Geologische Erarbeitung digitaler Horizontkarten Tertiär 1: 50 000

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Für den südlichen Teil der Lausitz liegen Horizontkarten des Tertiärs für die Einheitsblätter Hoyerswerda, Weißwasser, Kamenz und Niesky/Zodel als analoge Autorenoriginale im Archiv des LfULG vor. Diese Karten entsprechen nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand, sie sind geologisch neu zu bearbeiten und in digitale Form zu überführen. Geologisch neu zu bearbeiten sind die Tertiäranteile der Blätter Hoyerswerda (L 4550), Weißwasser (L 4552), Bad Muskau (L 4554) sowie die Blätter Radeburg (L 4748), Kamenz (L 4750), Großdubrau (L 4752) und Niesky/Zodel (L 4754/L 4756) im Maßstab 1:50 000, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zu quartären und prätertiären Einheiten einschließlich anschließender Digitalisierung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-11-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-09-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-09-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2012-09-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltinformationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltinformationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Postanschrift: Postfach 540137
Postleitzahl: 01311
Postort: Dresden
Kontakt
E-Mail: regina.dammasch@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35126121307 📞
Fax: +49 35126121399 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-09-17 📅
Einreichungsfrist: 2012-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-09-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 188-309467
ABl. S-Ausgabe: 188

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den südlichen Teil der Lausitz liegen Horizontkarten des Tertiärs für die Einheitsblätter Hoyerswerda, Weißwasser, Kamenz und Niesky/Zodel als analoge Autorenoriginale im Archiv des LfULG vor. Diese Karten entsprechen nicht mehr dem aktuellen Kenntnisstand, sie sind geologisch neu zu bearbeiten und in digitale Form zu überführen. Geologisch neu zu bearbeiten sind die Tertiäranteile der Blätter Hoyerswerda (L 4550), Weißwasser (L 4552), Bad Muskau (L 4554) sowie die Blätter Radeburg (L 4748), Kamenz (L 4750), Großdubrau (L 4752) und Niesky/Zodel (L 4754/L 4756) im Maßstab 1:50 000, insbesondere hinsichtlich der Abgrenzung zu quartären und prätertiären Einheiten einschließlich anschließender Digitalisierung.
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Referenznummer: 13-0345.40/59/34
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01326 Dresden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Angaben zur technischen Ausstattung in Bezug auf die digitale Bearbeitung.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2013-01-18 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-11-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Frau Dammasch

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 13-0345.40/59/34

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landesdirektion Leipzig - 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: wiltrud.kadenbach@ldl.sachsen.de 📧
Telefon: +49 341977-1040 📞
Fax: +49 341977-1049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2012/S 188-309467 (2012-09-17)