Die KRH Servicegesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft der KRH Klinikum Region Hannover GmbH, hat die Versorgung der Patienten der Krankenhäuser der KRH Klinikum Region Hannover GmbH an allen Standorten/Stationen durch Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ dauerhaft sicherzustellen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1,1 Mio. tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 0,25 Mio. Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3.200 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 9.600 Mahlzeiten/ Tabletts pro Tag liefern. Dazu können noch ca. 250.000 BKT in Großgebinden als Ausbaureserve für externe Kunden kommen. Der Auftragnehmer („Generalplaner“) hat sämtliche Beratungs- und Planungsleistungen, die notwendig und zweckmäßig zur Realisierung des Projekts sind, vollständig zur erbringen (siehe auch unten Ziffern (1) bis (3)). Er hat dabei sämtlichen logistischen Anforderungen vor Ort Rechnung zu tragen (u.a. betreffend die komplette Logistik in der Zentralküche, in und zwischen den einzelnen Krankenhäusern und innerhalb der Einrichtungen/ Stationen). Ferner hat er den Auftraggeber bei der Zertifizierung (EU-Zulassung für Großküchen) nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu unterstützen. Die Gesamtrealisierungskosten für die Umsetzung des Projekts (Immobilie, Außenanlagen, Honorare (KG 200, 300, 500 und 700); Haustechnik (KG 440, 450, 480, 490, KG 410, KG 420, KG 430, KG 477, KG 478); Küchentechnik (KG 471 und KG 472); Speisenverteilung (KG 611 und KG 612)) einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen EUR 16 Mio. (brutto) nicht überschreiten („Budgetobergrenze“). Angerechnet werden dabei etwaige Erlöse aus der gewinnbringenden Veräußerung des Altbestands. Der Nutzungsbeginn für die Zentralküche soll möglichst im dritten Quartal 2014 erfolgen. Die Umsetzung des Projekts setzt im Wesentlichen drei Eckpfeiler voraus: (1) Neubau einer Zentralküche nebst kompletter technischer Ausstattung und allen Betriebsmitteln: Für den Neubau der Zentralküche steht ein unbebautes Grundstück in einem Gewerbegebiet bereit. Bei dem Neubau wird es sich im Wesentlichen um ein Logistikzentrum ohne eigene Speisenausgabe vor Ort handeln. Die Gebäudefläche wird ca. 4.000m2 betragen. Auf die Fläche der Küche werden dabei voraussichtlich lediglich ca. 80m2 entfallen. Das Gebäude wird in erster Linie aus Warenaufenthalts- und Kühlräumen, An- und Ablieferrampen sowie zwei vollständig redundant aufgebauten Portionierbändern und Spülstraßen bestehen. Das Gebäude wird dabei redundant aufgebaut sein, so dass bei Ausfall eines Systems (Portionierband und Spülstraße), das andere System zur Verfügung steht und die wesentlichen Leistungspflichten (vorübergehend) autonom erbringen kann. Daneben sind ausreichend Sozialräume für die ca. 100 Mitarbeiter an 365 Tagen vor Ort zu berücksichtigen. In der Zentralküche werden die Speisen in der Versorgungsform „Cook & Chill“ zubereitet werden. Der Conveniencegrad wird voraussichtlich ca. 60% betragen (Anteil der zugekauften Ware die portionierfertig geliefert wird und in keinem Fall weiter behandelt/ bearbeitet werden muss). Bei dem Cook & Chill Verfahren werden – überblicksartig – die warmen Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet und gegart, dann aber innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt (sog. Schnellkühlung). Die gekühlte Speise muss bei ununterbrochener Kühlkette bis zu drei Tage ohne Qualitätsverlust gelagert werden können. Die Speise wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder auf Verzehrtemperatur erwärmt (sog. Regenerierung). Nach der Speisenzubereitung werden die Speisen auf Tabletts zusammengestellt und in Kühlräumen gelagert. Zu den jeweiligen Mahlzeiten werden die Speisen sodann mittels Lkw zu den Krankenhäusern transportiert und dort vor Ort in speziellen – noch zu planenden und zu schaffenden – Aufwärmräumen aufgewärmt und servierfertig hergestellt und sodann an die Patienten verteilt. Wir gehen davon aus, dass die zu regenerierenden Speisen in den jeweiligen Stationen auf die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Temperaturen gebracht werden. Bei der Speisenverteilung ist allen gesetzlichen Regelungen umfassend Rechnung zu tragen. Für den Fall, dass es vereinzelte Störungen im Ablauf gibt, müssen entsprechende Redundanzen vorhanden sein, um die dauerhafte Versorgungssicherheit zu gewährleisten. (2) Beschaffung eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems mit optimaler Anbindung an die einzelnen Krankenhäuser und redundanter Auslegung: Die Patientenversorgung soll auf Grundlage eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems erfolgen. Dieses neu zu beschaffende Speisentransportsystem soll eine reibungslose und möglichst effektive Anbindung der Zentralküche an die einzelnen Krankenhäuser gewährleisten. Es ist vollständig redundant auszulegen, d.h. es ist sicherzustellen, dass bei etwaigen Störungen/Fehlern im Ablauf das System weiter einsatzbereit ist. Hierzu ist es zum einen erforderlich, dass den räumlichen Besonderheiten jedes einzelnen Krankenhauses und deren Stationen bezüglich der konkreten Speisenverteilung möglichst umfassend Rechnung getragen wird, zum anderen ist es notwendig, in den einzelnen Krankenhäusern die technischen und räumlichen Einrichtungen vor Ort zu schaffen, die einen reibungslosen, möglichst wartungsfreundlichen und redundanten Prozessablauf gewährleisten. Das Speisentransportsystem muss mit den Übergabestationen in den einzelnen Krankenhäusern daher möglichst perfekt harmonieren. (3) Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung und Entsorgung/ Veräußerung der nicht mehr benötigten Ausstattung: Die in den Krankenhäusern und vor allem der aktuell in Betrieb befindlichen Interimsküche vorhandene – vor allem technische – Ausrüstung und Ausstattung bestehend aus Maschinen, Geräten, Inventar und Betriebsmitteln (“Altbestand“) (z.B. Spülstraßen, Kombidämpfer und Produktionsgeräte) ist, soweit dies möglich und zweckmäßig ist, möglichst bei der Umsetzung des Projekts einzubinden und ggf. umzurüsten. Ggf. ist der Altbestand zuvor instandzusetzen bzw. aufzubereiten und entsprechend zu bewerten. Eine möglichst umfassende Weiternutzung des Altbestands ist anzustreben. Soweit eine Weiternutzung des Altbestands nicht in Betracht kommt, ist dafür zu sorgen, dass diese möglichst gewinnbringend veräußert bzw. fachgerecht entsorgt wird. Bezüglich des Umgangs mit dem Altbestand hat eine umfassende, fachgerechte und rechtskonforme Dokumentation einherzugehen. Vom Generalplaner sind sämtliche Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Rechtsberatung) zur Vorbereitung und Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ für Neubau, Logistik, Entsorgung und ergänzende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen: - In der ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen gemäß HOAI – ggf. nebst einer Bonus-Malus-Regelung – der Leistungsphasen („LP“) 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Im Rahmen der LP 1 wird der Generalplaner zum gesamten Leistungsbedarf („Gesamtplanungsumfang“) beraten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber festlegen, welche konkreten Planungsleistungen für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts erforderlich sind. - In der zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner mit den Leistungen der LP 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Vertragsstufe zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von den Ergebnissen der ersten Vertragsstufe und der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen). - In der dritten Vertragsstufe soll der Generalplaner – abhängig von der Art der Projektrealisierung – mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden. Nähere Informationen zu dem aktuellen Planungsstand sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF mitgeteilt werden. Der Auftraggeber wird die Projektsteuerungsleistungen – soweit erforderlich – selber erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Sämtliche Planungsleistungen zur Realisierung des Vergabegegenstandes.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KRH Servicegesellschaft mbH
Postanschrift: Stadionbrücke 6
Postleitzahl: 30459
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.krh.eu🌏
E-Mail: stefan.birnfeld@krh.eu📧
Telefon: +49 51192717275📞
Fax: +49 51192717279 📠
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.1.2013, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Generalplanungsleistungen Neubau Zentralküche, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen – möglichst einzeln in der Reihenfolge der geforderten Teilnahmebedingungen – jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
(5) In der Angebotsphase werden die Bieter nach der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF ggf. aufgefordert sein, etwaigen Verpflichtungen nach dem niedersächsischen Landesrecht – soweit einschlägig – nachzukommen und entsprechende Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(6) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 23.1.2012 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Text-form (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(7) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
(8) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.4.2013. Bieter, die im Vergabeverfahren einer etwaigen Fristverlängerung nicht zustimmen, werden aus dem Vergabeverfahren mangels wertbarer Angebote ausgeschlossen.
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.1.2013, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Generalplanungsleistungen Neubau Zentralküche, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen – möglichst einzeln in der Reihenfolge der geforderten Teilnahmebedingungen – jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
(5) In der Angebotsphase werden die Bieter nach der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF ggf. aufgefordert sein, etwaigen Verpflichtungen nach dem niedersächsischen Landesrecht – soweit einschlägig – nachzukommen und entsprechende Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(6) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 23.1.2012 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Text-form (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(7) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
(8) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.4.2013. Bieter, die im Vergabeverfahren einer etwaigen Fristverlängerung nicht zustimmen, werden aus dem Vergabeverfahren mangels wertbarer Angebote ausgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KRH Servicegesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft der KRH Klinikum Region Hannover GmbH, hat die Versorgung der Patienten der Krankenhäuser der KRH Klinikum Region Hannover GmbH an allen Standorten/Stationen durch Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ dauerhaft sicherzustellen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1,1 Mio. tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 0,25 Mio. Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3.200 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 9.600 Mahlzeiten/ Tabletts pro Tag liefern. Dazu können noch ca. 250.000 BKT in Großgebinden als Ausbaureserve für externe Kunden kommen. Der Auftragnehmer („Generalplaner“) hat sämtliche Beratungs- und Planungsleistungen, die notwendig und zweckmäßig zur Realisierung des Projekts sind, vollständig zur erbringen (siehe auch unten Ziffern (1) bis (3)). Er hat dabei sämtlichen logistischen Anforderungen vor Ort Rechnung zu tragen (u.a. betreffend die komplette Logistik in der Zentralküche, in und zwischen den einzelnen Krankenhäusern und innerhalb der Einrichtungen/ Stationen). Ferner hat er den Auftraggeber bei der Zertifizierung (EU-Zulassung für Großküchen) nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu unterstützen. Die Gesamtrealisierungskosten für die Umsetzung des Projekts (Immobilie, Außenanlagen, Honorare (KG 200, 300, 500 und 700); Haustechnik (KG 440, 450, 480, 490, KG 410, KG 420, KG 430, KG 477, KG 478); Küchentechnik (KG 471 und KG 472); Speisenverteilung (KG 611 und KG 612)) einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen EUR 16 Mio. (brutto) nicht überschreiten („Budgetobergrenze“). Angerechnet werden dabei etwaige Erlöse aus der gewinnbringenden Veräußerung des Altbestands. Der Nutzungsbeginn für die Zentralküche soll möglichst im dritten Quartal 2014 erfolgen. Die Umsetzung des Projekts setzt im Wesentlichen drei Eckpfeiler voraus:
Die KRH Servicegesellschaft mbH, eine Tochtergesellschaft der KRH Klinikum Region Hannover GmbH, hat die Versorgung der Patienten der Krankenhäuser der KRH Klinikum Region Hannover GmbH an allen Standorten/Stationen durch Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ dauerhaft sicherzustellen. Die geplante Produktionsmenge der neuen Zentralküche umfasst ca. 1,1 Mio. tablettierte Beköstigungstage (BKT) und ca. 0,25 Mio. Essen im Großgebinde. Die auf einem frei stehenden Grundstück neu zu errichtende Zentralküche muss ca. 3.200 Mahlzeiten/Tabletts pro Essen (Frühstück, Mittag, Abend), mithin ca. 9.600 Mahlzeiten/ Tabletts pro Tag liefern. Dazu können noch ca. 250.000 BKT in Großgebinden als Ausbaureserve für externe Kunden kommen. Der Auftragnehmer („Generalplaner“) hat sämtliche Beratungs- und Planungsleistungen, die notwendig und zweckmäßig zur Realisierung des Projekts sind, vollständig zur erbringen (siehe auch unten Ziffern (1) bis (3)). Er hat dabei sämtlichen logistischen Anforderungen vor Ort Rechnung zu tragen (u.a. betreffend die komplette Logistik in der Zentralküche, in und zwischen den einzelnen Krankenhäusern und innerhalb der Einrichtungen/ Stationen). Ferner hat er den Auftraggeber bei der Zertifizierung (EU-Zulassung für Großküchen) nach Verordnung (EG) Nr. 853/2004 zu unterstützen. Die Gesamtrealisierungskosten für die Umsetzung des Projekts (Immobilie, Außenanlagen, Honorare (KG 200, 300, 500 und 700); Haustechnik (KG 440, 450, 480, 490, KG 410, KG 420, KG 430, KG 477, KG 478); Küchentechnik (KG 471 und KG 472); Speisenverteilung (KG 611 und KG 612)) einschließlich aller vorbereitenden und begleitenden Maßnahmen dürfen EUR 16 Mio. (brutto) nicht überschreiten („Budgetobergrenze“). Angerechnet werden dabei etwaige Erlöse aus der gewinnbringenden Veräußerung des Altbestands. Der Nutzungsbeginn für die Zentralküche soll möglichst im dritten Quartal 2014 erfolgen. Die Umsetzung des Projekts setzt im Wesentlichen drei Eckpfeiler voraus:
(1) Neubau einer Zentralküche nebst kompletter technischer Ausstattung und allen Betriebsmitteln: Für den Neubau der Zentralküche steht ein unbebautes Grundstück in einem Gewerbegebiet bereit. Bei dem Neubau wird es sich im Wesentlichen um ein Logistikzentrum ohne eigene Speisenausgabe vor Ort handeln. Die Gebäudefläche wird ca. 4.000m2 betragen. Auf die Fläche der Küche werden dabei voraussichtlich lediglich ca. 80m2 entfallen. Das Gebäude wird in erster Linie aus Warenaufenthalts- und Kühlräumen, An- und Ablieferrampen sowie zwei vollständig redundant aufgebauten Portionierbändern und Spülstraßen bestehen. Das Gebäude wird dabei redundant aufgebaut sein, so dass bei Ausfall eines Systems (Portionierband und Spülstraße), das andere System zur Verfügung steht und die wesentlichen Leistungspflichten (vorübergehend) autonom erbringen kann. Daneben sind ausreichend Sozialräume für die ca. 100 Mitarbeiter an 365 Tagen vor Ort zu berücksichtigen. In der Zentralküche werden die Speisen in der Versorgungsform „Cook & Chill“ zubereitet werden. Der Conveniencegrad wird voraussichtlich ca. 60% betragen (Anteil der zugekauften Ware die portionierfertig geliefert wird und in keinem Fall weiter behandelt/ bearbeitet werden muss). Bei dem Cook & Chill Verfahren werden – überblicksartig – die warmen Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet und gegart, dann aber innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt (sog. Schnellkühlung). Die gekühlte Speise muss bei ununterbrochener Kühlkette bis zu drei Tage ohne Qualitätsverlust gelagert werden können. Die Speise wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder auf Verzehrtemperatur erwärmt (sog. Regenerierung). Nach der Speisenzubereitung werden die Speisen auf Tabletts zusammengestellt und in Kühlräumen gelagert. Zu den jeweiligen Mahlzeiten werden die Speisen sodann mittels Lkw zu den Krankenhäusern transportiert und dort vor Ort in speziellen – noch zu planenden und zu schaffenden – Aufwärmräumen aufgewärmt und servierfertig hergestellt und sodann an die Patienten verteilt. Wir gehen davon aus, dass die zu regenerierenden Speisen in den jeweiligen Stationen auf die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Temperaturen gebracht werden. Bei der Speisenverteilung ist allen gesetzlichen Regelungen umfassend Rechnung zu tragen. Für den Fall, dass es vereinzelte Störungen im Ablauf gibt, müssen entsprechende Redundanzen vorhanden sein, um die dauerhafte Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
(1) Neubau einer Zentralküche nebst kompletter technischer Ausstattung und allen Betriebsmitteln: Für den Neubau der Zentralküche steht ein unbebautes Grundstück in einem Gewerbegebiet bereit. Bei dem Neubau wird es sich im Wesentlichen um ein Logistikzentrum ohne eigene Speisenausgabe vor Ort handeln. Die Gebäudefläche wird ca. 4.000m2 betragen. Auf die Fläche der Küche werden dabei voraussichtlich lediglich ca. 80m2 entfallen. Das Gebäude wird in erster Linie aus Warenaufenthalts- und Kühlräumen, An- und Ablieferrampen sowie zwei vollständig redundant aufgebauten Portionierbändern und Spülstraßen bestehen. Das Gebäude wird dabei redundant aufgebaut sein, so dass bei Ausfall eines Systems (Portionierband und Spülstraße), das andere System zur Verfügung steht und die wesentlichen Leistungspflichten (vorübergehend) autonom erbringen kann. Daneben sind ausreichend Sozialräume für die ca. 100 Mitarbeiter an 365 Tagen vor Ort zu berücksichtigen. In der Zentralküche werden die Speisen in der Versorgungsform „Cook & Chill“ zubereitet werden. Der Conveniencegrad wird voraussichtlich ca. 60% betragen (Anteil der zugekauften Ware die portionierfertig geliefert wird und in keinem Fall weiter behandelt/ bearbeitet werden muss). Bei dem Cook & Chill Verfahren werden – überblicksartig – die warmen Speisenkomponenten auf herkömmliche Weise zubereitet und gegart, dann aber innerhalb von 90 Minuten auf eine Temperatur von unter 4 °C gekühlt (sog. Schnellkühlung). Die gekühlte Speise muss bei ununterbrochener Kühlkette bis zu drei Tage ohne Qualitätsverlust gelagert werden können. Die Speise wird erst unmittelbar vor der Ausgabe wieder auf Verzehrtemperatur erwärmt (sog. Regenerierung). Nach der Speisenzubereitung werden die Speisen auf Tabletts zusammengestellt und in Kühlräumen gelagert. Zu den jeweiligen Mahlzeiten werden die Speisen sodann mittels Lkw zu den Krankenhäusern transportiert und dort vor Ort in speziellen – noch zu planenden und zu schaffenden – Aufwärmräumen aufgewärmt und servierfertig hergestellt und sodann an die Patienten verteilt. Wir gehen davon aus, dass die zu regenerierenden Speisen in den jeweiligen Stationen auf die den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Temperaturen gebracht werden. Bei der Speisenverteilung ist allen gesetzlichen Regelungen umfassend Rechnung zu tragen. Für den Fall, dass es vereinzelte Störungen im Ablauf gibt, müssen entsprechende Redundanzen vorhanden sein, um die dauerhafte Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
(2) Beschaffung eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems mit optimaler Anbindung an die einzelnen Krankenhäuser und redundanter Auslegung: Die Patientenversorgung soll auf Grundlage eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems erfolgen. Dieses neu zu beschaffende Speisentransportsystem soll eine reibungslose und möglichst effektive Anbindung der Zentralküche an die einzelnen Krankenhäuser gewährleisten. Es ist vollständig redundant auszulegen, d.h. es ist sicherzustellen, dass bei etwaigen Störungen/Fehlern im Ablauf das System weiter einsatzbereit ist. Hierzu ist es zum einen erforderlich, dass den räumlichen Besonderheiten jedes einzelnen Krankenhauses und deren Stationen bezüglich der konkreten Speisenverteilung möglichst umfassend Rechnung getragen wird, zum anderen ist es notwendig, in den einzelnen Krankenhäusern die technischen und räumlichen Einrichtungen vor Ort zu schaffen, die einen reibungslosen, möglichst wartungsfreundlichen und redundanten Prozessablauf gewährleisten. Das Speisentransportsystem muss mit den Übergabestationen in den einzelnen Krankenhäusern daher möglichst perfekt harmonieren.
(2) Beschaffung eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems mit optimaler Anbindung an die einzelnen Krankenhäuser und redundanter Auslegung: Die Patientenversorgung soll auf Grundlage eines hochmodernen, dem Stand der Technik entsprechenden, Speisentransportsystems erfolgen. Dieses neu zu beschaffende Speisentransportsystem soll eine reibungslose und möglichst effektive Anbindung der Zentralküche an die einzelnen Krankenhäuser gewährleisten. Es ist vollständig redundant auszulegen, d.h. es ist sicherzustellen, dass bei etwaigen Störungen/Fehlern im Ablauf das System weiter einsatzbereit ist. Hierzu ist es zum einen erforderlich, dass den räumlichen Besonderheiten jedes einzelnen Krankenhauses und deren Stationen bezüglich der konkreten Speisenverteilung möglichst umfassend Rechnung getragen wird, zum anderen ist es notwendig, in den einzelnen Krankenhäusern die technischen und räumlichen Einrichtungen vor Ort zu schaffen, die einen reibungslosen, möglichst wartungsfreundlichen und redundanten Prozessablauf gewährleisten. Das Speisentransportsystem muss mit den Übergabestationen in den einzelnen Krankenhäusern daher möglichst perfekt harmonieren.
(3) Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung und Entsorgung/ Veräußerung der nicht mehr benötigten Ausstattung: Die in den Krankenhäusern und vor allem der aktuell in Betrieb befindlichen Interimsküche vorhandene – vor allem technische – Ausrüstung und Ausstattung bestehend aus Maschinen, Geräten, Inventar und Betriebsmitteln (“Altbestand“) (z.B. Spülstraßen, Kombidämpfer und Produktionsgeräte) ist, soweit dies möglich und zweckmäßig ist, möglichst bei der Umsetzung des Projekts einzubinden und ggf. umzurüsten. Ggf. ist der Altbestand zuvor instandzusetzen bzw. aufzubereiten und entsprechend zu bewerten. Eine möglichst umfassende Weiternutzung des Altbestands ist anzustreben. Soweit eine Weiternutzung des Altbestands nicht in Betracht kommt, ist dafür zu sorgen, dass diese möglichst gewinnbringend veräußert bzw. fachgerecht entsorgt wird. Bezüglich des Umgangs mit dem Altbestand hat eine umfassende, fachgerechte und rechtskonforme Dokumentation einherzugehen.
(3) Berücksichtigung der vorhandenen Ausstattung und Entsorgung/ Veräußerung der nicht mehr benötigten Ausstattung: Die in den Krankenhäusern und vor allem der aktuell in Betrieb befindlichen Interimsküche vorhandene – vor allem technische – Ausrüstung und Ausstattung bestehend aus Maschinen, Geräten, Inventar und Betriebsmitteln (“Altbestand“) (z.B. Spülstraßen, Kombidämpfer und Produktionsgeräte) ist, soweit dies möglich und zweckmäßig ist, möglichst bei der Umsetzung des Projekts einzubinden und ggf. umzurüsten. Ggf. ist der Altbestand zuvor instandzusetzen bzw. aufzubereiten und entsprechend zu bewerten. Eine möglichst umfassende Weiternutzung des Altbestands ist anzustreben. Soweit eine Weiternutzung des Altbestands nicht in Betracht kommt, ist dafür zu sorgen, dass diese möglichst gewinnbringend veräußert bzw. fachgerecht entsorgt wird. Bezüglich des Umgangs mit dem Altbestand hat eine umfassende, fachgerechte und rechtskonforme Dokumentation einherzugehen.
Vom Generalplaner sind sämtliche Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Rechtsberatung) zur Vorbereitung und Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ für Neubau, Logistik, Entsorgung und ergänzende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen:
Vom Generalplaner sind sämtliche Planungs- und Beratungsleistungen (mit Ausnahme der Rechtsberatung) zur Vorbereitung und Umsetzung des Projekts „Neubau Zentralküche“ für Neubau, Logistik, Entsorgung und ergänzende Maßnahmen gemäß den gesetzlichen Anforderungen zu erbringen:
- In der ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen gemäß HOAI – ggf. nebst einer Bonus-Malus-Regelung – der Leistungsphasen („LP“) 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Im Rahmen der LP 1 wird der Generalplaner zum gesamten Leistungsbedarf („Gesamtplanungsumfang“) beraten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber festlegen, welche konkreten Planungsleistungen für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
- In der ersten Vertragsstufe wird der Generalplaner mit den Planungsleistungen gemäß HOAI – ggf. nebst einer Bonus-Malus-Regelung – der Leistungsphasen („LP“) 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung) beauftragt. Im Rahmen der LP 1 wird der Generalplaner zum gesamten Leistungsbedarf („Gesamtplanungsumfang“) beraten und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber festlegen, welche konkreten Planungsleistungen für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts erforderlich sind.
- In der zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner mit den Leistungen der LP 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Vertragsstufe zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von den Ergebnissen der ersten Vertragsstufe und der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
- In der zweiten Vertragsstufe soll der Generalplaner mit den Leistungen der LP 4 (Genehmigungsplanung), 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe einschließlich der Erstellung der Leistungsbeschreibung für die Bauvergabe) und 7 (Mitwirken bei der Vergabe) beauftragt werden. Der genaue Umfang der im Rahmen dieser zweiten Vertragsstufe zu erbringenden Planungs- und Beratungsleistungen hängt von den Ergebnissen der ersten Vertragsstufe und der Art der Projektrealisierung ab (Beauftragung eines Generalunternehmers auf der Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschreibung oder Beauftragung von Einzelunternehmern auf der Grundlage konstruktiver Leistungsbeschreibungen).
- In der dritten Vertragsstufe soll der Generalplaner – abhängig von der Art der Projektrealisierung – mit Leistungen der Leistungsphasen 8 (Objektüberwachung) und 9 (Objektbetreuung) beauftragt werden.
Nähere Informationen zu dem aktuellen Planungsstand sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF mitgeteilt werden. Der Auftraggeber wird die Projektsteuerungsleistungen – soweit erforderlich – selber erbringen.
Nähere Informationen zu dem aktuellen Planungsstand sowie zum gegenwärtig geplanten Zeitplan und zur Grobkostenschätzung werden den zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerbern mit der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF mitgeteilt werden. Der Auftraggeber wird die Projektsteuerungsleistungen – soweit erforderlich – selber erbringen.
Referenznummer: KRH-2012-Generalplanerleistungen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hannover.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vom Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert – sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen vorzulegen:
(1) Darstellung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zum Unter-nehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit, zu Erfahrungen im Gesundheitswesen und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten.
(1) Darstellung des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft mit Angaben zum Unter-nehmen (Name, Rechtsform, Anschrift) und im Falle einer Bewerbergemeinschaft Erklärung zur Vertretungsberechtigung der Bewerbergemeinschaft und zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Darstellung soll darüber hinaus Angaben zur Eigentümer-/Gesellschafterstruktur, zum Schwerpunkt der geschäftlichen Tätigkeit, zu Erfahrungen im Gesundheitswesen und zu Erfahrungen mit vergleichbaren Ausschreibungen enthalten.
(2) Eigenerklärung des Bewerbers gemäß § 4 Abs. 2 VOF über die wirtschaftliche Verknüpfung und die auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 6 VOF, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einem der folgenden Straf-tatbestände bzw. der entsprechenden Vorschriften in anderen Staaten verurteilt worden ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Ab-geordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
(3) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 6 VOF, dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einem der folgenden Straf-tatbestände bzw. der entsprechenden Vorschriften in anderen Staaten verurteilt worden ist: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, d) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Ab-geordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
(4) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 9 VOF, dass auf den Bewerber die folgenden Tatbestände nicht zutreffen: a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entspre-chenden Lage befinden, b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben, e) die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
(4) Eigenerklärung des Bewerbers nach § 4 Abs. 9 VOF, dass auf den Bewerber die folgenden Tatbestände nicht zutreffen: a) die sich im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entspre-chenden Lage befinden, b) die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, c) die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, d) die ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben nicht erfüllt haben, e) die sich bei der Erteilung von Auskünften, die nach den §§ 4, 5 und 10 VOF eingeholt werden können, in erheblichem Maß falscher Erklärungen schuldig gemacht haben oder diese Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilen.
(5) Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
(5) Eigenerklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister (oder ein vergleichbares Register in anderen Staaten) für den Bewerber oder die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie die jeweils geschäftsführenden natürlichen Personen.
(6) Nachweis der Vertretungsmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft vertritt (z.B. durch Kopie des Handelsregisterauszuges oder durch Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(7) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Planungs- und Beratungsleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbarer Gesamtumsatz) aufgeschlüsselt nach den Leistungsbereichen Generalplanung, Objektplanung und Planungsleistungen für Technische Ausrüstung. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher vergleichbarer Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren mindestens EUR 3 Mio. betragen hat. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(7) Eigenerklärung über den Umsatz (netto): Erklärung über den Umsatz des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Planungs- und Beratungsleistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vergleichbarer Gesamtumsatz) aufgeschlüsselt nach den Leistungsbereichen Generalplanung, Objektplanung und Planungsleistungen für Technische Ausrüstung. Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn sein durchschnittlicher jährlicher vergleichbarer Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren mindestens EUR 3 Mio. betragen hat. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Umsatzhöhe auf den Umsatz eines Nachunternehmers beruft, wird dieser nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(8) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice). Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung eine Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall von EUR 4 Mio. aufweist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(8) Eigenerklärung zum Versicherungsumfang: Erklärung, dass und in welcher Höhe eine Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) besteht oder Nachweis des Bestehens und der Höhe einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z.B. durch Vorlage der Kopie einer Versicherungspolice). Der Bewerber gilt für den Auftrag nur als geeignet, wenn seine Versicherung eine Mindestdeckungssumme je Versicherungsfall von EUR 4 Mio. aufweist.
Mindeststandards: Sind bei den jeweiligen Nachweisen angegeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(9) Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF): Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 5 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung fest angestellt hat. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(9) Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (vgl. § 5 Abs. 5 lit. d) VOF): Die Übersicht ist aufzuteilen nach Architekten und Ingenieuren mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, anderen Ingenieuren und Architekten und sonstigen Mitarbeitern. Ein Bewerber gilt nur dann als geeignet, wenn er in den letzten drei Jahren jeweils durchschnittlich 5 Ingenieure und Architekten mit mindestens 5 Jahren Berufserfahrung nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung fest angestellt hat. Soweit sich der Bewerber für die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Mitarbeiter eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(10) Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu sind a) der vorgesehene Projektleiter sowie b) weitere verantwortliche Personen für die notwendigen und erforderlichen Planungsleistungen zu benennen (mindestens zwei) und jeweils folgende Angaben zu machen: Name, Berufliche Qualifikation, Anzahl der Berufsjahre insgesamt, Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen, Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie, Art der Bau- oder Planungsmaßnahme, Leistungszeitraum des Planers, Fertigstellung der geplanten Leistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen (soweit einschlägig). Für den Projektleiter und die weiteren verantwortlichen Personen ist überdies nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Soweit sich der Bewerber zum geforderten Nachweis auf Personen eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(10) Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF: Hierzu sind a) der vorgesehene Projektleiter sowie b) weitere verantwortliche Personen für die notwendigen und erforderlichen Planungsleistungen zu benennen (mindestens zwei) und jeweils folgende Angaben zu machen: Name, Berufliche Qualifikation, Anzahl der Berufsjahre insgesamt, Anzahl der Berufsjahre im Unternehmen, Angabe von mindestens einer und maximal 3 ausführlichen Referenzen unter Bezeichnung der Maßnahme, Rolle des Referenzinhabers, Angabe von Gebäudeart/Typologie, Art der Bau- oder Planungsmaßnahme, Leistungszeitraum des Planers, Fertigstellung der geplanten Leistungen (= Nutzerübergabe, ggf. Prognose), geplante Leistungsbilder samt Angabe der erbrachten Leistungsphasen (soweit einschlägig). Für den Projektleiter und die weiteren verantwortlichen Personen ist überdies nachzuweisen, dass sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Soweit sich der Bewerber zum geforderten Nachweis auf Personen eines Nachunternehmers beruft, werden diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(11) Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF): Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(11) Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (vgl. § 5 Abs. 5 lit. e) VOF): Aus der Dokumentation muss sich ergeben, dass der elektronische Datenaustausch grafischer und sonstiger Dateien in digitaler Form (GAEB-Schnittstelle, dxf.- bzw. dwg.-Dateien) sowie die kurzfristige Herstellung großformatiger Pläne (DIN A0 Plotter) gewährleistet ist. Soweit sich der Bewerber für die Dokumentation der technischen Ausstattung auf die Ausstattung eines Nachunternehmers beruft, wird diese nur gewertet, wenn der Nachunternehmer eine Verpflichtungserklärung gemäß § 5 Abs. 6 VOF abgibt.
(12) Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (vgl. § 5 Abs. 5 lit. b) VOF):
12.1 Nachweis von mindestens drei und höchstens fünf Referenzen über die abgeschlossene Planung – möglichst als Generalplaner – von Großküchen in Krankenhäusern (Mindestanforderung: Versorgung von mehr als 1.000 Betten, mindestens 3.000 Essen pro Tag) in der Versorgungsform „Cook & Chill“ innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe einer kurzen Auftragsbeschreibung nebst Skizzierung des Realisierungsmodells, der Liegenschaft (möglichst mit Bilddokumentation), dem wesentlichen planerischen Leistungsinhalt (z.B. unter Nennung der Leistungsbilder und Leistungsphasen gemäß HOAI) und Auftragswert, dem Zeit und Ort der Ausführung sowie der Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Über die angegebene Höchstzahl von fünf Referenzen (sog. vorrangige Referenzen) hinaus, dürfen drei weitere Referenzen (also maximal acht Referenzen) genannt werden (sog. nachrangige Referenzen), wenn der Bewerber nicht sicher ist, ob die vorrangingen Referenzen die Anforderungen des Auftraggebers möglichst gut erfüllen. Der Auftraggeber wird bei etwaigen Zweifeln die nachrangigen Referenzen prüfen und eine oder mehrere vorrangige Referen-zen durch diese ersetzen. Gewertet werden maximal fünf Referenzen.
12.1 Nachweis von mindestens drei und höchstens fünf Referenzen über die abgeschlossene Planung – möglichst als Generalplaner – von Großküchen in Krankenhäusern (Mindestanforderung: Versorgung von mehr als 1.000 Betten, mindestens 3.000 Essen pro Tag) in der Versorgungsform „Cook & Chill“ innerhalb der letzten drei Jahre unter Angabe einer kurzen Auftragsbeschreibung nebst Skizzierung des Realisierungsmodells, der Liegenschaft (möglichst mit Bilddokumentation), dem wesentlichen planerischen Leistungsinhalt (z.B. unter Nennung der Leistungsbilder und Leistungsphasen gemäß HOAI) und Auftragswert, dem Zeit und Ort der Ausführung sowie der Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Über die angegebene Höchstzahl von fünf Referenzen (sog. vorrangige Referenzen) hinaus, dürfen drei weitere Referenzen (also maximal acht Referenzen) genannt werden (sog. nachrangige Referenzen), wenn der Bewerber nicht sicher ist, ob die vorrangingen Referenzen die Anforderungen des Auftraggebers möglichst gut erfüllen. Der Auftraggeber wird bei etwaigen Zweifeln die nachrangigen Referenzen prüfen und eine oder mehrere vorrangige Referen-zen durch diese ersetzen. Gewertet werden maximal fünf Referenzen.
12.2 Nachweis von mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über die Erstellung von Hygienekonzepten für Großküchen im Krankenhausbereich (Mindestanforderung: Versorgung von mehr als 1.000 Betten, mindestens 3.000 Essen pro Tag) innerhalb der letzten 3 Jahre mit Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) unter Angabe einer kurzen Auftragsbeschreibung, dem Auftragsgegenstand, der Zeit und Ort der Ausführung sowie der Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Über die angegebene Höchstzahl von vier Referenzen (sog. vorrangige Referenzen) hinaus, dürfen drei weitere Referenzen (also maximal sieben Referenzen) genannt werden (sog. nachrangige Referenzen), wenn der Bewerber nicht sicher ist, ob die vorrangingen Referenzen die Anforderungen des Auftraggebers möglichst gut erfüllen. Der Auftraggeber wird bei etwaigen Zweifeln die nachrangigen Referenzen prüfen und eine oder mehrere vorrangige Referenzen durch diese ersetzen. Gewertet werden maximal vier Referenzen.
12.2 Nachweis von mindestens zwei und höchstens vier Referenzen über die Erstellung von Hygienekonzepten für Großküchen im Krankenhausbereich (Mindestanforderung: Versorgung von mehr als 1.000 Betten, mindestens 3.000 Essen pro Tag) innerhalb der letzten 3 Jahre mit Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) unter Angabe einer kurzen Auftragsbeschreibung, dem Auftragsgegenstand, der Zeit und Ort der Ausführung sowie der Bezeichnung des Auftraggebers (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse). Über die angegebene Höchstzahl von vier Referenzen (sog. vorrangige Referenzen) hinaus, dürfen drei weitere Referenzen (also maximal sieben Referenzen) genannt werden (sog. nachrangige Referenzen), wenn der Bewerber nicht sicher ist, ob die vorrangingen Referenzen die Anforderungen des Auftraggebers möglichst gut erfüllen. Der Auftraggeber wird bei etwaigen Zweifeln die nachrangigen Referenzen prüfen und eine oder mehrere vorrangige Referenzen durch diese ersetzen. Gewertet werden maximal vier Referenzen.
(13) Konzept zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistung unter Vorlage einer Projektdarstellung nebst einem groben Projektablaufplan auf maximal zehn DIN A 4 Seiten zur Umsetzung des Projekts: Aus dieser Darstellung muss u.a. (1) hervorgehen, welche (Fach)Planungsleistungen (mit Angabe der Kostengruppen, der Sonderfachleuten etc.) aus Sicht des Bewerbers zur Projektrealisierung insgesamt erforderlich sind und (2) in welchem zeitlichen Ablauf unter Nennung von Meilensteinen das Projekt nach Beauftragung des Generalplaners ablaufen könnte. Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern sollen diese und deren Funktion in der geforderten Projektdarstellung möglichst bereits benannt werden.
(13) Konzept zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistung unter Vorlage einer Projektdarstellung nebst einem groben Projektablaufplan auf maximal zehn DIN A 4 Seiten zur Umsetzung des Projekts: Aus dieser Darstellung muss u.a. (1) hervorgehen, welche (Fach)Planungsleistungen (mit Angabe der Kostengruppen, der Sonderfachleuten etc.) aus Sicht des Bewerbers zur Projektrealisierung insgesamt erforderlich sind und (2) in welchem zeitlichen Ablauf unter Nennung von Meilensteinen das Projekt nach Beauftragung des Generalplaners ablaufen könnte. Beabsichtigt der Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern sollen diese und deren Funktion in der geforderten Projektdarstellung möglichst bereits benannt werden.
(14) Darstellung des Qualitätsmanagements (und ggf. Nachweis seiner Zertifizierung) des Bewerbers/der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (vgl. § 5 Abs. 5 lit. f) VOF)
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Ggf. wird der Auftraggeber von dem für den Zuschlag ausgewählten Bieter entsprechende Sicherheiten verlangen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten die Bau-, Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Landes Niedersachsen, soweit sie anwendbar sind. Nähere Regelungen werden während der Angebotsphase festgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft müssen im Teilnahmeantrag einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gemäß § 19 VOF sind nur Bewerber zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt", "beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" zu tragen oder berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als "Architekt", "Beratender Ingenieur" oder "Ingenieur" tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach dieser Maßgabe benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 2.1) bis 2.3)). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (vgl. § 5 Abs. 3 VOF) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien (Technische Leistungsfähigkeit) und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise betreffend deren Technische Leistungsfähigkeit wie folgt maßgeblich: - Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (9): 10%- Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF (10): 10%- Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (11): 5%- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (12): insgesamt 40%a. 12.1: 25%b. 12.2: 15%- Konzept zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistung (13): 30%- Darstellung des Qualitätsmanagements (14): 5%Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als drei Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Die Kriterien für die Bewertung der eingereichten Teilnahmeanträge ergeben sich aus den geforderten Angaben in Abschnitt III. (Ziffer 2.1) bis 2.3)). Die Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt in drei Schritten: 1. Summarische Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen und ggf. Nachforderung (vgl. § 5 Abs. 3 VOF) 2. Vorliegen der Mindestanforderungen an die Eignung: als geeignet gelten Bewerber, die die geforderten Nachweise und Erklärungen vorgelegt haben, bei denen keine Ausschlussgründe nach §§ 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen und deren Erklärung über das Vorliegen von Einträgen in das Gewerbezentralregister nicht auf Unzuverlässigkeit schließen lässt, die ihre finanzielle Leistungsfähigkeit plausibel dargelegt haben, die die erforderlichen Mindestumsätze, den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen sowie die mindestens geforderten wertungsfähigen Referenzen nachweisen und dokumentiert haben, dass sie über die notwendige personelle und technische Ausstattung für den Auftrag verfügen. 3. Sollten mehr als drei Bewerber oder Bewerbergemeinschaften die Mindestanforderungen erfüllen und damit grundsätzlich als geeignet gelten, wird der Auftraggeber die am besten geeigneten Bewerber anhand der nachfolgenden Kriterien (Technische Leistungsfähigkeit) und der prozentual angegebenen Gewichtung hinsichtlich des Grades ihrer Eignung bewerten. Für diese vergleichende Wertung sind die von den Bewerbern genannten Nachweise betreffend deren Technische Leistungsfähigkeit wie folgt maßgeblich: - Übersicht über die durchschnittliche personelle Ausstattung in den vergangenen 3 Jahren unter Angabe der Ausbildung, Fachrichtung und Bürozugehörigkeit der Beschäftigten (9): 10%- Angaben über die vorgesehene technische Leitung gemäß § 5 Abs. 5 lit. c) VOF (10): 10%- Dokumentation, aus der hervorgeht, dass der Bewerber über eine ausreichende technische Ausstattung verfügt (11): 5%- Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen (12): insgesamt 40%a. 12.1: 25%b. 12.2: 15%- Konzept zur Realisierung der ausgeschriebenen Leistung (13): 30%- Darstellung des Qualitätsmanagements (14): 5%Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als drei Bewerber zur Angebotsaufforderung auszuwählen.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Nicht deutschsprachige Erklärungen oder Nachweise sind zu übersetzen.
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: KRH Servicegesellschaft mbH
Herrn Stefan Birnfeld, Controller/Projektmanager
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KRH-2012-Generalplanerleistungen
Zusätzliche Informationen
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.1.2013, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Generalplanungsleistungen Neubau Zentralküche, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen – möglichst einzeln in der Reihenfolge der geforderten Teilnahmebedingungen – jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(1) Teilnahmeanträge sowie die geforderten Erklärungen und Unterlagen sind bis zum 31.1.2013, 12:00 Uhr, schriftlich und rechtsverbindlich unterschieben (bei Bewerbergemeinschaften vom bevollmächtigten Vertreter) in verschlossenem Umschlag mit der äußerlichen Kennzeichnung „Ausschreibung Generalplanungsleistungen Neubau Zentralküche, Bitte nicht öffnen!" in zweifacher Ausfertigung (ein Original, eine Kopie) sowie zusätzlich in elektronischer Fassung auf CD oder DVD (der Teilnahmeantrag nebst allen geforderten Erklärungen und Unterlagen – möglichst einzeln in der Reihenfolge der geforderten Teilnahmebedingungen – jedenfalls auch im PDF-Format) an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle zu übersenden. Zusammen mit dem Teilnahmeantrag hat der Bewerber dem Auftraggeber eine Person und deren Stellvertreter nebst Kontaktdaten (vor allem E-Mail-Adresse und Telefonnummer) zu benennen (bei Bewerbergemeinschaften möglichst u.a. vom bevollmächtigten Vertreter), welche während des Vergabeverfahrens als Kontaktperson des Auftraggebers – auch für die Entgegennahme von Erklärungen – zur Verfügung steht.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(2) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Teilnahmeanträge unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bewerber nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bewerber einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bewerber vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Teilnahmeanträge. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bewerber bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Teilnahmeantrages allein verantwortlich. Die weitere Eignungsprüfung erfolgt entsprechend den unter Ziffer IV.1.2) geschilderten Schritten 2 und 3. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, von den ausgewählten Bewerbern zusätzlich Unterlagen zur Validierung der im Teilnahmewettbewerb gemachten Erklärungen abzufordern.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(3) Für die Ausarbeitung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die von ihm in diesem Vergabeverfahren verlangten Unterlagen (Erläuterungen, Erklärungen, Nachweise etc.) keiner gesetzlichen Gebühren- oder Honorarordnung unterliegen und damit nicht vergütungspflichtig sind.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
(4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Änderungen in der Zusammensetzung der Bewerber-/Bietergemeinschaft nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nach Maßgabe der Rechtsprechung nur eingeschränkt zulässig sind. Dies gilt entsprechend für den Austausch von Nachunternehmern, auf deren Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft beruft. Der Auftraggeber wird einem Austausch nur aus wichtigem Grund zustimmen. Der Austausch berechtigt zur Wiederholung der Eignungswertung. Es wird empfohlen, dass Unternehmen sich jeweils nur als Mitglied oder Nachunternehmer einer Bewerbergemeinschaft am Verfahren beteiligen. Mehrfachbeteiligungen führen zum Ausschluss der betreffenden Bewerbergemeinschaften, falls diese bzw. die betroffenen Unternehmen nicht nachweisen können, dass ihre Angebote völlig unabhängig voneinander formuliert wurden und daher die Gefahr der Beeinflussung des (Geheim-)Wettbewerbs nicht besteht.
(5) In der Angebotsphase werden die Bieter nach der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF ggf. aufgefordert sein, etwaigen Verpflichtungen nach dem niedersächsischen Landesrecht – soweit einschlägig – nachzukommen und entsprechende Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(5) In der Angebotsphase werden die Bieter nach der Aufforderung zur Verhandlung gemäß § 11 VOF ggf. aufgefordert sein, etwaigen Verpflichtungen nach dem niedersächsischen Landesrecht – soweit einschlägig – nachzukommen und entsprechende Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
(6) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 23.1.2012 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Text-form (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(6) Enthält die Bekanntmachung Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung der Bewerber gegen geltendes Recht, so haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich schriftlich und in Textform (per E-Mail) darauf hinzuweisen bzw. etwaige Fragen zu stellen. Fragen können bis zum 23.1.2012 an die unter Ziffer I.1) genannte Stelle in Text-form (per Post, Fax oder per E-Mail) gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich in Textform (per E-Mail). Telefonische Anfragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
(7) Vorliegend handelt es sich um ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).
(8) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.4.2013. Bieter, die im Vergabeverfahren einer etwaigen Fristverlängerung nicht zustimmen, werden aus dem Vergabeverfahren mangels wertbarer Angebote ausgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB.
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens sechs Tage nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens sechs Tage nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags beider Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags beider Vergabekammer maßgeblich ist.
Quelle: OJS 2012/S 248-411118 (2012-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-11-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Name: GIEL Planungsgesellschaft mbH
Land: Deutschland 🇩🇪
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens sechs Tage nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 107 GWB. Nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Vergabeverstoß im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggebern nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge muss spätestens sechs Tage nach Kenntniserlangung von dem Verstoß beim Auftraggeber geltend gemacht werden.
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben angegebenen Vergabekammer nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung schriftlich gestellt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), wobei für die Fristwahrung der Eingang des Nachprüfungsantrags bei der Vergabekammer maßgeblich ist.