketplaner: 5 % (a) Anzahl der CAD Arbeitsplätze 40 % (b) Anzahl Plotter 20 % (c) AVA Programm 40 % (3) Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Sanierungen von Verwaltungsgebäuden: 55 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % (4) Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Hochbauprojekte auch Neubauten: 30 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % B. Leistungsfähigkeit insgesamt 30 % (5) Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter getrennt nach Leistungsbildern in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren: 50 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % (6) Durchnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren: 50 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 %. Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der abrufbaren Bewertungsmatrix.
A. Fachkunde insgesamt 70 % (1) Qualifikation des benannten Projektleiters: 10 % (a) Berufsjahre 35 % (b) Berufsjahre Projektleiter 35 % (c)Fachliche Ausbildung 10 % (d) Zugehörigkeit zum Unternehmen 20 % (2) Technische Ausrüstung Obketplaner: 5 % (a) Anzahl der CAD Arbeitsplätze 40 % (b) Anzahl Plotter 20 % (c) AVA Programm 40 % (3) Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Sanierungen von Verwaltungsgebäuden: 55 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % (4) Referenzen für durchgeführte und umgesetzte Hochbauprojekte auch Neubauten: 30 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % B. Leistungsfähigkeit insgesamt 30 % (5) Durchschnittliche Anzahl qualifizierter Mitarbeiter getrennt nach Leistungsbildern in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren: 50 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 % (6) Durchnittlicher Jahresgesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren: 50 % (a) Objektplaner 50 % (b)Fachplaner HKLS und ELT 40 % (c)Tragwerksplaner 10 %. Die Auftraggeberin nimmt eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der abrufbaren Bewertungsmatrix.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Melanie von Lennep
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Frank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Im Teilnahmewettbewerb sind die vorgesehenen Formblätter zu verwenden. Diese können nach Registrierung auf der Plattform www.aok-business.de/ausschreibungen unter der entsprechenden Bekanntmachung heruntergeladen werden.
(4) Teilnahmeanträge sind schriftlich per Post im Original und einer Kopie bei der benannten Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Die Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Mail und/oder Telefax ist unzulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Festststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.§ 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
Quelle: OJS 2012/S 031-050292 (2012-02-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-06-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den VorstandsvorsitzendenFrank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordost - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den VorstandsvorsitzendenFrank Michalak, Behlertstraße 33 a, 14467 Potsdam, DEUTSCHLAND.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wurde im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-01 📅
Name: Carpus + Partner AG
Postanschrift: Forckenbeckstr. 61
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Quelle: OJS 2012/S 107-177544 (2012-06-04)