Gewässerstrukturkartierung 4
Es erfolgt die Erhebung der Gewässerstruktur nach dem Feinverfahren Baden-Württemberg an Gewässern 1. und 2. Ordnung des WRRL-Teilnetzes. Die Datenerhebung erfolgt zwingend in fest vorgegebenen vegetationsfreien Zeiten. Diese beschränken sich für die Frühjahrskartierung auf die Monate März bis Mai und die Herbstkartierung auf die Monate September bis Dezember. Die Daten werden mit dem von der LUBW kostenlos zur Verfügung gestellten EDV-Tool GeStruk-Editor in eine vorgegebene Datei erfasst und mit dieser dem Auftraggeber übermittelt. Jeder Kartierabschnitt gemäß des Feinverfahrens muss fotografisch dokumentiert werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2013-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-12-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2012-12-19
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Auftragsbekanntmachung
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2013-03-26
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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