Generalsanierung Mittelschule Obergünzburg: Objektplanung für Gebäude nach § 33 HOAI, Leistungsphasen 1-9 HOAI für die Generalsanierung Schulzentrum Obergünzburg
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung der Mittelschule Obergünzburg nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1). Der Schulverband Obergünzburg plant die Generalsanierung der Mittelschule und der angrenzenden Schwimmhalle. Ein wesentlicher Bestandteil ist die energetische Sanierung der Außenhülle (Fassade/Dach). Der Gebäudekomplex wurde im Jahr 1975 in Betrieb genommen. Es handelt sich um einen Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Eternitplatten). Seit Inbetriebnahme wurden bereits mehrere Sanierungen durchgeführt, u.a.: — Formaldehydsanierung im DG, — Flachdachsanierung durch einen "Satteldachaufsatz" (3.Obergeschoß), — Brandschutz- und Formaldehydsanierung in den Innenräumen. Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.a. folgende Kriterien zu beachten: — Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz, — Funktionalität, — Wirtschaftlichkeit, — Kosten für Bauunterhalt, — Brandschutz, — Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien, — Barrierefreiheit. Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschossen unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume, Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Der BRI beträgt mit der Schwimmhalle ca. 38 000 m³. Die Leistungsphase 3 für das Schulgebäude und die Schwimmhalle ist bis zum 30.6.2013 abzuschließen. Der AG legt größten Wert darauf, dass in der Leistungsphase 2 alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht werden, wobei bei der Lösungsfindung die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit mit zu betrachten sind. Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Sanierung des Schulgebäudes soll im Frühjahr 2014 beginnen und zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Der zeitliche Rahmen für die Sanierung der Schwimmhalle wird nach Abschluss des Entwurfes im Juni 2013 entschieden. Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 200 - 700 DIN 276) der Generalsanierung ca. 7 000 000 EUR brutto.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-03-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-02-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-02-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schulverband Obergünzburg vertreten durch den Schulverbandsvorsitzenden
Postanschrift: Marktplatz 1
Postleitzahl: 87634
Postort: Obergünzburg
Kontakt
E-Mail: buergermeister@oberguenzburg.de📧
Telefon: +49 83729200-0📞
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung;
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2009 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2010 und 2011 unter 1 000 000,00 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2)) dieser Bekanntmachung als die drei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2010 und 2011 nachzufordern;
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung;
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2009 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2010 und 2011 unter 1 000 000,00 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2)) dieser Bekanntmachung als die drei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2010 und 2011 nachzufordern;
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung der Mittelschule Obergünzburg nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Gegenstand des Auftrages sind Architektenleistungen zur Objektplanung, Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Generalsanierung der Mittelschule Obergünzburg nach dem Leistungsbild des § 33 HOAI und Anlage 11 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Leistungen bei Gebäuden gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 3, Abschnitt 1).
Der Schulverband Obergünzburg plant die Generalsanierung der Mittelschule und der angrenzenden Schwimmhalle. Ein wesentlicher Bestandteil ist die energetische Sanierung der Außenhülle (Fassade/Dach).
Der Gebäudekomplex wurde im Jahr 1975 in Betrieb genommen. Es handelt sich um einen Stahlbetonskellettbau mit vorgehängter Fassade (Verglasungen und Eternitplatten). Seit Inbetriebnahme wurden bereits mehrere Sanierungen durchgeführt, u.a.:
— Formaldehydsanierung im DG,
— Flachdachsanierung durch einen "Satteldachaufsatz" (3.Obergeschoß),
— Brandschutz- und Formaldehydsanierung in den Innenräumen.
Bei der geplanten Generalsanierung sind bei den Architektenleistungen u.a. folgende Kriterien zu beachten:
— Erhaltung, Erneuerung und teilweise Ergänzung der vorhandenen Bausubstanz,
— Funktionalität,
— Wirtschaftlichkeit,
— Kosten für Bauunterhalt,
— Brandschutz,
— Energetische Sanierung unter Berücksichtigung innovativer Ansätze in Verbindung mit ökologischen und nachhaltigen Kriterien,
— Barrierefreiheit.
Der zu sanierende Gebäudebestand wird abhängig von den Geschossen unterschiedlich genutzt (Verwaltungsräume, Klassen- und Fachklassenräume, Gruppen- und Lehrmittelräume, Technik- und Lagerräume). Der BRI beträgt mit der Schwimmhalle ca. 38 000 m³.
Die Leistungsphase 3 für das Schulgebäude und die Schwimmhalle ist bis zum 30.6.2013 abzuschließen. Der AG legt größten Wert darauf, dass in der Leistungsphase 2 alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht werden, wobei bei der Lösungsfindung die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit mit zu betrachten sind.
Die Leistungsphase 3 für das Schulgebäude und die Schwimmhalle ist bis zum 30.6.2013 abzuschließen. Der AG legt größten Wert darauf, dass in der Leistungsphase 2 alternative Lösungsmöglichkeiten untersucht werden, wobei bei der Lösungsfindung die Kriterien Ökologie und Nachhaltigkeit mit zu betrachten sind.
Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Sanierung des Schulgebäudes soll im Frühjahr 2014 beginnen und zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Der zeitliche Rahmen für die Sanierung der Schwimmhalle wird nach Abschluss des Entwurfes im Juni 2013 entschieden.
Die Sanierung muss bei laufendem Schulbetrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Die Sanierung des Schulgebäudes soll im Frühjahr 2014 beginnen und zum 31.12.2017 abgeschlossen sein. Der zeitliche Rahmen für die Sanierung der Schwimmhalle wird nach Abschluss des Entwurfes im Juni 2013 entschieden.
Nach derzeitigem Kenntnisstand betragen die Kosten (KG 200 - 700 DIN 276) der Generalsanierung ca. 7 000 000 EUR brutto.
Beschreibung der Optionen:
Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant:
Stufe 1: Leistungsphase 1-3 lt. HOAI § 33 für den Gesamtkomplex,
Stufe 2: Leistungsphase 4-5 lt. HOAI § 33 für das Schulgebäude,
Stufe 2a: Leistungsphase 4-5 lt. HOAI § 33 für die Schwimmhalle,
Stufe 3: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33 für das Schulgebäude,
Stufe 3a: Leistungsphase 6-9 lt. HOAI § 33 für die Schwimmhalle.
Als erstes wird die Leistungsstufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Stufen und Leistungsphasen und eventuellen Bauabschnitten besteht nicht.
Dauer: 66 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Obergünzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a-d VOF;
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll;
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF;
b) Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter;
c) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist mit der Bewerbung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist;
a) Referenzen des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung, und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten. Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen die Leistungsphase 4 abgeschlossen ist;
b) Referenzen des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten;
b) Referenzen des vorgesehenen Stellvertreters des tatsächlichen Leistungserbringers der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung). Die Referenzliste muss die unter c) geforderten Angaben enthalten;
c) Referenzen der Büroorganisation der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung) mit Nennung folgender Angaben:
c) Referenzen der Büroorganisation der in den Jahren 2007-2011 erbrachten vergleichbaren Leistungen (Umbauten, Modernisierungen/öffentlicher Auftraggeber/Kosten- und Termineinhaltung und Kriterien laut Aufgabenbeschreibung in II.1.5) dieser Veröffentlichung) mit Nennung folgender Angaben:
— Auftraggeber,
— Name und Telefonnummer des Ansprechpartners des Auftraggebers,
— Bauzeit,
— Beauftragte Lph. mit Ausführungszeitraum,
— Angabe von BGF / BRI,
— Angabe der Kosten KG 300 und KG 400,
— Erläuterung zum Projekt.
d) Erläuterung des Büroaufbaus durch eine nachvollziehbare, plausible Darstellung (z.B. kaufmännische Struktur des Unternehmens), der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und Ablauf, Qualitätssicherung, etc.) sowie der Bürostruktur (Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht identisch mit Büroaufbau);
d) Erläuterung des Büroaufbaus durch eine nachvollziehbare, plausible Darstellung (z.B. kaufmännische Struktur des Unternehmens), der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Aufbau und Ablauf, Qualitätssicherung, etc.) sowie der Bürostruktur (Organisation/Fachabteilungen, soweit nicht identisch mit Büroaufbau);
e) Angabe der techn. Ausstattung des Unternehmens;
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a-c gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher und privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte nachzufordern. Bewerber bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3) a-c gemachten Angaben nicht korrekt sind, können von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragssfalle ist eine Versicherung mit den nachfolgend aufgeführten Bedingungen abzuschließen:
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und über 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000,00 EUR für Personenschäden und über 2 000 000,00 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsschäden mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsnehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch die Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate (muss aus Nachweis ersichtlich sein), gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an sein und muss der Bewerbung beiliegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein diesbezüglicher Nachweis vorgelegt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Verordnung über Honorare für Leistungen der Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit Fassung vom 11.8.2009) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haben mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Ja, es sind die Nachweise nach Pkt. III.2.1) d) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 5
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3) (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Finanzielle und Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 20 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der unter III.2.3) (fachliche Eignung) genannten Angaben und Nachweise (Wertungskriterien) bilden 70 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Die mögliche Punktzahl der sonstigen Wertungskriterien (Reaktionszeit, Übersichtlichkeit der Bewerbung) bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte.
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
a) Mit den Bewerbungsunterlagen ist der "Teilnahmeantrag" ausgefüllt einzureichen. Dieser Antrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind können bei der Kontaktstelle nach Nr. I.1) angefordert werden;
b) Die Anträge auf Teilnahme sind unterschrieben im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung beim Auftraggeber auf dem Postweg oder direkt einzureichen.
Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;
c) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben;
d) Der Auftraggeber wird zur Bewertung ein gewichtetes Punktesystem anwenden. Für die einzelnen Kriterien werden 0 bis 5 Punkte vergeben. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich aus den erreichten Punkten, multipliziert mit der festgesetzten Gewichtung;
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2009 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2010 und 2011 unter 1 000 000,00 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2)) dieser Bekanntmachung als die drei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
e) Bewerber, deren Unternehmen/Büros nach dem 1.1.2009 gegründet wurden oder deren Nettoumsatz sich in den Jahren 2010 und 2011 unter 1 000 000,00 EUR bewegt hat, fahren eine eigenständige Bewertung, da sie als Berufsanfänger bzw. kleinere Büroorganisationen im Sinne des § 2 Abs. 3 VOF gelten. Diejenigen Bewerber, die in dieser eigenständigen Bewertung unter Berücksichtigung aller Wertungskriterien (siehe IV.1.2)) dieser Bekanntmachung als die drei am besten geeignetsten Bewerber ermittelt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, geeignete Nachweise über die Bürogründung oder den Umsatz in den Jahren 2010 und 2011 nachzufordern;
f) Während der Bauzeit (Lph. 8) muss die tägliche Präsenz vor Ort gewährleistet sein. Dies wird vertraglich vereinbart werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern, Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilanstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Verwaltungsgemeinschaft Obergünzburg
Postanschrift: Marktplatz 1
Postort: Obergünzburg
Postleitzahl: 87634
Telefon: +49 83729200-0📞
Quelle: OJS 2012/S 027-043873 (2012-02-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Architekturentwurf
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Architekturentwurf📦
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: DE27B.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Projekteinschätzung (25)
2. Erwartete fachliche Leistung (25)
3. Aus dem Bewerbungsgespräch gewonnen Eindrück hinsichtlich der Projektleitung (25)
4. Preis (15)
5. Gesamteindruck (10)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-05-18 📅
Name: müllerschurr.architekten
Postanschrift: Ruderatshofener Str. 4
Postort: Marktoberdorf
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland 🇩🇪