Generalplanungsleistungen für das Projekt "Neubau Zentralküche"

KRH Servicegesellschaft mbH

Die KRH Servicegesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft der KRH Klinikum Region Hannover GmbH, hat die Versorgung der Patienten der Krankenhäuser der KRH Klinikum Region Hannover GmbH an allen Standorten/Stationen durch Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ dauerhaft sicherzustellen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1,1 Mio. tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 0,25 Mio. Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3.200 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 9.600 Mahlzeiten/ Tabletts pro Tag liefern. Dazu können noch ca. 250.000 BKT in Großgebinden als Ausbaureserve für externe Kunden kommen. Der Auftragnehmer („Generalplaner“) hat sämtliche Beratungs- und Planungsleistungen, die notwendig und zweckmäßig zur Realisierung des Projekts sind, vollständig zur erbringen (siehe auch unten Ziffern (1) bis (3)). Er hat dabei sämtlichen logistischen Anforderungen vor Ort Rechnung zu tragen (u.a. betreffend die komplette Logistik in der Zentralküche, in und zwischen den einzelnen Krankenhäusern und innerhalb der Einrichtungen/ Stationen). Ferner hat er den Auftraggeber bei der Zertifizierung (EU-Zulassung für Großküchen) nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu unterstützen. Die Gesamtrealisierungskosten für die Umsetzung des Projekts (Immobilie, Außenanlagen, Honorare (KG 200, 300, 500 und 700); Haustechnik (KG 440, 450, 480, 490, KG 410, KG 420, KG 430, KG 477, KG 478); Küchentechnik (KG 471 und KG 472); Speisenverteilung (KG 611 und KG 612)) einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen EUR 16 Mio. (brutto) nicht überschreiten („Budgetobergrenze“). Angerechnet werden dabei etwaige Erlöse aus der gewinnbringenden Veräußerung des Altbestands. Der Nutzungsbeginn für die Zentralküche soll möglichst im dritten Quartal 2014 erfolgen. Die Umsetzung des Projekts setzt im Wesentlichen drei Eckpfeiler voraus:
(1) Neubau einer Zentralküche nebst kompletter technischer Ausstattung und allen Betriebsmitteln: Für den Neubau der Zentralküche steht ein unbebautes Grundstück in einem Gewerbegebiet bereit. Bei dem Neubau wird es sich im Wesentlichen um ein Logistikzentrum ohne eigene Speisenausgabe vor Ort handeln. Die Gebäudefläche wird ca. 4.000m2 betragen. Auf die Fläche der Küche werden dabei voraussichtlich lediglich ca. 80m2 entfallen. Das Gebäude wird in erster Linie aus Warenaufenthalts- und Kühlräumen, An- und Ablieferrampen sowie zwei vollständig redundant aufgebauten Portionierbändern und Spülstraßen bestehen. Das Gebäude wird dabei redundant aufgebaut sein, so dass bei Ausfall eines Systems (Portionierband und Spülstraße), das andere System zur Verfügung steht und die wesentlichen Leistungspflichten (vorübergehend) autonom erbringen kann. Daneben sind ausreichend Sozialräume für die ca. 100 Mitarbeiter an 365 Tagen vor Ort zu berücksichtigen. In der Zentralküche werden die Speisen in der Versorgungsform „Cook & Chill“ zubereitet werden. Der Conveniencegrad wird voraussichtlich ca. 60% betragen (Anteil der zugekauften Ware die portionierfertig geliefert wird und in keinem Fall weiter behandelt/ bearbeitet werden muss). Bei dem Cook & Chill Verfahren werden – überblicksartig – die warmen Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet und gegart, dann aber innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt (sog. Schnellkühlung). Die gekühlte Speise muss bei ununterbrochener Kühlkette bis zu drei Tage ohne Qualitätsverlust gelagert werden können. Die Speise wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder auf Verzehrtemperatur erwärmt (sog. Regenerierung). Nach der Speisenzubereitung werden die Speisen auf Tabletts zusammengestellt und in Kühlräumen gelagert. Zu den jeweiligen Mahlzeiten werden die Speisen sodann mittels Lkw zu den Krankenhäusern transportiert und dort vor Ort in speziellen – noch zu planenden und zu schaffenden – Aufwärmräumen aufgewärmt und servierfertig hergestellt und sodann an die Patienten verteilt. Wir gehen davon aus, dass die zu regenerierenden Speisen in den jeweiligen Stationen auf die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Temperaturen gebracht werden. Bei der Speisenverteilung ist allen gesetzlichen Regelungen umfassend Rechnung zu tragen. Für den Fall, dass es vereinzelte Störungen im Ablauf gibt, müssen entsprechende Redundanzen vorhanden sein, um die dauerhafte Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
(2) Beschaffung eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems mit optimaler Anbindung an die einzelnen Krankenhäuser und redundanter Auslegung: Die Patientenversorgung soll auf Grundlage eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems erfolgen. Dieses neu zu beschaffende Speisentransportsystem soll eine reibungslose und möglichst effektive Anbindung der Zentralküche an die einzelnen Krankenhäuser gewährleisten. Es ist vollständig redundant auszulegen, d.h. es ist sicherzustellen, dass bei etwaigen Störungen/Fehlern im Ablauf das System weiter einsatzbereit ist. Hierzu ist es zum einen erforderlich, dass den räumlichen Besonderheiten jedes einzelnen Krankenhauses und deren Stationen bezüglich der konkreten Speisenverteilung möglichst umfassend Rechnung getragen wird, zum anderen ist es notwendig, in den einzelnen Krankenhäusern die technischen und räumlichen Einrichtungen vor Ort zu schaffen, die einen reibungslosen, möglichst wartungsfreundlichen und redundanten Prozessablauf gewährleisten. Das Speisentransportsystem muss mit den Übergabestationen in den einzelnen Krankenhäusern daher möglichst perfekt harmonieren.
(3) Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung und Entsorgung/ Veräußerung der nicht mehr benötigten Ausstattung: Die in den Krankenhäusern und vor allem der aktuell in Betrieb befindlichen Interimsküche vorhandene – vor allem technische – Ausrüstung und Ausstattung bestehend aus Maschinen, Geräten, Inventar und Betriebsmitteln (“Altbestand“) (z.B. Spülstraßen, Kombidämpfer und Produktionsgeräte) ist, soweit dies möglich und zweckmäßig ist, möglichst bei der Umsetzung des Projekts einzubinden und ggf. umzurüsten. Ggf. ist der Altbestand zuvor instandzusetzen bzw. aufzubereiten und entsprechend zu bewerten. Eine möglichst umfassende Weiternutzung des Altbestands ist anzustreben. Soweit eine Weiternutzung des Altbestands nicht in Betracht kommt, ist dafür zu sorgen, dass diese möglichst gewinnbringend veräußert bzw. fachgerecht entsorgt wird. Bezüglich des Umgangs mit dem Altbestand hat eine umfassende, fachgerechte und rechtskonforme Dokumentation einherzugehen.
Vom Generalplaner sind sämtliche Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Rechtsberatung) zur Vorbereitung und Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ für Neubau, Logistik, Entsorgung und ergänzende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen:
- In der ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen gemäß HOAI – ggf. nebst einer Bonus-Malus-Regelung – der Leistungsphasen („LP“) 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Im Rahmen der LP 1 wird der Generalplaner zum gesamten Leistungsbedarf („Gesamtplanungsumfang“) beraten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber festlegen, welche konkreten Planungsleistungen für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
- In der zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner mit den Leistungen der LP 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Vertragsstufe zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von den Ergebnissen der ersten Vertragsstufe und der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
- In der dritten Vertragsstufe soll der Generalplaner – abhängig von der Art der Projektrealisierung – mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden.
Nähere Informationen zu dem aktuellen Planungsstand sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF mitgeteilt werden. Der Auftraggeber wird die Projektsteuerungsleistungen – soweit erforderlich – selber erbringen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-12-21 Auftragsbekanntmachung
2013-11-04 Bekanntmachung über vergebene Aufträge