Seit dem 1. Januar 2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten. In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Sanierung und dem Ausbau zur vierzügigen Grundschule des Standort Erikastraße 41 in Hamburg beauftragt. Für die Gesamtmaßnahme ist gemäß Auftragsbeschreibung ein Investitionsvolumen von ca. 12 850 000 EUR inkl. USt. geschätzt. Der Auftrag umfasst folgende Maßnahmen: 1. Sanierung der beiden vorhandenen Altbauriegel aus dem Jahr 1901; 2. Abbruch und reduzierter Neubau des Mittelteils aus den 70er Jahren; 3. Sanierung der vorhandenen freistehenden Sporthalle aus dem Jahr 1979. Hierbei ist von folgenden Flächenwerten auszugehen: — Programmfläche Abriss ca. 1 500 m² (NF1-6, gem. DIN 277), — Programmfläche Grundsanierung ca. 2 850 m² (NF1-6, gem. DIN 277), — Programmfläche Ersatzneubau ca. 1 350 m² (NF1-6, gem. DIN 277). Die Sanierungs- und Neubaumaßnahme umfasst folgende Bereiche: — Allgemeine Unterrichtsräume, — Fachräume, — Sachunterrichtsräume, — Wirtschaftsflächen, — Gemeinschaftsflächen, — Lehrer/Verwaltungsflächen, — Ganztagsbedarf, — Hausmeisterwohnung, — Gymnastikhalle, — Sporthalle. Da die Schule zurzeit nicht genutzt wird, erfolgt die Maßnahme nicht bei laufendem Schulbetrieb. Die Baumaßnahme muss bis Juli 2016 abgeschlossen sein. Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus: — Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 33 HOAI, Objektplanung, — Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 33 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-06-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2012-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 740 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.740 000,00
Gesamtwert des Auftrags: 740 000,00 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg, FB SBH | Schulbau Hamburg
Postanschrift: Freie und Hansestadt Hamburg FB SBH I Schulbau Hamburg, 3B2 Ausschreibungen, An der Stadthausbrücke 1
Postleitzahl: 20355
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau/🌏
E-Mail: vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428236268📞
Fax: +49 40428236271 📠
Anfragen von Bewerbern werden in anonymisierter Form nebst Beantwortung auf der folgenden Homepage veröffentlicht: http://www.hamburg.de/031-ausschreibungen/3286604/ausschreibungen.htm.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 33. KW; Einreichung der Honorarangebote 36. KW; Verhandlungsgespräche 38. KW.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 33. KW; Einreichung der Honorarangebote 36. KW; Verhandlungsgespräche 38. KW.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
Seit dem 1. Januar 2010 ist das Sondervermögen Schulbau wirtschaftlicher Eigentümer aller für schulische Zwecke genutzter Grundstücke und Gebäude der staatlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Hamburg mit einer Grundstücksfläche von rd. 9 100 000 m² und einer Hauptnutzfläche von rd. 2 200 000 m². Das Sondervermögen hat die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und sie an die Behörde für Schule und Berufsbildung zu vermieten.
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Sanierung und dem Ausbau zur vierzügigen Grundschule des Standort Erikastraße 41 in Hamburg beauftragt. Für die Gesamtmaßnahme ist gemäß Auftragsbeschreibung ein Investitionsvolumen von ca. 12 850 000 EUR inkl. USt. geschätzt.
In dieser Tätigkeit wurde Schulbau Hamburg mit der Sanierung und dem Ausbau zur vierzügigen Grundschule des Standort Erikastraße 41 in Hamburg beauftragt. Für die Gesamtmaßnahme ist gemäß Auftragsbeschreibung ein Investitionsvolumen von ca. 12 850 000 EUR inkl. USt. geschätzt.
Der Auftrag umfasst folgende Maßnahmen:
1. Sanierung der beiden vorhandenen Altbauriegel aus dem Jahr 1901;
2. Abbruch und reduzierter Neubau des Mittelteils aus den 70er Jahren;
3. Sanierung der vorhandenen freistehenden Sporthalle aus dem Jahr 1979.
Hierbei ist von folgenden Flächenwerten auszugehen:
— Programmfläche Abriss ca. 1 500 m² (NF1-6, gem. DIN 277),
— Programmfläche Grundsanierung ca. 2 850 m² (NF1-6, gem. DIN 277),
— Programmfläche Ersatzneubau ca. 1 350 m² (NF1-6, gem. DIN 277).
Die Sanierungs- und Neubaumaßnahme umfasst folgende Bereiche:
— Allgemeine Unterrichtsräume,
— Fachräume,
— Sachunterrichtsräume,
— Wirtschaftsflächen,
— Gemeinschaftsflächen,
— Lehrer/Verwaltungsflächen,
— Ganztagsbedarf,
— Hausmeisterwohnung,
— Gymnastikhalle,
— Sporthalle.
Da die Schule zurzeit nicht genutzt wird, erfolgt die Maßnahme nicht bei laufendem Schulbetrieb.
Die Baumaßnahme muss bis Juli 2016 abgeschlossen sein.
Die zu vergebenen Leistungen bestehen aus:
— Leistungsphasen 1 bis 2 gem. § 33 HOAI, Objektplanung,
— Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 33 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Menge oder Umfang:
Gemäß Schwellenwertberechnung wird das Honorarvolumen auf ca. 740 000 EUR inklusive Nebenkosten und ohne Umsatzsteuer geschätzt.
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3 bis 9 gem. § 33 HOAI, Objektplanung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: SBH VOF 002/2012
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hamburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommt. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
Angaben der Bewerber gemäß VOF § 4 (2),(3); § 4 (6) a) bis g), (9) a) bis e); § 5 (1). Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 2 (3) unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
— Spezifisches Anschreiben (formlos),
— ausgefüllter Bewerberbogen, anzufordern bei der genannten Kontaktstelle,
— Anlage 1A: Nachweis über die Eintragung im Berufs- bzw. Handelsregister nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschrift (in Kopie),
— Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck); zusätzlich sind die Nachweise über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben beizufügen,
— Anlage 1B: Erklärungen darüber, dass keiner der in § 4 Abs. 6 a) bis g) sowie § 4 Abs. 9 a) bis e) VOF genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber zutrifft (Vordruck); zusätzlich sind die Nachweise über die geleisteten Steuerzahlungen und Sozialabgaben beizufügen,
— Anlage 1C: Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Antrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (Vordruck),
— Anlage 1D: Bereitschaft zur Verpflichtung gem. Verpflichtungsgesetz (Vordruck),
— Anlage 1E: Bevollmächtigung des Vertreters bei Bietergemeinschaften (Vordruck),
— Anlage 1F: Angaben zu Auftragsteilen in einer Bietergemeinschaft (Vordruck),
— Anlage 1G: Erklärung über die Leistungsbereitstellung bei Unterauftragsnehmern (Vordruck),
— Anlage 2A: Bescheinigung über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung mit den unter III.1.1 genannten Deckungssummen (in Kopie) oder den Nachweis über die Anhebung gemäß Ziffer III.1.1. Bei Bietergemeinschaften siehe Ziffer III.1.1,
— Anlage 3A: Nachweis über die Berufszulassung oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Bewerbers (in Kopie),
— Anlage 3B: Darstellung von zwei vergleichbaren Referenzprojekten (siehe III.2.3) mit Referenzschreiben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben) nicht älter als 12 Monate und noch gültig sein. Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Ausländische Bewerber können an der Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Nachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn die nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden.
Bestätigungen in anderer als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Bewerbungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen. Die Seiten bitte durchgehend nummerieren.
Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Bewerbung ist in einem als Teilnahmeantrag (mit Angabe der Vergabenummer) gekennzeichneten, verschlossenen Umschlag einzureichen.
Für die geforderten Angaben sind die Vordrucke sowie der Bewerbungsbogen auszufüllen. Diese sind schriftlich oder unter der Email vergabestellesbh@sbh.fb.hamburg.de anzufordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Es sind nur Bewerbungen mit vollständig ausgefülltem und unterschriebenem Bewerbungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen. Der Bewerberbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen zu unterschreiben. Gescannte oder kopierte Unterschriften werden nicht zugelassen. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
(A) Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) der Berufshaftpflichtversicherung oder eine entsprechende, umfassende Bankerklärung (mind. 500 000 EUR für sonstige Schäden, mind. 1 500 000 EUR für Personenschäden).
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 33 HOAI in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2009, 2010; 2011). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 600 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(B) Erklärung über den Teilumsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich gem. § 33 HOAI in den letzten drei Geschäftsjahren (je Jahr; 2009, 2010; 2011). Der durchschnittliche Jahresteilumsatz muss mindestens 600 000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind zudem die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 5 Abs. 4 VOF aus berechtigten Gründen (z.B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z.B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
Es wird darauf hingewiesen, dass die gem. § 5 (3) VOF eingeräumte Befugnis zum Nachreichen von Unterlagen vorliegend nicht zum Tragen kommen. Fehlende Ergänzungen und Nachweise, die gefordert und bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, führen in diesem Verfahren zwingend zum Ausschluss.
(A) Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers/der für die Leistung vorgesehenen Personen, hier: Architekt/in für die Leistungen gem. § 33 HOAI Objektplanung.
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Bruttogeschossfläche (BGFa gem. DIN 277), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ ARGE-Partner, der Nennung des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherrn einzureichen. Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
(B) Nachweis der erbrachten Leistungen für 2 Projekte. Beide Projekte müssen innerhalb der vergangenen 6 Jahre mit dem Abschluss der Leistungsphase 8 und der Übergabe an die Nutzer realisiert worden sein. Entsprechende Referenzen sind unter der Angabe der Projektbeschreibung, Angabe der erbrachten Leistungen gem. HOAI (Leistungsbild und Leistungsphasen), Angabe des Leistungszeitraums von Beginn bis Abschluss Leistungsphase 8 und Übergabe an den Nutzer, Angabe der Baukosten (KG 300 und 400 gem. DIN 276), Angabe der bearbeiteten Bruttogeschossfläche (BGFa gem. DIN 277), der Nennung der maßgeblich beteiligten Projektleiter/in und ggf. beteiligte Unterauftragnehmer/ ARGE-Partner, der Nennung des Bauherrn mit Ansprechpartner und Telefonnummer und Referenzschreiben oder Referenzbestätigung des Bauherrn einzureichen. Die zwei vergleichbaren Referenzprojekte sind auf maximal je einem Blatt DIN A3 detailliert vorzustellen. Aus den Referenzen soll die Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten ersichtlich werden.
Mit den Referenzen ist zwingend eine Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und mit Bauen im Bestand für das Bildungswesen nachzuweisen.
(C) Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten 3 Jahre. Hiervon sind im Bereich Objektplanung gem. § 33 HOAI mind. 6 Ingenieure/innen im Durchschnitt der letzten 3 Jahre nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein ist als Nachweis ausreichend.)
Deckungssummen der Berufshaftpflicht: Deckungssummen für Personenschäden von 1 500 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden von 500 000 EUR (pro Schadensfall) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und die Deckungssummen in voller Höhe nachgewiesen werden. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei der Bewerberin bzw. dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus anderen Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. (Die schriftliche Bestätigung der Versicherung der Bewerber/innen, die Berufshaftpflicht im Auftragsfall auf die geforderten Höhen anzuheben, oder zum Abschluss einer objektbezogenen Versicherung bereit zu sein ist als Nachweis ausreichend.)
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind unter folgenden Bedingungen zugelassen:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem/r Vertreter/in.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Geforderte Berufsqualifikation gem. § 19 VOF. Als Berufsqualifikation wird der Beruf Architekt/in für die Leistungen gem. § 33 HOAI gefordert. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß vorangegangenem Satz benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der zwei eingereichten Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkte). Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der zwei eingereichten Referenzprojekte jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-3 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte), vergleichbare angestrebte Qualität (0-2 Punkte) und die Vorlage eines Referenzschreibens oder Referenzbestätigung vom Bauherren (0-1 Punkte). Insgesamt können mit beiden Referenzen zusammen maximal 20 Punkte erreicht werden. Der dabei verwendete Auswahlbogen mit den formalen Kriterien, Mindestanforderungen und Auswahlkriterien wird mit dem Bewerbungsbogen versandt. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich die Vergabestelle vor, die Teilnehmeranzahl zu erhöhen oder gem. § 10 (3) VOF unter den verbliebenen Bewerbern zu losen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Weitere vorläufige Termine des dem Teilnahmewettbewerb anschließenden Verhandlungsverfahrens: Versendung der Angebotsaufforderung 33. KW; Einreichung der Honorarangebote 36. KW; Verhandlungsgespräche 38. KW.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Hamburg
Postanschrift: Düsternstraße 10
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 40428402039 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Des Weiteren ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2012/S 119-197396 (2012-06-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2013-02-13) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: U 40 Einkauf/Vergabe, An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.hamburg.de/schulbau🌏
Fax: +49 40427310143 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2012-12-19 📅
Name: me di um Architekten
Postanschrift: Oberstraße 14b
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20144
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 107 Abs.3 Nr. 1 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: SBH | Schulbau Hamburg, Rechtsabteilung (U 1)
Postanschrift: An der Stadthausbrücke 1
Fax: +49 40427927120 📠
Quelle: OJS 2013/S 034-053366 (2013-02-13)