Glas- und Unterhaltsreinigung

Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch

Die zu vergebende Dienstleistung betrifft die Glas- und Unterhaltsreinigung in der neu gebauten Direktion der AOK NordWest in Dortmund (Los 1) sowie in den Standorten Neumünster und Oldenburg (Los 2).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-03-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-03-16 Auftragsbekanntmachung
2012-03-22 Ergänzende Angaben
2012-04-03 Ergänzende Angaben
2012-05-03 Ergänzende Angaben
2012-07-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2012-03-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führt im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin-Mitte
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de 📧
Fax: +49 30346462777 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-16 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 56-091634
ABl. S-Ausgabe: 56
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND, 2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat, 3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer: Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Unterauftragnehmer haben insbesondere 3 Referenzprojekte für die jeweils betroffene Teilleistung mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitraumes sowie der Auftraggeberin mit Anschrift, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer gemäß des den Ausschreibungsunterlagen beiliegeden Referenzblatts anzugeben. Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden, 4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Abschluss der Leistung Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, die durch den gleichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrags war, freihändig gemäß § 3 Abs. 4 lit. g) VOL/A-EG zu vergeben.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Dienstleistung betrifft die Glas- und Unterhaltsreinigung in der neu gebauten Direktion der AOK NordWest in Dortmund (Los 1) sowie in den Standorten Neumünster und Oldenburg (Los 2).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Glas- und Unterhaltsreinigung der Direktion in Dortmund.
Kurze Beschreibung:
Der Umfang der Glas- und Unterhaltsreinigung in der Direktion in Dortmund umfasst die Reinigung von in der Ausschreibung näher bezeichneten Flächen der neu errichteten Direktion in Dortmund.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glas- und Unterhaltsreinigung des Kundencenters in Oldenburg und der Regionaldirektion Neumünster.
Kurze Beschreibung:
Die Glas- und Unterhaltsreinigung in Oldenburg und Neumünster umfasst die Reinigung der beiden Standorte der AOK gemäß dem in den Auschreibungsunterlagen näher bezeichneten Umfang.
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragsdauer verlängert sich längstens zweimal um jeweils 12 Monate, soweit nicht 6 Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung zum 31.12.2016.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 Abs. 4, 6 VOL/A-EG.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis einer aktuell bestehenden, angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers in Kopie mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: 1 000 000,00 EUR gegen Personenschäden pro Person; 500 000,00 EUR gegen Sachschäden; 100 000 EUR gegen Vermögensschäden inklusive Datenschutz; 50 000,00 EUR gegen den Verlust von Schlüsseln; alternativ, falls keine besteht, Abgabe einer Eigenerklärung, dass diese im Auftragsfall unverzüglich abgeschlossen wird.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Vorlage einer Verpflichtungerklärung zur Wahrung des Datenschutzes gemäß § 5 BDSG,
(2) Vorlage von jeweils 3 Referenzen über die Erbingung von Unterhaltsreinigungen und Glasreinigungen. Erfoderlich ist die Angabe von jeweils aktuellen Referenzen innerhalb der letzten drei Kalenderjahre, die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind.
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Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer gelten die unter Ziff. VI.3) gemachten Ausführungen mit der Maßgabe, das bei Bietergemeinschaften jeder Bieter die geforderte Verpflichtungserklärung zur Wahrung des Datenschutzes beizubringen hat.
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Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Rechtsform gesamtschuldnerischer Haftung.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2012-06-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2012-05-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jan Sulk

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2012-08-01 📅
Datum des Endes: 2014-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND,
2. Allgemeiner Hinweis für Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung durch die jeweiligen Mitglieder im Einzelfall rechtmäßig ist. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten und haben in den Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Bietergemeinschaften haben eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Bietergemeinschaftserklärung ist vollständig unterzeichnet mit den Angebotsunterlagen vorzulegen. Die in der Vergabebekanntmachung geforderten Eignungsnachweise unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der Vergabebekanntmachung sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise können gemeinsam erbracht werden. Die Nachweise sind dabei jeweils auf den Teilbereich zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat,
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3. Allgemeiner Hinweis Unterauftragnehmer:
Ein Unternehmen kann sich zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, § 7 Absatz 9 VOL/A-EG. Die Weitergabe von Teilleistungen an Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin.
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Will sich der Bieter für die Vertragsauführung der Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers bedienen, so sind die geforderten Eignungsnachweise gemäß Punkt III.2.3) der Vergabebekanntmachung grundsätzlich auch für den Unterauftragnehmer zu erbringen. Die Eignungsnachweise unter Punkt III.2.3) der Bekanntmachung sind jeweils auf die Leistung zu beziehen, die der Unterauftragnehmer im Zuschlagsfall übernehmen soll, und nur insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Unterauftragnehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Wir weisen darauf hin, dass von den Bietern Nachweise zur technischen Leistungsfähigkeit der Unterauftragnehmer entsprechend der geforderten Unterlagen insbesondere dann beizubringen sind, soweit Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen. Unterauftragnehmer haben insbesondere 3 Referenzprojekte für die jeweils betroffene Teilleistung mit Angabe des Rechnungswertes, des Leistungszeitraumes sowie der Auftraggeberin mit Anschrift, Ansprechpartner und dessen Telefonnummer gemäß des den Ausschreibungsunterlagen beiliegeden Referenzblatts anzugeben.
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Die Eigenerklärung des Bieters, welche wesentlichen Teilleistungen er durch Unterauftragnehmer ausführen lassen will (Unterauftragnehmerverzeichnis), ist innerhalb der Angebotsfrist einzureichen. Die erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) der genannten Unterauftragnehmer können bereits mit Angebotsabgabe, müssen spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorgelegt werden,
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4. Die Auftraggeberin behält sich vor, nach Abschluss der Leistung Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, die durch den gleichen Auftraggeber an das Unternehmen vergeben werden, das den ersten Auftrag erhalten hat, sofern sie einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrags war, freihändig gemäß § 3 Abs. 4 lit. g) VOL/A-EG zu vergeben.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstraße 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
"§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Informationnach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat...
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinenRechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. ...
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ...".
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr "unverzüglich" i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber der Vergabestelle unter Punkt I.1) der Bekanntmachungunverzüglich zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, ebenfalls innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt die Vergabestelle auf eine Rüge eines interessierten Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Es wird ausdrücklich auf die Einzelheitender gesetzlichen Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB verwiesen.
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Quelle: OJS 2012/S 056-091634 (2012-03-16)
Ergänzende Angaben (2012-03-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-03-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 60-096725
Verweist auf Bekanntmachung: 2012/S 56-091634
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2012/S 060-096725 (2012-03-22)
Ergänzende Angaben (2012-04-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 70-115003
ABl. S-Ausgabe: 70
Quelle: OJS 2012/S 070-115003 (2012-04-03)
Ergänzende Angaben (2012-05-03)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-05-03 📅
Einreichungsfrist: 2012-05-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-05-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 88-143581
ABl. S-Ausgabe: 88
Quelle: OJS 2012/S 088-143581 (2012-05-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2012-07-13)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Die AOK-Bundesverband GbR führte im Namen der unter Punkt VI.3 genannten Auftraggeberin das Vergabeverfahren durch.

Referenz
Daten
Absendedatum: 2012-07-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2012-07-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2012/S 135-224755
ABl. S-Ausgabe: 135
Zusätzliche Informationen
Auftraggeberin ist die AOK NORDWEST - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Herrn Martin Litsch, Nortkirchstraße 103-105, 44263 Dortmund, DEUTSCHLAND.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-07-03 📅
Name: Los 1: Schubert Dienstleistungen Essen GmbH & Co. KG
Postanschrift: Hansaallee 305
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-06-26 📅
Name: Klüh Cleaning GmbH
Postanschrift: Karl-Zahn-Straße 15
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141

3️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 15
11
12

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Silke Beckmann

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2012/S 060-096725
Quelle: OJS 2012/S 135-224755 (2012-07-13)