Glas- und Gebäudereinigung in der Albert-Schweitzer-Schule, Schluchtweg 1, 22337 Hamburg, für die Zeit ab 1.10.2012 bis auf Weiteres

Finanzbehörde Hamburg

Glas- und Gebäudereinigung in der Albert-Schweitzer-Schule, Schluchtweg 1, 22337 Hamburg, für die Zeit ab 1.10.2012 bis auf Weiteres.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-06-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-04-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-04-27 Auftragsbekanntmachung
2012-08-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigung von Schulen
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung ca. 6 800 qm sowie Glasreinigung 1 600 qm.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigung von Schulen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Finanzbehörde Hamburg
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Postleitzahl: 20354
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-27 📅
Einreichungsfrist: 2012-06-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 89-146599
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Glas- und Gebäudereinigung in der Albert-Schweitzer-Schule, Schluchtweg 1, 22337 Hamburg, für die Zeit ab 1.10.2012 bis auf Weiteres.
Referenznummer: 2011000108
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zuverlässig ist ein Bieter, der seinen gesetzlichen Verpflichtungen (insbesondere zur Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsabgaben) nachgekommen ist und der aufgrund der Erfüllung früherer Verträge im Bereich der Gebäudereinigung eine einwandfreie Ausführung einschließlich Gewährleistung erwarten lässt.
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Bei der Beurteilung der „Zuverlässigkeit“ wird u.a. die Mitgliedschaft in der Prüf- und Beratungsstelle für das Gebäudereiniger-Handwerk Hamburg e.V. (PBSt) bzw. die Bereitschaft des Bieters, sich im Einzelfall auf Honorarbasis durch die PBSt prüfen zu lassen, herangezogen. Erklärt sich ein Bieter nicht mit einer Prüfung durch die PBSt einverstanden, kann der Auftraggeber vom Bieter die Überlassung sozialversiche-rungs- und lohnsteuerrechtlicher Unterlagen verlangen und / oder eigene Prüfungen entsprechend den Gepflogenheiten der PBSt vornehmen, um seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.
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Von allen Bietern ist eine Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit abzugeben. Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) überprüft; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Von in- und ausländischen Bietern wird von der Vergabestelle für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen; von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Sofern ein Bieter bis zum Einreichungstermin keine Reinigungsaufträge für die FHH ausgeführt hat, sind möglichst aktuelle Referenzen über anderweitige gleichartige Reinigungsdienstleistungen (möglichst in vergleichbaren Objekten) beizubringen (Aufstellung mit Adresse, Name des aktuellen Ansprechpartners, Telefon).
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Bieter, die sich in den letzten 12 Monaten im Bereich „Gebäudereinigung“ betätigt haben und sich in diesem Zeitraum um öffentliche Aufträge beworben haben, können sich auf frühere Angaben beziehen, sofern sich zwischenzeitlich keine Änderungen ergeben haben.
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Leistungsmängel und negative Erfahrungen der FHH mit einem Bieter, die sich auf Reinigungsverträge in der Vergangenheit beziehen, finden im Rahmen der Eignungsprüfung ebenfalls Berücksichtigung und können die Leistungsfähigkeit eines Bieters bis hin zum Angebotsausschluss beeinträchtigen.
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U.a. begründen Abmahnungen und fristlose Kündigungen in jüngerer Vergangenheit wegen mangelnder Reinigungsleistung eines Bieters eine genaue Überprüfung durch die Vergabestelle. Unter Zugrundelegung der Unternehmensverhältnisse zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe wird dann in Einzelprüfung festgestellt, ob das Angebot wegen der in der Vergangenheit aufgetretenen Mängel und negativen Erfahrungen von der weiteren Wertung ausgeschlossen wird.
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) erwartet die Anwendung neuester Techniken und Erkenntnisse des Gebäudereinigerhandwerks und verlangt mit den Reinigungsleistungen nicht nur die Erbringung von säubernden, sondern auch von pflegenden und substanzerhaltenden Tätigkeiten. Aus diesem Grund werden gesteigerte Voraussetzungen an das Vorliegen der Fachkunde geknüpft.
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Fachkundig ist der Bieter, der durch Vorlage einer Kopie seiner gültigen Handwerkskarte der zuständigen Handwerkskammer die Eintragung als zulassungsfreies Handwerk „Gebäudereiniger“ belegt.
Darüber hinaus ist der Nachweis zu führen, dass der Inhaber des Reinigungsunternehmens über eine ab-geschlossene Berufsausbildung im Gebäudereinigerhandwerk (Geselle / Gesellin im Gebäudereiniger-handwerk) verfügt oder der Betrieb an verantwortlicher Stelle durch eine(n) Gesellen / Gesellin geführt wird.
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Bieter aus dem Ausland können ihre Fachkunde durch die Beschäftigung eines Gesellen/ Gesellin im Gebäudereinigerhandwerk an verantwortlicher Stelle oder durch Beschäftigte, die einen den vorgenannten deutschen Abschlüssen vergleichbaren Abschluss aufweisen, belegen. Gleichwertige Bescheinigungen bzw. Nachweise von Stellen ihres Heimatlandes sind mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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Wird die ausgeschriebene Leistung auf Glasreinigungsarbeiten beschränkt, so ist der Einsatz eines Facharbeiters in aufsichtführender Position für die Erfüllung der von der FHH geforderten gesteigerten Fachkunde ausreichend.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Über das Online-Portal Hamburg-Service (gateway.hamburg.de) können Sie sich für die elektronische Vergabe registrieren und erhalten dort die Verdingungsunterlagen kostenfrei. Die Ausschreibungsunterlagen können auch schriftlich und gegen Voreinsendung von 5,00 EUR an die Finanzbehörde Hamburg, Hauptgeschäftsstelle, Zimmer 100, Postbank Hamburg Nr. 391336-206, BLZ 20010020, unter der Projektnummer: 2011000108 angefordert oder von Montag bis Freitag von 9 - 14 Uhr eingesehen oder erworben werden.
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Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-09-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Yvonne Philippi
Internetadresse: www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
Name: Finanzbehörde Hamburg
Kontaktperson: Hauptgeschäftszimmer (Raum 100)
E-Mail: finanzbehoerde.poststelle@fb.hamburg.de 📧
Fax: +49 428231402 📠
URL der Dokumente: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.ausschreibungen.hamburg.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-10-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2011000108

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Postanschrift: Rödingsmarkt 2
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen. Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2012/S 089-146599 (2012-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-08-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 40428232786 📞
Fax: +49 40428231364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 167-276599
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 89-146599
ABl. S-Ausgabe: 167

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 46 863,13 💰
80 700,63 💰

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-08-20 📅
Name: KARO-Gebäudereinigungs GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anja Hühn

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitetdie Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen. Vergabevorschriften imVergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nurdann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßeseingelegt wird. Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2012/S 167-276599 (2012-08-29)