Grundstückserwerb mit Verpflichtung zur Planung und Bau einer Wohnanlage mit integrierter 5-Gruppen-Kindertagesstätte mit Außenspielgelände; die Kindertagesstätte ist an die Auftraggeberin zu vermieten

Landeshauptstadt Hannover

Auf dem Grundstück Vordere Schöneworth, Gemarkung Hannover, Flur 7, Flurstück 24/65 (Grundstücksfläche 3 080 m²) in Hannover Nordstadt sollen durch einen Investor (Auftragnehmer) eine vierstöckige Wohnanlage und zeitgleich eine 5-Gruppen-Kindertagesstätte (NGF ca. 612 m² zuzüglicher entsprechender Verkehrsflächen) mit entsprechendem Außengelände von ca. 1 200 m² geplant und schlüsselfertig errichtet werden. Für den Gebäudekomplex ist eine Bruttogrundfläche (BGF) von ca. 3 696 m² vorgesehen.
Die Kindertagesstätte ist ein- oder zweigeschossig und nach detaillierten Vorgaben (Standards) der Landeshauptstadt Hannover im Passivhausstandard zu erbauen.
Die Vermarktung der Wohnanlage ist Sache des Auftragnehmers. Für die Kindertagesstätte wird mit der Landeshauptstadt Hannover ein Mietvertrag über 25 Jahre zuzüglich einer einmaligen Option auf Mietverlängerung um weitere 5 Jahre abgeschlossen.
Die erforderlichen Investitions- und Instandhaltungskosten sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Amortisation der Investitionskosten für die Planung und Errichtung der Kindertagesstätte sowie der zugehörigen Außenanlagen und erforderlichen Stellplätze erfolgt durch die mit der Auftraggeberin zu vereinbarenden Mietzahlungen.
Die Kindertagesstätte sollte spätestens zum 1.8.2014 bezugsfertig sein und übergeben werden.
Zum Nachweis der erforderlichen Stellplätze können angrenzende Stadtteilparkhäuser in die Planung einbezogen werden (je nach Konzept des Investors).
Das städtische Grundstück ist durch den Auftragnehmer zu einem vorgegebenen Kaufpreis zu erwerben (s. Ziffer III.1.2). Dem Auftragnehmer wird ein altlastenfreies Grundstück zur Verfügung gestellt.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes der Landeshauptstadt Hannover Nr. 1414 mit textlichen Festsetzungen. Die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche mit Bepflanzungsbindung soll Bestandteil des Außengeländes der Kindertagesstätte werden. Die aufstehenden Bäume werden von der Auftraggeberin im Rahmen der Altlastensanierung entfernt und nach Abschluss der Bauarbeiten durch Neupflanzungen ersetzt.
Die Auftraggeberin legt hohen Wert auf die Qualität des Gebäudeentwurfs.
Zur Sicherstellung der städtebaulichen und architektonischen Qualität hat der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat („bester Bieter“), drei Architekturbüros zu beauftragen, für den Gebäudekomplex einen Entwurf zu erstellen. Die Einbeziehung eines Landschaftsarchitekten wird dabei dringend empfohlen. Die Bearbeitungszeit der Architekturbüros darf 3 Wochen nicht überschreiten.
Die Auswahl der teilnehmenden Büros und die Formulierung des Auslobungstextes auf der Grundlage der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen sind mit der Auftraggeberin einvernehmlich abzustimmen.
Der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat („bester Bieter“), hat den von ihm zu beauftragenden Entwurf in Abstimmung mit der Auftraggeberin auszuwählen. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2012-08-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2012-07-23.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2012-07-23 Auftragsbekanntmachung
2013-12-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge